International Bank Account Number

International Bank Account Number

Die International Bank Account Number (IBAN, auf Deutsch: Internationale Bankkontonummer) ist eine internationale, standardisierte Notation für Bankkontonummern. Die Notation wird durch die ISO-Norm ISO 13616-1:2007 Teil 1 beschrieben.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die IBAN wurde entwickelt, um die Zahlungsverkehrssysteme zu verbessern bzw. zu vereinheitlichen. Die internationale Standardisierung der Struktur aus Prüf- und Kontodaten (Bankidentifikation plus Kontoidentifikation) ermöglicht die Erschließung von Integrations- und Automatisierungspotenzialen für den Datenaustausch zwischen Banken verschiedener Länder. Darüber sind international einheitliche Angaben zu Bankverbindungen auch für Unternehmen und Privatpersonen von Vorteil, da mögliche Fehlerquellen entfallen. Seinerzeit von den USA vorangetrieben, die selbst die IBAN aber bis heute nicht umgesetzt haben, sind derzeit die Länder der Europäischen Union die treibende Kraft.

Die ISO hat im Januar 2007 SWIFT als Registrierungsstelle für nationale IBAN-Formate benannt.

Die Konventionen zur IBAN-Struktur wurden unter der Prämisse getroffen, dass es nicht praktikabel bzw. durchsetzbar ist, eine international einheitliche Methode zur Kennzeichnung von Bankverbindungen festzulegen. Die Notationen für Bankverbindungen in verschiedenen Ländern variieren erheblich; beispielsweise ist die in Deutschland gebräuchliche Trennung von Bankleitzahl zur Kennzeichnung der Bank und Bankkontonummer zur Kennzeichnung des Kontos nicht einmal in Europa durchgängig verbreitet. Entsprechend wurde die Notation der IBAN darauf ausgelegt, den unterschiedlichen lokalen Notationen für Bankverbindungen Rechnung zu tragen und eine Transformation der unterschiedlichen lokalen Bankverbindungsdaten in eine einheitliche IBAN-Struktur zu ermöglichen. ISO 13616-1:2007 Teil 1 definiert die nachfolgend beschriebenen Details zur Zusammensetzung bzw. Struktur sowie zur Berechnung und Überprüfung der Prüfziffern.

Abgrenzung zu anderen Systemen

Während die IBAN grundsätzlich als eine global eindeutige Bezeichnung eines Kontos definiert ist, kann diese Funktion derzeit noch nicht für alle Konten der Welt genutzt werden. Hintergrund ist die zurzeit nur für 54 Länder und Territorien erfolgte Definition der IBAN-Strukturen (Stand Juni 2011) [1]. Das ECBS erwartet, dass der Prozess der weltweiten Akzeptanz fünf bis zehn Jahre dauern kann. Mindestens bis dahin ist es notwendig, die gegenwärtige Darstellung von Bankverbindungen (BIC und Kontonummer) ISO 9362 in Ländern ohne IBAN für die sichere Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs weiter zu verwenden. Auch danach wird es wohl noch länger bei der Verwendung von BIC und IBAN verbleiben, denn die IBAN enthält für die derzeitigen Systeme nicht grundsätzlich alle notwendigen Routinginformationen, die mittels BIC definiert werden. Überlegungen, wie zumindest im europäischen Raum die Systeme anzupassen wären, um anschließend auf den BIC verzichten zu können, werden bereits angestellt.

Verwendung

Die IBAN findet zurzeit hauptsächlich beim Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union Verwendung. Dies gilt sowohl für das Datenträgeraustausch-Verfahren als auch für den Zahlungsverkehr mit Formularen (Zahlungsverkehrsvordrucken).

EU-Überweisungen

Innerhalb der Europäischen Union gehört die Verwendung der IBAN zu den Voraussetzungen für die Durchführung von EU-Überweisungen, die von den Banken zu gleichen Kosten wie Überweisungen innerhalb eines Landes ausgeführt werden (Verordnung(EG) Nr. 924/2009, vormals 2560/2001). Die EU-Überweisung wurde im Rahmen der Euro-Einführung geschaffen und ist seit 2003 in Kraft. Verbindlich ist die EU-Überweisung nur für Beträge in Euro (EUR) sowie für jene Mitgliedswährungen, die die Richtlinie auf ihre beibehaltene nationale Währung ausgedehnt haben (de facto nur die Schwedische Krone (SEK)).

Mit der Einführung der EU-Überweisung gab es noch kein elektronisches Zahlungssystem, das allein mit der IBAN eine europaweite Zahlung ermöglicht - daher muss bei der EU-Überweisung neben der IBAN auch die BIC des international gültigen SWIFT-Zahlungssystems angegeben werden. SWIFT definiert kein Datenformat für Überweisungsinformationen, die Auswertung von Konteninformationen bei einer Überweisung obliegt den beiden beteiligten Banken.

SEPA-Überweisung

Aufbauend auf der EU-Überweisung wurde die Errichtung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA (Single Euro Payments Area) beschlossen, der die nationalen Zahlungssysteme mittelfristig ersetzen soll. Ziel ist die Standardisierung der Zahlungssysteme, sodass kein Unterschied zwischen einer nationalen oder europaweiten Zahlung besteht. Zu diesem Zweck wurde ein neues XML-basiertes SEPA-Datenformat entwickelt. Seit Januar 2009 sind die Banken verpflichtet, SEPA-Überweisungen und seit November 2009 ein SEPA-Lastschriftverfahren anzubieten. Da SEPA-Überweisungsdaten auch per SWIFT transportiert werden können, ist auch hier die Abfrage des SWIFT-BIC neben der IBAN üblich.

Zum weiteren Ersatz der nationalen Zahlungssysteme hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA; heute Die Deutsche Kreditwirtschaft) für die Übertragung der Zahlungsverkehrsdaten das neue Zahlungsprotokoll EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard) entworfen, das durch Änderung des DFÜ-Abkommens seit 1. Januar 2008 von allen deutschen Banken zu unterstützen ist. Mit EBICS können Überweisungsinformationen gleichermaßen per IBAN-Kontonummer und SWIFT-BIC oder per Kontonummer und BLZ angegeben werden.

Inlandsüberweisung mit IBAN

Die Bankinstitute der Schweiz empfehlen seit 2009 die generelle Umstellung der bisherigen Kontoinformationen auf IBAN. Obwohl von der deutschen Kreditwirtschaft die SEPA-Überweisung nur für den grenzüberschreitenden Verkehr zwingend vorgesehen ist, werden auch Ziele im Inland damit ausgeführt. Sofern die Bank noch nicht auf ein einheitliches Clearing (mit EBICS) umgestellt hat, kann dabei die Überweisung technisch auf unterschiedlichen Wegen erfolgen - in der Konsequenz können Überweisungen mit SEPA/IBAN im Kontoauszug als internationale Überweisung erscheinen, womit auch jenseits von 50.000 Euro eine Unsicherheit besteht, ob die Gebühren identisch abgerechnet werden, und daneben erlaubt die SEPA-Überweisung (übergangsweise bis 2012) noch eine Verrechnung binnen drei Arbeitstagen statt einem Arbeitstag. Da mit Ende 2010 die Verpflichtung zur Unterstützung alter Protokolle (FTAM) in Deutschland entfällt, wird ab 2011 eine allgemeine Vereinheitlichung der technischen Infrastruktur erwartet, die solche Ergebnisse vermeidet.

Eine europaweite Angleichung der Zahlungssysteme ist für das Jahr 2012 vorgesehen, wenn SEPA-Überweisungen die nationalen Überweisungen ersetzen. Voraussetzung dafür ist, dass die SEPA-Standardisierungen auf alle nationalen Zahlungsformen (etwa Scheckzahlung und Kreditkartenzahlung) ausgedehnt werden, um die bisherigen nationalen Zahlungswege abschalten zu können. Die Angabe der IBAN wird dann in allen Mitgliedsländern eine gültige Kontoverbindung für den nationalen und europaweiten Zahlungsverkehr ergeben.

IBAN-Pflicht

Das Europäische Parlament hat ein Ende der nationalen Verfahren mit einem Endetermin zum 31. Dezember 2012 gefordert.[2] Die Deutsche Bundesbank unterstützt diesen Vorschlag, obwohl es starken Widerstand bei den deutschen Bankinstituten gibt.[3] Die Beschlussvorlage der Europäischen Kommission vom 16. Dezember 2010 nennt das Jahr 2013 als Termin für die IBAN-Pflicht bei Überweisungen und das Jahr 2014 für Lastschriftverfahren.[4] Die Übergangsfristen sind 12 bzw. 24 Monate.[5]

Neben technischen Bedenken, die die Bundesbank für lösbar bis Ende 2011 hält,[2] wird gegen die IBAN-Pflicht vor allem angeführt, dass das IBAN-Format Kunden überfordere.[6] Die Möglichkeit, bei IBAN-Überweisungen die BIC fortzulassen, wurde bei einem COGEPS-Treffen (contact group on euro payments strategy) nicht befürwortet, da in einigen Ländern die IBAN nicht hinreichend Routing-Informationen für das Clearing enthält. Da in Ländern wie Deutschland und Österreich die IBAN die etablierte nationale Bankleitzahl enthält, sind die IBAN-Informationen dort jeweils hinreichend für das Cashclearing von Inlandsüberweisungen, jedoch hat nur die STUZZA in Österreich dafür 2006 ein Verfahren definiert.[7]

In der Schweiz haben die Banken seit 1. Januar 2006 die Angabe der Kontonummern auf das IBAN-Format mit 21 Stellen umgestellt. In der Übergangsfrist wurden weiter die alten Kontonummern (mit bis zu 16 Stellen) akzeptiert - seit 1. Januar 2010 ist die Verwendung der IBAN des Begünstigten verpflichtend (Banken dürfen Überweiser ohne IBAN zurückweisen, jedoch machen viele Banken davon keinen Gebrauch).[8] Bei Inlandsüberweisungen wird das Routing weiter über die BC-Nummer durchgeführt, die in der IBAN mitkodiert ist. Bei Online-Überweisungen ist es üblich, bei Eingabe der IBAN das Feld mit der BC-Nummer automatisch zu befüllen.[9]

Zusammensetzung

Aufbau der IBAN
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 .. 34
Länder-
code
Prüf-
ziffer
Kontoidentifikation

Die IBAN setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • 2-stelliger Ländercode gemäß ISO 3166-1 (bestehend aus Buchstaben)
  • 2-stellige Prüfziffer gemäß ISO 7064 (bestehend aus Ziffern)
  • Max. 30-stellige Kontoidentifikation (bestehend aus Buchstaben und/oder Ziffern)

Schreibweise: Zur besseren Lesbarkeit werden die Zeichen der IBAN in papierbasierten Vorgängen, beispielsweise beim Ausdruck von Kontoauszügen oder bei der Darstellung der Bankverbindung auf Rechnungen, in Vierergruppen unterteilt notiert. Für elektronische Vorgänge ist eine Trennung der Zeichen nach ISO 13616-1:2007 Teil 1 nicht zulässig.

Die IBAN kann maximal 34 Stellen umfassen. Eine deutsche IBAN hat beispielsweise immer exakt 22 Stellen, da sie gemäß folgender Struktur zusammengesetzt ist:

DEpp bbbb bbbb kkkk kkkk kk

Dabei bedeutet:

DE           Länderkennzeichen für Deutschland
pp           zweistellige Prüfziffer
bbbbbbbb     die 8-stellige deutsche Bankleitzahl
kkkkkkkkkk   die 10-stellige Kontonummer

In der Schweiz sieht das ähnlich aus. Eine schweizerische IBAN hat demnach immer 21 Stellen:

CHpp bbbb bkkk kkkk kkkk k

Dabei bedeutet:

CH           Länderkennzeichen für die Schweiz
pp           zweistellige Prüfziffer
bbbbb        die 5-stellige Bankclearing-Nummer
kkkkkkkkkkkk die 12-stellige bankenindividuelle Kontonummer

In Österreich sieht das ebenfalls ähnlich aus. Eine österreichische IBAN hat beispielsweise immer exakt 20 Stellen:

ATpp bbbb bkkk kkkk kkkk

Dabei bedeutet:

AT           Länderkennzeichen für Österreich
pp           zweistellige Prüfziffer
bbbbb        die 5-stellige österreichische Bankleitzahl
kkkkkkkkkkk  die 11-stellige Kontonummer


Kürzere Kontonummern werden mit führenden Nullen auf die jeweils notwendige Stellenanzahl erweitert.

IBAN-Struktur in verschiedenen Ländern

Land IBAN-Länge IBAN-Format
Albanien 28 ALpp bbbs sssK kkkk kkkk kkkk kkkk
Andorra 24 ADpp bbbb ssss kkkk kkkk kkkk
Bahrain 22 BHpp bbbb kkkk kkkk kkkk kk
Belgien 16 BEpp bbbk kkkk kkkk
Bosnien und Herzegowina 20 BApp bbbs ssskk kkkk kkKK
Bulgarien 22 BGpp bbbb ssss ddkk kkkk kk
Dänemark 18 DKpp bbbb kkkk kkkk kk
Deutschland 22 DEpp bbbb bbbb kkkk kkkk kk
Dominikanische Republik 28 DOpp bbbb bbbb kkkk kkkk kkkk kkkk
Estland 20 EEpp bbkk kkkk kkkk kkkK
Färöer 18 FOpp kkkk kkkk kkkk kk
Finnland 18 FIpp bbbb bbkk kkkk kK
Frankreich 27 FRpp bbbb bsss sskk kkkk kkkk kKK
Georgien 22 GEpp bbkk kkkk kkkk kkkk kk
Gibraltar 23 GIpp bbbb kkkk kkkk kkkk kkk
Griechenland 27 GRpp bbb bbbb kkkk kkkk kkkk kkkk
Grönland 18 GLpp kkkk kkkk kkkk kk
Irland 22 IEpp bbbb ssss sskk kkkk kk
Island 26 ISpp bbbb kkkk kkkk XXXX XXXX XX
Israel 23 ILpp bbbb bbkk kkkk kkkk kkk
Italien 27 ITpp ABBB BBCC CCCX XXXX XXXX XXX
Kasachstan 20 KZpp bbbk kkkk kkkk kkkk
Kroatien 21 HRpp bbbb bbbk kkkk kkkk k
Kuwait 30 KWpp bbbb kkkk kkkk kkkk kkkk kkkk kk
Lettland 21 LVpp bbbb kkkk kkkk kkkk k
Libanon 28 LBpp bbbb kkkk kkkk kkkk kkkk kkkk
Liechtenstein 21 LIpp bbbb bkkk kkkk kkkk k
Litauen 20 LTpp bbbb bkkk kkkk kkkk
Luxemburg 20 LUpp bbbk kkkk kkkk kkkk
Malta 31 MTpp bbbb ssss sskk kkkk kkkk kkkk kkk
Mauretanien 27 MRpp bbbb bsss sskk kkkk kkkk kKK
Mauritius 30 MUpp AAAA BBCC DDDD DDDD DDDD EEEF FF
Mazedonien 19 MKpp bbbk kkkk kkkk kKK
Monaco 27 MCpp bbbb bsss sskk kkkk kkkk kKK
Montenegro 22 MEpp AAAB BBBB BBBB BBBB CC
Niederlande 18 NLpp bbbb kkkk kkkk kk
Norwegen 15 NOpp bbbb kkkk kkk
Österreich 20 ATpp bbbb bkkk kkkk kkkk
Polen 28 PLpp bbbb bbbK kkkk kkkk kkkk kkkk
Portugal 25 PTpp bbbb bbbb kkkk kkkk kkkK K
Rumänien 24 ROpp bbbb kkkk kkkk kkkk kkkk
San Marino 27 SMpp ABBB BBCC CCCX XXXX XXXX XXX
Saudi-Arabien 24 SApp bbkk kkkk kkkk kkkk kkkk
Schweden 24 SEpp bbbk kkkk kkkk kkkk kkkk
Schweiz 21 CHpp bbbb bkkk kkkk kkkk k
Serbien 22 RSpp bbbk kkkk kkkk kkkk kk
Slowakei 24 SKpp bbbb kkkk kkkk kkkk kkkk
Slowenien 19 SIpp bbbb bkkk kkkk kKK
Spanien 24 ESpp bbbb ssss KKkk kkkk kkkk
Tschechien 24 CZpp bbbb kkkk kkkk kkkk kkkk
Tunesien 24 TNpp bbbb bkkk kkkk kkkk kkkk
Türkei 26 TRpp bbbb brkk kkkk kkkk kkkk kk
Ungarn 28 HUpp bbbb bbbk kkkk kkkk kkkk kkkk
Vereinigte Arabische Emirate 23 AEpp bbbk kkkk kkkk kkkk kkk
Vereinigtes Königreich 22 GBpp bbbb ssss sskk kkkk kk
Zypern 28 CYpp bbbs sssss kkkk kkkk kkkk kkkk

Dabei bedeutet:

AD, BE, ...      Länderkennzeichen
pp               zweistellige Prüfziffer
b                Stelle der Bankleitzahl
d                Kontotyp
k                Stelle der Kontonummer
K                Kontrollziffer
r                Regionalcode
s                Stelle der Filialnummer (Branch Code / code guichet)
A,B,C,D,E,F,X    sonstige Funktionen


Die IBAN ohne Länderkennzeichen und ohne die zweistellige Prüfziffer wird auch als BBAN (Basic Bank Account Number) bezeichnet.

Validierung der Prüfsumme

Im Rahmen von IPI und ECBS wurde die Prüfziffernverfahren auf den Standard ISO 7064 mod 97-10 festgelegt und von den nationalen Normungsgremien der Banken übernommen.[10] Die Prüfsumme liegt im Bereich "02" bis "98", durch abweichende Berechnungsmethoden bei verschiedenen Finanzinstituten kamen aber auch "00", "01" und "99" vor. Die Korrekturen sind weitgehend abgeschlossen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass weiterhin IBANs mit "falschen" Prüfziffern existieren.

  1. Zur Validierung der Prüfsumme wird zunächst eine Zahl erstellt. Diese setzt sich aus BBAN (in Deutschland z.B. 18 Stellen) + Länderkürzel kodiert (4 Stellen, siehe Punkt 2.) + Prüfsumme zusammen.
  2. Die beiden Buchstaben des Länderkürzels sowie weitere etwa in der Kontonummer enthaltene Buchstaben werden durch ihre Position im lateinischen Alphabet + 9 ersetzt (A = 10, B = 11, …, Z = 35).
  3. Nun wird der Rest berechnet, der sich beim Teilen der Zahl durch 97 ergibt (Modulo 97).
  4. Das Ergebnis muss 1 sein, ansonsten ist die IBAN falsch.

Beispiel:

IBAN:       DE68 2105 0170 0012 3456 78 
Umstellung:      2105 0170 0012 3456 78DE 68
Modulo:          210501700012345678131468 mod 97 = 1

Durch Umkehrung der Validierungsmethode ist es möglich, bezüglich der Prüfsummenbildung korrekt validierende IBANs zu erzeugen. Die ECBS weist ausdrücklich darauf hin, dass nur die Banken selbst korrekte IBANs herausgeben.[11] Benutzt man eine selbsterrechnete IBAN, so riskiert man im schlimmsten Fall den Verlust seiner Überweisung. Bereits die ISO 13616 legt fest, dass ausschließlich die Finanzinstitute eine IBAN generieren dürfen. Hintergrund ist, dass die bisherige Kontonummer nicht immer rechtsbündig in die IBAN eingesetzt wird, sondern gelegentlich um zwei Stellen versetzt - die letzten beiden Ziffern entsprechen dann dem bisherigen Unterkonto.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. IBAN Registry
  2. a b "Informationsveranstaltung Zahlungsverkehr und Kontoführung, Deutsche Bundesbank, November/Dezember 2010
  3. "Frist für Umstieg auf SEPA-Produkte: Dt Widerstand programmiert", Dow Jones Deutschland, 14. Dezember 2010
  4. DPA Überblick "Brüssel (dpa) - Europas Bankkunden müssen nach EU-Plänen von 2013 an bei allen Überweisungen internationale Kontonummern nutzen. Die nationalen Ziffern sollen dann von EU-weit gültigen Kontonummern (Iban) und Bankleitzahlen (BIC) abgelöst werden - auch bei Überweisungen im eigenen Land. Trotz deutscher Bedenken hat EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier am Donnerstag einen entsprechenden Vorschlag präsentiert. Für Lastschriften soll die Umstellung 2014 vollzogen sein. [...]"
  5. '"IBAN, die Schreckliche" kommt ab 2013', Kronen Zeitung, 16. Dezember 2010
  6. "Extrem-Kontonummern sollen spätestens 2013 kommen", Der Spiegel, 28. Juli 2010
  7. "Status of preparation and plans as per December 2006", „By use of an interbank agreement the Austrian banks intend to allow SEPA payments without BIC (IBAN only) if both ordering and receiving banks are within Austria.“
  8. "IBAN-Nummer: Noch kein Obligatorium", 29. November 2009
  9. http://www.bankzweiplus.ch/internet/bziech/e-banking_payment.pdf "Bei der Bankzahlung Inland muss die IBAN bzw. Kontonummer eingegeben werden. Sollten Sie die IBAN nutzen, wird die BC-Nummer automatisch eingetragen, da diese in der IBAN enthalten ist."
  10. Prüfziffernverfahren. STUZZA Österreich, abgerufen am 14. Juli 2011 (PDF).
  11. IBAN Warning

Weblinks

Hintergrundinformationen

Register der nationalen IBAN-Formate


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