Intendantur

Intendantur

Die Intendantur war eine militärische Verwaltungsbehörde, deren Aufgabe die Versorgung der Truppen mit allen materiellen Bedürfnissen, außer Waffen und Munition, war.

Inhaltsverzeichnis

Gliederung und Unterstellung

In Deutschland bestand bei jedem Armeekorps eine Korps-, bei jeder Division eine Divisionsintendantur. An der Spitze der ersteren stand ein Korpsintendant, welcher direkt dem Militär-Ökonomiedepartement des Kriegsministeriums unterstellt ist. Die Vorstände der Divisionsintendanturen waren ihm untergeordnet, sonst selbständig in ihrem Geschäftsbereich. Diese Behörden waren hinsichtlich der militärischen Anordnungen den kommandierenden Generalen, respektive Divisionskommandeuren unterstellt.

Den Geschäften nach war jede Korpsintendantur eingeteilt in vier Sektionen und zwar für

  • Kassen- und Etatswesen: also Geldversorgung der Truppen und Rechnungslegung;
  • Naturalverpflegungs-, Reise- und Vorspannangelegenheiten: ihr oblag das Abschließen von Verträgen über die Lieferungen von Mehl, Brot, Furage etc. in den Garnisonen, der Biwak- und Marschbedürfnisse sowie der Kontrolle der Proviantämter, Magazine, Bäckereien usw. im Korpsbereich;
  • Dienst- und Lazarettwesen: besorgte die Unterbringung der Truppen, die Einrichtung, Erhaltung und Ausstattung der Dienstwohnungen, Kasernen, Lazarette, Schießplätze usw.;
  • Bekleidungs- und Trainangelegenheiten: beschaffte und überwachte die Friedens- und Feldausrüstung der Truppen.

Bei den Divisionen befasste sich die Intendantur im Frieden nur mit dem Kassen- und Bekleidungswesen der Truppen, die Geschäfte der anderen Sektionen waren für den Korpsbereich vereinigt. Bei der mobilen Armee wurde die gesamte Bewirtschaftung von einem Generalintendanten als Stellvertreter des Militär-Ökonomie-Departements geleitet; ihm waren die Armeeintendanten der gesondert operierenden Armeen unterstellt. Bei jedem Armee-Korps stand ein Feldintendant, dem die Feldintendanturen der Divisionen, der Korpsartillerie, die Kriegskasse, Feldproviantämter, das Feldbäckereiamt, die Feldlazarette und die Feldpost, letztere beiden jedoch nur in Verwaltungsangelegenheiten, untergeordnet waren.

Generalintendant

Generalintendant war die Bezeichnung für den Chef des Feldintendanturwesens im Ersten Weltkrieg. Er unterstand dem Generalquartiermeister, befand sich im Großen Hauptquartier und leitete das Verpflegungswesen des Feldheeres.[1]

Der Rang (heute: Dienstgrad) entsprach dem eines Generalleutnants, vor allem in der Reichswehr. Die Uniform der Generalintendanten ähnelte der der Generäle. Die Kragenspiegel waren nicht rot, sondern grün; die Larisch-Stickerei war wie bei den Generälen gold.

Die Schulterstücke mit den Rangsternen waren gold geflochten wie bei Generälen, jedoch mit grüner Unterlage und den Abzeichen HV für Heeresverwaltung. Die übrige Uniformierung war wie bei den Generälen der Reichswehr: Mütze mit Sturmriemen bis 1927, danach mit goldener Kordel.[2]

Einzelnachweise

  1. Mitteilung vom Bundesarchiv-Militärarchiv, 24. Juni 2011
  2. Dr. B. Wenning, Österreichisches Staatsarchiv/Kriegsarchiv, Wien

Siehe auch

Weblinks


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