Internationales Protokoll über die biologische Sicherheit

Internationales Protokoll über die biologische Sicherheit

Das Internationale Protokoll über die biologische Sicherheit, nach dem Verhandlungsort Cartagena in Kolumbien kurz Cartagena-Protokoll genannt, ist ein am 11. September 2003 in Kraft getretenes internationales Abkommen, das erstmals völkerrechtlich bindend den grenzüberschreitenden Transport, die Handhabung und den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen regelt. Ziel ist es vor allem, die Mitgliedsstaaten in die Lage zu versetzen, eigenständig Entscheidungen über die Genehmigung von Importen solcher Organismen zu fällen, wobei der Schutz der biologischen Vielfalt und der menschlichen Gesundheit im Vordergrund steht. Insbesondere soll verhindert werden, dass gentechnisch veränderte Organismen ohne Wissen und Genehmigung staatlicher Stellen grenzüberschreitend gehandelt werden. Betroffen sind dabei vor allem Mais und Soja. Erstmalig wird dabei in einem internationalen Vertragswerk das so genannte Vorsorgeprinzip angewendet, das gemäß der Rio-Deklaration von 1992 besagt, dass der Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewissheit kein Grund dafür sein dürfe, kostenwirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschlechterung aufzuschieben.

Ratifizierungsprozess

Die Aushandlung eines Protokolls über die biologische Sicherheit wurde bereits 1995 von den damals 170 Mitgliedstaaten der UN-Konvention über biologische Vielfalt beschlossen. Eine entsprechende Konferenz der Vertragsstaaten wurde 1999 im kolumbianischen Cartagena begonnen und 2000 in Montréal fortgesetzt. Gegenwärtig (2007) sind 143 Staaten Protokoll-Vertragspartner. 81 haben es bereits ratifiziert, dazu gehören neben Deutschland nahezu alle EU-Staaten. Vereinbart wurde ebenfalls die Abhaltung regelmäßiger Folgekonferenzen, die sich mit der Umsetzung des Protokolls befassen. Die erste dieser Konferenzen fand 2004 in Kuala Lumpur statt, wo die Errichtung einer Clearingstelle für biologische Sicherheit sowie Fragen zum Haftungsrecht und zur Dokumentation grenzüberschreitender Lieferungen in Frage kommender Organismen beschlossen wurde. Die Clearingstelle soll dabei Zugang zu allen nationalen und transnationalen gentechnisch relevanten Daten erhalten.

Weblinks

  • Convention on Biodiversity [1]

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