Ampel

Ampel
Leuchtdiodenampel in Örnsköldsvik, Schweden
Schwedischer Lichtsignalgeber
Ampelmann rot.jpg Ampelmann gruen.jpg
Fußgängerampel mit
ostdeutschem Ampelmännchen
Erster Verkehrsturm (Ampel) auf dem Potsdamer Platz in Berlin 1925

Ampel (vom lateinischen ampulla, „Ölflasche“, spätere Bedeutung „Leuchte“[1]) ist der volkstümliche, verbreitete Begriff für eine Lichtzeichenanlage (Deutschland), welche mit LZA abgekürzt wird. In Österreich nennt man diese Verkehrslichtsignalanlage (VLSA). Sie dient der Steuerung des Straßenverkehrs. Ampeln ordnen für Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verhalten an, indem gesteuerte Lichtsignale abgegeben werden. Diese nach Form und Farbe verschiedenartigen Verkehrszeichen haben jeweils eine andere Bedeutung und strahlen nur entgegen der Fahrtrichtung des zu regelnden Verkehrs ab.

Inhaltsverzeichnis

Bezeichnung

Rechtliche Bezeichnung

In den verkehrsrechtlichen Verordnungen in den deutschsprachigen Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz wird die Verkehrsampel unterschiedlich bezeichnet. So wird sie als Verkehrseinrichtung in Deutschland nach § 43 der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Lichtzeichenanlage (LZA) bezeichnet. In der österreichischen Straßenverkehrsordnung (§ 39) und in der Signalisationsverordnung zum Schweizer Strassenverkehrsgesetz wird die Bezeichnung Lichtsignalanlage (LSA) verwendet.[2][3]

Der in der deutschen StVO verwendete Begriff Lichtzeichenanlage hat in Österreich eine rechtlich andere Bedeutung, da er nach dem österreichischen Eisenbahngesetz nur Anlagen an Eisenbahnkreuzungen bezeichnet.

Technische Bezeichnung

In technischen Regelwerken in Deutschland (Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) und in der Schweiz (Schweizer Normen (SN) des Verbands der Straßen- und Verkehrsfachleute) ist der Begriff Lichtsignalanlage gebräuchlich. In Österreich (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS 05.04.3) der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr) wird die exaktere Bezeichnung Verkehrslichtsignalanlage (VLSA) verwendet, jedoch ist die Bezeichnung LSA in Österreich unter Fachleuten ebenso wie in Deutschland und in der Schweiz üblich.

Umgangssprachliche Bezeichnung

Die in der Alltagssprache für eine Lichtsignalanlage verwendeten Begriffe „Ampelanlage“ oder kürzer „Ampel“ gehen auf die ähnlichen Hängeleuchten, die man früher ebenfalls als Ampeln bezeichnete, zurück. Die ersten Signalgeber waren an Drahtseilen hängend über der Kreuzung befestigt (Heuerampel, s.u.) und erinnerten so an Hängeleuchten oder Blumenampeln. Im Laufe der Zeit trat die Wortbedeutung als Verkehrsampel immer mehr in den Vordergrund.

Aber auch die umgangssprachlich verwendete Bezeichnung Verkehrsampel dient heute als Quelle von weiteren Wortschöpfungen in der deutschen Sprache. So gibt es auf Grund der drei Farben die Begriffe, Ampelkoalition oder die Ampel als Lebensmittelkennzeichnung.

Wegen der vielfältigen Bezeichnungen wird im Artikel meist das umgangssprachliche Synonym Ampel verwendet.

Verwendung

Behelfsampel in Deutschland

Der Einsatz von Ampelanlagen hat unterschiedliche Gründe, z.B. um den Verkehrsfluss zu verbessern und gefährliche oder gefahrenträchtige Verkehrssituationen zu entschärfen (Verkehrssicherheit). Im Straßenverkehr sind dies beispielsweise Kreuzungen und Einmündungen sowie Engstellen, zum Beispiel bei Baustellen oder Brücken.

Kreuzungen und Einmündungen

Amerikanische Kreuzung in Berlin (Friedrichstraße / Rudi-Dutschke-Straße)

Ampeln werden aus folgenden Gründen an Kreuzungen oder Einmündungen (Knotenpunkten) eingesetzt:

  • Die Anlage kann der Optimierung des Verkehrsflusses dienen. Bei hohen Verkehrsdichten, z.B. bei mehreren Fahrbahnen pro Richtung, erlauben Ampelanlagen die beste Kontrolle des Verkehrsdurchsatzes.
  • Sie können zur Entschärfung von Gefahren an komplizierten oder unübersichtlichen Kreuzungen beitragen. Bei Knotenpunkten mit mehr als vier Richtungen kann die Regelung mit Verkehrsschildern unklar oder unübersichtlich sein und zu Unfällen führen. Eine Lichtzeichenanlage vereinfacht solche Situationen durch klare Anweisungen, evtl. ergänzt durch zusätzliche Warnlichter beispielsweise wenn dem Gegenverkehr Vorfahrt gewährt werden muss.
  • An Kreuzungen mit entsprechenden Verkehrsaufkommen, an denen aus Platzgründen kein Kreisverkehr eingerichtet werden kann, können sie eingesetzt werden.

Fußgänger

Außerdem werden sie als Fußgängerampeln eingesetzt, um Fußgängern das Überqueren von verkehrsreichen Straßen zu ermöglichen. Daher werden sie dann manchmal auch „Fußgängerschutzanlagen“ genannt.

Sonstiges

Eine amerikanische Ampelkreuzung für Kraftfahrzeuge und Fußgänger gibt es an der Friedrichstraße / Rudi-Dutschke-Straße in Berlin. Hierbei können auch die Fußgänger diagonal die Straße überqueren und die Ampeln sind dementsprechend angebracht (siehe Bild). Möglich ist dieses Ampelsystem auch nur, weil die Kraftfahrzeuge sowie die Fußgänger jeweils für sich „alleine“ die Kreuzung benutzen dürfen.

Ampeln werden auch zum Teil auf Privatgrund verwendet, um Zufahrten zu regeln (z.B. Tiefgaragen-Zufahrten mit nur einer Fahrbahn oder bestimmte Waschstraßen). Da hier meist nur Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, beschränkt man sich hierbei oft auf die Farben Rot und Grün.

Standard-Ampelanlage

Varianten der Signalabfolge
Drei Farbbilder
Drei Farbbilder
In vielen Ländern Europas übliche Signalabfolge mit vier Signalisierungszuständen
In vielen Ländern Europas übliche Signalabfolge mit vier Signalisierungszuständen
Eine Ampel in Dresden mit Grün-gelb-Farbbild (bis 2004)
Eine Ampel in Dresden mit Grün-gelb-Farbbild (bis 2004)

Eine normale europäische Lichtzeichenanlage steuert den Verkehr dabei mit Hilfe der drei Signalfarben Grün, Gelb und Rot. Zur Regelung des Verkehrs werden diese Farben einzeln oder in Kombination angezeigt. Die Reihenfolge (auch Signalfolge oder Farbbildfolge genannt) solch einer Lichtzeichenanlage ist dabei immer:

  • Grün: Der Verkehr ist freigegeben
  • Gelb: Auf nächstes Signal warten
  • Rot: Keine Einfahrerlaubnis

Rot ist einheitlich auf der ganzen Welt immer oben angeordnet. Dies ermöglicht Menschen mit Rot-Grün-Sehschwäche oder Farbenblindheit die Orientierung. Bei quer liegenden Ampeln befindet sich das Rotlicht in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Seite, in Ländern mit Linksverkehr auf der rechten Seite, folglich immer in der Fahrbahnmitte. In der Schweiz ist bei liegenden Ampeln das Grünlicht quadratisch, das Gelblicht dreieckig.

Die optische Erscheinung besteht in der Regel aus einem schwarzen Hintergrund mit runden oder quadratischen Lichtsignalen. Die Abschirmung nach oben hin ist die Abschirmblende, auch Schute genannt. Zur besseren Erkennbarkeit werden häufig zusätzlich weiße Kontrastblenden angebracht.

Varianten der Standard-Ampelanlage in verschiedenen Ländern

In einzelnen Ländern sind noch zusätzliche Farbkombinationen zugleich oder hintereinander möglich:

  • Rot-Gelb: Zwischen Rot und Grün: Achtung, gleich wird die Erlaubnis zur Fahrt gegeben (zum Beispiel in Deutschland, Großbritannien, Österreich, Ungarn, Schweiz, Polen, Litauen, Norwegen, Russland, Schweden, Saudi-Arabien). Diese Phase dauert entweder 1 oder 2 s.
  • Grün-Gelb:
    Zwischen Grün und Rot: Achtung, es wird gleich Rot (beispielsweise in Italien und Schweden)
    Zwischen Grün und Gelb: Achtung, es wird gleich Gelb (beispielsweise in der ehemaligen DDR, nicht RiLSA-konform, daher ab der Wiedervereinigung nach und nach abgeschafft)
  • Rotes Blinklicht: Stopp! Anhalten, dann langsam weiterfahren, wenn Kreuzung frei. (Vereinigte Staaten, Südafrika, Taiwan)
  • Grünes Blinklicht:
    Am Ende der Grünphase: Achtung, es wird gleich Gelb gezeigt in Österreich, Lettland, Litauen, Slowenien, Russland, der Türkei, Mexiko und Israel.
    Am Anfang oder am Ende der Grünphase: Geschütztes Linksabbiegen möglich in Québec und den meisten kanadischen Provinzen.[4]
    Statt der Grünphase: Bezeichnet eine Ampel, die nur auf Rot geschaltet wird, wenn Fußgänger den Knopf drücken (in British Columbia, Kanada).[4]
    Bei der Fußgängerampel: Achtung, es wird gleich Rot gezeigt in Österreich, Polen, Lettland, Litauen, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Japan, Singapur, Ungarn und Rumänien, Schweiz (in gewissen Kantonen, z.B. Basel-Stadt), Spanien, teilweise auch in Deutschland an Radwegampeln zu finden.
  • Gelbes Blinklicht:
    Ampelanlage außer Betrieb, auf den Seiten der Kreuzung, die Vorfahrt gewähren müssen, in Deutschland
    Ampelanlage außer Betrieb, auf allen Seiten der Kreuzung, auch jene, die Vorrang haben, in Österreich, Schweiz, Litauen, Polen und teilweise Deutschland.
    Nach Ende der Rotphase, statt Rot-Gelb: Weiterfahren erst, wenn keine Fußgänger mehr auf der Fahrbahn sind (bei ‚Pelican‘-Fußgängerampeln in Großbritannien, Zypern)
    Kreuzung kann vorsichtig passiert werden: Vereinigte Staaten (Vorfahrtsrecht gegenüber den Richtungen mit rotem Blinklicht)
    Gelbes Blinklicht statt Grün (im untersten der drei Signalfelder) nach Rotphase: Abbiegen unter Beachtung der Vorfahrt möglich; vorfahrtberechtigter Konfliktverkehr möglich (z. B. in Frankreich, Irland, Schweiz)
  • Grün folgt statt auf Rot-Gelb direkt auf Rot: in Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Rumänien, Australien, Neuseeland, Taiwan, Brasilien und den Vereinigten Staaten
  • Rot-Grün/Grün-Rot Wechsel ohne Gelbphase: In den Industriezentren in China wechseln Ampeln nur von Rot nach Grün und umgekehrt. Gelbe Signalfelder gibt es nicht. Stattdessen besitzen alle Anlagen einen Zähler, der in der jeweiligen Farbe Grün oder Rot auf null herabgezählt wird. Bei Erreichen der Null springt die Ampel auf die andere Farbe um und beginnt erneut mit dem Countdown. Jeder Fußgänger und Fahrzeugführer kann somit zu jeder Zeit beobachten, wie lange die aktuelle Phase noch gültig sein wird. Abrupte Bremsmanöver werden so vermieden und der Wartende wird nicht durch Ungewissheit gestresst. Solche Ampeln befinden sich auch vereinzelt in Deutschland, zum Beispiel in Hamburg (in den Straßen um die Binnenalster). In Südkorea werden alternativ Leuchtbalken verkürzt.

Aber auch die Bedeutung der einzelnen Farben ist nicht in allen Ländern gleich. So ist beispielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und auch in China bei Rotlicht zwar ein Überqueren der Kreuzung verboten, ein Rechtsabbiegen jedoch in den meisten Staaten und Provinzen erlaubt. In Deutschland gibt es mit dem Grünpfeil-Zusatzschild neben der Ampel eine ähnliche Regelung. In den USA darf in vielen Bundesstaaten auch bei Rot nach links abgebogen werden, wenn dies kein Zusatzschild verbietet. Voraussetzung ist jedoch, dass sowohl die Straße, aus der man ausfährt, als auch die, in die man einmündet, eine Einbahnstraße ist. Genauere Informationen dazu sind hier zu finden.

Fußgängerampeln

Fußgängerampel mit animiertem „Ampelmännchen“, Türkei
Eine Fußgängerampel in Frankreich

Fußgängerampeln zeigen in Europa in der Regel das Symbol eines stehenden (bei Rot) oder gehenden (bei Grün) Fußgängers (Ampelmännchen). Gelbphasen, die auf die Grünphase folgen, sind bei Fußgängerampeln im deutschsprachigen Teil der Schweiz der Regelfall, sonst äußerst selten, können aber, z.B. in Düsseldorf, vorkommen.

Stattdessen wird in einigen Ländern vor der Rotphase eine blinkende grüne Ampelphase angezeigt. In Australien wird vor der Rotphase eine blinkende rote Ampelphase gezeigt und der Signalton für Blinde endet. Beide Phasen ordnen an, dass Fußgänger, die sich noch auf der Fahrbahn befinden, das Überqueren der Straße zügig beenden und dass die Fußgänger auf dem Gehsteig warten sollen.

In einigen Städten in Deutschland gibt es dreifeldige Fußgängersignale. Hier ist die Signalkammer für Rot doppelt vorhanden. Dadurch können auch Menschen mit Rot-Grün-Blindheit auf einen Blick erkennen, ob die Ampel Rot oder Grün zeigt. Außerdem wird vermieden, dass bei Ausfall eines Rotlichts die Anlage aus Sicherheitsgründen abgeschaltet würde.

In Taiwan gibt es Fußgängerampeln mit einer Animation des grünen Ampelmännchens. Gegen Ende der Grünphase wechselt das Männchen von seiner zuvor gemächlichen Gangart in einen eiligeren Laufschritt. Zusätzlich wird noch die bis zum Beginn der Rotphase verbleibende Zeit angezeigt. Auch in der Türkei und in Spanien gibt es Ampeln mit einem in der Grünphase animierten Ampelmännchen.

Ampel Ampel
Polnische Ampelmännchen

Fußgängerampeln in Nordamerika haben Signale mit den Farben Orange (Portland orange) und Weiß (Moon white). Dabei erscheinen die Anzeigen entweder in Textform („Don't Walk“/„Walk“) oder als Piktogramme (Hand oder Silhouette). Der Signalablauf einer Fußgängerampel ist dabei wie folgt:

  • Hand: Überquerung verboten;
  • Silhouette: Überqueren der Kreuzung möglich;
  • Blinkende Hand: Überqueren beenden (entspricht der Rotphase in Deutschland, bevor der Querverkehr Grün hat, bzw. dem grünen Blinklicht in Österreich).

In vielen Staaten Nordamerikas werden Anzeigen in Textform bei neueren Ampeln nicht mehr verwendet. Hier gibt es nur noch die Hand und die Silhouette.

Animation einer typischen Fußgängerampel in Nordamerika

Ablauf und Technik

Tableau einer Handschaltung
Eine Fahrradampel in Wien
Düsseldorfer Fußgängerampel mit Gelbphase

Die Längen der einzelnen Phasen sind in einem Signalzeitenplan festgelegt, oder sie werden verkehrsabhängig gesetzt. In den Zeitfenstern zwischen den Grünzeiten der unterschiedlichen Fahrbeziehungen müssen die kritischen Verkehrsflächen (Konfliktflächen) geräumt werden. Diese Zeiten heißen Zwischenzeiten und werden nach den Räumwegen, Einfahrwegen und Geschwindigkeiten berechnet.

Bei der verkehrsabhängigen Steuerung wird durch Einsatz von Verkehrsdetektoren (Induktionsschleifen, Bewegungsmelder, Videokamera[5]) die Grünzeit so lange verlängert, dass alle Fahrzeuge eines Pulks passieren können. Mit Rücksicht auf die zumutbare Wartezeit der anderen Verkehrsteilnehmer ist ein Maximalwert eingestellt. Es ergibt sich eine variable Umlaufzeit aus der Summe der Ampelphasen. Bei der Festzeitsteuerung sind die Grünzeiten und die Umlaufzeit über einen gewissen Zeitraum konstant und werden per Wochenautomatik durch Umschaltung in andere Programme gewechselt. Dadurch kann auf verschiedene Verkehrsbelastungen (Berufs-, Tages- und Nachtverkehr etc.) reagiert werden. Im Regelfall liegt die Umlaufzeit zwischen 60 und 120 Sekunden. Je höher die Umlaufzeit, desto höher in der Regel die Leistungsfähigkeit, aber desto höher die Wartezeiten für die Verkehrsteilnehmer. Diese Leistungsfähigkeitssteigerung findet ihre Grenzen, wenn z.B. wartende Linksabbieger über ihre Linksabbiegespur hinaus zurückstauen und Fahrspuren verstopfen.

In großen Städten werden die Signalanlagen meistens zentral gesteuert und überwacht. Damit werden für Straßenzüge nach Tageszeit oder Verkehrsaufkommen jeweils die geeigneten Programme geschaltet, Störungen festgestellt und Daten der Verkehrsbelastung erhoben. Da die Computer zur Steuerung der Ampeln oft mit dem Internet verbunden sind, ist es für einen Hacker prinzipiell möglich, die Steuerung zu beeinflussen.

Bei der verkehrsabhängigen Steuerung werden die einzelnen Verkehrsströme je nach Bedarf bedient. Die einfachste Form ist die Fußgängerampel mit Drucktaste (Anforderung). Bei vollverkehrsabhängigen Anlagen wird die Länge der Phasen nach der Größe der jeweils gesteuerten Verkehrsströme berechnet. Bei grünen Wellen ist dieses nur bedingt möglich. Die verkehrsabhängige Steuerung kann aber auch verwendet werden, um bestimmten Verkehrsteilnehmern wie dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Prioritäten zuzuteilen.

Des Weiteren können auch Feuerwehren, die Polizeien oder das Militär Eingriffsmöglichkeiten auf die Steuerung haben. Die Feuerwehren und die Bundeswehr können lange und prompte Grünphasen für ausrückende Fahrzeuge von den Wachen aus anfordern. An einigen Anlagen befindet sich auch eine Handschaltung, an der der Signaldienst oder die Polizei auf den Programmablauf einwirken können. Dabei gibt es die Optionen Normalbetrieb, Hand ein (Ist-Zustand wird beibehalten), Start (Weiterschaltung um einen Schritt), LZA aus, LZA aus und Nebenrichtung Gelb, alle Gelb und Not-Aus. Programmlogiken (auch bei Handsteuerung) schützen den Verkehr vor der Freigabe für alle Fahrtrichtungen (sogenanntes „feindliches Grün“).

An den Kreuzungen werden mehrere Signalgeber, die zu einer Signalgruppe zusammengeschaltet werden, pro Richtung angebracht. Die Signale sind an Hauptfahrbahnen an Peitschenmasten, an kurzen Masten an der Seite der Fahrtrichtung montiert, für übrige Straßenteile sind diese seitlich angebracht oder hängen hinab. Die Anbringung erfolgt weltweit überwiegend vor dem geschützten Bereich. In Nordamerika und Südafrika befinden sich die Signalgeber meist mittig über der Kreuzung. In Polen befinden sich teilweise die Peitschenmasten einige Meter hinter dem rechten Hauptsignal.[6] Damit hier von Fahrzeugführern, die direkt an der Kreuzung stehen, auch der Signalgeber sichtbar ist, werden zum Teil auch in Augenhöhe kleinere Signalgeber montiert.

Signalbegriffe werden mit einfarbigen Streuscheiben, bestimmte Fahrtrichtungen (z.B. Linksabbieger) zusätzlich mit Masken in diversen Pfeilformen, Richtungssignal genannt, dargestellt. Für Fußgänger-, Bus-, Straßenbahn- oder Sondersignale werden ebenfalls Masken in verschiedenen Formen verwendet.

Um den Verkehr gezielter zu steuern, gibt es neben der üblichen Form der Lichtzeichenanlage noch weitere Arten:

  • Grüner Pfeil innerhalb des Knotenpunktes: Hiermit wird angezeigt, dass alle konfliktträchtigen Verkehrsströme Rot haben und der Knotenpunkt geräumt werden kann; dieser wird für Links- und Rechtsabbieger als Abbiegehilfssignal bzw. Rechtsabbiegerzusatzsignal eingesetzt.
  • Wenn die Kreuzung auch von Straßenbahnen befahren wird, sind meistens noch zusätzliche Signalgeber mit weißen Leuchtfeldern vorhanden. Es bedeuten: waagerechter Balken= halt, senkrechter Balken= geradeaus frei, schräg nach rechts bzw. links steigender Balken= rechts bzw. links abbiegen frei. Weißer Punkt= anhalten (entsprechend dem Gelbsignal für Kfz). Auf der Spitze stehendes weißes Dreieck= Permissivsignal d.h. Fahrt bei Beachtung bevorrechtigter Fahrzeuge erlaubt. Diese ÖPNV-Sgnale können auch für Busse auf besonderen Fahrstreifen gezeigt werden.
Mit Bahnschranken gekoppelte Zusatzampel „MOTOR AUS“ in der Lünener Innenstadt
  • Bei Kreuzungen direkt bei Bahnübergängen wird die Bahnübergangssicherung in eine Lichtzeichenanlage integriert. Die Sicherungstechnik wird dann sehr aufwändig. Sie bevorzugt bei schließendem Bahnübergang den abfließenden Verkehr. Eine solche Anlage wird in Deutschland als BÜSTRA bezeichnet (Richtlinien über Abhängigkeiten zwischen der technischen Sicherung von Bahnübergängen und der Verkehrsregelung an benachbarten Straßenkreuzungen und -einmündungen).

Bei großen Knotenpunkten ist es durchaus üblich, innerhalb der Kreuzung den Verkehr noch durch weitere Lichtzeichen zu steuern.

Zusätzlich zu den Lichtzeichen für den allgemeinen Fahrzeugverkehr sind meistens auch Zeichen für den Fußgängerverkehr und bei in die Kreuzung integrierten Radverkehrsführungen auch für den Radverkehr vorhanden.[7] Diese bestehen nur aus einem roten und einem grünen Licht. In einigen Gebieten Deutschlands gibt es auch Anlagen, die für Fußgänger und Radfahrer aus zwei roten und einem grünen Licht bestehen. Der Grund hierfür ist, dass die Fußgänger und Radfahrer so besser auf die Wartephase aufmerksam gemacht werden. In den letzten Jahren wird jedoch aus Kostengründen immer häufiger auf das zweite rote Signal verzichtet. Die Signale für Fußgänger und Radfahrer können entweder rund wie in Deutschland oder rechteckig wie in Österreich ausgeführt werden. Meistens ist in der Streuscheibe noch symbolisch eine stehende bzw. eine gehende Figur angezeigt. Für die Radfahrer wird lediglich das Sinnbild eines Fahrrades angezeigt.

In Düsseldorf gibt es flächendeckend als Besonderheit auch für Fußgänger eine Gelbphase in Form eines waagerechten Balkens, im Unterschied zum Gelbsignal des rollenden Verkehrs wird hiermit die Räumzeit signalisiert. In Aachen gab es diese Besonderheit bis 2006 an zwei Ampeln, nach der Umstellung vieler Ampeln auf Leuchtdioden wurde sie nicht übernommen. In Düsseldorf dagegen werden auch neue Ampeln wieder mit dem zusätzlichen Signal ausgestattet. Die zusätzliche Sicherheit wird von der Stadt aktiv mit dem Titel „Gelb-Zeit“ mit Plakaten und Broschüren beworben. Fußgängerkreuzungen mit Straßenbahnen werden oft durch zwei wechselseitig blinkende gelbe Lichter (sogenannte Hilfssignale) gesichert, auf denen durch eine Maske eine Straßenbahn dargestellt wird.

Durch Zusammenschalten mehrerer Anlagen hintereinander, die aufeinander abgestimmt sind, ist bei konstanter Umlaufzeit eine sogenannte „grüne Welle“ möglich.

Planerische konkurrierende Belange bei der Gestaltung eines Signalprogramms sind: grüne Welle für den Kraftfahrzeug-Verkehr, grüne Welle für den Radverkehr, durchgängige Fußgängerüberquerungsmöglichkeit über Mittelinseln hinweg, Freigabezeitbedarf und/oder Bevorrechtigung des öffentlichen Verkehrs, Blinden-LSA, Sicherheitsaspekte und Leistungsfähigkeit.

In Deutschland spricht man von einer Pförtneranlage, Pförtnerampel oder Zuflussdosierung, wenn die Leistungsfähigkeit an einem bestimmten Signalquerschnitt absichtlich gemindert wird; siehe Zuflussregelungsanlage. Sie hält den nachfolgenden Streckenabschnitt frei von Staus und damit funktionsfähig. Weiterhin werden Emissionen stehender und beschleunigender Kraftfahrzeuge in den Bereich vor der Lichtzeichenanlage verlagert.

Sonderbauformen

Bedarfsampel an einer Feuerwehrausfahrt
Ampel für Fußgänger mit Lautsprechern für Sehbehinderte
Ampelfrau in Zwickau
Flache Ampel mit LED-Technik in Dänemark

Lichtsignale auf Anforderung

Ampelmast mit Beschriftung

Bei einer Bedarfsampel (Gelb-Rot) wird im Regelfall in der Grundstellung kein Lichtpunkt gezeigt, es gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln bzw. die örtliche Beschilderung. Nur bei Bedarf werden Signale gezeigt. Dabei leuchtet zuerst für fünf Sekunden das gelbe Licht und danach das rote Licht. Manche Anlagen zeigen nach Ende der Rotphase noch die von Anlagen mit drei Laternen bekannte Rot-Gelb-Phase, andere erlöschen direkt nach der Rotphase. Solche Anlagen findet man häufig bei Bahnübergängen, Fußgängerüberwegen, aufgeweiteten Knotenpunkten sowie an Ausfahrten von Einsatzfahrzeugen wie z.B. an Feuerwachen.

Verkehrsabhängige Anlagen werden bei Kreuzungen mit schwachem Querverkehr verwendet, wobei der Querverkehr erst bei Annäherung eines Fahrzeuges, erfasst durch Verkehrsdetektoren (Induktionsschleifen oder PIR-Sensoren), freie Fahrt bekommt (Freigabeanforderung). Bei stark belasteten Knotenpunkten kann die Freigabezeit verkehrsabhängig ebenfalls durch Induktionsschleifen gesteuert werden.

Bei Bedarfsanlagen für Fußgängerübergänge werden die Ampeln erst auf Knopfdruck eines Fußgängers für ihn auf Grün geschaltet (Bedarfsphase). Ein Sonderfall hiervon ist die „Schlafampel“, die sich erst beim Knopfdruck einschaltet und damit Energie spart. Diese Art der Ampel zeigt nach dem Einschalten (durch Knopfdruck eines Fußgängers) zunächst Grün für den Kfz-Verkehr, um dann auf Rot für den Kfz-Verkehr und Grün für Fußgänger und wieder zurückzuschalten. In der nächsten Grünphase für Autofahrer schaltet sie sich dann wieder vollständig ab. Häufig wird bei solchen Schlafampeln auch das grüne Lichtzeichen eingespart, es gibt also nur rotes und gelbes Licht. Betätigt ein Fußgänger den Taster, wird für den Kfz-Verkehr sofort die Gelb-Phase, gefolgt von der Rot-Phase eingeschaltet. Anschließend wird die Ampel vollständig abgeschaltet, wodurch direkt von der Rot- in eine (nicht sichtbare) Grün-Phase übergeleitet wird.

Zuflussregelungsanlagen regeln mit Hilfe von LZA den Zufluss von Kraftfahrzeugen auf Autobahnen.

Mit Hilfe einer Vorrangschaltung können Busse, Bahnen und Einsatzfahrzeuge bereits vor Eintreffen am Knoten Grün anfordern (siehe unten).

Bauliche Besonderheiten

Wenn die Installation eines senkrecht stehenden Signalgebers beispielsweise durch eine Höheneinschränkung in einem Tunnel nicht möglich ist, so können diese auch waagrecht angeordnet werden, und zwar in der Reihenfolge Rot – Gelb – Grün von links nach rechts (gilt für den Rechtsverkehr). In Deutschland sind waagerechte Ampeln gemäß StVO nicht zugelassen.

Temporäre Lichtsignalanlagen an Baustellen besitzen meistens nur zwei Signalgeber. Sie regeln ein einspuriges Straßenstück, das jeweils nur in einer Richtung durchfahren werden kann. Wichtig ist die korrekte Einstellung der Räumzeiten, die je nach der Länge der Baustelle stark variieren können. Da sie meistens mobil eingesetzt werden, sind sie mit Akkus als Stromversorgung und mit einer Funkverbindung ausgestattet.

Auch an permanenten Engstellen können ähnlich den Baustellenanlagen für zwei entgegengesetzte Richtungen Lichtzeichen angebracht sein. Ebenso können Lichtzeichen für eine notwendige Komplettsperre eines Straßenabschnitts eingesetzt werden, z.B. bei Tunneleinfahrten im Falle eines Verkehrsunfalls oder Brandes.

Der nicht beleuchtete Grünpfeil in Deutschland ist eine Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einer kleinen Blechtafel rechts neben dem roten Licht der Ampel (Zeichen 720). Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz rotem Lichtzeichen an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Mancherorts wird den Radfahrern ein Ampelgriff zum Festhalten angeboten.

Zusätzliche Informationen für Verkehrsteilnehmer

Viele Fußgängerampeln sind zusätzlich mit akustischen Freigabesignalen ausgestattet, durch die Sehbehinderte am Geräusch erkennen können, ob sie gehen dürfen oder nicht und in welcher Richtung die Freigabe erfolgt. Das akustische Freigabesignal muss eine Frequenz von 880 Hz ± 50 Hz haben und soll mit einer Taktfrequenz von 2 Hz ± 10 % betrieben werden. Das Ein-/Ausschaltverhältnis beträgt 1:1 ± 10 %. Um den Signalmast auffinden zu können, werden oft Pilottöne an den Signalmasten abgegeben. Sie müssen sich von den Freigabetönen deutlich unterscheiden. Die RiLSA schlagen ein Tickergeräusch im Dauerbetrieb vor, das im Umkreis von 5 m des Signalmastes zu hören sein soll. Eine weitere Möglichkeit sind taktile Signalgeber (meistens gelbe Kästchen) an deren Oberseite eine Vibrationsplatte mit einem tastbaren Pfeil angebracht ist. Bei Grün vibriert diese Platte.

Restzeitampel in Hamburg

Lichtsignalanlagen mit Restzeitanzeige zeigen in einem zusätzlichen Feld die verbleibende Wartezeit bis zum grünen Signal. Solche Anlagen existieren sowohl für den Kraftfahrzeugverkehr als auch für Fußgänger und sind in manchen Ländern die Regel, in Deutschland bisher sehr selten. In vielen Ländern gibt es außerdem Lichtzeichenanlagen, die auch die Restdauer der Grünphase anzeigen, so z.B. in Hamburg an der Binnenalster und am Bochumer Hauptbahnhof. Bei verkehrsabhängig gesteuerten Lichtzeichenanlagen ist die Anzeige der Restzeit weitgehend unmöglich. Die Freigabe hängt z.B. vom Abriss eines Fahrzeugpulks ab, der in der Regel nur festgestellt werden kann, sobald dieser Zustand eingetreten ist.

Signalanlagen für Bahnen und Busse

Signalanlage für Busse

Sonderformen gibt es auch für Straßenbahnen oder Omnibusse (siehe Straßenbahnsignale in Deutschland). Diese sind mit der Standardampel zusammengeschaltet, sind aber nur für diese Verkehrsmittel von Bedeutung. Diese Signale (weiße Symbole auf schwarzem Grund) gelten in Deutschland für den Straßenbahnverkehr bundesweit (Anlage 4 der BOStrab), wobei die Signale für Straßenbahnen auch für Omnibusse fast überall übernommen wurden (in manchen Orten gibt es für den Busverkehr auch andere Lichtsignale). Signale mit weißen Punkten, meist drei horizontal und zwei vertikal angeordnet, werden in der Schweiz Punktesignale genannt.

Mit Hilfe einer Signalbevorrechtigung (auch ÖPNV-Priorisierung genannt) können ausgewählte Verkehrsarten bevorzugt werden. Sie wird in der Regel eingesetzt, um die Wartezeiten für Busse, Straßenbahnen, Polizei oder Feuerwehr zu minimieren. Deren Annäherung wird mit Hilfe besonderer Detektoren erkannt (z.B. Infrarotbakensystem, Oberleitungskontakt). Die Lichtsignalanlage verändert daraufhin die Länge der Grünzeit oder auch die Phasenfolge zu Gunsten dieser Fahrzeuge. Vorteile sind zum einen eine spürbare Beschleunigung des ÖPNV und die Vermeidung von Unfällen mit Einsatzfahrzeugen. Zum anderen ist es für den übrigen Verkehr vorteilhaft, dass besondere Phasen für Busse und Straßenbahnen nur dann geschaltet werden müssen, wenn sich ein solches Fahrzeug der Kreuzung nähert.

Der Erhalt einer grünen Welle ist allerdings mit der ÖPNV-Priorisierung kaum mehr möglich.

Lichtsignalsteuerung

Als Lichtsignalsteuerung wird die planmäßige Beeinflussung des Verkehrsablaufs durch Lichtsignale bezeichnet. Dafür kommt beispielsweise die so genannte Einsatzpunktsteuerung zur Anwendung. Dabei handelt es sich um eine Lichtsignalsteuerung, bei der die Signalisierungszustände über festgelegte Einsatzpunkte geschaltet werden. Weiterhin kann die Festzeitsignalsteuerung verwendet werden. In diesem Fall kann der Verkehrsteilnehmer keinerlei Einfluss auf die Lichtsignalsteuerung nehmen (beispielsweise durch eine Bedarfsphase).

Grundsätzlich ist zwischen der Einzelsteuerung und der Gruppensteuerung zu unterscheiden. Bei der Einzelsteuerung erfolgt die Steuerung der Verkehrsablauf mit einer Lichtsignalanlage ohne die Abstimmung mit anderen Lichtsignalanlagen. Bei der Gruppensteuerung dagegen wird zwischen verschiedenen Lichtsignalanlagen eine Abstimmung eingerichtet. Als Gruppenknotenpunkt wird ein Knotenpunkt einer Gruppe bezeichnet, bei der die Lichtsignalanlagen steuerungstechnisch miteinander verbunden sind.

Besondere Steuerungsarten

Fußgängerampel mit Rundum-Grün in Tokio, Stadtteil Shibuya

Eine Sonderform der Ampelschaltung stellt das sog. Diagonalqueren (Rundum-Grün) für Fußgänger dar. Dabei zeigen an einer Kreuzung alle Fußgängersignale gleichzeitig „Grün“, was ein beliebiges Überqueren der Kreuzung erlaubt. Abbiegeunfälle zwischen Fahrzeugen und Fußgängern werden damit vermieden, jedoch erhöht sich die durchschnittliche Wartezeit für alle Verkehrsteilnehmer. Diese in Japan sehr häufige Regelung ist in Europa eher unüblich.

Eine weitere, beispielsweise in der Schweiz sehr verbreitete Sonderart stellt die Schaltung „Alles Rot – sofort Grün“ dar. In der Grundstellung zeigt die Ampelanlage an allen Signalgebern „Rot“. Über entfernt liegende Detektoren oder an den Masten angebrachte Fußgängerdrücker kann die Grünphase angefordert werden. Die Umschaltung erfolgt hier in der Regel sofort, da nach größeren Rotzeiten keine Zwischenzeiten mehr abgewartet werden müssen.

Ausfallsicherung

Fällt die Steuerung einer Lichtzeichenanlage aus oder tritt eine Störung auf, wird automatisch das Signalnotprogramm bzw. das Ersatzsignalprogramm gestartet und jede Signalgruppe der „Nebenrichtung“ erhält gelbes Blinklicht. Falls in einer Richtung die Rotlichter im Haupt-Kfz-Signal ausfallen, so ist eine Rotausfallsicherung eingebaut und schaltet die Anlage ebenfalls auf Gelb blinkend. Außerdem ist eine Sicherung eingebaut, dass nicht durch etwaige Schalt- oder Bauteilfehler zwei kreuzende Richtungen gleichzeitig Grün („Feindliches Grün“) haben. In diesem Fall wird ebenso auf Gelb blinkend geschaltet. Bei Totalausfall, beispielsweise bei Stromausfall, gelten die sonstigen Verkehrsregeln entsprechend Kreuzungen ohne Lichtzeichenanlagen.

Kreuzungen, die nachts nicht sehr stark frequentiert sind, werden oft ab einer bestimmten Uhrzeit nur noch mit gelbem Blinklicht geregelt. Dabei wird in einigen Fällen das Blinklicht nur in der Nebenrichtung – kenntlich an den Schildern „Vorfahrt gewähren“ oder „Stop“ – gezeigt (in Deutschland ist dies so vorgeschrieben). Auf der vorfahrtberechtigten Straße sind die Signalgeber komplett dunkel. In beiden Fällen gelten sie als ungeregelte Kreuzungen, die oft verkehrsrechtlich anders behandelt werden.

Verhalten im geschützten Bereich einer Ampelanlage

Rotlicht

Rotlicht zeigende Lichtzeichenanlagen haben Vorrang vor anderen Verkehrszeichen und dürfen nicht passiert werden, außer es werden von einem Verkehrsposten anderslautende Weisungen erteilt. In Deutschland gibt es noch die Ausnahme mit der Tafel Grünpfeil, bei der man ebenfalls bei Rot abbiegen darf. Ein Fahrzeug muss im Normalfall vor den Haltlinien angehalten werden. Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn sich der Fahrzeugführer in den sogenannten geschützten Bereich begibt. Bei kameraüberwachten Kreuzungen wird immer eine Kontrollaufnahme angefertigt, da der Fahrzeugführer wieder zurückgefahren sein könnte.

Bei Rot muss vor der ersten Haltlinie gehalten werden. An Grundstücksausfahrten oder an Taxistandplätzen kann es zwei Haltlinien geben. Die erste Haltlinie ist für den regulären Verkehr verbindlich, wohingegen die zweite, hinter der ersten und damit näher an der Ampel liegende Haltlinie, für den besonderen Verkehr verbindlich ist. Hält der reguläre Verkehr bei Rotlicht nicht an der ersten Haltlinie, liegt gemäß ständiger Rechtsprechung ein Rotlichtverstoß für andere Fahrzeuge vor.

Bringt man das Fahrzeug in einem zu großen Abstand vor der Haltlinie zum Stehen, kann es sein, dass man von in der Fahrbahn verlegten Induktionsschleifen nicht registriert wird. Bei verkehrsabhängigen LZA wird dadurch das Grün der eigenen Fahrtrichtung nicht angefordert, das heißt, es bleibt so lange Rot, bis man zur Haltlinie vorrückt.

Nähert sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn, dem nicht anders Platz gemacht werden kann, soll der Verkehrsteilnehmer gerade so weit über die Haltlinie hinausfahren, dass das Fahrzeug passieren kann; natürlich unter Wahrung der nötigen Vorsicht und nur, wenn dies ohne konkrete Verkehrsgefährdung möglich ist (vgl. Vorfahrtregeln).

Gelblicht

Zeigt die Ampel Gelb, darf noch ausnahmsweise weiter gefahren werden, aber lediglich dann, wenn mittleres Bremsen das Fahrzeug nicht mehr vor der Haltlinie zum Stehen brächte. Wer bei Gelb stark bremst, handelt in aller Regel korrekt. Ein auffahrendes Fahrzeug ist in diesen Fällen meist der hauptsächlich schuldige Unfallverursacher (auf Grund mangelnden Sicherheitsabstands). Diese Verantwortung des Nachfolgenden ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Abbremsende bewusst einen Auffahrunfall provozieren wollte. Ohne Beweise (Zeugen) wird ein derartiger Nachweis jedoch schwierig sein.

In der Verwaltungsvorschrift zur deutschen StVO wird die Dauer der Gelblichtphase abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Zufahrt folgendermaßen empfohlen: 3 s bei zul. v = 50 km/h, 4 s bei zul. v = 60 km/h und 5 s bei zul. v = 70 km/h (siehe § 37 Punkt 17 XI. VwV zur StVO). Die Gelblichtphase wird auch Entleerungsphase und Räumungszeit genannt, da es während dieser Zeit möglich sein sollte, den nachfolgenden Straßenabschnitt für den Verkehr zu räumen, der die Grünphase erhalten wird.

Grünlicht

Selbst bei Grün, wenn man meint, weder das Tempo verlangsamen noch anhalten zu müssen, gibt es Besonderheiten. Grün entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht. Wenn die Ampel auf Grün wechselt und sich noch Nachzügler im Ampelbereich befinden, sind diese grundsätzlich bevorrechtigt, die Kreuzung zu räumen.

An Kreuzungen mit hoher Verkehrsdichte gibt es zum Teil eine separate Schaltung für Abbieger in bestimmte Richtungen (grüner Pfeil), d.h. nur dieser Abbiegeverkehr hat Grün und muss keinen entgegenkommenden Verkehr beachten, da selbiger steht (so genannte „Freiampel“).

Abbiegen darf der Verkehr üblicherweise nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert. Das heißt, wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dieses gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muss er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muss er warten.

Gelbes Blinklicht

Um Energie und Kosten zu sparen, sind in den 1980er Jahren Städte und Gemeinden dazu übergegangen, einige Ampeln zu Zeiten geringeren Verkehrsaufkommens nur noch mit Blinklicht zu betreiben (so genannte Nachtabschaltung).[8] Wenn eine Ampel gelb blinkt, ist der Einfahrende in die Kreuzung zu erhöhter Vorsicht aufgerufen und muss gegebenenfalls anderen die Vorfahrt gewähren. Zusätzlich gelten die ausgewiesenen Verkehrszeichen. Steht an einer Einmündung ein Stoppschild (Zeichen 206), so muss an der Sichtlinie gehalten werden. Steht hingegen ein Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) an einer Einmündung, so darf direkt in die Straße eingebogen oder die Straße überkreuzt werden. Bevor auf gelb blinken geschaltet wird, werden oftmals alle Verkehrsachsen aus Sicherheitsgründen für kurze Zeit auf rot geschaltet.

In Deutschland blinken abgeschaltete Ampelanlagen nur in der Nebenrichtung, in Polen, Italien, Österreich und der Schweiz wird das gelbe Blinklicht für alle Richtungen angezeigt.

In den USA und Kanada, wo üblicherweise keine zusätzlichen Verkehrszeichen zur Vorfahrtsregelung bei Ampelausfall wie in Europa vorhanden sind, wird in der Nebenrichtung rotes Blinklicht angezeigt, was die Bedeutung eines Stoppschildes besitzt und die Fahrzeuglenker zum Anhalten an der Sichtlinie verpflichtet. In der Hauptrichtung wird gelbes Blinklicht („Achtung“) verwendet.

Gelbes Blinklicht wird während des normalen Betriebs von Ampelanlagen auch verwendet, um Abbieger vor gleichzeitig freigegebenem Gegenverkehr sowie vor Fußgängern und Radfahrern zu warnen. In seltenen Fällen wird einer ganzen Fahrtrichtung an Stelle von Grün ein gelbes Blinklicht gezeigt (z.B. Augsburg, Bahnhofsplatz, oder Heidelberg, Bismarckplatz). In Frankreich und in der Schweiz sind bei Baustellen Ampeln anzutreffen, die an Stelle des grünen Signals ein gelbes, blinkendes besitzen. Auch hier soll der Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Vorsicht ermahnt werden. Diese gelben Blinklichter werden in separatem Gehäuse am Hauptsignal angebracht und mit einem Richtungspfeil versehen, wenn der Vortritt für Fußgänger nur für den abzweigenden Verkehr gilt.

Fußgängersignal

Wenn das Fußgängersignal von „Grün“ auf „Rot“ springt, sollen alle Fußgänger, die die Fahrbahn schon betreten haben, zügig die Furt überqueren, bzw. bis zur nächsten sicheren Aufstellfläche weitergehen.

Mit Rotbeginn fängt die Räumzeit der Fußgänger an, die sicherstellt, dass Fußgänger den gesamten gesicherten Bereich mit einer Geschwindigkeit zwischen 1,0 und 1,5 m/s (in der Regel 1,2 m/s) bis zum nächsten sicheren Bereich queren können. Erst danach wird die Fußgängerfurt kreuzender Verkehr freigegeben.

Für abbiegende Fahrzeuglenker bedeutet eine rot signalisierte Fußgängerfurt also nicht, dass sich dort keine Fußgänger befinden dürfen.

Wird ein gemeinsames Signal für Fußgänger und Radfahrer verwendet, hat dies insbesondere bei großen Kreuzungen unnötig lange Wartezeiten für Radfahrer zur Folge, die die Kreuzung zu Beginn der Rotphase für Fußgänger aufgrund ihrer höheren Geschwindigkeit noch sicher passieren könnten. Aus diesem Grund wird oft eine zusätzliche Radampel angebracht, die manchmal später auf Rot schaltet. In den Vereinigten Staaten können sich Radfahrer auch gut an den kurz vor der Rotschaltung rot blinkenden Fußgängersignalen orientieren, die oft an einen abwärts zählenden Countdown gekoppelt sind. Blinkt das Fußgängersignal bereits, weiß der Radfahrer, dass er beschleunigen muss, um nicht warten zu müssen. Ist der Countdown bis 2 (kleine Kreuzung) oder 5 (große Kreuzung) fortgeschritten, weiß der Radfahrer, dass die Zeit zum sicheren Überqueren der Kreuzung nicht mehr ausreicht. Unmittelbar mit Dauerrot für den Fußgänger (bei Countdown unmittelbar folgend auf „1“) beginnt das Gelbsignal für den Autoverkehr.

Die Signalfarbe „Gelb“ wird in Deutschland für Fußgängerampeln in aller Regel nicht genutzt. Ausnahme hierbei ist die Stadt Düsseldorf, die über „Rot-Gelb-Grün“-Signale für Fußgänger verfügt.

Ampelversagen

Wenn eine Ampel ausgefallen ist, wird sie mutmaßlich im gesamten Kreuzungsbereich nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren. Eingebaute Schutzschaltungen sorgen daher dafür, dass nicht an zwei querenden Fahrbahnen gleichzeitig grün angezeigt wird. Außerdem muss auch gewährleistet werden, dass bei Ausfall des Rotlichtes eine querende Fahrbahn nicht trotzdem grün angezeigt bekommt. Üblicherweise schaltet eine Lichtzeichenanlage entweder auf gelb-blinkend oder schaltet ganz ab. Um den Verkehrsfluss trotzdem zu regeln, sind oft neben den LSA verkehrsregelnde Verkehrszeichen angebracht. Regeln Polizisten den Verkehr, gelten deren Zeichen und Weisungen und sind allen anderen Signalen und Verkehrszeichen vorrangig (auch bei funktionierender LZA). Die Weisungen entbinden die Verkehrsteilnehmer jedoch keinesfalls von der eigenen Sorgfaltspflicht (in Deutschland § 1 Abs. 2 StVO).

Rechtliche Bedeutung in Deutschland

Im deutschen Verkehrsrecht gelten zunächst die allgemeinen Verkehrsregeln, d.h. die §§ 2 bis 35 StVO. Verkehrszeichen gelten diesen gegenüber nach § 36 StVO vorrangig. Die LSA sind wiederum vorrangig gegenüber Verkehrszeichen nach § 37 StVO. Den LSA vorrangig sind Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten. Die Verhaltensregeln sind in § 37 StVO festgelegt. Verkehrordnungswidrig handelt derjenige, der die LSA missachtet § 49 StVO. Überfährt z.B. ein Kraftfahrzeugführer die Haltlinie, nachdem die LSA über eine Sekunde Rot zeigte, drohen mindestens ein Monat Fahrverbot und mindestens 200 Euro Bußgeld. Für die Überwachung des Rotlichtes werden verschiedene Maßnahmen von den Polizei- und Ordnungsbehörden ergriffen.

Der Träger der Straßenbaulast ist für die Aufstellung und den Unterhalt der LSA zuständig. Bau und Betrieb von Lichtzeichenanlagen sind in der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) beschrieben.

Geschichte

Ampel Potsdamer Platz 1930

Die erste Lichtsignalanlage der Welt wurde am 10. Dezember 1868[9] in London vor dem House of Parliament aufgestellt. Sie wurde mit Gaslicht betrieben und explodierte bereits nach kurzer Zeit. Erst nach der Erfindung des elektrischen Lichts wurden ab 1912 wieder Lichtsignalanlagen zur Verkehrsregelung aufgestellt. Die am 5. August 1914 aufgestellte Lichtsignalanlage in Cleveland, USA, gilt als erste elektrische Verkehrsampel der Welt und hatte nur zwei Lichter: ein rotes und ein grünes. Die ersten dreifarbigen Lichtsignalanlagen wurden 1920 in Detroit und New York aufgestellt.

In Europa wurden die ersten dreifarbigen Lichtsignalanlagen erst 1922 in Paris (Rue de Rivoli/Boulevard de Sébastopol) und Hamburg (Stephansplatz)[10] eingerichtet. In den 1920er Jahren setzten sich die Lichtsignalanlagen zuerst in den Großstädten durch: Die erste Ampel in Berlin stand 1924 auf dem Potsdamer Platz, 1925 in Mailand (Piazza Duomo) und Rom (Via del Tritone/Via Due Macelli), 1926 in London (Piccadilly Circus) und in Wien (Opernkreuzung), 1927 in München (Bahnhofsplatz) und Prag (Hybernská/Dlážděná/Havlíčkova), 1928 in Bremen (Brill), Essen (Alfredstraße/Bismarckstraße) und Nürnberg (Königstor), 1929 in Barcelona, 1930 in Frankfurt am Main (Kaiserstraße/Neue Mainzer Straße), Leningrad, Moskau und Tokio sowie 1931 in Hannover (Kröpcke).[11]

Kleinere Großstädte wie Braunschweig[12] und Krefeld[13] (1951), Basel[14], Helsinki[15] und Luzern[16] (1952), Gelsenkirchen (1953), Heilbronn (1954) und Bremerhaven (1957) erhielten ihre ersten Lichtsignalanlagen erst in den 1950er Jahren.

Am 13. Oktober 1961 wurde in Ost-Berlin die erste Fußgänger-Ampel vorgestellt.

Heuerampel

Heuerampel in Bochum
Heuerampel
Marshlite in einem Melbourner Museum

Die Bezeichnung „Heuer-Ampel“ geht zurück auf den Erfinder Josef Heuer und die Firma Heuer-Hammer, ein Bearbeitungswerk in Iserlohn-Grüne.[17] Heuerampeln sind eine besondere Form von Lichtsignalanlagen, die von den 1930er bis in die 1960er Jahre in den Niederlanden und Österreich (Wien), seltener auch in der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel in Köln, Bochum, Brühl (Kölnstraße), Karlsruhe (Kriegsstraße), Coburg (Mohrenkreuzung), Detmold, Duisburg (Duisburg-Neudorf: Kreuzung Koloniestraße/Sternbuschweg; Duisburg-Marxloh: Kreuzung Weseler Straße/Kaiser-Friedrich-Straße und Kaiser-Wilhelm-Straße), Horstmar (Kreis Steinfurt) am alten Rathaus, Rheine am alten Postamt (Kreuzung Bahnhofstraße, Poststraße, Mathiasstraße), Stuttgart (Kreuzung Rosenbergstraße/Seidenstraße), Gelsenkirchen (Kreuzung Ringstraße/Wildenbruchstraße, Westerholter Straße/De-la-Chevallerie-Straße und Vinckestraße/Horster Straße), Lage (Kreuzung Friedrichstraße/Lange Straße) und Neheim-Hüsten (Kreuzung Möhnestraße/Apothekerstraße) verwendet wurden. Sie sind etwa würfelförmige Gebilde, die mit Drahtseilen über einer Kreuzung hingen. Sie waren hauptsächlich für einfache Verhältnisse, beispielsweise wenn zwei Straßen im rechten Winkel kreuzten, geeignet.

Die innenbeleuchteten Zeigerampeln hatten für jede Fahrtrichtung eine durchscheinende Scheibe mit gegenüberliegend roten und grünen Kreissegmenten. Die Ampelphasen wurden mit einem sich langsam im Uhrzeigersinn drehenden Zeiger dargestellt. Es hatte diejenige Farbe Gültigkeit, auf die der Zeiger jeweils wies. Da die Zeiger auf allen Seiten verkoppelt waren (und somit dieselbe Drehgeschwindigkeit hatten) war es nahezu ausgeschlossen, dass Signalisierungsfehler auftraten. Bei manueller Steuerung war es möglich, die Drehung in Verkehrsspitzenzeiten anzuhalten, um für die Hauptverkehrsrichtung verlängerte Grünphasen zu erreichen.

Eine gelbe Zwischenphase gab es nicht. Anhand der Zeigerstellung konnte man sehen, wie lange die jeweilige Phase noch andauerte. Indirekt gab es jedoch eine Gelbphase, da aus Sicherheitsgründen die roten Abschnitte größer waren als die grünen. Dadurch ergab sich eine kurzzeitige Überschneidung der Rotphasen.

Die letzten Heuerampeln hingen in Deutschland bis 1972, danach ließ die neue Straßenverkehrsordnung keine Zeigerampeln mehr zu. Der Nachbau einer Heuerampel ist in Bochum an historischer Stelle über der Kreuzung Bongard Boulevard/Kortumstraße zu sehen. In Detmold wurde ein Gerät restauriert, das nun an der Einfahrt der dortigen Hochschule aufgehängt ist.

Eine sehr ähnliche Anlage existierte unter dem Namen Marshlite in Australien. Diese hatte sogar eine Gelbphase.

Literatur

  • Dr. Johannes Schwake: Zur rechtlichen Bewertung von „feindlichem Grün“ – Zugleich Besprechung des Urteils des LG Dresden vom 18.8.2006 (6 O 1536/04), Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht, VersR 2007, S. 1620–1624
  • DIN Deutsches Institut für Normung e.V. (Herausgeber): DIN EN 12966-1, März 2010. Vertikale Verkehrszeichen – Wechselverkehrszeichen – Teil 1: Produktnorm; Deutsche Fassung EN 12966-1:2005+A1:2009 Beuth Verlag 2010 (79 Seiten)[18]

Einzelnachweise

  1. Deutsches Wörterbuch, Bd. 1, Sp. 279
  2. Systematische Sammlung des Bundesrechts SR 741.21 Signalisationsverordnung, Art. 14 Lichtsignale, Flugzeuge, Seitenwind, Stau
  3. Systematische Sammlung des Bundesrechts SR 741.21 Signalisationsverordnung, Art. 68 Art und Bedeutung der Lichtsignale
  4. a b http://www.travel-library.com/north_america/canada/canada-faq+2.html
  5. Kameras statt Induktionsschleifen. In: media.nrw.de. 25. Februar 2009, abgerufen am 30. November 2010.
  6. http://www.gddkia.gov.pl/images/user/1/15f1c2fd1a7d79ac2e1164116708cd10.jpg
  7. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: § 37 der Straßenverkehrsordnung. abgerufen am 21. September 2009: „Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.“
  8. wdr.de: Sparen mit neuen Ampeln. Abgerufen: 4. März 2009
  9. Traffic Lights in the UK
  10. Ernst Christian Schütt: Die Chronik Hamburgs. Dortmund 1991. ISBN 3-611-00194-5
  11. Klaus Mlynek: Hannover-Chronik: von den Anfängen bis zur Gegenwart. ISBN 3-87706-319-5
  12. http://www.braunschweig.de/rat_verwaltung/verwaltung/fb41_4/stadtchronik.html?id4=1951&seite=8
  13. http://www.krefeld.de/C1256D480036412E/0/8DE7AE314A6726EAC125705A002B9822/$FILE/AB32_05Inter.PDF
  14. http://query.staatsarchiv.bs.ch/query/detail.aspx?ID=243129
  15. http://www.urheilumuseo.fi/olympic1952/summer52/master_kesa_hesa52.htm
  16. http://www.stadtluzern.ch/Assets/koma/geschichte_zeittafel.pdf
  17. http://www.hs-owl.de/fb3/labore/verkehrswesen/heuer-ampel-detmold/infos-zur-heuer-ampel.html
  18. DIN EN 12966-1, März 2010. Vertikale Verkehrszeichen – Wechselverkehrszeichen – Teil 1: Produktnorm; Deutsche Fassung EN 12966-1:2005+A1:2009 – Fraunhofer IRB – baufachinformation.de

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Lichtzeichenanlagen – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien
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