Joachim (Ortenburg)

Joachim (Ortenburg)

Reichsgraf Joachim (* 6. September 1530 in Mattighofen; † 19. März 1600 in Nürnberg) war ein niederbayerischer Adeliger aus dem wohlhabenden Haus Ortenburg und regierte von 1551 bis 1600 die Reichsgrafschaft Ortenburg. Er war der einzige Sohn von Graf Christoph I. und dessen zweiter Gemahlin Anna Freiin von Firmian. Joachim galt angesichts seiner Bildung und politischen Beziehungen als eine der gebildetsten und einflussreichsten Persönlichkeiten des 16. Jahrhunderts. Aufgrund seines elterlichen Einflusses setzte er sich bald vehement für die Lehre Martin Luthers und die Verbreitung des Protestantismus ein. In seiner kleinen Grafschaft führte Joachim 1563 den evangelischen Glauben ein und gilt seither als Reformator Ortenburgs. Den daraus entstehenden Konflikt scheute Joachim nicht, mitsamt seiner nur 8000 Hektar umfassenden Grafschaft stemmte er sich über viele Jahrzehnte hinweg erfolgreich gegen die Übermacht des bayerischen Herzogtums.

Reichsgraf Joachim von Ortenburg im Alter von 60 Jahren.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Wirken

Jugend

Bereits in jungen Jahren zeigte sich Joachims Begabung - mit nur acht Jahren begrüßte er auf der Hochzeitsfeier seines Vetters Graf Karl I. alle anwesenden Gäste in einer Rede in Latein. Bereits mit 13 Jahren studierte er an der Hochschule zu Ingolstadt. Innerhalb von nur zwei Jahren absolvierte Joachim sein Studium und fiel dabei besonders durch seinen großen Fleiß und das für sein Alter außergewöhnliche Auffassungsvermögen auf. 1545 verließ er die Universität und war in der Lage, lateinisch und italienisch fließend zu sprechen und zu schreiben. Ebenso interessierte sich Joachim für historische Studien, welche er auch zeitlebens noch ausführte.

Nach dem abgeschlossenen Studium begab er sich für mehrere Jahre auf Studienfahrt nach Italien. Dort bildete er sich nicht nur in der Kunst, sondern auch in der Rechtsprechung weiter. Weiteres ist über Joachims Italienaufenthalt jedoch nicht bekannt.

Am 19. März 1549 vermählte sich Joachim in Mickhausen mit der jungen Gräfin Ursula von Fugger, Tochter des Reichsgrafen Raymund Fugger. Diese Ehe brachte eine beträchtliche Summe als Mitgift in das Haus Ortenburg.

Regierungszeit

Erlangung der Macht

Nach dem Tod seines Vaters Graf Christoph I. am 22. April 1551 wäre Joachim, aufgrund der seit Mitte des 13. Jahrhunderts geltenden Senioratsnachfolge im Hause Ortenburg, der Dritte in der Nachfolge für das Grafenamt nach Sebastian II. und Johann III. gewesen. Sebastian II. trat am 28. April 1551 als Rat in die Dienste Kaiser Karls V.. Der Kaiser riet ihm jedoch wegen seines hohen Alters von der Ausübung des Reichsgrafenamtes ab. Nach reiflicher Überlegung verzichtete er deshalb am 21. Mai 1551 aufgrund körperlicher Gebrechen zugunsten seines Neffen Joachim.[1] Joachim wurde somit im Alter von nur 21 Jahren vorläufig – bis zum Tode Sebastians – regierender Graf. Johann III. legte keinen Widerspruch bei dieser Entscheidung ein. Offiziell wurde Joachim am 5. Juni 1551 durch Kaiser Karl V. mit der Reichsgrafschaft belehnt.

Als Sebastian II. am 26. August 1559 verstarb, hatte Johann III. das Recht, das Amt als Reichsgraf zu bekleiden, da Joachim nur auf Duldung des Ältesten des Ortenburger Grafenhauses an der Regierung war. Johann verzichtete aber ebenso, da er kaiserlicher Hauptmann in Südtirol war und aufgrund seiner Eheschließung dort bleiben wollte. Im November 1559 wurde Joachim von Kaiser Ferdinand I. erneut und diesmal endgültig mit der Grafschaft belehnt. Somit wurde Joachim unangefochtener Reichsgraf und Oberster des Grafengeschlechtes.

Graf Joachim sollte für 49 Jahre, von 1551 bis 1600, amtierender Reichsgraf von Ortenburg sein.[1] Um die kleine reichsunmittelbare Grafschaft jedoch weiterhin unabhängig erhalten zu können, musste er, wie viele seiner Vorfahren, einflussreiche politische Beziehungen knüpfen. Dies gelang ihm aufgrund seiner hohen Bildung und der Stellung als mächtiger und einflussreicher Reichsstand im Herzogtum Bayern rasch. So wurde er bis 1553 bereits der Sprecher der Landstände auf Landtagen. Mit vielen blieb er in kontinuierlichem brieflichen Kontakt.

Im April 1551 wurde er als Geheimrat des Königs Ferdinand I., des späteren Kaisers, berufen. 1555 wurde er von den bayerischen Landständen zum Adjutanten des bayerischen Herzoges gewählt. So wuchsen Joachims Einfluss und Macht im Heiligen Römischen Reich beträchtlich. Die Landstände sandten ihn im selben Jahr zu Kaiser Karl V. nach Gent, um dort die Bestätigung und Erneuerung der Privilegien der bayerischen Landstände zu erlangen.

Im Laufe der Zeit wuchs sein Einsatz für die lutherische Lehre, wodurch auch ein Konflikt mit dem bayerischen Herzogtum entstand. Joachim sollte seinen politischen Einfluss und seine Macht für den bevorstehenden Konflikt mit Albrecht V. benötigen.

Zuwendung zum lutherischen Glauben

Martin Luther (1483–1546) im Jahre 1529. Seine Lehren beeinflussten Joachim so sehr, dass er bald ein Verfechter dieser wurde.

Joachim wandte sich erst langsam zum protestantischen Glauben. In jungen Jahren wurde er jedoch schon von den lutherischen Lehren beeinflusst. Seine Eltern Graf Christoph I. und Anna Freiin von Firmian konvertierten bereits 1538 zum lutherischen Glauben.[1] Joachim selbst blieb noch katholisch. Einerseits, weil er erst acht Jahre alt war, andererseits, um seine schulische Ausbildung ohne Konflikte abschließen zu können.

Joachims Interesse für die Lehren Martin Luthers wuchs jedoch mit der Zeit. Schon bald wurde er ein Befürworter dessen Lehre.

Als er bereits zwei Jahre amtierender Graf war, setzte er sich im Jahre 1553 erstmals öffentlich für Beschwerden wegen kirchlicher Missbräuche ein. Auf dem Reichstag zu Augsburg im Jahre 1555 setzte sich Joachim besonders für die Augsburger Konfession und für die protestantische Seite ein. Über den Abschluss des Augsburger Religionsfriedens war Joachim sehr erfreut, da er hoffte, dass sich die evangelische Lehre nun vermehrt verbreiten würde.

Im Jahre 1557 nahm auch Joachim selbst den protestantischen Glauben an.[2] Er versuchte damit, seiner Überzeugung von der lutherischen Lehre weiter Ausdruck zu verleihen. Des Weiteren trat er in den Folgejahren auf Landtagen des Herzogtums Bayern immer wieder als Sprecher der protestantischen Landstände in Erscheinung. Zwischen den Landtagen blieb Joachim mit den lutherischen Fürsten und Landständen, vor allem mit dem Freiherrn Pankraz von Freyberg, in brieflichem Kontakt.

Einführung der Reformation und ihre Auswirkungen

Im Jahre 1563 fand ein Landtag zu Ingolstadt statt. Dort versuchen die protestantischen Landstände erneut, die Gleichstellung des Abendmahls in beiderlei Gestalt zu erreichen. Graf Joachim war dabei Wortführer der lutherischen Seite.[2] Jedoch kam es auch auf diesem Landtag zu keiner Mehrheit und das Anliegen der Protestanten scheiterte. Der bayerische Herzog war nicht gewillt, ohne ein päpstliches Konzil eine solche weitreichende Entscheidung zu fällen. Des Weiteren war Herzog Albrecht V. über die vehemente Haltung seines Adjutanten Joachim verärgert. Der Landtag wurde nach kurzer Zeit entscheidungslos aufgelöst. Der Herzog ließ daraufhin eine Untersuchung über die Hartnäckigkeit der lutherischen Fürsten einleiten. Die Ergebnisse dieser Untersuchung und Joachims weiteres Verhalten sollten zum Auslöser der sogenannten Ortenburger Adelsverschwörung werden.

Joachim seinerseits war über den Ausgang des Landtages sehr verärgert, da die Diskussion bereits seit Jahren geführt worden war und es seither zu keinerlei Entschluss gekommen war. Nach Ende des Landtages reiste er jedoch nicht nach Ortenburg, sondern zur Krönungsfeier Maximilians II. zum König von Ungarn in Pressburg. Auf dieser Reise fand er Zeit, sich mit den Geschehnissen der letzten Jahre auseinanderzusetzen, und erkannte bald, dass weder der Herzog noch die meisten Landstände dazu bereit waren, die Augsburger Konfession jemals ganz einzuführen. So fasste er den Entschluss, nach seiner Rückkehr nach Ortenburg die Reformation in der reichsunmittelbaren Grafschaft einzuführen.

Am 17. Oktober 1563 ließ Joachim den ersten protestantischen Gottesdienst in Ortenburg abhalten[3] und erklärte per Edikt ein paar Tage später die Einführung der Reformation in der Grafschaft. Dies war der Auslöser für den verschärften Kampf um die Reichsunmittelbarkeit, der bereits seit 1549 schwelte. Des Weiteren versuchte der bayerische Herzog, Graf Joachim dazu zu zwingen, seine Entscheidung rückgängig zu machen.

Ortenburger Adelsverschwörung [4]

Graf Joachim fiel durch sein vehementes Auftreten als Wortführer der protestantischen Landstände beim Landtag in Ingolstadt im Jahre 1563 sehr auf. Nach dem Scheitern ihrer Forderungen blieben Joachim und Pankraz, Freiherr von Freyberg, schriftlich mit allen in Kontakt. Dem Herzog missfiel das Auftreten der Protestanten, er ließ daraufhin einen Geheimbericht über die sogenannten Konfessionisten anfertigen. Im Bericht wurden Vermutungen aufgestellt, dass einige Landstände eine Verschwörung mithilfe ausländischer Kräfte planten und einen gewaltsamen Umsturz der politischen und kirchlichen Ordnung in Bayern anstrebten.[5]

Mit der Einführung der Reformation in Ortenburg am 17. Oktober 1563 verschärfte sich die Situation und Herzog Albrecht fürchtete eine Eskalation der Lage. Ortenburg war das erste Reichsfürstentum, das es inmitten eines katholischen Umlandes gewagt hatte, die Reformation einzuführen. So bedrängte der Herzog Joachim mehrfach, diesen Schritt rückgängig zu machen.

Da Joachim auch weiterhin nicht nachgeben wollte, zog der Herzog die bayerischen Lehen Ortenburgs im Jahre 1564 ein. Darunter auch Schloss Mattighofen, dass er gewaltsam öffnen ließ. Dabei fiel Albrecht der gesamte Briefverkehr Joachims mit Pankratz und den Landständen in die Hände. Nach Durchsicht der Briefe und Akten glaubte der Herzog einen Beweis für die seit dem Landtag zu Ingolstadt vermutete Verschwörung innerhalb Bayerns gefunden zu haben. Ebenso erhoffte er sich durch einen weiteren Prozess, Joachim noch mehr unter Druck setzen zu können. Im Juni 1564 klagte Albrecht V. daraufhin vor dem Gericht in München gegen Joachim, Pankratz und deren Mitstreiter.

Die Angeklagten, unter ihnen auch Joachim, reisten nach München, um sich zu verteidigen. Bald stellte sich jedoch heraus, dass ein Freispruch aller absehbar wäre. Des Weiteren setzte sich Kaiser Ferdinand vehement für die Ortenburger ein und versuchte zu vermitteln. Die Beschuldigten durften nach Unterzeichnung einer Erklärung die Haft in München verlassen und nach Hause zurückkehren. Nur deren Verteidiger führten die Verhandlungen weiter.

Der Prozess endete offiziell am 10. Mai 1566 mit einer Erklärung der Angeklagten auf dem Reichstag zu Augsburg. Darin erklärten die Landstände ihre Loyalität zum Herzogtum Bayern und zu ihrem Fürsten. Des Weiteren beteuerten sie, dass sie keinen politischen und kirchlichen Umsturz beabsichtigt hätten und schworen weiterem Unheil ab. Alle Anklagepunkte wurden daraufhin fallen gelassen. Herzog Albrecht erreichte so trotz der gerichtlichen Niederlage das Schweigen der Landstände in der Glaubensfrage.

Als Zeichen des guten Willens und als Teil der Abmachung gab der Herzog Joachim darauf seine bayerischen Lehen und Besitztümer wieder zurück. Doch Joachim sah darin keinen Grund, die Reformation zurückzuziehen. Der Konflikt um die Reichsgrafschaft schwelte weiter.

Kampf um die Reichsunmittelbarkeit und die Existenz der Grafschaft

Im Jahre 1504 gewann Herzog Albrecht IV. von Bayern, Großvater Albrechts V., den Landshuter Erbfolgekrieg und einigte damit das Herzogtum Bayern. Nach seinem Erfolg versuchte er energisch, sein herzogliches Territorium zu bereinigen und viele Kleinstaaten dem Herzogtum anzugliedern. Auch an der Reichsgrafschaft Ortenburg versuchte er dies. Der Ortenburger Trumpf war jedoch die Reichsunmittelbarkeit. Albrecht IV. scheiterte somit am Kaiser und musste sein Bestreben aufgeben.[2]

Albrechts Nachfolger wurde sein Sohn Herzog Wilhelm IV., der diese Bestrebungen seines Vaters fortsetzte. Da Albrecht an der Reichsunmittelbarkeit gescheitert war, versuchte Wilhelm diese vor dem Reichskammergericht in Speyer anzufechten. So erhob Wilhelm IV. im Jahre 1549 Anklage und focht darin neben der Reichsunmittelbarkeit auch die Steuern Ortenburgs an, die die Grafschaft dem Herzogtum erbringen sollte. Den Ausgang dieses Prozesses sollte er aber nicht erleben, da er bereits im März 1550 verstarb.

Albrecht V. (1528–1579) wandelte sich im Laufe der Zeit vom Freund Joachims zu dessen größtem Widersacher.

Sein Sohn Albrecht V. wurde sein Nachfolger. Dieser war anfangs allerdings mit Graf Joachim von Ortenburg eng befreundet und schätzte dessen Rat sehr. Den Prozess hatte Albrecht nur bedingt verfolgt. Da sich jedoch die Beziehungen zwischen Albrecht und Joachim zwischen 1553 und 1563 verschlechterten, wurde für Albrecht der Prozess wieder bedeutender, denn dieser war ein geeignetes Druckmittel gegen den Reichsgrafen.

Als Joachim 1563 die Reformation in Ortenburg einführte, war Herzog Albrecht V. gezwungen einzugreifen. Er forcierte den Prozess vor dem Reichskammergericht und drängte fortan auf eine baldige Entscheidung. Der Herzog hoffte, dass der Prozess zu seinen Gunsten entschieden würde, und dass – nachdem Ortenburg ein bayerisches Lehen geworden wäre – die Reformation rückgängig gemacht werden könnte. Doch Albrecht erkannte, dass der Gerichtsprozess nicht wie erhofft allzu bald zu einem Urteil kommen würde. Da der Einfluss des lutherischen Glaubens im Ortenburger Umland stetig wuchs, musste der Herzog schnellstmöglich eingreifen.

Um Joachim unter Druck zu setzen, bezog er sich auf ein „Öffnungsrecht“ der Burgen Alt- und Neu-Ortenburg aus dem Jahre 1391. Dies war unter den Grafen Georg I. und Etzel I. entstanden, welche damals von Herzog Heinrich XVI. von Bayern-Landshut erpresst worden waren. Am 17. Dezember 1563 ließ Herzog Albrecht, wie bereits erwähnt, die beiden Ortenburger Festen öffnen und besetzen.[3] Dies hatte nur wenig Erfolg, da Joachim nicht in Ortenburg selbst, sondern in Mattighofen residierte.

Am 20. Februar 1564 ließ der Herzog daraufhin die Ortenburger Pfarrer gefangennehmen. Albrecht setzte sie bei Sandbach über die Donau und ließ sie schwören, nie mehr nach Bayern zurückzukehren. Zu diesen Machenschaften hatte er trotz des Öffnungsrechts kein Recht. Joachim beschwerte sich diesbezüglich wegen Landes- und Religionsfriedensbruchs vor Gericht und eröffnete einen weiteren Prozess vor dem Reichskammergericht. Auch beschwerte er sich bei Kaiser Ferdinand I. und König Maximilian II.

Um die weitere Verbreitung des Glaubens zu verhindern, sperrte Albrecht V. bald darauf alle Zugänge zur Reichsgrafschaft. Diese Maßnahme zeigte jedoch nur bedingt Erfolg, da die bayerische Bevölkerung nun noch mehr versuchte, in die Grafschaft zu gelangen, um dort der Lehre Luthers zu folgen. Auch Joachim selbst blieb hartnäckig und änderte seine Ansichten nicht.

Herzog Albrecht V. war nun aufs äußerste entschlossen, Joachim zu zwingen, die Reformation rückgängig zu machen. So zog er 1564 die bayerischen Lehen und Besitztümer der Ortenburger Grafenfamilie ein und ließ Burgen und Schlösser der Grafen gewaltsam öffnen. Durch die Öffnung Mattighofens fiel dem Herzog Joachims Briefverkehr in die Hände. Mit deren Hilfe verklagte Albrecht den Grafen und andere Adelige in der sogenannten Ortenburger Adelsverschwörung, um diese bezüglich des Glaubenskonfliktes noch mehr unter Druck zu setzen.

Nachdem Kaiser Ferdinand I. im Jahre 1565 verstorben war, versuchte dessen Nachfolger Maximilian II. rasch eine Lösung zu finden. Er verpflichtete sogar mehrfach den bayerischen Herzog, die Lehensgüter zurückzugeben, wogegen sich Herzog energisch wehrte. Die protestantischen Fürsten Sachsen, Württemberg und Neuburg sagten Joachim bald Hilfe zu. Sie wollten die Ortenburger Sache auf dem nächsten Reichstage zu Augsburg zur Sprache bringen und sie für noch nicht geklärte Fragen im Glaubenskonflikt als Druckmittel einbringen.

Kaiser Maximilian wollte dies verhindern und setzte sich verstärkt für eine Lösung des Konfliktes ein. Jedoch schaffte er es nicht, dass sich beide Parteien vor dem Reichstag in Augsburg im Jahre 1566 einigten. Dort setzten sich die Reichsfürsten nun für Joachim und seine Grafschaft ein. Herzog Albrecht fürchtete nun, aufgrund des Augsburger Reichs- und Religionsfriedens aus dem Jahre 1555 bestraft zu werden. Der Herzog bat den Kurfürsten von Sachsen, die Vermittlerrolle anzunehmen. Dieser willigte ein, und es kam zu erneuten Verhandlungen. Im Mai 1566 kam es schließlich zu einem Vertrag, in dem Joachim und alle Angeklagten erklärten, sie hätten keinerlei Verschwörung im Sinne gehabt. Außerdem wurden die Anklagen in München fallen gelassen. Viel wichtiger für Joachim war jedoch, dass er dadurch wieder all seine Lehen wiedererlangte, unter anderem die reiche Herrschaft Mattighofen. Weiterhin wurde vertraglich vereinbart, dass die Ortenburger Bevölkerung weiterhin evangelisch bleiben durfte, nur der Gottesdienst in der Marktkirche wurde eingestellt. Lediglich in der Schlosskapelle auf Alt-Ortenburg durfte evangelisch gepredigt werden. Diese Abmachung in der Glaubensfrage war aber bis zum endgültigen Urteil des Reichskammergerichtes zeitlich begrenzt.

Joachim sah ein, dass die Herzöge ihre Bestrebungen, sich die Reichsgrafschaft einzuverleiben, nie aufgeben würden. Aus diesem Grund schuf er im Jahre 1566 gemeinsam mit seinen beiden Cousins Ulrich III. und Johann III. ein neues Erbgesetz. Darin wurde die bisher seit dem 13. Jahrhundert mündlich geltende Senioratsnachfolge für das Reichsgrafenamt gesetzlich festgelegt. Ferner ließ Joachim sein Gesetz von Kaiser Maximilian II. bestätigen. Damit wurde die weitere Erbfolge des Hauses Ortenburg im Falle eines Aussterbens eines Familienzweiges gesichert.

Am 4. März 1573 fällte das Reichskammergericht die Urteile zu den beiden laufenden Verhandlungen über die Reichsunmittelbarkeit Ortenburgs und die Verletzung der Ortenburger Privilegien durch den bayerischen Herzog.[3] Darin wurde bestätigt, dass Ortenburg ein Reichslehen mit allen dazugehörigen Reichsprivilegien und der Blutgerichtsbarkeit ist. Damit wurde die Unabhängigkeit der Grafschaft vom Herzogtum Bayern bestätigt.[6] Das Öffnungsrecht aus dem Jahre 1391 wurde für nichtig erklärt, da dies eine Verletzung der Reichsrechte darstellte. Die bayerischen Herzöge wurden ebenso dazu verpflichtet, die Reichsunmittelbarkeit Ortenburgs nicht mehr anzufechten und Stillschweigen in dieser Angelegenheit zu bewahren.

Graf Joachim sah sich in seiner Ansicht bestätigt und setzte sogleich die protestantischen Gottesdienste für die Bevölkerung in der Marktkirche wieder fort, was Herzog Albrecht sehr missfiel. Er versuchte nun auf anderem Wege, sein Ziel zu erreichen.

Nachdem Graf Joachims Sohn Anton am 23. Mai 1573 verstorben war, sah Herzog Albrecht darin eine neue Möglichkeit, die Grafschaft für sich zu beanspruchen.[1] Er hoffte, die Reichsgrafschaft würde nach Joachims Tod nicht an Mitglieder des Hauses Ortenburg fallen, sondern sie würde als zurückgefallenes Lehen betrachtet werden. Albrecht ersuchte daraufhin in einem Schreiben aus dem Jahre 1574 an Kaiser Maximilian, die Grafschaft für sich beanspruchen zu können.[6] Maximilian gab Albrecht jedoch nur bedingt recht und sicherte diesem die Grafschaft für den Fall zu, dass das gesamte Adelsgeschlecht der Ortenburger aussterben sollte. Grund für die Entscheidung des Kaisers war das aus dem Jahre 1566 stammende Gesetz der Ortenburger Erbfolge, welches Maximilian 1567 selbst bestätigt hatte.

Nachdem Joachim die Gottesdienste wieder von der Schlosskapelle in die größere Marktkirche verlegt hatte und diese somit von neuem für ein breiteres Publikum zugänglich waren, wuchs auch bald wieder das Interesse der bayerischen Bevölkerung. Viele zogen bald darauf nach Ortenburg, um von den Lehren Luthers zu erfahren. Um eine erneute Ausweitung des Glaubens zu verhindern, sperrte Herzog Albrecht 1575 abermals die Zugänge zur Grafschaft. Wiederum zog er Joachims Lehen im Herzogtum Bayern ein, um ihn zu zwingen, die Gottesdienste einzustellen. Die bayerischen Händler wurden vom Herzogtum ebenso angewiesen, mit der Grafschaft Ortenburg keinerlei Handel zu führen. Joachim beschwerte sich diesbezüglich erneut vor dem Reichskammergericht. Dies entschied am 28. Juni 1575 und 1. Oktober 1576 zugunsten Joachims. Herzog Albrecht V. reagierte jedoch nicht sofort und behielt die Ortenburger Besitzungen vorerst weiterhin. Erst 1577 gab Albrecht V. Joachims Besitzungen wieder frei. Warum der Herzog jedoch ungestraft blieb, ist unbekannt.

Trotz der Rückgabe und der Gerichtsbeschlüsse zugunsten Joachims kam es auch in der Folgezeit zu weiteren Glaubenskonflikten. Aufgrund der anhaltenden Streitigkeiten mit den bayerischen Herzögen schloss Joachim, wie einst sein Vorfahr Georg I., bald einen Verkauf der Reichsgrafschaft nicht mehr aus. Er plante, nach einem Verkauf in den protestantischen Norden zu ziehen und sich dort niederzulassen.

Wilhelm V. (1548–1626) folgte seinem Vater im Jahre 1579. Auch er sah keinen Grund, den Kampf gegen Graf Joachim einzustellen.

Nach dem Tode Herzog Albrechts V. im Jahre 1579 wurde Wilhelm V. Herzog von Bayern. Joachim trat bald mit der Bitte um Rückgabe seiner Besitzungen und Lehen auf bayerischem Grund an ihn heran. Aufgrund seiner Überlegungen, die durch den jahrelangen Konflikt entstanden, machte er dem Herzog ein alternatives Angebot. Falls Wilhelm nicht gewillt sei, Joachims Besitzungen zurückzugeben, wäre er zu Gesprächen über den Verkauf der bayerischen Lehen und Besitzungen, sowie der Reichsgrafschaft bereit. Im Tausch würde er ein Gebiet an der nördlichen Grenze des Herzogtums Bayerns annehmen. Der Herzog sah jedoch dafür keinen Grund und lehnte Joachims Angebote ab.

Die Kurfürsten Herzog August von Sachsen und Johann Georg von Brandenburg sowie Wolfgang von Dalberg, der Erzbischof von Mainz, und Johann von Schönenberg, der Erzbischof von Trier, setzten sich in der Folgezeit stark für Verhandlungen zwischen Wilhelm und Joachim ein. 1584 wurde Donauwörth als Verhandlungsort ausgewählt.[6] Selbst Kaiser Rudolf II. nahm daran teil, um den jahrelangen Streit nun zu beenden. Joachim erhoffte sich dadurch den Rückerhalt seiner Besitzungen. Jedoch scheiterten die Verhandlungen aufgrund der verhärteten Positionen des bayerischen Herzoges. Selbst ein erneutes Verkaufsangebot des Grafen lehnte Wilhelm ab. Die Verhandlungen wurden daraufhin abermals abgebrochen.[6]

Die herzoglichen Räte empfahlen dem Herzog jedoch bald, die gräflichen Besitzungen käuflich zu erwerben, um den andauernden Streit endlich zu beenden. Auf Vermittlung Joachims Schwagers Graf Hans Fugger kam es in den Jahren 1589 und 1590 erneut zu Verkaufsgesprächen mit dem Herzogtum Bayern.[6] Als Tauschobjekt war die unmittelbar zu Böhmen gehörende Grafschaft Glatz vorgesehen, die 1549 für 140.000 Gulden pfandweise von Herzog Ernst von Bayern erworben wurde und nach dessen Tod am 13. Juni 1560 am 7. Dezember d. J. als Erbe an seinen Neffen Herzog Albrecht V. gefallen war. Von diesem wurde sie 1567 vom böhmischen Landesherrn Maximilian II. wieder eingelöst. Für ein Summe von 200.000 Gulden hätte sie der ab 1575 amtierende böhmische König Rudolf II. wieder verpfändet, jedoch ist dies bis 1590 nicht geschehen. So bot man Joachim diesen sogenannten Kaufschilling für die Ortenburger Besitzungen in Bayern und die Reichsgrafschaft Ortenburg an.[6]

Graf Joachim selbst bot am 4. September 1589 seine Reichsgrafschaft samt den bayerischen ländlichen Gütern für 550.000 Gulden dem Herzog zum Kauf an. Die herzogliche Seite bot Joachim 500.000 Gulden an. Der Graf wollte davon 200.000 Gulden bereits in bar ausbezahlt haben, während er die Schuldforderung für die Grafschaft Glatz für 150.000 Gulden vom Kaiser erwerben würde. Den Rest des Kaufbetrags der Grafschaft sollte wegen der Schuldzinsen und gegen Versicherung als Hypothek beim Herzogtum Bayern verweilen. Jedoch konnte dieser Handel nicht stattfinden, da sich herausstellte, dass die Bezahlung der Schuldforderung der Grafschaft Glatz zu unsicher war und Herzog Wilhelm am 4. Oktober 1590 Graf Joachim diese nicht zumuten wollte.[6]

Im Jahre 1594 beteiligte Wilhelm V. schrittweise seinen Sohn Herzog Maximilian I. an den Regierungsgeschäften des Herzogtums. Dieser war von den Jesuiten erzogen worden und von tiefem Hass gegen die Protestanten erfüllt. Joachim hoffte dennoch, sich mit ihm wieder zu versöhnen. Zunächst wandte sich Joachim jedoch auf dem Reichstage zu Regensburg erneut an die Reichsstände und bat um Hilfe in der Sache. Die Kurfürsten und die Reichsstände setzten sich für die Ortenburger Sache ein und baten Kaiser Rudolf, sich des Streites anzunehmen. Dieser verfasste gemeinsam mit Joachim einen Brief an Maximilian, der die Geschäfte seines Vaters bereits ganz übernommen hatte, mit der Bitte, die bayerischen Lehen wieder freizugeben. Dieser antwortete jedoch nicht. Daraufhin entschied sich Joachim, ein Schiedsgericht anzurufen, was Herzog Maximilian jedoch ablehnte. Er versuchte vielmehr, eine solche Entscheidung hinauszuzögern. Joachim sah nun keinen anderen Ausweg mehr und klagte wiederum vor dem Reichskammergericht in Speyer. Das Ende des Prozesses und die Versöhnung der Grafen mit den Herzögen im Jahre 1602 erlebte Joachim allerdings nicht mehr, da er bereits zwei Jahre zuvor verstorben war.

Entwicklung der Vermögensverhältnisse
Reichsgraf Joachim von Ortenburg im Alter von 69 Jahren auf einem Kupferstich aus dem Jahre 1599.

Zu Joachims Regierungsantritt galten die Ortenburger Grafen als das reichste Haus Niederbayerns und eine der reichsten Familien des Herzogtums. Vor allem die Besitzungen um den Markt Mattighofen und die Burg Neudeck brachten den Ortenburgern einen hohen Ertrag. Diese stammten aus dem Hause Hollup und waren 1515 mit der Ehe Graf Christophs und der Erbtochter des Herren zu Mattighofen und Neudeck an die Ortenburger gelangt.[1] Des Weiteren erwarb Graf Ulrich II. die reiche Hofmark Söldenau, die direkt an die Reichsgrafschaft angrenzte.

Mit seiner Heirat im Jahre 1549 mit Ursula, der Gräfin von Fugger, vergrößerte Joachim den Ortenburger Reichtum dank der Mitgift von 30.000 Gulden erheblich.

Mit der Einführung der Reformation änderten sich die finanziellen Verhältnisse der Ortenburger jedoch schlagartig. So wurden ihnen durch die herzogliche Besetzung 1564 und den Einzug der bayerischen Lehen von 1564 bis 1566 erhebliche finanzielle Einbußen zugefügt. Um die wirtschaftliche Lage zu verbessern, förderte Joachim nach dem Wiedererhalt seiner Güter im Jahre 1566 die Landwirtschaft und errichtete eine Mühle sowie eine Brauerei.

Die beiden Gerichtsprozesse vor dem Reichskammergericht um die Reichsunmittelbarkeit der Grafschaft bedeuteten eine immense finanzielle Belastung für den Grafen, so dass er bald in finanzielle Not geriet. Schließlich war er gezwungen, verschiedene Ämter anzunehmen, um die Gerichtskosten weiter tragen zu können.

Schon im Jahre 1567 nahm Joachim das Amt des Verwalters der Burg Prunn im Altmühltal an. Dort entdeckte er eine Handschrift des Nibelungenliedes und schenkte sie dem Geschichtsschreiber Wiguleus Hundt, der sich auf der Durchreise befand.[7] Heute befindet sich diese Abschrift in der Bayerischen Staatsbibliothek und ist als „Prunner Codex“ bekannt. 1570 gab Joachim das Amt des Verwalters der Burg auf.

Trotz des gewonnenen Gerichtsprozesses war Joachim finanziell ruiniert. Ebenso schadeten die erneute Absperrung der Grafschaft von 1575 bis 1577 sowie die weitere Besetzung der Ortenburger Lehen den Handelseinnahmen der Grafschaft deutlich. Joachim war finanziell so angeschlagen, dass er erneut nach einem hoch bezahlten Amt suchte.

Im Jahre 1581 waren Joachim und seine Vetter Ulrich III. und Heinrich VII. dazu gezwungen, einige Besitzungen zu verkaufen. Dabei veräußerten sie nicht näher genannte Güter an Bischof Urban von Passau, der ihnen dafür 19.000 Gulden zahlte.[6]

1584 wurde in der calvinistischen Stadt Amberg ein neuer Statthalter sowie für die Oberpfalz ein Vitztum gesucht.[1][2] Joachim versuchte diese gut bezahlte Stelle zu erlangen und wechselte dafür sogar von der lutherischen Konfession zum Calvinismus, wodurch es ihm schließlich auch gelang. Im Jahre 1590 ersuchte er, aus Amt und Würden entlassen zu werden, was am 18. Juni 1590 geschah. Die Gründe für diesen Schritt sind unbekannt.

Hoch verschuldet zog Joachim nach Nürnberg und fand dort einige letzte Kreditgeber, ehe er am 19. März 1600 dort verstarb. Joachims Schulden betrugen zuletzt über 50.000 Gulden. Allein 40.000 Gulden schuldete er zwei Patriziern aus Nürnberg, einem Landeshauptmann Salzburgs und dem Bistum Passau. Hinzu kam noch ein Darlehen der Reichsstadt Nürnberg über 10.000 Gulden.[6] Der Grund dieser großen Schuldenlast waren die hohen Prozesskosten vor dem Reichskammergericht, die allein 30.000 Gulden verschlungen hatten. Auch hatten die herzoglichen Besetzungen und Sperren der Grafschaft zu großen finanziellen Einbußen geführt.

In seinem Testament verpfändete Graf Joachim den Markt und die beiden Burgen Alt-Ortenburg und Neu-Ortenburg an seine Witwe Lucia von Limpurg, damit diese nicht hablos bliebe. Joachim war sicherlich nicht bewusst, welchen enormen Schaden er seinem Geschlechte damit zufügen würde. Bemerkenswert ist aber Joachims Selbsterkenntnis über den Glaubenskonflikt mit dem Herzogtum Bayern. So schreibt er in seinem Testament „dass er es zu großen Ehren hätte bringen können, wenn er hätte katholisch werden wollen.“[6]

Bauherr

Zu Beginn seiner Amtszeit lebte Joachim auf Schloss Mattighofen, wo er 1530 geboren wurde. Es stammt aus dem reichen Besitz seiner Mutter. Etwa um das Jahr 1551 ließ er am Schloss große Umbauarbeiten durchführen. Ebenso wurden dabei einige Teile der Anlage neu errichtet. Dabei dürfte es sich um große Türme gehandelt haben, die an den Ecken der Gebäudeflügel errichtet wurden. Auch der Eingangsbereich des Schlosses wurde neu gestaltet.[8]

Die älteste Abbildung des Schlosses Alt-Ortenburg nach einem Kupferstich aus dem Jahre 1567. Rechts ist noch die alte Schildmauer der mittelalterlichen Feste zu sehen, die 1574 abgerissen wurde.

Graf Joachim prägte das Bild des heutigen Marktes Ortenburg wie kein anderer. Er residierte zu Lebzeiten in Mattighofen, da das Schloss über dem Markt seit dem Landshuter Erbfolgekrieg stark beschädigt und nur notdürftig instandgesetzt war. So fasste der Graf im Jahre 1561 den Entschluss, die Feste renovieren und zum Teil neu errichten zu lassen. Ein Jahr später begannen die Bauarbeiten. Der Ostflügel der Feste wurde neu gebaut, alle anderen Teile der Burg von Grund auf neu errichtet und ausgebaut. Die alte Vorburg wurde abgerissen. Die Arbeiten am Grundbau des Schlosses dauerten bis ins Jahr 1575.[9] Die Vollendung des Innenausbaus zum Schloss konnte Joachim jedoch nicht erreichen. Aufgrund seiner finanziellen Not musste er die Bauarbeiten daran im Jahre 1575 einstellen lassen. So blieb Alt-Ortenburg vorerst eine neuerrichtete Feste. Erst die Grafen Friedrich Casimir und Christian vollendeten den Innenausbau zum Schloss in heutiger Gestalt.

Um die wirtschaftliche Lage des Marktes und der Grafschaft zu stärken, errichtete Joachim noch eine Reihe weiterer Gebäude im Ort. Im Jahre 1568 ließ er ein „Bräu- und Pflegeamtshaus“ auf dem Marktplatz errichten. Des Weiteren förderte er den Hopfenanbau in der Gegend, um die benötigten Rohstoffe für die Brauerei günstiger erwerben zu können. In der Brauerei wurde noch bis ins Jahr 1917 gebraut.[9] Das Gebäude steht noch heute und gehört der Familie Schricker, die es Ende der 1990er Jahre aufwendig renovieren ließ. Es ist bis heute das größte und damit prägnanteste Gebäude am Marktplatz.

Weiterhin errichtete Joachim eine Mühle an der Wolfach bei Kamm. Da diese jedoch nicht rentabel für den Grafen war, verkaufte er sie bald.

Um den Wohlstand der Bürger in Ortenburg zu steigern, plante Joachim die Errichtung einer Schule und eines Spitals zur Versorgung der Kranken und Armen. 1573 wurde das Schulhaus zwischen Marktplatz und der evangelischen Marktkirche errichtet. Joachim übernahm die Kosten für den Unterricht der Kinder zum Großteil selbst. Der Besuch der Schule war allerdings freiwillig und wurde lediglich empfohlen. Der Graf legte beim Unterricht sehr viel Wert auf Rechnen, Schreiben und vor allem auf die Lehren Luthers. Den Protestantismus wollte Joachim mit der Schule in Ortenburg vertiefen und festigen, was ihm auch gelang. Dem Einfluss und vehementen Kampf der Schulleiter im 17. Jahrhundert ist es hauptsächlich zu verdanken, dass die Grafschaft trotz katholischer Regenten evangelisch blieb.[3] Im Schulgebäude Joachims wurde bis ins Jahr 1810 unterrichtet, ehe ein Neubau bei der Marktkirche stattfand. Das Haus steht heute noch und ist prägend für die heutige Fürstenzeller Straße des Marktes. Das geplante Spital konnte Joachim auf Grund der hohen Gerichtskosten im Jahre 1573 nicht errichten. Auch später fehlten ihm wegen seiner hohen Verschuldung dazu die finanziellen Mittel. [10]

Ebenso ließ Joachim die evangelische Marktkirche umgestalten. Auf Grund des wachsenden Interesses für den Glauben und der mangelnden Größe der Kirche ließ er im Innenraum eine Empore anbringen. Im Altarraum ließ er für sich und seinen bereits im Jahre 1573 verstorbenen Sohn Anton je eine marmorgeschmückte und reich verzierten Kenotaph errichten. Unter dem Altarraum und seinem eigenen Kenotaph wurde auf seine Weisung hin eine Gruft für das Grafengeschlecht errichtet. Diese sollte für 300 Jahre die Begräbnisstätte für die evangelischen Mitglieder des Grafengeschlechtes werden. Die katholischen Familienmitglieder ließen sich weiterhin in der seit Anfang des 13. Jahrhunderts verwendeten Sixtuskapelle neben dem Passauer Stephansdom begraben. Der Eingang der Gruft in der Marktkirche ist nach einer Umgestaltung im 19. Jahrhundert in Vergessenheit geraten. Erst bei großen Renovierungsarbeiten im Herbst des Jahres 2006 wurde der Eingang inmitten des Kirchenschiffs wiederentdeckt und freigelegt. Der Zugang ist heute durch eine Marmorplatte abgedeckt.

Nachkommen

Graf Joachim war zweimal verheiratet. Zuerst mit Ursula Gräfin von Fugger (* 21. April 1530; † 7. September 1570 in Ortenburg) und später mit Lucia Freiin zu Limpurg (* 23. November 1550 in Gaildorf; † 9. Februar 1626 in Ortenburg).

Aus erster Ehe entstammt das Kind Anton (* 5. November 1550 in Augsburg; † 23. Mai 1573 auf der Donau zwischen Regensburg und Kelheim), ∞ Dorothea Gräfin von Hanau-Münzburg (* 4. Februar 1556 in Hanau; † 5. November 1638).

Folgen seiner Regentschaft

Durch die Einführung der Reformation und den damit bedingten jahrzehntelangen Streit mit Bayern fügte Joachim seinem Geschlecht großen Schaden zu. Durch Joachims testamentliche Verpfändung des Marktes und der Schlösser Alt- und Neu-Ortenburg an seine Witwe fügte er dem Grafengeschlecht weitere finanzielle Einbußen zu. Seinen direkten Nachfolgern Heinrich VII. und Georg IV. gelang es auf Grund der hohen Verschuldung des Hauses nicht, die Grafschaft auszulösen. Somit waren die Grafen gezwungen, mit dem Herzogtum über ihre eingezogenen bayerischen Lehen zu verhandeln. Nachdem das Reichskammergericht 1602 erneut für das Haus Ortenburg entschieden hatte, wurden Verhandlungen aufgenommen. Die Ortenburger waren jedoch so sehr verschuldet, dass sie zu großen Zugeständnissen bereit waren. So verpflichteten sie sich, die reiche Hofmark Mattighofen an Bayern zu verkaufen und dazu, dass der Nachfolger von Graf Heinrich, Graf Georg IV., zum katholischen Glauben wechseln müsse. Im Gegenzug erhielt das Haus Ortenburg die bayerischen Lehen und Besitztümer wieder zurück. Der Markt und die beiden Schlösser blieben allerdings weiterhin verpfändet. Ein Versuch Graf Friedrich Casimirs, im Jahre 1628 die Besitzungen auszulösen, war an den hohen Forderungen von 25.000 Gulden gescheitert. Lediglich die Stammburg Alt-Ortenburg konnte dieser auslösen. Die Freilösung des Marktes und Neu-Ortenburgs gelang erst seinem Nachfolger Graf Georg Reinhard und dessen Bruder Christian im Jahre 1662.

Für österreichische protestantische Glaubensflüchtlinge des 17. Jahrhunderts stellte die Einführung der Reformation in Ortenburg einen Segen dar. Denn diese konnten in der kleinen lutherischen Enklave rasten, ehe sie zu den großen Reichsstädten Regensburg und Nürnberg weiter zogen. Einige von ihnen ließen sich in Ortenburg auch nieder, wodurch die Ortschaften Vorder- und Hinterhainberg und der Ortsteil Gänsewinkel entstanden. Die Flüchtlinge brachten den Obstanbau und die Mosttradition aus ihrer Heimat mit. Dies hatte aufgrund höherer Steuer- und Handelseinnahmen auch Vorteile für die Grafschaft. Herstellung und Export des Mostes wurden bald überregional bedeutsam. Die steigende Bedeutung des Mostes im Laufe der Jahrhunderte zeigt ein Edikt aus dem 18. Jahrhundert, in dem die Pflanzung und Aufzucht weiterer Obstbäume unterstützt wurde. Bürger, die dagegen verstießen, wurden hoch bestraft.[11]

Evang.-Luth. Joachim-von-Ortenburg-Kirche in Weitramsdorf-Tambach bei Coburg

Durch sein Wirken für den evangelischen Glauben in Ortenburg und in seinem Geschlecht ist Joachim bis heute bekannt. Vor allem in Ortenburg hat er viele Spuren hinterlassen. So prägen seine Bauten bis heute das Gesicht des Marktes. Auch in anderen Teilen Bayerns hält man sein Andenken immer noch hoch. So wurde nach dem Glaubenswechsel des Grafen Alram zu Ortenburg-Tambach, welcher wieder zum katholischen Glauben konvertierte, in Tambach eine neue Kirche errichtet. Dies wurde nötig, da die Ortenburger Grafen die Kapelle auf Schloss Tambach wieder katholisch weihen ließen und keine evangelischen Gottesdienste in der Schlosskapelle zuließen. Die neue Kirche der Gemeinde wurde „Evang.-Luth. Joachim-von-Ortenburg-Kirche“ genannt. So verknüpfte man den Namen der Kirche mit dem Mann, der es als erster Fürst in Bayern gewagt hatte, die Ergebnisse des Augsburger Religionsfriedens auf sich zu beziehen und seine Grafschaft lutherisch zu machen. Aber auch wollte die Gemeinde Alram zeigen, dass sie seinen Vorfahren mehr achtete als ihn.

„Ortenburger Bibeln“[12]

Mit der Ehe von Graf Joachim und Gräfin Ursula von Fugger im Jahre 1549 gelangte eine äußerst prunkvolle zweibändige Fassung der Bibel als Mitgift in das Gesamthaus Ortenburg. Heute sind diese als „Ortenburger Bibeln“ bekannt.

Es handelt sich hierbei um die Bibelübersetzung Martin Luthers, die von Heinrich Steiner im Jahre 1535 in limitierter Auflage gedruckt wurde. Diese Fassung besteht aus zwei reich verzierten Büchern, die nur für großzügige Gönner und Adelige vorbehalten war. Der Originaltitel der beiden Bibeln lautet „Biblia. Das ist die gantze heilige Schrifft Deudsch“. Diese Fassung ist mit 75 teils ganzseitigen Holzschnitten verziert.

Graf Joachim ließ in diese Werke auf einigen leeren Seiten Briefe der Reformatoren Martin Luther und Philipp Melanchthon eintragen. Einige davon galten bis zur Erwerbung der Bücher in den 1990er Jahren als verschollen. Einige Historiker bewerteten diesen Fund als höchst bedeutsam. Neben den Abschriften der Briefe befinden sich in den Bibeln auch einige persönliche Eintragungen der Grafen Joachim und Friedrich Casimir.

Nach dem Tod Joachims im Jahre 1600 wurden die beiden Bibeln im Hause Ortenburg getrennt. Eine kam in den Zweig des Calvinisten Friedrich Casimir. Dieser machte im Buch Genesis als bekennender Anhänger der reformierten Kirche die Gottesdarstellungen unkenntlich.

Bis ins Jahr 1986 blieben die beiden Bücher seither getrennt. Wann genau die Bibeln aus dem Hause Ortenburg an die Öffentlichkeit oder in Privatbesitz gelangten, ist unbekannt. Erst in besagtem Jahr wurden beide von einem Händler erworben und gemeinsam zum Verkauf angeboten. Die Gemeinde Ortenburg versuchte sie mit Hilfe des Freistaates Bayern zu erwerben. Allerdings waren die finanziellen Mittel begrenzt, und der Freistaat zeigte wenig Interesse, die Bibeln zu erwerben. So wurden beide an einen für die Öffentlichkeit unbekannten Amerikaner verkauft. Mitte der 1990er Jahre wurden die beiden Bände durch die Stiftung der Deutschen Klassenlotterie Berlin für 5 Millionen Mark erworben und dem Deutschen Historischen Museum in Berlin geschenkt. Heute befinden sie sich in der Dauerausstellung des Museums über die Reformation in Deutschland.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Angaben und Jahreszahlen entnommen aus Friedrich Hausmanns Werk: Die Grafen zu Ortenburg und ihre Vorfahren im Mannesstamm, die Spanheimer in Kärnten, Sachsen und Bayern, sowie deren Nebenlinien, erschienen in: Ostbairische Grenzmarken – Passauer Jahrbuch für Geschichte Kunst und Volkskunde, Nr. 36, Passau 1994
  2. a b c d http://www.sonntagsblatt-bayern.de/news/aktuell/2005_31_12_01.htm
  3. a b c d Angaben nach Hans Schellnhuber, Vikar H. Schuster, Pfarrer F. Zimmermann: 400 Jahre Evang.-Luth. Kirchengemeinde Ortenburg 1563–1963, Ortenburg September 1963
  4. Bayerische Adelsverschwörung auf Zeitenblicke.de
  5. nach Heinz Pellender: Tambach. Vom Langheimer Klosteramt zur Ortenburg’schen Grafschaft. Historie des Gräflichen Hauses Ortenburg, des Klosteramtes und Schlosses Tambach. 2. Auflage, Coburg 1990.
  6. a b c d e f g h i j Angaben aus dem Buch Graf Eberhards zu Ortenburg-Tambach: Geschichte des reichsständischen, herzoglichen und gräflichen Gesamthauses Ortenburg – Teil 2: Das gräfliche Haus in Bayern., Vilshofen 1932
  7. Entdeckung des Nibelungenliedes und Entdeckung und Weitergabe an Wiguleus Hundt
  8. Quelle zum Umbau Schloss Mattighofens
  9. a b Angaben nach Walter Fuchs: Schloss Ortenburg, Ortenburger Baudenkmäler und die Geschichte der Reichsgrafschaft Ortenburg, Ortenburg 2000
  10. Geschichte über Versorgung Ortenburgs aus Seiten des Seniorenheims Ortenburg
  11. Geschichte des Obstanbaus in Ortenburg
  12. Die Ortenburger Bibeln in der Dauerausstellung des DHM über die Reformation

Literatur

  • Walter Fuchs: Schloss Ortenburg, Ortenburger Baudenkmäler und die Geschichte der Reichsgrafschaft Ortenburg, Ortenburg 2000
  • Friedrich Hausmann: Die Grafen zu Ortenburg und ihre Vorfahren im Mannesstamm, die Spanheimer in Kärnten, Sachsen und Bayern, sowie deren Nebenlinien, erschienen in: Ostbairische Grenzmarken – Passauer Jahrbuch für Geschichte Kunst und Volkskunde, Nr. 36, Passau 1994
  • Heinz Pellender: Tambach – vom Langheimer Klosteramt zur Ortenburg'schen Grafschaft – Historie des Gräflichen Hauses Ortenburg, des Klosteramtes und Schlosses Tambach, 2. Auflage Coburg 1990
  • Hans Bleibrunner: Niederbayern – Kulturgeschichte des Bayerischen Unterlandes Band 1 & 2, 2. Auflage, Landshut 1982
  • Hans Schellnhuber, Vikar H. Schuster, Pfarrer F. Zimmermann: 400 Jahre Evang.-Luth. Kirchengemeinde Ortenburg 1563–1963, Ortenburg September 1963
  • Dr. Eberhard Graf zu Ortenburg-Tambach: Geschichte des reichsständischen, herzoglichen und gräflichen Gesamthauses Ortenburg – Teil 2: Das gräfliche Haus in Bayern., Vilshofen 1932
  • Carl Mehrmann: Geschichte der evangelisch-lutherischen Gemeinde Ortenburg in Niederbayern – Denkschrift zur Jubiläumsfeier der 300jährigen Einführung der Reformation daselbst am 17. und 18. Oktober 1863, Landshut 1863 (Digitalisat)
  • Johann Schachtl: "Glauben und Lebensformen - Die Konfessionalisierung im ostbayerischen Raum im 16. und frühen 17. Jahrhundert, aufgezeigt am Beispiel der Reichsgrafschaft Ortenburg und ihrer bayerischen Lehensgebiete" (= Salzburger Theologischge Studien 35), Salzburg 2009, ISBN 978-3-7022-2980-1
  • Heigel, Karl Theodor von: Ortenburg, Joachim Graf von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 24, Duncker & Humblot, Leipzig 1887, S. 438–442.

Weblinks


Vorgänger Amt Nachfolger
Christoph I. Graf von Ortenburg
15511600
Heinrich VII.
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