Katastrophenschutzfachdienst

Katastrophenschutzfachdienst

Mit dem Begriff Katastrophenschutzfachdienst beziehungsweise Fachdienst des Katastrophenschutzes wird in Deutschland die Festlegung und Zusammenfassung bestimmter abgegrenzter Aufgabenbereiche im Bereich des zivilen Bevölkerungsschutzes bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand der Bevölkerungsschutz in Deutschland 1957 mit dem „Ersten Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung“. Als Institution des Zivilschutz wurde der Luftschutzhilfsdienst (LSHD) gegründet. Zur Bewältigung seiner Aufgaben wurde der LSHD in die Fachbereiche Luftschutz-ABC-Dienst, Luftschutz-Bergungsdienst, Luftschutz-Betreuungsdienst, Luftschutz-Brandschutzdienst, Luftschutz-Fernmeldedienst, Luftschutz-Lenkungs- und Sozialdienst, Luftschutz-Sanitätsdienst und Luftschutz-Veterinärdienst aufgegliedert. Bei der Aufstellung der Einheiten wurde mit den bestehenden Hilfsorganisationen zusammengearbeitet. Im Bereich des Brandschutz waren dies die Freiwilligen Feuerwehren, im Bergungsdienst das Technische Hilfswerk (THW), im Sanitätsdienst das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und der Malteser Hilfsdienst (MHD) und im Bereich des ABC-Dienstes der Bundesluftschutzverband. [1]

Mit dem Gesetz zum Erweiterten Katastrophenschutz wurde der Luftschutzhilfsdienst 1968 aufgelöst, da nun der „erweiterte Katastrophenschutz“ als Vorhaltung von Personal aus dem normalen Katastrophenschutz für den Verteidigungsfall an seine Stelle trat. Die Eingliederung wurde 1971 umgesetzt. Im Gesetz wird festgelegt, dass die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes zur Bekämpfung der besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, befähigt sind. Insbesondere genannt werden dabei Brandschutz, Bergung und Instandsetzung, ABC-Schutz, Sanitätswesen, Veterinärwesen, Betreuung, Fernmeldewesen und Unterstützung des Selbstschutzes (Versorgung) [2]. In der Folge wurden taktische Einheiten in Form von Katastrophenschutzzügen entsprechend diesen Fachbereichen gebildet [3].

Die festen Vorgaben des Bundes zu den Einheiten des Katastrophenschutzes fielen 1997 mit der Aufhebung des Gesetzes zum Erweiterten Katastrophenschutz weg. Die etablierte Einteilung in die Fachdienste wurde von den Ländern und den beteiligten Hilfsorganisationen größtenteils beibehalten. Durch einige in den 1990er Jahren erstellte Konzepte, wie den Einsatzeinheiten, wird ein multifunktionaler Einsatz des eingesetzten Personals betont.

Fachdienste

Neben den im Gesetz zum Erweiterten Katastrophenschutz aufgezählten Bereichen haben sich in einigen Bundesländern und Hilfsorganisationen zusätzliche Fachdienste in speziellen Aufgabenbereichen definiert. Eine große Verbreitung haben dabei die Basisnotfallnachsorge und der Verpflegungsdienst als Untergebiete des Betreuungsdienstes sowie der Wasserrettungsdienst erfahren.

Jeder Fachdienst verfügt über ein eigenes taktisches Zeichen. In vielen Hilfsorganisationen existieren Fachdienstabzeichen, die entsprechend ausgebildetes Personal an seiner Dienstbekleidung tragen darf.

Die Aufgabe des ABC-Dienst ist die Feststellung atomarer, biologischer und chemischer Gefahren sowie die Entgiftung von Menschen und Sachen.

Im Bereich des ABC-Dienst sind hauptsächlich die Feuerwehren tätig. In Einzelfällen auch die Hilfsorganisationen ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD sowie das THW.

Die Aufgaben des Bergungsdienst sind die Rettung von Menschen und Tieren aus besonders schweren Situationen sowie die Bergung von Sachwerten, die bei einem Unglück bzw. einer Großkatastrophe in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Dazu gehört auch die Erkundung der Schadenslage und die Ortung von verschütteten Personen. Weitere Aufgaben des Bergungsdienstes sind Räumarbeiten sowie das Herrichten von Wegen und Übergängen.

Im Bergungsdienst ist fast ausschließlich das THW tätig. Einzelne Feuerwehren arbeiten im Bergungsdienst.

Die Aufgabe des Betreuungsdienst ist die Versorgung der von einem Großschadensereignis oder einer Gefahrenlage betroffenen Menschen. Dies umfasst vor allem die vorübergehende Unterbringung, die Verpflegung sowie die psychische und soziale Betreuung. Ein Teilgebiet ist die Basisnotfallnachsorge, die seelische Betreuung von Betroffenen direkt nach einem Unglück.

Im Bereich des Betreuungsdienst sind ASB, DRK, JUH, MHD und in seltenen Fällen die DLRG tätig.

Die Aufgabe des Brandschutzdienst ist die Brandbekämpfung, die Brandverhütung und die Rettung von Menschen im Katastrophenfall. Zu diesem Aufgabengebiet gehört auch die Löschwasserversorgung anderer Brandschutzeinheiten.

Im Bereich des Brandschutzdienst sind ausschließlich die Feuerwehren tätig.

Die Aufgabe des Fernmeldedienst ist das Herstellen und Betreiben von Funk- und Fernsprechverbindungen sowie die Bereitstellung und Wartung der technischen Kommunikationsausstattung. Der Fernmeldedienst hat innerhalb des Katastrophenschutzes die Aufgabe die anderen Fachdienste zu unterstützen. Des Weiteren übernimmt der Fernmeldedienst Aufgaben im Bereich der Einsatzleitung, wie die Beschaffung und Pflege einsatzrelevanter Informationsgrundlagen und Daten als Entscheidungshilfen, das Führen von Einsatzmittel- und Einsatzkräfteübersichten und die Dokumentation des Einsatzverlaufs.

Aufgrund der Querschnittsfunktion des Fernmeldedienstes ist jede im Katastrophenschutz tätige Organisation in diesem Fachdienst tätig. Hinzu kommen noch Regieeinheiten und in manchen Bereichen Notfunkgruppen der Funkamateure.

  • Instandsetzungsdienst

Die Aufgabe des Instandsetzungsdienst ist die behelfsmäßige Instandsetzung von Ver- und Entsorgungsanlagen.

In diesem Fachdienst ist nur das THW tätig.

Die Aufgabe des Sanitätsdienst ist die Versorgung von Verletzten und Erkrankten bei einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten. Dies umfasst vor allem die Schaffung von erforderlicher Infrastruktur durch Aufbau von Behandlungsplätzen und Einrichtung von Rettungsmittelhalteplätzen.

Im Bereich des Sanitätsdienst sind ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD tätig.

Die Aufgabe des Verpflegungsdienst ist die Herstellung und Ausgabe von Warm- und Kaltverpflegung sowie Getränken zur Versorgung von Betroffenen und Einsatzkräften in einem Einsatzfall.

Im Bereich des Verpflegungsdienst sind ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD und THW tätig.

  • Versorgungsdienst

Die Aufgabe des Versorgungsdienst ist die materielle Versorgung der Einheiten und Einrichtungen sowie Aufgaben der Materialerhaltung.

Die Tätigkeiten des Versorgungsdienstes übernimmt jede Organisationen für ihre Teilaufgabe.

  • Veterinärdienst

Die Aufgabe des Veterinärdienstes ist die Verhinderung, Verminderung und Beseitigung von Schäden, die bei Katastrophen an Tieren, Lebensmitteln tierischer Herkunft, Futtermitteln und Tränkwasser auftreten.

Im Bereich des Veterinärdienstes sind nur Regieeinheiten tätig.

Die Aufgabe des Wasserrettungsdienst ist die Durchführung von Hilfemaßnahmen bei Bade-, Boots- und Eisunfällen, Erste-Hilfe-Leistung in unmittelbarer Nähe zum Wasser, Bergung von Sachgütern und Unrat sowie die Sicherung von Deichanlagen.

Im Bereich des Wasserrettungsdienst sind ASB, DGzRS, DLRG und Wasserwacht und Johanniter-Unfall-Hilfe tätig.

Ausbildung

Die Ausbildung des eingesetzten Personals erfolgt durch die Hilfsorganisationen. Der Umfang der Fachdienstausbildungen ist unterschiedlich, umfasst aber meistens einen Zeitumfang von 16 bis 48 Stunden.

Einzelnachweise

  1. Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz: Der Luftschutzhilfsdienst : was er ist und was er will. Bad Godesberg, 1961 (pdf)
  2. Gesetz zum Erweiterten Katastrophenschutz (pdf)
  3. Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz: Stärke- und Ausstattungssnachweisungen (STAN) für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (KatS) besucht am 4. Februar 2009.

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