Karzinogen

Karzinogen
Krebserzeugend
am Menschen
Krebserzeugend
am Tier

Gefahrensymbol T = Giftig

Gefahrensymbol N = Umweltgefährlich

Giftig
(T)
Umweltgefährlich
(N)

Warnung vor Biogefährdung

Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen

Warnung vor
Biogefährdung
Warnung vor
radioaktiven Stoffen
oder ionisierenden Strahlen

Ein Karzinogen [kartsinoˈgeːn] ist eine Substanz, ein Organismus oder eine Strahlung, die Krebs erzeugt oder Krebs fördert.

Karzinogen heißt Krebserzeuger oder Krebserreger und setzt sich aus Karzinom und Genese zusammen. Korrekter ist der Begriff Kanzerogen, der das lateinische und englische Wort cancer enthält und damit alle Krebsarten, nicht nur die Karzinome, einschließt. Häufig wird der Begriff auch adjektivisch benutzt (eine Substanz wirkt karzinogen, auch carcinogen, kanzerogen oder cancerogen). Nicht zu verwechseln ist karzinogen mit dem Wort Onkogen (= Krebs-Gen).

Sollte es zum Auslösen einer Krebserkrankung führen, spricht man von einer Krebsinduktion (vom lateinischen: inducere, auslösen).

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Karzinogene kann man in zwei Gruppen unterteilen:

  • Initiierende Karzinogene sind Stoffe, die Krebs erzeugen können.
  • Promovierende Karzinogene hingegen fördern die (Weiter-)Entwicklung des Krebses.

Weiterhin spricht man von Co-Karzinogenen, wenn ein Stoff selbst nicht krebserzeugend ist, jedoch in bestimmten Kombinationen mit anderen Stoffen (die ebenfalls nicht krebserzeugend sind), Krebs erzeugen können.

Einteilung der Karzinogene

Natürliche Karzinogene

Zahlreiche Karzinogene kommen in der Natur vor. Beispielsweise wird Aflatoxin B1, eine der potentesten krebserzeugenden Verbindungen überhaupt, vom Schimmelpilz Aspergillus flavus gebildet. Dieser befällt häufig fett- und stärkehaltige Samen wie Nüsse, Getreide, Mais oder Pistazien.

Chemische Karzinogene[1]

Nach § 1.4.2.1 GefStoffV Anhang 1 werden chemische Karzinogene in drei Gefahrenkategorien eingeteilt. Diese Einstufung entspricht der Richtlinie 67/548/EWG und ist damit eine europäische Festlegung. Die Kategorien bedeuten:

Kategorie 1

In die Kategorie 1 werden Stoffe eingeordnet, von denen die krebserzeugende Wirkung beim Menschen bekannt ist und es hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und der Entstehung von Krebs gibt. Die Einstufung und Kennzeichnung erfolgt mit Gefahrensymbol T und R45: „Kann Krebs erzeugen (canc. cat. 1)“ oder R 49: „Kann Krebs erzeugen beim Einatmen (canc. cat. 1)“. (Nur wenn sie aus anderen Gründen sehr giftig sind, werden sie mit T+ gekennzeichnet).

Beispiele:

Kategorie 2

In die Kategorie 2 werden Stoffe eingeordnet, die für den Menschen als krebserzeugend angesehen werden, wenn also hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme bestehen, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff Krebs erzeugen kann. Diese Annahme beruht im allgemeinen auf Langzeitversuchen und/oder sonstigen relevanten Informationen. Die Einstufung und Kennzeichnung erfolgt mit Gefahrensymbol T und R45: „Kann Krebs erzeugen (canc. cat. 2)“ oder R 49: „Kann Krebs erzeugen beim Einatmen (canc. cat. 2)“. (Nur wenn sie aus anderen Gründen sehr giftig sind, werden sie mit T+ gekennzeichnet). Beispiele:

Kategorie 3

In die Kategorie 3 werden Stoffe eingeordnet, wenn sie wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben, aber nicht genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung vorliegen, wenn z. B. aus geeigneten Tierversuchen zwar Anhaltspunkte vorliegen, aber nicht ausreichen, um den Stoff in Kategorie 2 einzustufen. Die Einstufung und Kennzeichnung erfolgt mit R40: „Verdacht auf krebserzeugende Wirkung“. Beispiele:

karzinogene Viren

Tumorviren, z. B.:

karzinogene Strahlung

Elektromagnetische, sowie Teilchenstrahlung kann ab Energien von etwa 4 Elektronenvolt – was gerade der Bindungsenergie der Nukleotiden im DNA-Strang entspricht − karzinogen sein. Eingeschlossen ist somit auch Radioaktivität, da ebenfalls hochenergetische Strahlung emittiert wird. UV-C-Strahlung ist an der Risikogrenze und daher auch bereits karzinogen. Sichtbares Licht ist aufgrund der geringen elektromagnetischen Energie ungefährlich.

Einzelnachweise

  1. Paul Rademacher: Chemische Carcinogene. In: Chemie in unserer Zeit. 9, Nr. 3, 1975, S. 79–84, doi:10.1002/ciuz.19750090303.

Siehe auch

  • Kategorie:Krebserzeugender Stoff (Liste der in Wikipedia vorhandenen, mit R45 oder R49 eingestuften Stoffe)
  • Kategorie:Stoff_mit_Verdacht_auf_krebserzeugende_Wirkung (mit R40 eingestufte Stoffe)

Weblinks


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Synonyme:

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  • karzinogen — krebserregend, Krebs erzeugend; (Med.): kanzerogen. * * * karzinogen:⇨Krebs(2) …   Das Wörterbuch der Synonyme

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  • Karzinogen — Kar|zi|no|gen 〈n.; Gen.: s, Pl.: e; Med.〉 Krebs erregendes Mittel, Krebs erregender Stoff; Syn. Kanzerogen …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

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  • Karzinogen — Karzino|ge̱n s; s, e: = Kanzerogen …   Das Wörterbuch medizinischer Fachausdrücke

  • karzinogen — kar|zi|no|gen <zu ↑...gen> svw. ↑kanzerogen …   Das große Fremdwörterbuch

  • Karzinogen — Kar|zi|no|gen das; s, e: Substanz, Strahlung o. Ä., von der eine Krebs erzeugende Wirkung ausgeht (Med.) …   Das große Fremdwörterbuch

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