Invitatio ad incertas personas

Invitatio ad incertas personas

Das Rechtsinstitut der Offerta ad incertas personas (dt.: „Angebot an unbestimmte Personen“) bezeichnet ein rechtsverbindliches Angebot an jedermann. Solche Angebote richten sich an unbestimmte und unbekannte Personen, somit ist dem Antragenden gleichgültig, mit wem ein Vertragsschluss eingegangen wird.

Typische Beispiele für Angebote an unbestimmte Personen sind:

  • Getränkeautomaten
  • Zigarettenautomaten
  • Zapfsäulen an der Tankstelle

Von der Offerta ad incertas personas ist die invitatio ad offerendum (dt. Anpreisung) abzugrenzen. Bei einer solchen Aufforderung zur Angebotsabgabe an einen unbestimmten Personenkreis beabsichtigt der Antragende aufgrund möglicher Schadensersatzansprüche keinen Rechtsbindungswillen.

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