Katastervermessung

Katastervermessung
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Bei einer Katastervermessung werden Grundstücksgrenzen festgelegt und gesichert, neue Flurstücke gebildet, Gebäude eingemessen oder Nutzungsgrenzen erfasst. In Deutschland gibt es wie in anderen europäischen Ländern ein Liegenschaftskataster. Katastervermessungen sind hoheitliche Vermessungen, die hauptsächlich nur von Katasterbehörden, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder bei Flurbereinigungsverfahren von Flurbereinigungsbehörden durchgeführt werden dürfen (§ 2 VermKatG NRW). Als Beispiel für eine gesetzliche Grundlage soll hier das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster von Nordrhein-Westfalen (kurz: Vermessungs- und Katastergesetz — VermKatG NRW vom 1. März 2005) genannt werden.

Inhaltsverzeichnis

Einteilung der Katastervermessungen

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten Katastervermessungen einzuteilen. Nach dem Anlass der Vermessungen werden Katastervermessungen unterschieden in Ur-, Neu- und Fortführungsvermessungen:

  • Urvermessungen dienen zur erstmaligen Einrichtung des Katasters. Grundstücksgrenzen werden erstmalig festgelegt. Urvermessungen wurden in Deutschland erstmalig Anfang des 19. Jahrhunderts, aber auch noch zum Teil im 20. Jahrhundert durchgeführt. Auch bei Flurbereinigungen und bezüglich der Festlegung von neuen Grenzen im Rahmen einer Teilungsvermessung liegen Urvermessungen vor.
  • Neuvermessungen dienen der erneuten Vermessung mehrerer Flurstücke oder eines größeren Gebietes. Sie dienen der Erneuerung des Katasters.
  • Fortführungsvermessungen sind Vermessungen zur Fortführung des Katasters. Hierzu gehören hauptsächlich Teilungsvermessungen, aber auch z.B. Gebäudeeinmessungen zur Aufmessung des vorhandenen Gebäudebestandes, mit dem dann in die Liegenschaftskarte vervollständigt wird.

Man kann Katastervermessungen auch nach den Gegenständen der Vermessungen einteilen. So werden bei Katastervermessungen nicht nur Grundstücksgrenzen und Gebäude erfasst, sondern auch Nutzungs- und Schätzungsgrenzen, aber auch topographische Gegebenheiten.

Damit die Vermessung ins Grundbuch eingetragen werden kann, ist die notarielle Beurkundung der Messungsanerkenntnis erforderlich.

Die Katastervermessung technisch

Im Regelfall ist hierbei nur die zweidimensionale Lage der Situation von Belang, während die Höhe im Kataster nicht dargestellt wird. Nach den heutigen Verwaltungsvorschriften wird angestrebt, ein Koordinatenkataster zu realisieren.

Die wichtigsten Methoden zur Einmessung von Grenzpunkten, Gebäudepunkten, Nutzungsartengrenzen usw. sind:

  • die Polaraufnahme (Richtung und Distanz), die mit Hilfe von elektronischen Tachymetern (Totalstationen) durchgeführt wird
    • Ausgehend von einem bereits bestimmten Vermessungspunkt werden die Neupunkte polar abgesteckt und/oder aufgemessen.
    • Oder es wird ein freier Polygonzug gemessen, von dessen Knickpunkten aus die aufzunehmenden Punkte polar aufgemessen werden. Wenn ein Anschluss an das übergeordnete Vermessungpunktfeld verlangt wird, misst man seine Punkte mit auf und transformiert die durch die Aufmessung ermittelten örtlichen Koordinaten mit Hilfe einer Helmert-Transformation in das Landessystem (übergeordnete Landeskoordinaten). Eine weitere Möglichkeit, Landeskoordinaten zu bestimmen, bietet auch die Ausgleichungsrechnung (vgl. Koordinatenkataster)
    • Durch freie Stationierung bestimmt man die genaue Position des Instrumentenstandpunktes (Stativ) durch Messung zu bekannten oder übergeordneten Vermessungspunkten. Anschließend werden die Neupunkte von dem nun bekannten Standpunkt polar abgesteckt und/oder aufgemessen.
    • Spannmaße (Sperrmaße) zwischen Einzelpunkten (mit Messband oder kleinem EDM-Gerät) dienen dabei als Kontrolle der eigentlichen Aufmessung.
  • Die Punktbestimmung durch GPS-Messung (z. B. RTK-Vermessung, SAPOS) wird meist zur Aufmessung des übergeordneten Vermessungspunktfeldes verwendet, an das dann die Katastervermessungen angeschlossen werden.
  • Die Punktbestimmung durch das Orthogonalverfahren (Aufnahme der Punkte durch Bestimmung der rechtwinkligen Abstände auf eine Messungslinie) oder das Einbindeverfahren (eine Hausseite wird in die Grenze verlängert und der Schnitt wird angemessen) verliert durch den Einsatz moderner elektronischer Tachymeter, durch GPS-Messung und die Schaffung des modernen Koordinatenkatasters etwas an Bedeutung, wird aber nie ganz wegfallen können.

Historische Messverfahren

  • Eine historische Methode zur Aufmessung der Grenz-, Gebäude- und anderen Punkten ist das Orthogonalverfahren mit Winkelprismen, die heute nur mehr in Sonderfällen angewandt wird, und die Staffelmessung mit Hilfe von Fluchtstäben, wenn hügliges Gelände zu vermessen war. Einsatz findet die Orthogonalmethode jedoch immer noch zur Darstellung der Messergebnisse im Fortführungsriss, um eine Gegenüberstellung zu den früher ermittelten Maßen gewährleisten zu können. Die Messergebnisse beruhen häufig jedoch aus, im Felde umgerechneten, Polardaten. Dieses muss im Fortführungsriss dokumentiert sein.
  • Von der Antike bis zur frühen Neuzeit waren jedoch Messketten aus Metall das wichtigste Mittel zur Messung von Strecken und damit auch zur Punktbestimmung.

Literatur

  • Dieter Dresbach, Otto Kriegel: Kataster-ABC. 3. Auflage. Heidelberg: Wichmann-Verlag, 1995. ISBN 3-87907-271-X
  • Otto Kriegel, Günter Herzfeld: Katasterkunde in Einzeldarstellungen. Heidelberg: Wichmann-Verlag 2007. Heft 1 und Heft 2
  • Heribert Kahmen: Vermessungskunde. 19. überarb. Auflage. Berlin, New York: Walter de Gruyter, 1997 (De Gruyter-Lehrbuch). ISBN 3-11-015399-8
  • Twaroch, Christoph. Kataster- und Vermessungsrecht. Wien 2009, Neuer wissenschaftlicher Verlag.
  • Muggenhuber, Gerhard und Twaroch, Christoph. Kataster in: Rechberger/Kletecka. Bodenrecht in Österreich. Wien 2004, Verlag Manz.
  • Norbert Fuhrmann "Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster"(PDF-Datei; 11370 kB)

Siehe auch

Weblinks

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