Justizirrtum

Justizirrtum
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Ein Justizirrtum ist ein Fehler der Justiz, der in einer gerichtlichen Entscheidung (Urteil, Beschluss, Verfügung) Niederschlag gefunden hat und auf einer Fehlvorstellung beruht. Im Unterschied zur Rechtsbeugung, die ein Tatbestand des Strafgesetzbuchs (StGB) ist (§ 339 StGB) und vorsätzliches Handeln voraussetzt, setzt der Justizirrtum als Irrtum eine Fehlvorstellung des oder der Entscheidenden über die Wirklichkeit voraus. Die Fehlvorstellung kann in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht, also entweder im Hinblick auf das anzuwendende Recht oder bezüglich der gerichtlich festgestellten Tatsachen bestehen. Justizirrtümer sind auf allen Feldern der Justiz (Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht) denkbar.

Eine Schwierigkeit zur Abgrenzung von Justizirrtümern ergibt sich daraus, dass das Recht als Maßstab der Entscheidung notwendigerweise eine gewisse Unschärfe (Unbestimmtheit) aufweist, die bei seiner Anwendung (auch in der Feststellung eines Sachverhaltes mit Hilfe des Beweisrechts) sich noch vergrößert: Wenn der rechtliche Gehalt einer Regel feststeht, ist es häufig noch eine Frage der Anwendung durch die Entscheider, ob und welche Folgen die Regel für einen Fall hat. Zwischen dem Justizirrtum als Fehler und einer richtigen Entscheidung ergibt sich deshalb eine Grauzone.

Die Hinrichtung eines irrtümlich zum Tode Verurteilten wird von Kritikern der Todesstrafe gelegentlich als Justizmord bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Fehlerkorrektur in der Justiz

Die Vermeidung von Justizirrtümern, ihre Aufdeckung und Korrektur der Entscheidung selbst oder wenigstens ihrer Folgen ist ein rechtliches Problem, dem viele Regeln gewidmet sind. Dazu gehören insbesondere das Beweisantragsrecht, die Rechtsmittel (Berufung und Revision), die sonstigen Rechtsbehelfe, das Recht der Wiederaufnahme und schließlich z. B. die Gesetzgebung zum Entschädigungsrecht.

Im Beweisrecht, in der Begrenzung von Rechtsbehelfen, im Recht der Wiederaufnahme und im Recht der Entschädigung sind Grenzen erkennbar, die sich auch eine zur Einsicht in die Fehlbarkeit ihrer Justiz bereite Gesellschaft wahrscheinlich auferlegen muss. So wird im Beweisrecht mit höchstrichterlicher Billigung für die richterliche Überzeugung und damit die Feststellung eines Sachverhaltes nur der sogenannte Maßstab der praktischen Vernunft angelegt. Theoretische Zweifel müssen außer acht bleiben. Bei den Rechtsbehelfen können und dürfen viele Entscheidungen nicht überprüft werden, weil z. B. Fristen versäumt wurden, Beschwergrenzen nicht erreicht werden oder sogar (z. B. im Ordnungswidrigkeitenrecht) "nur" eine Einzelfall-Fehlentscheidung vorliegt. Im Recht der Wiederaufnahme muss die Rechtskraft von Entscheidungen geschützt werden, weil ansonsten ein Anknüpfen an frühere Entscheidungen nicht möglich wäre. Und schließlich wird dem einzelnen im Entschädigungsrecht ein Opfer an die Gemeinschaft zugemutet, weil die vollumfängliche Entschädigung aller Fehler (etwa nach dem Prinzip der Totalreparation gem. § 249 BGB) die öffentliche Hand überfordern würde.

Sabine Rückert, Gerichtsreporterin und Autorin des Buches Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen schrieb 2011: Wie oft es in Deutschland tatsächlich zu Fehlurteilen aufgrund falscher Beschuldigungen kommt, wird nicht erforscht. Im Gegenteil – für Gerichte, Staatsanwaltschaften und sogar für die Wissenschaft sind Fehlleistungen der Strafjustiz kein Thema. Insgesamt bloß etwa 90 Wiederaufnahmen bei über 800.000 [Anm.: = nur etwa jeder 8.900. Fall] rechtskräftig erledigten Strafsachen zählt das Bundesjustizministerium pro Jahr. Die Zahl derer, die in unserem Land unschuldig verurteilt werden, dürfte allerdings erheblich höher liegen. Wie hoch, lässt sich daran ablesen, dass Zivilgerichte nach einem Schuldspruch im sich anschließenden Schadensersatzprozess in 30 bis 40 Prozent der Fälle zu einem anderen Urteil kommen als das zuvor damit befasste Strafgericht.[1]

Wissenschaftliche Behandlung von Justizirrtümern

Die wissenschaftliche Behandlung von Justizirrtümern ist durch die Schwierigkeit der Abgrenzung von Fehlern und richtigen Entscheidungen behindert. Im Bereich des Strafprozessrechts hat in Deutschland eine Untersuchung von Karl Peters, Fehlerquellen im Strafprozess, erheblichen Einfluss gehabt. Intensiv wird auch an der Validierung von Beweismitteln geforscht (Glaubwürdigkeitsforschung zur Zeugenaussage). Die Einführung von objektiven Beweismitteln (im Gemeinen Recht waren nur Beweise und Geständnis zulässige Beweismittel) bis hin zur DNA-Analyse ist vom Bemühen um die Vermeidung von Fehlern oder Aufdeckung von Fehlern gezeichnet (vgl. Todesstrafe).

Schließlich haben statistische Untersuchungen zur Aufhellung von Fehlern beigetragen (Häufigkeit der Verurteilung zum Tode in Abhängigkeit von der Hautfarbe usw.).

Strafvollzug und Justizirrtümer

Im deutschen Strafvollzug wird von der Richtigkeit des Urteils ausgegangen und somit werden auch die gegebenen Fakten nicht erneut überprüft. Dadurch kann es so aussehen, als erlitten Betroffene besondere Benachteiligungen, denn wer eine schwere Straftat nicht gesteht und damit auch nicht an den dazu führenden Problemen arbeitet, der wird in der Regel keine Vollzugslockerungen und auch keine vorzeitige Entlassung erreichen.[2]

Stellt sich nachträglich heraus, dass ein Justizirrtum vorliegt, so erhalten die Betroffen proportional zur Haftdauer eine Entschädigung für die Haftzeit entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Von dieser Summe wird eine Pauschale für die tägliche Verpflegung abgezogen. Die Entschädigung beträgt zur Zeit für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, 25 EUR pro Hafttag. In Österreich bekommt man im Falle des erwiesenen Justizirrtums hingegen hundert Euro pro Tag an Haftentschädigung.[3]

Berühmte Justizirrtümer oder bis heute fragliche Entscheidungen

  • Johann Heinrich Waser wurde wegen einer Presseveröffentlichung und wegen Bücherdiebstahls 1780 in Zürich hingerichtet.
  • Alfred Dreyfus wurde 1894 für einen von Major Walsin-Esterhazy begangenen Geheimnisverrat zur lebenslänglichen Verbannung auf der Teufelsinsel verurteilt. Sein Prozess führte zur Dreyfus-Affäre.
  • Adolph Beck verbrachte zwischen 1896 und 1904 mehrere Jahre für vom Trickbetrüger John Smith begangene Straftaten im Gefängnis.
  • George Edalji wurde 1903 verurteilt, ein Pferd verstümmelt und lebensgefährlich verletzt zu haben. Er verbrachte drei Jahre unschuldig im Zuchthaus.
  • Der Pole Josef Jakubowski wurde 1926 in Deutschland für einen Mord hingerichtet, den er nicht begangen hatte. Der wirkliche Täter legte zwei Jahre später ein Geständnis ab.
  • Die italoamerikanischen Arbeiter Sacco und Vanzetti wurden 1927 für einen doppelten Raubmord hingerichtet. Das Urteil ist bis in die Gegenwart umstritten.
  • Thomas Mooney saß für einen Bombenanschlag 1916 auch nach dem Erweis seiner Unschuld noch 23 Jahre im Gefängnis und starb kurz nach seiner Haftentlassung.
  • Philippe Halsman wurde 1928 trotz fragwürdiger Beweislage wegen angeblicher Tötung seines Vaters zu zehn Jahren Kerker verurteilt.
  • Maria Popescu wurde 1945 wegen angeblichen Giftmordes in Genf zu lebenslänglicher Haft verurteilt, obwohl ihre Schuld nie bewiesen wurde. 1957 wurde sie begnadigt.
  • Timothy Evans wurde 1950 irrtümlich für einen vom Serienmörder John Christie begangenen Mord hingerichtet.
  • Derek Bentley wurde 1953 für einen von einem Komplizen begangenen Mord an einem Polizisten hingerichtet.
  • Ethel Rosenberg wurde vermutlich unschuldig zusammen mit ihrem Mann Julius Rosenberg 1953 in den USA wegen Landesverrats hingerichtet.
  • Caryl Chessman wurde für mehrere Raubüberfälle und Vergewaltigungen zum Tode verurteilt und 1960 nach 12 Jahren in der Todeszelle hingerichtet, obwohl seine Schuld stark umstritten war.
  • Sam Sheppard wurde 1954 für den Mord an seiner schwangeren Frau verurteilt und verbrachte 10 Jahre im Gefängnis, obwohl ein Einbrecher den Mord begangen hatte.
  • Hans Hetzel saß 14 Jahre für einen 1953 angeblich begangenen Mord bei Offenburg unschuldig im Gefängnis, ehe er 1969 freigesprochen wurde.
  • James Hanratty wurde 1962 für einen Mord an Michel Gregsten hingerichtet, obwohl es im Prozess zu widersprüchlichen Zeugenaussagen gekommen war und starke Zweifel an seiner Schuld bestanden.
  • Steven Truscott wurde 1959 im Alter von 14 Jahren als Jüngster in der kanadischen Justizgeschichte zum Tod verurteilt, nach 10 Jahren Haft freigelassen und 2007 nachträglich freigesprochen. Sein Fall trug maßgeblich zur Abschaffung der Todesstrafe in Kanada bei.
  • Pierre Jaccoud wurde 1960 wegen Mordes an Charles Zumbach zu 7 Jahren Haft verurteilt, obwohl nie eindeutige Beweise dafür vorlagen.
  • Vera Brühne wurde 1962 trotz sehr schwacher Indizienlage mit ihrem Mitangeklagten Johann Ferbach wegen gemeinschaftlichen Doppelmordes an dem in Geheimdienstaktivitäten verwickelten Münchener Arzt Dr. Praun und seiner Haushälterin zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt und erst 1979 von Franz Josef Strauß unter der Bedingung begnadigt, dass die Hintergrundrecherchen eines Journalisten zunächst nicht veröffentlicht würden, um einen politischen Skandal zu vermeiden.
  • Ulrich Schmücker ist 1974 unter bis heute ungeklärten Umständen in Berlin ermordet worden. Nach insgesamt 4 Gerichtsverfahren (längstes Gerichtsverfahren der Bundesrepublik) wurde, nachdem 1990 die Mordwaffe in einem Tresor des Verfassungsschutzes in Berlin auftauchte, das Verfahren eingestellt, da „Mitwirkung und Einwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz“ und dessen Verschleierung ein Aufklären des Mordes bis heute verhindert hat.
  • Die Guildford Four (Paul Hill, Gerry Conlon, Patrick (Paddy) Armstrong und Carole Richardson) wurden 1975 für IRA-Bombenanschläge, die sie nicht begangen hatten, zu jeweils mindestens 30 Jahren Haft verurteilt. Die Urteile wurden 1989 schließlich aufgehoben. Der britische Premierminister Tony Blair rang sich im Jahr 2005 zu einer offiziellen Entschuldigung für das Fehlurteil durch. Die Geschichte der Guildford Four wurde unter dem Titel Im Namen des Vaters verfilmt.
  • Christian Ranucci wurde 1976 für einen Mord hingerichtet. Das Urteil ist umstritten, da die Untersuchung des Falles heute mangelhaft erscheinen muss.
  • Stefan Kiszko wurde 1976 fälschlicherweise wegen Mordes an der 11-jährigen Lesley Molseed verurteilt. Das Urteil wurde erst 1992 revidiert, Kiszko starb kurz nach seiner Entlassung aus der Haft. Der Fall wurde 1998 in A Life for a Life verfilmt. 2007 wurde Ronald Castree für dieses Verbrechen verurteilt.
  • Mumia Abu-Jamal wurde 1982 wegen Mord zum Tode verurteilt, dieses Urteil ist bis heute umstritten und wird weiter juristisch umkämpft. Die Todesstrafe wurde 2008 aufgehoben.
  • Die Bundestagsabgeordnete Gabriele Gottwald wurde in den 1980ern wegen Beleidigung verurteilt, nachdem sie dieser von einem Polizisten zu Unrecht beschuldigt wurde. Der Polizist gestand 2008 seine Tat.[4]
  • Tibor Foco wurde 1987 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, aus der er 1995 flüchtete. Wegen einer zurückgezogenen Zeugenaussage und nach Intervention der damaligen Geschworenen wurde des Verfahren wieder aufgenommen. Da Tibor Foco bis heute flüchtig ist, gab es keine neue Verhandlung.
  • Troy Davis wurde 1991 wegen eines Polizistenmord am 21. September 2011 in den USA hingerichtet, obwohl bis heute begründete Zweifel an seiner Unschuld bestehen. Der Fall ist längst zu einem Politikum geworden, eine Petition von Amnesty Intrernational, bei der über 1 Million Menschen unterzeichneten, darunter auch Papst Benedikt XVI., konnte die Hinrichtung nicht verhindern.
  • Donald Stellwag saß acht Jahre zu Unrecht wegen eines 1991 in Nürnberg stattgefundenen Bankraubes mit Geiselnahme im Gefängnis.
  • David Allen Jones saß von 1992 bis 2004 unschuldig für drei vom Serienmörder Chester Dewayne Turner begangene Morde im Gefängnis.
  • Peter Heidegger saß von 1994 bis 2003 unschuldig wegen Mordes an einer Salzburger Taxilenkerin im Gefängnis. Der wahre Täter wurde 2007 verurteilt.
  • Monika Weimar wurde wegen Mordes an ihren beiden kleinen Töchtern 1988 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Indizienprozess durchlief alle Instanzen, wechselweise mit Freispruch und erneuter Verurteilung. Nähere Untersuchungen offenbarten Fehler bei Spurensuche und Beweissicherung (siehe Weblinks im Artikel Monika Weimar).
  • 1995 wurde Adolf S. wegen Vergewaltigung seiner Tochter Amelie zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt,1996 wurde auch Bernhard M. wegen Vergewaltigung seiner Nichte Amelie zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Es gab keine Geständnisse, Zeugnisse von Dritten oder andere Beweise – nur die Beschuldigungen eines 18-jährigen Mädchens (das sich später als psychisch krank herausstellte) und den Glauben der Richter am Landgericht Osnabrück. Diese ignorierten Gutachten und gewichtige Indizien (z. B. ein noch intaktes Hymen der 18-jährigen). Revisionsversuche blieben erfolglos. Die beiden unschuldig Verurteilten hatten ihre Haftstrafen verbüßt, als es der Gerichtsreporterin Sabine Rückert gelang, die Wiederaufnahme der Verfahren zu erwirken; diese endeten mit Freisprüchen.[5] Rückert veröffentlichte über diesen Justizirrtum auch ein Buch (siehe Literatur).
  • 2002 wurde der Lehrer Horst Arnold wegen Vergewaltigung einer Kollegin zu 5 Jahren verurteilt. Nachdem klar wurde dass das vermeintliche Opfer vielfach durch abwegige Erzählungen aufgefallen war kam es 2011 nach Wiederaufnahme zum Freispruch. Arnold hatte die Strafe bereits abgesessen.[2]
  • Monika de Montgazon, Berlin, wurde am 26. Januar 2005 wegen Mordes an ihrem Vater durch vorsätzliche Brandstiftung zu lebenslanger Haft verurteilt. Hauptursächlich für den Justizirrtum war ein fehlerhaftes Brandgutachten des Berliner Landeskriminalamtes. Monika de Montgazon saß zweieinhalb Jahre zu Unrecht in Haft und wurde in zweiter Instanz am 9. April 2008 freigesprochen. (Die Gerichtsreporterin Barbara Keller hat das Verfahren in ihrem Buch "Sieht so eine Mörderin aus?" dokumentiert.)
  • Ralf Witte wurde 2004 aufgrund von Aussagen der 15-jährigen Jennifer verurteilt, die er gemeinsam mit deren Vater vergewaltigt haben soll. Aufgrund sehr vieler Unstimmigkeiten und nachdem das vermeintliche Opfer, das auch am Borderline-Syndrom leiden soll, später noch völlig unglaubhafte Geschichten zu Protokoll gab kam es, nachdem Witte bereits 5 Jahre Haft verbüsst hatte, zu einem Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch.

Bekannte „Fehlurteilsjäger“

Bekannte „Fehlurteilsjäger“[6] sind unter anderem:

Literatur

  • Erich Sello: Die Irrtümer der Strafjustiz und ihre Ursachen. Todesstrafe und lebenslängliches Zuchthaus in richterlichen Fehlsprüchen neuerer Zeit. v. Decker, Berlin 1911. (Leicht bearb. Neuauflage: Hoffmann, Schifferstadt 2001, ISBN 3-929349-40-X, Inhaltsverzeichnis)
  • Herrmann Mostar: Unschuldig verurteilt. Aus der Chronik der Justizmorde. Scherz & Goverts, Stuttgart 1956
  • Jörg Kunkel, Thomas Schuhbauer (Hrsg.): Justizirrtum! Deutschland im Spiegel spektakulärer Fehlurteile. Campus Verlag, 2004, ISBN 978-3-593-37542-7.
  • Karl Peters, Heinrich Foth: Fehlerquellen im Strafprozess: Eine Untersuchung der Wiederaufnahmeverfahren in der BRD. Band 1: Einführung und Dokumentation. Band 2: Systematische Untersuchungen und Folgerungen. Band 3: 'Wiederaufnahmerecht. Verlag Müller Jur. Vlg. C. F., 1995, ISBN 978-3-8114-0215-7.
  • Hans Martin Sutermeister: Summa Iniuria: Ein Pitaval der Justizirrtümer - Fünfhundert Fälle menschlichen Versagens im Bereich der Rechtsprechung in kriminal- und sozialpsychologischer Sicht. Elfenau Verlag, Basel 1976.
  • Max Hirschberg: Das Fehlurteil im Strafprozess: Zur Pathologie der Rechtsprechung. Kohlhammer, Stuttgart 1960, ASIN B0027QAL1I.
  • Sabine Rückert: Unrecht im Namen des Volkes. Ein Justizirrtum und seine Folgen. Hoffmann und Campe, Hamburg 2007, ISBN 3-455-50015-3.
  • Barbara Keller: Sieht so eine Mörderin aus? Edition Noack & Block, Berlin 2010, ISBN 978-3-86813-006-5.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. zeit.de: Lügen, die man gerne glaubt. - Auch in der deutschen Justiz werden falsche Beschuldigungen umso lieber für wahr gehalten, je präziser sie den Erwartungen der Belogenen entsprechen.
  2. a b Frankfurter Neue Presse: Lehrer unschuldig fünf Jahre in Haft
  3. Süddeutsche Zeitung vom 10. August 2011: „Justiz im Irrtum Das kalte Herz des Staates“
  4. Plarre, Plutonia: Falschaussage in den 80ern: Spätes Geständnis eines Polizisten. taz. 21. November 2008, abgerufen am 9. Januar 2011
  5. zeit.de vom 4. April 2008
  6. Der Begriff stammt von Gerhard Mauz, vgl Gerhard Mauz: Schuldig, weil wir keinen anderen haben. In: Der Spiegel. Nr. 18, 1965, S. 116 (28. April 1965, online).
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