Integrationskurse

Integrationskurse

Der Integrationskurs ist eine Maßnahme zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse für Ausländer in Deutschland. Die Durchführung bestimmt sich nach der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV).

Teilnehmer können nach § 44a Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes zu diesem 645-stündigen Deutschkurs verpflichtet werden. Dies ist regelmäßig immer dann der Fall, wenn man nicht einer (un-)selbstständigen Arbeit nachgeht oder eine Bildungseinrichtung besucht und innerhalb von zwei Monaten nach dem Zuzug einen Sprachtest nicht besteht (meist Hausfrauen).

In jüngster Vergangenheit hat diese rigide Praxis zu Problemen bei der Gewinnung ausländischer Firmengründer bzw. sog. High Potentials geführt.

Inhaltsverzeichnis

Finanzierung

Getragen werden die Kosten der Kurse vor allem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Teilnehmer müssen jedoch pro Stunde 1 € bezahlen, sofern sie nicht von diesen Zahlungen befreit sind (Sozialhilfeempfänger u.a.)

Der Kurs

Der Sprachkurs vermittelt in 600 Stunden Deutschkenntnisse bis zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Der Kurs schließt somit im Idealfall mit der Prüfung "Zertifikat Deutsch" ab. In 45 zusätzlichen Stunden werden den Kursteilnehmern Kenntnisse über Deutschland vermittelt (Geschichte, Gesellschaft, Kultur, usw.), um ihnen den Umgang mit Mitbürgern und Behörden zu erleichtern. Dieses abschließende siebte Modul wird als Orientierungskurs bezeichnet.

Ergebnisse

Seit 1. Januar 2006 werden die Integrationskurse evaluiert, um festzustellen, ob die beabsichtigten Ergebnisse erreicht werden und ob die Organisation der Integrationskurse funktionstüchtig ist. Die Statistik des Bundesamtes für Migration weist bundesweit eine Erfolgsquote von ca. 42 Prozent aus: von 100 angemeldeten Teilnehmern an Integrationskursen abolvieren 42 erfolgreich das "Zertifikat Deutsch", das als Minimum für eine qualifizierte Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland gilt. Angesichts dieser Quote darf bezweifelt werden, dass die durch das BAMF praktizierte Privatisierung von Integrationsleistungen überzeugend ist[1]. Besondere Aufmerksamkeit verdient hierbei die Organisation der Kurse an sich: die sogenannten Kursträger, also Sprachschulen und andere Bildungseinrichtungen, die vom BAMF zugelassen werden müssen, sehen sich großer finanzieller Belastung ausgesetzt, um die Kurse anbieten zu können; um wirtschaftlich arbeiten zu können, müssen etwa 20 Teilnehmer eingeschrieben sein (Höchstteilnehmerzahl: 25). Dies führt oft zu geringen Honoraren für die Deutschlehrer.

Weblinks

Integrationskursverordnung

Initiative gegen "Hungerlöhne" in Integrationskursen


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