Islamisches Opferfest

Islamisches Opferfest
Straßenstand in al-Minya während des Opferfestes, an dem Metzger Schafe schlachten und portioniert verkaufen. Das farbige Stoffmuster des Zeltes ist für Ägypten typisch. Private Schlachtungen finden direkt vor oder im eigenen Haus statt.

Das Opferfest (arabisch ‏عيد الأضحى‎, DMG ʿĪdu l-Aḍḥā) ist das höchste islamische Fest. Es wird zum Höhepunkt des Hadsch gefeiert, der Wallfahrt nach Mekka, welches jährlich am Zehnten des islamischen Monats Dhu l-hiddscha beginnt und vier Tage andauert. Aufgrund des islamischen Mondkalenders kann das Opferfest zu jeder Jahreszeit stattfinden, die Verschiebung findet rückwärts im Sonnenkalender um meist 11 Tage statt.

Vor dem 'Īd al-fitr, dem Fest des Fastenbrechens am Ende des Fastenmonats Ramadan, ist es das wichtigere der zwei 'Īd-Feste (von arabisch ‏عيد‎, DMG ʿīd ‚Fest‘).

Inhaltsverzeichnis

Bedeutung

Beim Opferfest wird des Propheten Ibrahim (Abraham) gedacht, der nach muslimischer Überlieferung die göttliche Probe bestanden hatte und bereit war, seinen Sohn Ismael (vgl. Isaak) Allah zu opfern. Als Allah (Gott) seine Bereitschaft und sein Gottvertrauen sah, gebot er ihm Einhalt und Ibrahim und Ismail opferten daraufhin voller Dankbarkeit im Kreis von Freunden und Bedürftigen einen Widder. Die Geschichte wird im Koran in Sure 37,99–113 erzählt. Ihr biblisches Pendant ist die Erzählung von der Opferung Isaaks (Gen 22,1–19 EU).

Es ist für alle gläubigen Muslime weltweit Pflicht, zur Feier des Festes ein Tier zu opfern, wenn sie es sich denn finanziell leisten können. Das Fleisch des Tieres sollen sie auch unter den Armen und Hungrigen verteilen. Es ist ein guter Brauch, allen Freunden und Verwandten zum Opferfest die besten Wünsche zu versichern und auch ihnen etwas von dem Fleisch zu geben. Manchmal wird auch einfach geopfert, um Allah zu danken.

Nach regionaler Verfügbarkeit werden Schafe, aber auch andere domestizierte Tiere wie Ziegen, Rinder, Kamele in Trockengebieten oder Wasserbüffel wie in Indonesien geschlachtet. Allgemein werden nur Paarhufer – außer dem als unrein geltenden Schwein – rituell geschächtet.

Das Opferfest wird oft ausgelassen gefeiert. In Ägypten sind in diesen Tagen Kinderkarusselle in den Straßen bis nachts in Betrieb.

Sowohl am ersten Morgen des Opferfests als auch am ersten Morgen des Fastenbrechenfests wird die Moschee besucht, um dort das gemeinsame und besondere Gebet (Salat) dieses Festtages zu verrichten, welches aus zwei ruk'at besteht und die Besonderheit hat, dass die Ansprache (khutba) – meist durch den Imam – nach dem Gebet, und nicht wie beim Freitagsgebet vor dem Gebet, erfolgt. [1] Meist schließt sich an den Besuch der Moschee ein Besuch des Friedhofs an, um seiner verstorbenen Verwandten und Bekannten zu gedenken und für sie Koranverse zu lesen und Bittgebete zu sprechen, was aber nicht der Sunnah des Propheten entspricht sondern sich als Tradition in den Ablauf der Feier in verschiedenen Ländern eingeschlichen hat. Der restliche Tag wird genutzt, um die Verwandtschaft und Bekanntschaft zu besuchen. Dabei werden meist in großer Runde diverse Gerichte und Getränke angeboten. Man macht sich gegenseitig und oftmals auch den Bedürftigen Geschenke. Sowohl die Männer als auch die Frauen ziehen sich besonders schöne oder neue Kleidung an. Auch das Haus ist festgemäß vollkommen aufgeräumt und gesäubert.

Rechtlicher Status in Deutschland

Weil das Opferfest zusammen mit dem Fastenbrechenfest unumstritten und für alle Rechtsschulen und Völker des Islam verbindlich sind und als die eigentlichen Feste des Islam gelten, können Schüler islamischen Glaubens sich an diesem Tag bundesweit vom Unterricht befreien lassen. Dies geschieht durch schriftliche Meldung der Eltern bzw. im Fall der Volljährigkeit durch Eigenmeldung. Die Lehrer sind deshalb angewiesen, an beiden Festen keine Klassen- oder Kursarbeiten oder sonstige Leistungsnachweise zu terminieren. Eine Abweichung um einen Tag durch die jeweilige Gemeinde wird toleriert. Freigehalten von Leistungsnachweisen wird aber verbindlich nur der im Amtsblatt veröffentlichte Haupttag.[2]

Ähnlich wie bei christlichen Feiertagen (z. B. dem Buß- und Bettag, der in den meisten Bundesländern kein gesetzlicher Feiertag mehr ist), können Arbeitnehmer am Tag des Opferfestes einen Tag Urlaub nehmen oder unbezahlten Urlaub beantragen.

Zu beachten ist auch, dass die beabsichtigte Schlachtung eines Opfertieres bei dem zuständigen Amtstierarzt zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung anzumelden ist. Eine Schlachtung ohne Betäubung (Schächten) ist nach der deutschen Rechtslage grundsätzlich verboten, jedoch kann eine Sondergenehmigung aus religiösen Gründen erteilt werden.

Literatur

  • Mohammed Rashed: Das Opferfest (cid-aladha) im heutigen Ägypten. Klaus Schwarz Verlag, Berlin 1998, ISBN 3879972672.

Weblinks

 Commons: Eid ul-adha – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Die Teilnahme am Gebet ist für die Sunniten Pflicht. Ausnahmeregelungen gelten für Gläubige, die sich auf der Pilgerfahrt befinden.
  2. Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 26. Mai 2008 Islamische Feiertage 2008/2009 (9211 - 51253730) in Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Nr. 6/2008, Seite 207
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