Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz

Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Beschleunigung
von Planungsverfahren für
Infrastrukturvorhaben
Kurztitel: Infrastrukturplanungs-
beschleunigungsgesetz
(inoffiziell)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: keiner
Datum des Gesetzes: 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833,
berichtigt 2007 I S. 691)
Inkrafttreten am: 17. Dezember 2006
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz ist ein am 17. Dezember 2006 in Kraft getretenes deutsches Artikelgesetz zur Vereinfachung der Planungsverfahren von großen Verkehrsinfrastruktur-Projekten. Es löst das bisherige, nur in den Neuen Bundesländern geltende, Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz ab.

Inhaltsverzeichnis

Regelungen

Der Gesetzgeber erhofft sich unter anderem durch folgende Maßnahmen eine Verkürzung der Planungsverfahren von mehr als zwei Jahren:

  • Das Bundesverwaltungsgericht wird in erster und letzter Instanz zuständig für eine festgelegte Liste von Verkehrsinfrastruktur-Großprojekten.
  • Naturschutzverbände werden Privatpersonen im Planungsverfahren gleichgestellt. Bisherige Sonderfristen sowie Informationspflichten der Planungsbehörde entfallen.
  • Erweiterte Pflicht für Grundstückseigentümer, Vorarbeiten zu dulden.
  • Einheitliche Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen von zehn Jahren (fünf weitere Jahre auf Antrag).

Entstehung

Der Gesetzesentwurf wurde im November 2005 von der Bundesregierung eingebracht.[1] Nach einigen Änderungen billigte der Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Entwurf nach kontroverser Diskussion am 25. Oktober 2006[2]. Die Vertreter von CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, die der FDP, Grünen und der Linken dagegen. Eine Vorlage der FDP[3] fand ebenso keine Mehrheit wie ein Änderungs- und ein Entschließungsantrag der Grünen.

Das Gesetz wurde am 27. Oktober vom Deutschen Bundestag verabschiedet.[4] Am 24. November 2006 stimmte der Bundesrat zu[5]. Es wurde am 16. Dezember 2006 verkündet und trat am folgenden Tag in Kraft.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ursprünglicher Gesetzesentwurf der Bundesregierung in: Bundestags-Drucksache 16/54 (PDF, 44 Seiten)
  2. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in: Bundestags-Drucksache 16/3158 (PDF, 81 Seiten, 1,8 MB)
  3. Abgelehnter Gesetzesentwurf der FDP in: Bundestags-Drucksache 16/3008 (PDF, 51 Seiten, 2,6 MB)
  4. Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages 16/62, S. 5994 (PDF, 92 Seiten, 1,1 MB)
  5. Plenarprotokoll der 828. Sitzung des Bundesrates, S. 364 (PDF, 48 Seiten, 322 KB)
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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