Amtsgericht Hamburg-Altona

Amtsgericht Hamburg-Altona
Landgericht von 1878

Das Amtsgericht Hamburg-Altona ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hamburg-Altona.

Es ist eines von acht Amtsgerichten im Bundesland Hamburg.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte und Gebäude

Das heutige Amtsgericht Hamburg-Altona erstreckt sich über zwei Gebäudeteile (Backsteinbau und Putzbau), in denen früher das Altonaer Landgericht und das Amtsgericht Altona ansässig waren.

Nach dem deutsch-dänischen Krieg wurden die Herzogtümer Schleswig und Holstein 1867 preußische Provinzen. Mit den Reichsjustizgesetzen entstand 1873/8 der Backsteinbau des Altonaer Landgerichts mit Terracottaschmuck im Rundbogenstil der Schinkel-Schule.

Amtsgericht von 1907

Daran wurde 1904/7 das Gebäude des Amtsgerichtes Altona angebaut, ein Putzbau mit Werksteingliederung im Stil der deutschen Renaissance.[1] Das Ensemble steht seit dem 15. Juni 1981 unter Denkmalschutz.[2]

Mit der Eingemeindung Altonas nach Hamburg, die aufgrund des Groß-Hamburg-Gesetzes vom 26. Januar 1937 bis 1. April 1938 vollzogen wurde,[3] wurde das Landgericht Altona durch das neugegründete Landgericht Itzehoe ersetzt. Zugleich wurde das Amtsgericht Altona dem Bezirk des Landgerichts Hamburg zugewiesen und 1938 zum Amtsgericht Hamburg-Altona.[4]

Tafelinschrift am Eingang des Backsteinbaus:
Während der nationalsozialistischen Herrschaft tagte in diesem ehemaligen Landgericht auch das Sondergericht, das durch Unrechtsurteile an der Verfolgung politischer Gegner mitgewirkt hat. Im Prozess um den Altonaer Blutsonntag 1932 fällte es 1933 die ersten politischen Todesurteile des NS-Staates.:
August Lütgens, Walter Möller, Bruno Tesch und Karl Wolff wurden im Gefängnishof hingerichtet. Sie starben als Opfer des Nationalsozialismus.

Eine Gedenkstätte zu Ehren der Hingerichteten befindet sich an der Stelle des früheren Gefängnishofes am Rande eines Spielplatzes im Wohngebiet hinter dem Gerichtsgebäude.

Der Backsteinbau des ehemaligen Landgerichts Altona zog sich ursprünglich bis zur Gerichtstraße hin, wo sich das Gefängnis anschloss. Dieser Gebäudeteil wurde 1943 bei einem Bombenangriff vernichtet. Heute steht dort ein Wohnhaus.

Bezirk, Zuständigkeit und Personal

Das Amtsgericht Hamburg-Altona ist zuständig für die den Amtsgerichten zugewiesenen Aufgaben im Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Altona. Dieser entspricht der nordöstlichen Hälfte des Bezirks Altona; für die westlichen Stadtteile Rissen, Sülldorf, Blankenese, Iserbrook, Osdorf und Nienstedten ist das Amtsgericht Hamburg-Blankenese zuständig.[5]

Die Anschrift des Amtsgerichtes Hamburg-Altona lautet: Max-Brauer-Allee 91, 22765 Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat z.Zt. 138 Mitarbeiter beiderlei Geschlechts, davon 25 Richter und 19 Rechtspfleger. Direktorin ist seit Januar 2010 Dina Dörffler (*1957), die nach Anwältstätigkeit ab Januar 1987 am 1. November 1990 beim Amtsgericht Hamburg-Altona als Richterin begonnen hatte und zuletzt im September 2005 zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht befördert worden war.[6]

Im Backsteinbau des ehemaligen Landgerichts Altona befindet sich das – organisatorisch dem Amtsgericht Hamburg zugeordnete – Zentrale Mahngericht für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Hamburg-Altona sind das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg übergeordnet.

Siehe auch

Fußnoten und Weblinks

  1. Ralf Lange, Architekturführer Hamburg, S. 106
  2. Denkmalliste Hamburg
  3. RGBl. 1937, S. 91; zum Inkrafttreten § 15.
  4. Deutsche Justiz. Rechtspflege und Rechtspolitik. Amtliches Blatt der deutschen Rechtspflege. 1938 S. 438
  5. Beschreibung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke in der Anlage zum Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (HmbAGGVG)
  6. http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/2047660/2010-01-14-jb-amtseinfuehrung-dina-doerffler.html
53.5561111111119.9433333333333

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