Isolationshäftling

Isolationshäftling

Die Isolationshaft (Isolierungshaft) ist eine Haftform, bei der einem Inhaftierten innerhalb eines Gefängnisses oder einer ähnlichen Einrichtung Kontakt zu anderen Mitgefangenen und Beschäftigungsformen verweigert wird. Isolationshaft wird meistens angewandt zur Unterbindung des Informationsflusses und zur Verhinderung von Absprachen zwischen Gefangenen und kann auch als Bestrafung für Regelverstöße ausgesprochen werden.

Die Isolationshaft ist wegen ihrer Auswirkungen auf den Häftling sehr umstritten und wird von Kritikern auch als Vernichtungshaft bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Situation in Deutschland

Gesetzlich geregelt ist eine Isolationshaft in Deutschland nicht. Existent ist die klar eingegrenzte Einzelhaft (siehe u. a. § 88 f. StVollzG / angrenzend auch u. a. § 67 ff., § 91, § 103 ff. StVollzG).

In Deutschland wurde der Begriff „Isolationshaft“ teilweise mit den Haftbedingungen von Mitgliedern der Rote Armee Fraktion in den 1970er Jahren u. a. in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart in Verbindung gebracht.

Rechtliche Bewertung

Die Isolationshaft als solche und damit auch ihre Rahmenbedingungen sind gesetzlich in der Regel nicht festgeschrieben. Die Unterbringung von Gefangenen unter Isolationsbedingungen wird aber weltweit von Menschenrechtsorganisationen geächtet und als Foltermethode bezeichnet, wird aber auch vermutlich weltweit im offiziellen und inoffiziellen Justizvollzug ohne Rechtsgrundlage eingesetzt.

Geschichte, Aufklärung und Widerstand

Obgleich Isolation und Deprivation schon seit Jahrhunderten zur Bestrafungszwecken eingesetzt werden, wurde die Isolationshaft erst Anfang des 19. Jahrhunderts, etwa um 1821, eine Form der Bestrafung innerhalb von Gefängnissystemen in Philadelphia (USA) eingeführt und seitdem ständig neu erforscht und fortentwickelt. Die Gefangenen durften damals nicht arbeiten und als einzigen Besuch einen Geistlichen empfangen. Das System wurde zu dieser Zeit noch Bußhaft genannt.

Freidenker und Quäker setzten sich damals für das Bußhaus als vermeintlich humane Alternative zur Todesstrafe, Verstümmelung und Körperstrafe ein.

Schon 1842 protestierte der Schriftsteller Charles Dickens gegen die Isolationshaft und bezeichnete sie, da sie körperlich keine deutlich sichtbaren Spuren hinterlässt, als Weiße Folter und als grundsätzlich schlimmer als jegliche in erster Linie körperlich wirkende Folter.

Die Linke-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Strafvollzugshelferin Ulla Jelpke vertritt die Ansicht, dass die Isolationshaft sich mittlerweile in den JVAs etabliert habe und auch gegen „ganz normale soziale Gefangene“ angewandt werde.[1]

Bereits seit 1983 ist in den USA der Gefängnistyp des Supermax in Anwendung. Dieser sieht die Verwahrung der Gefangenen in vollkommener Isolationshaft 23 Stunden am Tag vor (zeitweise auch bei ständiger Beleuchtung). In einigen amerikanischen Haftanstalten existieren auch nur einzelne Abteilungen, die einen Supermax-Charakter aufweisen. Diese werden in der Regel als Secure Housing Units (SHU) bezeichnet. Isolationshaft gab es unter anderem auch im nordirischen Bürgerkrieg gegen katholische Aktivisten in so genannten H-Blocks. In der Türkei kämpfen seit Jahren Gefangene und deren Angehörige gegen die Legalisierung der Isolationshaft durch die Einführung so genannter Typ-F-Gefängnisse, die die in Deutschland entwickelten Normen für Isolation von Gefangenen übernehmen.

Auswirkungen der Isolationshaft

Die akuten und langfristigen, zum Teil chronischen Folgen von Isolationshaft sind, je nach Länge, Art und Ausmaß der Deprivation, unterschiedlich. Ebenso finden sich individuelle Unterschiede dahingehend, wann Folgen der Isolationshaft bei einem Menschen auftreten, nicht jedoch, dass sich Auswirkungen zeigen. Dies ist lediglich eine Frage der Zeit und keine Frage der Persönlichkeit oder Art der Deprivation. In Untersuchungen von Häftlingen vor, während und nach außerordentlich langer Isolationshaft konnten u. a. folgende Auswirkungen als „klassische Erscheinungen der Isolationshaft im Sinne der sensorischen Deprivation und sozialer Isolation“ (Stöwsand in: Klusmeyer, 1985: 46) dokumentiert werden:

  • erhebliche Beeinträchtigung der Wahrnehmung und der kognitiven Leistungsfähigkeit (was insbesondere im Hinblick auf Gerichtsverfahren/Strafverteidigung Probleme schafft)
    • starke Störung der Verarbeitung von Wahrnehmungen
    • starke Störungen des Körpergefühls
    • starke allgemeine Konzentrationsschwierigkeiten
    • starke Schwierigkeiten bis hin zum Unvermögen, zu lesen bzw. das Gelesene gedanklich zu erfassen, nachzuvollziehen und in einen sinnvollen Zusammenhang zu bringen
    • starke Schwierigkeiten bis hin zum Unvermögen, zu schreiben bzw. Gedanken schriftlich zu verarbeiten (Agraphie/Dysgraphie)
    • starke Artikulations-/Verbalisierungsschwierigkeiten, die sich besonders in den Bereichen Syntax, Grammatik und Wortwahl zeigen und bis hin zu Aphasie, Aphrasie und Agnosie reichen können
    • starke Schwierigkeit oder Unvermögen, Gesprächen zu folgen (nachgewiesenermaßen aufgrund einer Verlangsamung der Funktion des primären akustischen Kortex der Schläfenlappenanteile aufgrund von Reizmangel)
  • Gesundheitliche Langzeitfolgen
    • soziale Kontaktstörungen bis hin zur Unfähigkeit emotional enge und langfristige partnerschaftliche Beziehungen einzugehen
    • Depressionen
    • Beeinträchtigung des Selbstwertgefühls
    • Wiederkehren der Haftsituation in Träumen
    • behandlungsbedürftige Störungen des Blutdrucks
    • behandlungsbedürftige Hauterkrankungen
    • Nicht Wiedererlangen von insbesondere kognitiven Fähigkeiten (z. B. im Bereich der Mathematik), die vor der Isolationshaft beherrscht wurden
    • extrem lange und strenge Isolationshaft führt zum Tod, da der menschliche Organismus auf lange Sicht gesehen das Fehlen von Außenreizen nicht allein durch sich selbst (Körperreize) kompensieren kann

Insbesondere die Langzeitfolgen von Isolationshaft zeigen diverse Überschneidungspunkte mit den Symptomen des sogenannten Überlebenden-Syndroms, das bei vielen ehemaligen Gefangenen, die in Konzentrationslagern inhaftiert waren, beobachtet werden kann. In den Vereinigten Staaten ist das SHU-Syndrom bekannt, das bei Gefangenen, die in den Isolationsabteilungen (Secure Housing Units) untergebracht waren, auftritt und auffallende Ähnlichkeiten mit dem posttraumatischen Stresssyndrom aufweist.

Therapie

Die Behandlung von Menschen, die an Folgen einer zu langen Isolationshaft unter Isolationsbedingungen leiden, ist bei körperlichen Symptomen (sofern sie nicht in erster Linie in einer Psychosomatik begründet sind) teils durch Medikamente möglich. Psychische und psychosomatische Folgen bedürfen einer Psychotherapie bei einem auf die Behandlung psychisch traumatisierter Menschen spezialisierten Therapeuten.

Siehe auch

Kontaktsperre, Camera silens, Hungerstreik, Einzelhaft, Folter

Literatur

  • Ahrens, U. (Hrsg.): Machen Sie sofort die Schranktür zu! Zweiunddreißig Zeichnungen und eine Plastik zur Isolationshaft. Gezeichnet und modelliert nach Schilderungen ehemaliger Isolationshäftlinge (Berlin, 1986)
  • Amnesty Internationals Arbeit zu den Haftbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland für Personen, die politisch motivierter Verbrechen verdächtigt werden oder wegen solcher Verbrechen verurteilt sind: Isolation und Isolationshaft. amnesty international publications, Bonn 1980
  • Bakker Schut, P. H. (Hrsg.): Todesschüsse – Isolationshaft – Eingriffe ins Verteidigungsrecht (Berlin, 1995)
  • Birck, A., Pross, C., Lansen, J. (Hrsg.): Das Unsagbare – Die Arbeit mit Traumatisierten im Behandlungszentrum für Folteropfer Berlin (Berlin, 2002)
  • Bungard, W.: Zur Validität der Forschung über soziale Deprivation (in: Gruppendynamik – Forschung und Praxis, Heft 3, Juni 1977, Seite 170–185)
  • Engels, A.: Sensorische Deprivation – Isolation gleich Folter oder Isolation gleich Therapie? (in: Gruppendynamik – Forschung und Praxis, Heft 3, Juni 1977, Seite 163–170)
  • Gross, J., Svab, L.: Soziale Isolation und Sensorische Deprivation und ihre gerichts-psychologischen Aspekte (Prag, 1967)
  • Koenen, Gerhard: Vesper, Ensslin, Baader. Urszenen des deutschen Terrorismus (Köln, 2003)
  • Komitee gegen Isolationshaft: Todesstrafe auf Raten (Zürich, 1976)
  • Richter, L.: Die Geschichte der Folter und Hinrichtung vom Altertum bis zur Neuzeit (Wien, 2001)
  • Maurer, Sabine: Isolationshaft in Justizvollzugsanstalten der Bundesrepublik Deutschland – Eine Haftform in der Grauzone zwischen legitimer Sicherungsmaßnahme und bewusster Rechtsverletzung – erläutert am Beispiel der ehemaligen Rote Armee Fraktion (2004) www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/22242.html
  • Oesterle, Kurt : Stammheim – die Geschichte des Vollzugsbeamten Horst Bubeck ISBN 3-453-62007-0
  • Teuns, S.: Isolation/Sensorische Deprivation – Die programmierte Folter (in: Folter in der BRD – Zur Situation der Politischen Gefangenen, Kursbuch 32, Hrsg. AutorInnenkollektiv, Berlin, 1973)

Weblinks

Quellen

  1. www.freilassung.de/erkl/terz62000.html
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