Jugendarbeit

Jugendarbeit

Die Jugendarbeit beziehungsweise Kinder- und Jugendarbeit existiert seit dem Ende des 19. Jahrhunderts in Zentraleuropa und ist ein klassisches Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit. Heute ist sie nach § 11 Achtes Buch Sozialgesetzbuch in Deutschland ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Aufgaben

Sie ist neben der Bildung und Erziehung im Elternhaus, Kindergarten oder Schule und beruflicher Ausbildung ein weiterer wichtiger, ergänzender Bildungsbereich in der Freizeit der Kinder und Jugendlichen. Ziel der Kinder- und Jugendarbeit ist, zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen beizutragen. Sie soll an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Junge Menschen sollen zur Selbstbestimmung befähigt und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt und hingeführt werden. Die Kinder- und Jugendarbeit wendet sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen unter 27 Jahren (hauptsächlich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und 18 Jahren) und nicht in erster Linie an sog. „Problemgruppen“. Mit letzteren befasst sich die zu unterscheidende Jugendsozialarbeit.

Pädagogische Zielsetzungen

Jugendarbeit hat sich in Deutschland nach Familie und Schule zunehmend als „drittes Standbein der Erziehung“ etabliert. Die gesellschaftspolitische Tendenz geht in Richtung Vernetzung und Kooperation, insbesondere zwischen Jugendarbeit und Schule (Schulsozialarbeit), aber auch zwischen Jugendarbeit und Elternhaus.

Geschichte der Jugendarbeit

Die Kinder- und Jugendarbeit war in ihren Anfängen kirchlich geprägt: Ordensgemeinschaften betrieben schon sehr früh Zufluchtsstätten für verarmte Kinder und Jugendliche bzw. Waisen. Die Anfänge einer institutionalisierten Jugendarbeit in Deutschland kann in den „Rettungshäusern“ des Weimarer Theologen und Schriftstellers Johannes Daniel Falk, dessen Motivation von einer tiefen protestantischen Frömmigkeit getragen war, gesehen werden. In den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts begründete Johannes Bosco die Jugendsozialarbeit in Italien (Turin) durch die Einrichtung von Ausbildungsstätten, Heimen und anderen Einrichtungen für benachteiligte und verwahrloste Jugendliche; die von Bosco gegründete Ordensgemeinschaft der Salesianer hat heute auch in Deutschland große Bedeutung im Bereich der Jugendarbeit. Zur gleichen Zeit begründet in Deutschland Adolph Kolping die Kolping-Bewegung, wobei der Schwerpunkt der Jugendarbeit hier in der Betreuung und Weiterbildung von Lehrlingen und Handwerksgesellen liegt. Die Geschichte der Jugendarbeit im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts und am Anfang des 20. Jahrhunderts ist ebenso wie schon bei Don Bosco im Zusammenhang mit der industriellen Revolution zu sehen und geprägt von verschiedenen Ansätzen sowohl aus der Arbeiterbewegung sowie der Reformpädagogik;sie war daher auch mit einigen Strömungen der Jugendbewegung eng verbunden. In der Weimarer Republik wurde die Jugendarbeit stärker institutionalisiert im Sinne der öffentlichen Jugendhilfe. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Jugendarbeit „gleichgeschaltet“ und in den Dienst der Ideologie des Nationalsozialismus gestellt; Institutionen und Vereinigungen einer unabhängigen Jugendarbeit wurden zerschlagen. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfuhr die Jugendarbeit in Deutschland einen starken Aufschwung, da die Alliierten in Jugendeinrichtungen und Jugendarbeit einen wichtigen Beitrag zur Umerziehung deutscher Kinder und Jugendlicher weg von nationalsozialistischer Ideologie und hin zu einem demokratischen Bewusstsein sahen. Die in den 1970er-Jahren groß gewordenen, vielerorts noch aktiven autonomen Jugendhausvereine haben sich damals oft die politische Aktivierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf die Fahnen geschrieben. Heute sind es inzwischen selbstorganisierte Treffs zum Ratschen, Musikhören sowie jugendkulturelle Veranstaltungen. „Jugendzentren“ sind nach fachlicher Definition allerdings offene Jugendhäuser mit hauptamtlichen Personal. siehe auch: Sparta, Bündische Jugend, Edelweisspiraten, Hitlerjugend, Pfadfinder

Rechtliche Grundlagen seit 1990

Die rechtliche Grundlage der Kinder- und Jugendarbeit findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Nach § 1 SGB VIII ist es das Ziel der Kinder- und Jugendhilfe (und damit auch der Kinder- und Jugendarbeit), das Recht auf Erziehung zu gewährleisten und die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Dazu sind Leistungen anzubieten, die Mädchen und Jungen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen (§ 8, § 9 und § 11 des SGB VIII). Hierzu ist die Kinder- und Jugendhilfe auch verpflichtet, zur Schaffung oder Erhaltung von positiven Lebensbedingungen sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt beizutragen (§ 1 SGB VIII) und die Kinder- und Jugendarbeit freier Träger zu unterstützen (§ 12 SGB VIII). In § 11 SGB VIII sind die Schwerpunkte der Jugendarbeit festgelegt, dazu gehört demnach:

  1. Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Damit ist festgestellt, dass die Jugendarbeit einen eigenständigen Bildungsauftrag neben der Schule hat. Dieser setzt am Alltag und an der Lebenswelt und am Interesse der jungen Menschen an und lebt von der Freiwilligkeit der Teilnahme.
  2. Jugendarbeit in Sport Spiel, Geselligkeit. Sportvereine und –verbände bieten attraktive Angebote für Kinder und Jugendliche und haben die weitaus am meisten Mitglieder organisiert.
  3. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit. Dieser Bereich sollte nicht mit Maßnahmen der Jugendsozialarbeit verwechselt werden, es geht hier um Projekte der Jugendarbeit in diesen Bereichen.
  4. Internationale Jugendarbeit. Die Weiterentwicklung der Einheit Europas und die kriegerischen Konflikte in der Welt machen die Begegnung von jungen Menschen unterschiedlicher Kulturen und Nationalitäten nach wie vor notwendig.
  5. Kinder- und Jugenderholung. Ein Beitrag der Jugendarbeit jenseits der Tourismusangebote zur Erholung und Entspannung von jungen Menschen, die oft auch aus Geldmangel keinen Urlaub machen können.
  6. Jugendberatung. Hierbei geht es um allgemeine Jugendberatung, Orientierungshilfen, Berufs- und Lebensberatung in speziellen Jugendberatungsstellen und nicht um Beratung in expliziten Problemlagen wie bei den Drogen-, Schwangerschafts- oder Schuldnerberatungsstellen. Sie soll vertraulich sein außerhalb der aktenführenden Jugendämter.

Strukturen der Jugendarbeit

Es gibt unterschiedliche Formen der Jugendarbeit, nämlich „für Mitglieder bestimmte Angebote“, „offene Angebote“ und „die gemeinwesenorientierten Angebote“. Das sind einerseits verbandsbezogene Angebote der Jugendorganisationen, andererseits die offene Jugendarbeit in Einrichtungen wie Jugendtreffs, Jugendclubs Jugendhäuser, Jugendzentren und dann die gemeinwesenorientierten Angebote, die in Wohnsiedlungen zur Verbesserung der Lebenswelt der Kinder und Familien beitragen. Die Aufgaben der Jugendarbeit werden von öffentlichen und von freien Trägern wahrgenommen. Die Jugendarbeit unterscheidet sich von anderen Erziehungs- und Bildungsbereichen durch folgende Strukturmerkmale:

  • Freiwilligkeit der Teilnahme
  • Vielfalt der Organisationen und Träger
  • Vielfalt der Inhalte, Methoden und Arbeitsformen
  • Mitbestimmung, Mitgestaltung, Selbstorganisation
  • Ergebnis- und Prozessoffenheit
  • Lebenswelt- und Alltagsorientierung, Anknüpfen an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen
  • überwiegend ehrenamtliche Tätigkeit.

Öffentliche und anerkannte Freie Träger

Die öffentlichen Träger der Jugendarbeit sind die Länder, Landkreise und (kreisfreien) Städte. Sie tragen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) die Planungs- und Gesamtverantwortung dafür, dass Jugendarbeit in ausreichendem Maße stattfindet und entsprechende Einrichtungen und Dienste zur Verfügung stehen. Sie haben die Jugendarbeit der freien Träger zu unterstützen und zu fördern. Dies ist eine staatliche Pflichtaufgabe. In einer Jugendhilfeplanung wird der Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Jugendarbeit durch den örtlichen öffentlichen Träger der Jugendarbeit festgestellt. Die freien Träger der Jugendarbeit – Kirchen, Jugendverbände und deren Untergliederungen und sonstige öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendarbeit – werden neben den Betroffenen – Kinder, Jugendliche, Eltern – in die Planung mit einbezogen. Freie Träger der Jugendarbeit sind Religionsgemeinschaften, andere Jugendverbände und deren Zusammenschlüsse (Jugendringe). Die öffentliche (kommunale) Jugendarbeit ergänzt nach dem Subsidiaritätsprinzip die Angebote der freien Träger, initiiert neue Arbeitsfelder und unterstützt die freien Träger bei der Durchführung ihrer Arbeit. Es geht dabei auch um eine Verbesserung der Integration problematischer Jugendlicher in das Gemeinwesen aber hauptsächlich um eine allgemeine Förderung der Kinder und Jugendlichen im Freizeitbereich nach den oben genannten Zielen.

Dachverbände

Jugendverbände sind Organisationen jugendlicher Selbstorganisation und Interessenvertretung und haben ihre Wurzeln in der Jugendbewegung. Gleichzeitig sind Jugendverbände Erziehungsinstitutionen, das heißt gesellschaftliche Vorkehrungen zur Sozialisation und Erziehung im Jugendalter. Sie sind damit typische „intermediäre Organisationen“, das heißt sie vermitteln die Interessen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen beider Geschlechter in die Gesellschaft hinein (jugendpolitische Interessenvertretung) und üben umgekehrt gesellschaftliche Kontroll- und Integrationsinteressen gegenüber der Jugend aus (Erziehungsinstitutionen). Übergeordnete politische Verbände sind z.B.:

  • Deutscher Bundesjugendring

Der Deutsche Bundesjugendring ist der Zusammenschluss von 24 Mitgliedsorganisationen und 16 Landesjugendringen mit 5,5 Mill. Mitgliedern. Den Landesjugendringen sind diejenigen Jugendverbände angeschlossen, die auf Landesebene organisiert sind. Weitere Untergliederungen sind die Bezirks- und Kreisjugendringe. Dort sind Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Initiativen zusammengeschlossen, die auf Bezirks- bzw. auf Landkreisebene organisiert sind.

  • Landesjugendringe

Kreisjugendringe oder Stadtjugendringe sind der Zusammenschluss von Jugendverbänden, Jugendgemeinschaften und anderen anerkannten freien Trägern der Jugendarbeit auf Stadt- oder Landkreisebene.

Die Angebote von Jugendverbänden sind typischerweise Gruppenstunden und Wochenend- und Ferienfreizeiten. Aber auch offene Jugendarbeit und manchmal auch Jugendsozialarbeit gehören zum Leistungsspektrum. Jugendverbände bieten in- und nonformale Bildung, Frei- und Experimentierräume für Jugendliche, Primärprävention und gesellschaftliche Integration sowie Gemeinschaft. Sie bieten aufgrund der verschiedenen Verbandsprofile viele spezifische Identifikationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Jugendverbände leisten dies auf Grund ihrer besonderen Strukturmerkmale: Sie sind freiwillig, ehrenamtlich, selbstorganisiert, parteilich für Kinder und Jugendliche sowie wertorientiert.

Klassische Jugendverbände sind beispielsweise der Bund der Deutschen Katholischen Jugend, die Evangelische Jugend, die Pfadfinderbünde, die Jugendorganisationen der Hilfswerke (zum Beispiel die Arbeiter-Samariter-Jugend, die Malteser Jugend, Jugendrotkreuz, Jugendfeuerwehr) oder der Sportjugend.

Freiwillige soziale Arbeit / Ehrenamt

Jugendarbeit wird zum allergrößten Teil (>90 %) ehrenamtlich von Jugendleiterinnen und Jugendleitern geleistet. Ein Berliner Landesgesetz gewährt diesem Personenkreis Stundenermäßigung beim Arbeitgeber. Die Hauptamtlichen in Jugendringen, Jugendverbänden oder in den Kommunen (Kommunale Jugendpfleger) beraten und unterstützen diese. Jugendleiterinnen und Jugendleiter sollten, bevor sie ihre verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, ausgebildet werden. Um diese Qualifikation gegenüber Eltern und Behörden nachweisen zu können, wurde bundesweit eine Jugendleitercard (JuLeiCa) eingeführt. Die JuLeiCas können bei den Stadt- und Kreisjugendringen angefordert werden.

Weblinks

Literatur

  • L. Böhnisch, R. Münchmeier: Wozu Jugendarbeit? Orientierungen für Ausbildung, Fortbildung und Praxis. Weinheim und München 1987.
  • Peter Cloos, Stefan Köngeter, Burkhard Müller, Werner Thole: Die Pädagogik der Kinder- und Jugendarbeit. Wiesbaden 2007.
  • Ulrich Deinet, Benedikt Sturzenhecker (Hrsg.): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. Wiesbaden 2005.
  • Hermann Giesecke: Die Jugendarbeit. München 1975.
  • Christian Lüders und Andrea Behr: Außerschulische Jugendbildung. In: Rudolf Tippelt (Hrsg.) Handbuch Bildungsforschung, 2002
  • Carl Wolfgang Müller, H. Kentler, W. Mollenhauer, H. Giesecke: Was ist Jugendarbeit? Vier Versuche zu einer Theorie. München 1964.
  • Thomas Rauschenbach, Wiebken Düx, Ivo Züchner (Hrsg.): Jugendarbeit im Aufbruch. Selbstvergewisserungen, Impulse, Perspektiven. Münster 2002.
  • A. Scherr: Subjektorientierte Jugendarbeit. Weinheim und München 1997
  • Anne Stiebritz: Mythos "Offene Arbeit". Studien zur kirchlichen Jugendarbeit in der DDR. Jena 2010 ISBN 978-3-941854-01-7 (Softcover)und ISBN 978-3-941854-02-4 (Hardcover)
  • Anne Stiebritz: Gespräche zur Offenen Arbeit. Uwe Koch - Walter Schilling - Arnd Morgenroth - Wolfgang Thalmann - Thomas Auerbach Jena 2010 ISBN 978-3-941854-03-1 (Softcover) und ISBN 978-3-941854-04-8 (Hardcover)
  • Werner Thole: Kinder- und Jugendarbeit. Eine Einführung. Weinheim und München 2000.

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