Katasteramt

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Vermessungsamt (im verwaltungsrechtlichen Sprachgebrauch auch Vermessungsbehörde) ist allgemein eine Bezeichnung für eine staatliche oder kommunale Behörde oder deren organisatorischen Teil, die Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens wahrnimmt. Je nach Organisationsform in den einzelnen Ländern bezeichnet Vermessungsamt, Katasteramt oder Vermessungs- und Katasteramt die Behörde oder Organisationseinheit, die für die Grundstücksvermessung (auch Liegenschaftsvermessung oder Katastervermessung) und die Führung des Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis der Grundstücke zuständig ist. In den meisten Bundesländern ist die Aufgabe der Grundstücksvermessung ganz oder teilweise an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure übertragen. Mehrere Länder haben die bisherige Bezeichnung aufgehoben und andere Bezeichnungen gefunden, die meist den Wortstamm Geo (z. B. "Amt für Geoinformation") enthalten.

Größere Kommunen, vor allem kreisangehörige Städte unterhalten häufig ein Vermessungsamt zur Wahrnehmung eigener Vermessungsfachaufgaben (z. B. für Ingenieurvermessungen oder zur Führung von Geoinformationssystemen), ohne das Liegenschaftskataster zu führen bzw. Vermessungsbehörden zu sein.

Im umfassenden Sinne nennt man die liegenschaftskatasterführende Verwaltung Vermessungs- und Katasterverwaltung.

Inhaltsverzeichnis

Organisation

Nach dem Grundgesetz sind für das amtliche Vermessungswesen die Länder zuständig. Dies hat zur Folge, dass die Vermessungs- und Katasterverwaltungen von Land zu Land unterschiedlich organisiert sind:

  • Baden-Württemberg hat ein Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL, bis 31.12.2008: Landesvermessungsamt) als Oberbehörde und die 44 Land- und Stadtkreise als untere Vermessungsbehörden ("Vermessungsämter"). Hinzu kommen weitere 16 Gemeinden mit städtischen Vermessungsämtern. Das LGL führt die Fachaufsicht über alle unteren Vermessungsbehörden.
  • Bayern unterhält staatliche Vermessungsämter unter der Aufsicht des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation.
  • Berlin nimmt die Aufgabe durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und ihre bezirklichen Vermessungsstellen wahr.
  • Brandenburg hat die Vermessungs- und Katasterämter kommunalisiert und der Aufsicht des Innenministeriums unterstellt.
  • Bremen hat die Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung dem Landesbetrieb Geoinformation Bremen übertragen.
  • Hamburg hat die Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung übertragen.
  • Hessen unterhält sieben Bodenmanagementbehörden, in denen die Aufgaben der Vermessung und der Flurneuordnung zusammengefasst sind, unter der Aufsicht des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation.
  • Mecklenburg-Vorpommern hat die Vermessungs- und Katasterbehörden bei den Landräten und Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte unter der Aufsicht des Landesamtes für innere Verwaltung eingerichtet.
  • Niedersachsen kennt Katasterämter als örtliche Dezernate der Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL).
  • Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe kommunalisiert. Bei den Kreisen und kreisfreien Städten sind Fachbereiche Vermessung und Kataster eingerichtet. Landesoberbehörde ist die Bezirksregierung Köln, in welche das Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2008 integriert ist.
  • Rheinland-Pfalz unterhält Vermessungs- und Katasterämter unter der Aufsicht des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation.
  • Saarland nimmt die Aufgaben durch das Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen und seinen Außenstellen wahr.
  • Sachsen hat 13 untere Vermessungsbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten unter der Aufsicht des Staatsbetriebs Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN).
  • Sachsen-Anhalt nimmt die Aufgabe durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation und seine Regionalbereiche wahr.
  • Schleswig-Holstein unterhält Katasterämter als untere Landesbehörden und unterstellt sie dem Innenministerium.
  • Thüringen hat alle Vermessungsämter im Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) zusammengefasst. Die bis zum 1. April 2004 eigenständigen Katasterämter wurden in acht Katasterbereiche mit Dienststellen gegliedert.

Aufgaben

Die durchzuführenden Aufgaben sind, auch bei unterschiedlichen Bezeichnungen, recht ähnlich:

  • Die Führung des Liegenschaftskatasters, im klassischen Sinne die Katasterkarten (Liegenschaftskarten/Flurkarten) und Katasterbücher (Liegenschaftsbücher). Die "Bücher" und "Karten" werden heute als Datensätze im Computer (Geodaten) geführt, allerdings sind analoge Unterlagen aus früherer Zeit häufig wichtige Urkunden und werden daher in den Archiven der Vermessungsämter weiterhin gelagert.
  • Die Katastervermessung (z. B. Fortführungsvermessungen und Grenzfeststellungen an (Flurstücken bzw. Grundstücken).
  • Die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren (z. B. Umlegung nach dem Baugesetzbuch oder Flurbereinigungen nach dem Flurbereinigungsgesetz).

Dazu zählt im Detail:

Katasterbuch/Liegenschaftsbuch

Die Auszüge aus dem Katasterbuch sind heute Datenbankabfragen zu Flurstücken aus dem ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) und werden automatisch erstellt. Das Liegenschaftbuch beschreibt die Grundstücke mit ihrem raumbezogenen bzw. katasterrelevanten Attributen (Flurstücke) und ist insofern vom Grundbuch, das vorrangig Eigentums- und sonstige Rechtsverhältnisse dokumentiert, zu unterscheiden.

Katasterkartenwerk

Das Katasterkartenwerk (Flurkarten) wurde meist im Maßstab 1:500 bis 1:2500 (im Hochgebirge auch 1:5000) angelegt. Wo eventuell noch ältere, grafisch bzw. mit Messtisch erstellte Katasterpläne in Gültigkeit sind (teilweise 1:1440 oder 1:2880), werden sie in die neueren Maßstäbe übergeführt und neu vermessen. Als Bezugssystem dient das jeweilige amtliche Lagebezugssystem der Landesvermessung.

Mit Einzug der Rechnertechnik in das Katasterwesen wurde auf die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) umgestellt. Sie entsteht nicht mehr als kartographisches Produkt, sondern wird aus den in den Datenbanken des Liegenschaftskatasters gespeicherten Objekten automatisch generiert. Allerdings liegt die ALK in vielen Bundesländern noch nicht flächendeckend mit ausreichender Genauigkeit vor (z. B. wenn sie durch graphische Digitalisierung erzeugt wurde), um als Grundlage für Katastervermessungen (Katasternachweis) zu dienen, sodass häufig noch auf analoge Unterlagen (Karten, Risse, Messurkunden) zurückgegriffen werden muss.

Katastervermessung

Katastervermessungen (Grundstücksvermessungen, Liegenschaftsvermessungen) dienen meist der Überprüfung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung) einschließlich der Abmarkung, der Zerlegung und Verschmelzung von Flurstücken sowie zur Aufnahme von Gebäuden und Nutzungsarten für das Liegenschaftskataster.

In Bayern wurden früher Feldgeschworene mit der Vermessung betraut. Bis heute sind Feldgeschworene in Bayern mit der Abmarkungshandlung in enger Zusammenarbeit mit den Vermessungsämtern beschäftigt. Neben den Katasterverwaltungen sind in allen Ländern mit Ausnahme Bayerns auch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure mit der technischen Vermessung und Dokumentation der Messergebnisse beauftragt.

Über die eigentliche Katastervermessung hinaus haben Vermessungsämter auch Aufgaben in der Grundlagenvermessung zu erfüllen und das Festpunktnetz (Fix- und Einschaltpunkte des Vermessungsnetzes) intakt zu halten. Diese Aufgabe verliert jedoch mit dem fortschreitenden Einsatz der Satellitenmesstechnik (z. B. mittels GPS bzw. SAPOS) zunehmend an Bedeutung.

Siehe auch


Weblinks


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