Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda

Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda

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Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda

Logo des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda

Flagge der Vereinten Nationen
Englische Bezeichnung International Criminal Tribunal for Rwanda (ICTR)
Französische Bezeichnung Tribunal pénal international pour le Rwanda (TPIR)
Kinyarwanda Urukiko Nshinjabyaha Mpuzamahanga rwagenewe u Rwanda
Organisationsart Ad-hoc-Strafgerichtshof
Status aktiv
Sitz der Organe

Arusha, Tansania

Gründung

8. November 1994

Vorsitz Richter Erik Møse (Norwegen)
Oberorganisation Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
www.unictr.org

Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (französisch Tribunal pénal international pour le Rwanda, TPIR; englisch International Criminal Tribunal for Rwanda, ICTR; kinyarwanda Urukiko Nshinjabyaha Mpuzamahanga rwagenewe u Rwanda) ist ein durch Resolution 955 des UNO-Sicherheitsrats vom 8. November 1994 geschaffener Ad-hoc-Strafgerichtshof um die Ereignisse während des Völkermords in Ruanda im April 1994 aufzuklären.

Er ist zuständig für die Verfolgung schwerer Verbrechen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 1994 in Ruanda verübt wurden.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Fahndungsplakat des ICTR

Die folgenden UN-Resolutionen bilden die Grundlage des ICTR (International Criminal Tribunal for Rwanda):

  • Resolution 955 des UN-Sicherheitsrates vom 8. November 1994
  • Resolution 978 des UN-Sicherheitsrates vom 27. Februar 1995
  • Resolution 1165 des UN-Sicherheitsrates vom 30. April 1998

Am 22. Februar 1995 wurde mit Resolution 977 des UN-Sicherheitsrates als Sitz des Tribunals Arusha in Tansania festgelegt.

Das Tribunal hat Rechtsgewalt über das Delikt des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die als Verletzungen des gemeinsamen Artikels 3 der Genfer Konventionen gelten.

Bis März 2006 hat das Tribunal 19 Personen abgeurteilt, 25 Verfahren laufen noch, 19 Personen erwarten ihr Verfahren in Haft und 10 werden noch vorbereitet. Das erste Tribunal begann 1997 mit der Anklage von Jean-Michel Akayesu. Alle Verfahren sollten 2008 beendet sein.

Verfahren gegen „Hassmedien“

Das Verfahren gegen „Hassmedien“ begann am 23. Oktober 2000. Es behandelt Medien, die den Völkermord anheizten.

Am 19. August 2003 wurde gegen Ferdinand Nahimana und Jean Bosco Barayagwiza, Verwalter des Radio-Télévision Libre des Mille Collines, sowie Hassan Ngeze, den Schreiber und Herausgeber der Zeitung Kangura, Anklage erhoben. Diese lautet auf Völkermord, Anstachelung zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor und während des Völkermordes. Am 3. Dezember 2003 befand das Gericht alle drei für schuldig. Es verurteilte Nahimana und Ngeze zu lebenslanger Haft sowie Barayagwiza zu 35 Jahren Haft. Momentan befindet sich der Fall in Berufung.

Mitglieder

Das Tribunal besteht aus 16 Richtern in 4 Kammern – drei für die Anklagen und eine für Berufungen. Zusätzlich sind noch 9 „Ad-litem“-Richter anwesend, insgesamt also 25 Richter. Derzeit sind alle 9 Ad-litem-Richter in den Kammern II und III. Zusätzlich gibt es noch 9 ehemalige Ad-litem-Richter, die eingesetzt werden, wenn ein regulärer Ad-litem-Richter durch Krankheit ausfällt oder verhindert ist.

Die Reihe # zeigt die protokollarische Rangordnung.

Anklagekammer I

# Richter Herkunftsland Status
01. Erik Møse NorwegenNorwegen Norwegen ICTR-Präsident, Vorsitzender Richter der Anklagekammer I
10. Jai Ram Reddy FidschiFidschi Fidschi Mitglied
11. Sergei Alekseevich Egorov RusslandRussland Russland Mitglied


Anklagekammer II

# Richter Herkunftsland Status
04. William Sekule TansaniaTansania Tansania Vorsitzender Richter der Anklagekammer II
09. Arlette Ramaroson MadagaskarMadagaskar Madagaskar Mitglied
16. Joseph Asoka Nihal De Silva Sri LankaSri Lanka Sri Lanka Mitglied
17. Solomy Balungi Bossa UgandaUganda Uganda ad litem
19. Lee Gacugia Muthoga KeniaKenia Kenia ad litem
21. Emile Francis Short GhanaGhana Ghana ad litem
23. Taghrid Hikmet JordanienJordanien Jordanien ad litem
24. Seon Ki Park Korea SudSüdkorea Südkorea ad litem


Anklagekammer III

# Richter Herkunftsland Status
02. Inés Mónica Weinberg de Roca ArgentinienArgentinien Argentinien Vorsitzender Richter der Anklagekammer III
14. Khalida Rachid Khan PakistanPakistan Pakistan Mitglied
15. Charles Michael Dennis Byron St. Kitts und NevisSt. Kitts und Nevis St. Kitts und Nevis Mitglied
18. Flavia Lattanzi ItalienItalien Italien ad litem
22. Florence Rita Arrey KamerunKamerun Kamerun ad litem
24. Karin Hökborg SchwedenSchweden Schweden ad litem
25. Gberdao Gustave Kam Burkina FasoBurkina Faso Burkina Faso ad litem


Berufungskammer

# Richter Herkunftsland Status
03. Theodor Meron Vereinigte StaatenVereinigte Staaten Vereinigte Staaten Vorsitzender Richter der Berufungskammer
05. Mohamed Shahabuddeen GuyanaGuyana Guyana Mitglied
06. Florence Mumba SambiaSambia Sambia Mitglied
07. Mehmet Güney TurkeiTürkei Türkei Mitglied
08. Fausto Pocar ItalienItalien Italien Mitglied
12. Wolfgang Schomburg DeutschlandDeutschland Deutschland Mitglied
13. Andrésia Vaz SenegalSenegal Senegal Mitglied

Anklagebüro

Das Anklagebüro ist in zwei Sektionen unterteilt:

  • Die Untersuchungsabteilung ist dafür verantwortlich, Beweise für die Beteiligung Einzelner an Verbrechen in Ruanda 1994 zu sammeln.
  • Die Anklageabteilung ist dafür verantwortlich, alle Vergehen vor dem Genozid zu bestrafen.

Hassan Bubacar Jallow aus Gambia ist der derzeitige Ankläger des ICTR. Er war vorher als „Attorney General“ und als Justizminister tätig; von 1998 bis 2002 war er außerdem am Obersten Gericht von Gambia tätig. Am 15. September 2003 wurde er als Ersatz für Carla del Ponte nominiert.

Das Sekretariat

Das Sekretariat ist für die Gesamtverwaltung des Tribunals zuständig. Es übt auch noch einige andere rechtliche Funktionen aus und ist die Kommunikationsschnittstelle des ICTR.

Das Sekretariat wird vom Chefsekretär geführt. Dieser ist der Abgeordnete des UN Secretary-General. Adama Dieng aus Senegal ist der jetzige Chefsekretär. Im März 2001 bezog er seinen Posten.

Siehe auch

Literatur

  • Stefan Kirsch: Internationale Strafgerichtshöfe. Nomos-Verlag, Baden-Baden 2005, ISBN 3-8329-1450-1.
  • Maison Rafaëlle: La responsabilité individuelle pour crime d'État en droit international public. Bruylant u. a., Brüssel 2004, ISBN 2-8027-1820-7.
  • Géraud de La Pradelle: Imprescriptible. L'implication française dans le génocide tutsi portée devant les tribunaux. Les arènes, Paris 2005, ISBN 2-912485-80-0.

Weblinks


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