Kinotita

Kinotita
Politische Gliederung Griechenlands

Die Verwaltungsgliederung Griechenlands hat vier Verwaltungsebenen. Die oberste Verwaltungsebene des Staates Griechenland wird von den 13 Verwaltungsregionen (griechisch diikitikí periféria διοικητική περιφέρεια) gebildet. Die Verwaltungsregionen sind ihrerseits unterteilt in insgesamt 50 selbstverwaltete kleinere Gebietskörperschaften, 45 Präfekturen (Ez. nomós νομός), drei Überpräfekturen (Ez. ypernomarchía υπερνομαρχία) uns zwei Präfekturbezirke (Ez. nomarchía νομαρχία). Die Über-Präfekturen entstanden aus der Zusammelegung von mehreren Gebieten auf Präfekturebene, die seither als Präfekturgebiete (Ez. nomarchiakó diamérisma νομαρχιακό διαμέρισμα) bezeichnet werden[1].

Die unterste, die kommunale Ebene wird gebildet aus 1038 Städten bzw. Stadtgemeinden (griechisch dimos δήμος, wörtlich ‚Gemeinde‘) und Gemeinden bzw. Landgemeinden (griech. kinotita κοινότητα, wörtlich ‚Gemeinschaft‘). Die Bezeichnungen ‚Stadt‘ und ‚Gemeinde‘ beziehen sich hierbei weniger auf den Charakter des Siedlungsraums als vielmehr auf die Einwohnerzahl.[2]

Die Verwaltungregionen, denen ein von der nationalen Regierung eingesetzter Generalsekretär vorsteht, dienen der Verwaltung nationalstaatlicher Belange, die Präfekturen und die Präfekturbezirke Attikas haben seit 1994 einen Präfekten und einen direkt gewählten Präfekturrat, der sich um regionale Fragen kümmert. Die griechischen Präfekturen sind in Bezug auf ihre Größe ungefähr deutschen Landkreisen vergleichbar.

Außerhalb der eigentlichen Verwaltungsgliederung steht der Berg Athos (griechisch Ágio Óros Άγιο Όρος ‚Heiliger Berg‘). Griechenland übt (durch einen ernannten Gouverneur) über das Territorium die volle Souveränitat aus, gewährt jedoch ein traditionelles Recht auf vollständige innere Autonomie. Alle Einwohner des Gebiets erwerben automatisch die griechische Staatsbürgerschaft, die Jurisdiktion unterliegt direkt dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtlicher Hintergrund

Die vier Ebenen der politischen Gliederung Griechenlands

Das moderne Griechenland steht — ganz im Gegensatz zum antiken — in einer starken zentralistischen Tradition. Noch unter dem ersten griechischen Gouverneur Ioannis Kapodistrias wurde das griechische Territorium in dreizehn „Bezirke“ und diese weiter in Provinzen eingeteilt, die jedoch zentral durch den Nationalstaat regiert werden sollten. Wesentliches Ziel Kapodistrias’ war die Entmachtung der lokalen Herrscherfamilien, die in ihrem Bereich über nahezu absoluten Einfluss verfügten — dem Spross einer dieser Familien fiel er bei einem Attentat 1831 zum Opfer. Auch die mit König Otto I. nach Griechenland gelangten bayerischen Verwaltungbeamten hielten am zentralistischen Prinzip fest. 1833 wurde der Staat in nunmehr zehn Präfekturen (nomí) mit 47 kleineren Einheiten gegliedert. Außerdem wurde unter dem Begriff dímos das kommunale Organ der Stadt bzw. Gemeinde geschaffen. 1912 entstand unter dem Begriff Gemeinschaft oder Landgemeinde (kinótita) ein zweites kommunales Organ für kleinere, dörfliche Siedlungen. Spätere Verfassungen (1927, 1952, 1968 und 1974) legten die Bestimmung lokaler und regionaler Belange in die Hand der Bürger, ohne dies jedoch je mit entsprechenden Gesetzen real umzusetzen.

Der Britische Geheimdienst (Naval Intelligence Division) merkte in seinem umfangreichen Werk zur Landeskunde Griechenlands im März 1944 zur Bedeutung des Begriffs Dezentralisierung in Griechenland an:[3]

„In Griechenland beinhaltet das Wort ‚Dezentralisierung‘ nicht, wie gewöhnlich, den Transfer größerer Macht an die lokal gewählten Vertreter, sondern die Konzentration von Macht in den Händen der lokalen Vertreter der Zentralmacht, das heißt den Generalgouverneuren und den Nomarchen [Vorstehern der Präfektur; der Übersetzer].“

Die größte administrative Gliederung in Griechenland war im 20. Jahrhundert das Diamerisma (griechisch Διαμέρισμα). 10 Diamerismata, von denen jedes grob einem geographischen Gebiet entsprach, existierten seit 1913 mit dem Ende der Balkankriege. Geführt wurden die Diamerismata von je einem Generalgouverneur (Genikos Diikitis), der direkt von der Zentralregierung in Athen ernannt wurde und einen Ministerrang innehatte. Mit Ausnahme der vier nach dem Balkankrieg errichteten Diamerismata Thrakien und Ostmakedonien (bzw. Westthrakien), Westmakedonien, Kreta sowie Epirus hatten die verbleibenden sechs Diamerismata eher symbolischen Charakter; eine wesentliche Verwaltungstätigkeit entfalteten diese Diamerismata nicht. Athen erhielt kurz nach Beginn der Diktatur von Ioannis Metaxas 1936 ebenfalls einen Generalgouverneur.[4]

Die Anzahl der Präfekturen (nomí) stieg seit Gründung des griechischen Staates 1830 bzw. Errichtung der Präfekturen 1833 ständig an. Für diese Entwicklung wesentlich verantwortlich war die Ausweitung des griechischen Staatsgebiets durch die Gebietszuwächse im ersten und zweiten Balkankrieg 1912 und 1913 (Epirus, Westmakedonien, Zentralmakedonien, Ostmakedonien, Westthrakien) sowie als Folge des Berliner Vertrages von 1878 samt Nachfolgeregelungen die 1881 in Kraft getretene Abtretung von Thessalien. Daneben erfolgte im 19. und 20. Jahrhundert auch die weitere Unterteilung bestehender Präfekturen sowie die Schaffung neuer Präfekturen aus vorhandenen Teilgebieten von bestehenden. Damit wuchs die Anzahl der Präfekturen kontinuierlich. 1896 hatte Griechenland 15 Präfekturen: Attika und Viotia, Achaia und Elis, Messenien, Larisa, Trikala, Ätolien-Akarnanien, Arkadien, Argolis und Korinthia, Fokida und Fthiotida, Lakonien, Kykladen, Korfu, Kefallinia sowie Arta und Zakynthos.[5] 1928 waren es bereits 37 Präfekturen gegenüber den zehn Präfekturen von 1833.[6] Im Vergleich zum gegenwärtigen Zustand waren folgende Präfekturen nicht existent: Thesprotia, Evrytania, Karditsa, Kastoria, Grevena, Fokida, Pieria, Imathia, Xanthi und Viotia (Böötien). Die Präfekturen der Halbinsel Peloponnes erfuhren keine Veränderung.[6] 1936 wurden unter der Diktatur von Ioannis Metaxas Gebietskorrekturen an den bestehenden Präfekturen durchgeführt sowie die Präfektur Thesprotia neu geschaffen.[7]

Die Nomarchen durften in den 1930er-Jahren vor ihrer Ernennung durch den griechischen Innenminister der Athener Zentralregierung drei Jahre lang nicht Einwohner des Nomos sein, dem sie vorstehen sollten. Diese Regelung galt nicht nur für die Person des Nomarchen, sondern auch für dessen etwaige Ehefrau. Die Regelung erstreckte sich nicht nur auf den Einwohnerstatus, sondern auch auf die Ausübung politischer Rechte, beispielsweise das Wahlrecht. Hier galt — sowohl für Nomarchen als auch dessen Ehefrau — ebenfalls eine „Sperrfrist“ von drei Jahren.[7] Diese Regelung sollte eine Interferenz der privaten Interessen mit der zu verwaltenden Präfektur verhindern. Der Nomarch hatte umfangreiche Aufgaben und Vollmachten, darunter Gesundheitswesen, öffentliche Ordnung, Unterhaltung von Verkehrswegen und öffentlichen Bauten, Einnahme und Verwaltung von Steuern und Abgaben sowie Überwachung der staatlichen Ausgaben.[7] Die Macht der Nomarchen im zentralistischen Sinne stieg während der Metaxas-Diktatur weiter an, als 1938 die Nomarchen direkt den Generalgouverneuren und damit in direkter „Befehlsfolge“ dem König unterstellt wurden.[7] Damit wurden die Nomarchen auch Befehlshaber aller Ordnungskräfte im betreffenden Nomos, ausgenommen der Armee.[7]

Die ehemaligen Provinzen Griechenlands

Im Jahre 1955 wurde im nunmehr dem heutigen Staatsgebiet entsprechenden Griechenland die Einteilung in 51 Präfekturen (nomí) etabliert, die Präfekten dieser Gebiete wurden jedoch weiterhin vom nationalen Innenministerium ernannt. Diese Präfekturen unterteilten sich in 147 kleinere Einheiten, die eparchíes (griechisch επαρχίες ‚Provinzen‘, Singular eparchía επαρχία). Diese Provinzen unterstanden, angeführt vom Provinzvorsteher (Eparchos), direkt dem Nomarchen und wurden auch von diesem ernannt.[8] Wie bei den Diamerismata spielten die Provinzen vor allem in den seit 1912 hinzugewonnen Gebieten eine verwaltungstechnische Rolle; in den anderen Landesteilen war ihre Bedeutung eher symbolisch als Fortsetzung von historisch bedingten Gebieten und Landschaften.[8] 1938 hatte Griechenland 139 Provinzen.[9]

Die Verwaltungseinheiten Dimos (griechisch Δήμος) und Kinotita (Κοινότητα) wurden bis 1912 (erste Kommunalreform) lediglich als Untereinheiten der Verwaltungsgliederung verstanden; sie bildeten die Ebene unterhalb der Präfektur (nomós) bzw. der Provinz (eparchía). Ab 1912 (erste Kommunalreform) wurden diese Verwaltungseinheiten nominal gestärkt und definitorisch festgelegt. Ein Dimos als Verwaltungseinheit blieb einer Ortschaft vorbehalten, die (mit den sie unmittelbar umgebenden Dörfern) eine Einwohnerzahl von mehr als 5.000 aufwies. Aus dieser Definition resultierte 1944 die Anzahl von 73 Dimos im gesamten Griechenland. Typischerweise betraf dies die Verwaltungssitze von Provinzen. Kaum eine Präfektur hatte mehr als zwei Dimi aufzuweisen, mit Ausnahme der damaligen Präfekturen Attika-Viotia, Thessaloniki und Argolida-Korinthia.[8] Eine Kinotita wurde als Ortschaft bzw. Ortschaft mit unmittelbar umliegenden Weilern definiert, sobald sie die Einwohnerzahl von 300 überschritt und die Einwohnerzahl von 5.000 nicht überschritt. Abweichend von dieser Definition konnten Kinotites auch für isolierte Ortschaften mit weniger als 300 Einwohnern eingerichtet werden, beispielsweise auf kleinen Inseln oder in abgelegenen Teilen Nordwestgriechenlands. Selbst eine Schule war in solchen Fällen keine zwingend notwendige Einrichtung. Daraus ergaben sich 1938 über 5.600 Kinotites.[8] Von 1833 an wurden die Bürgermeister (griechisch dímarchos δήμαρχος und Gemeindevorsteher (Proedros Πρόεδρος) durch den König ernannt. 1864 ging die Ernennung durch den König verloren; die Bürgermeister wurden anschließend von der Gemeinde gewählt, der sie vorstanden. Wahlberechtigt waren bis 1930 nur Männer, ab 1930 auch Frauen über 30 Jahren unter der Voraussetzung, lesen und schreiben zu können. In der Verfassung von 1927, die das Frauenwahlrecht einräumte, wurde auch die Wahl eines Kommunalrats bestimmt sowie festgelegt, dass nur griechische Staatsbürger das passive Wahlrecht ausüben durften.[8] Den Bürgermeistern kam vor allem die Rolle als Chef der kommunalen Verwaltung zu (beispielsweise Registrierung von Geburten und Todesfällen, Erstellung der Wählerlisten sowie Erstellung der Listen für die Wehrpflichtigkeit). Eine Kontrolle über die Finanzen, vor allem das Recht zur Erhebung lokaler Steuern, besaß der Bürgermeister und damit die Gemeinde nicht.[10] Der Diktator Ioannis Metaxas schränkte nach seiner Machtergreifung 1936 diese Rechte wieder ein.[11] 1967 hatte Griechenland 130 Stadtgemeinden (Dimi).[12]

Die kleinste Verwaltungseinheit, ohne weitere administrative Bedeutung, war der Synikismos (συνοικισμός, ‚Siedlung‘ ‚Flecken‘). Dieser konnte aus wenigen Häusern oder einem einzelnen Kloster bestehen. 1938 existierten in Griechenland 11.130 Synikismi.[11]

Zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts

Erst nach dem Beitritt Griechenlands zur Europäischen Gemeinschaft im Jahr 1981 begannen Pläne zu einer definierten mittleren Verwaltungsebene zu reifen. Der schließlich 1992 beschlossene Vertrag von Maastricht, in dessen Folge der Ausschuss der Regionen gegründet wurde, was mit erheblichen Mitteln zur Förderung europäischer Regionen verbunden war, verlangte eine Organisation der Staaten nach regionalen Gesichtspunkten. 1987 wurden durch ein Dekret des Präsidenten 13 Entwicklungsregionen (periféries) geschaffen, die in etwa den Regionen anderer Staaten vergleichbar sind, allerdings vom Staat selbst kontrolliert werden. 1994 schließlich wurde auf der Ebene der bestehenden Präfekturen eine kleinere Gliederung geschaffen, die mit einem direkt gewählten Rat und einem Präfekten von den Wählern direkt bestimmt wird. Zwischen 1995 und 1999 wurden rund 250 staatliche Kompetenzen an die Präfekturen übertragen. Im Zuge dieser Umverteilung von Zuständigkeiten wurde auch die Legitimierung der Präfekturen gestärkt: 1994 erfolgte erstmals die Wahl des Präfekten und des Präfekturrates durch die Bevölkerung einer jeden Präfektur.[13]

Verwaltungsreform nach dem Kapodistrias-Plan 1997

1997 wurde mit dem Programm Ioannis Kapodistrias (griechisch Σχέδιο Καποδίστρια) das Gesetz Nr. 2539/1997 zu einer umfassenden Gemeindereform beschlossen, welche die Anzahl der bisherigen Städte und ländlichen Gemeinden von zusammen 5.775 auf nur noch 1.033 reduzierte und die Provinzen (eparchíes) abschaffte.[14] Für den Begriff „Dimos“, der vormals nur die städtischen Gemeinden umfasste, bedeutete die Reform einen Bedeutungswandel, da er nun auch in ländlichen Gebieten die unterste Verwaltungsebene darstellt. Durch diese Reform, deren Vollzug bis 2002 dauerte und deren Kosten auf rund 1.025 Milliarden Drachmen (etwa drei Milliarden Euro) beziffert werden, verloren insgesamt rund 25.000 gewählte Gemeindvertreter ihre Ämter, und viele Dörfer wurden zu — deutschen Ämtern oder Samtgemeinden vergleichbaren — Flächengemeinden zusammengefasst. Neben einer Straffung der Verwaltung wurde hiermit auch der seit den 1930er-Jahren anhaltenden Landflucht Rechnung getragen. Der Kapodistrias-Plan ist in drei Stufen ausgelegt, in der letzten Stufe, deren Umsetzung noch nicht begonnen hat, sollen die in der ersten Stufe neugeschaffenen Gemeinden zu Instanzen einer ebenfalls neu konzipierten Verwaltungseinheit, den sogenannten Symbolitíes (Συμπολιτείες), zusammengefasst werden.

Zur Legitimierung der neu geschaffenen Verwaltungsstrukturen auf kommunaler Ebene wurden im Oktober 1998 erstmals Wahlen für jeden Dimos und jede Kinotita abgehalten.[13]

In ihrer heutigen Form werden die Gesetze zur politischen Gliederung und den Kompetenzen der jeweiligen Einheiten durch Artikel 101 und 102 der Verfassung in ihrer Fassung aus dem Jahr 2001 bestimmt.

Verwaltungsregionen (periféries)

Verwaltungsregionen

Die 13 Verwaltungsregionen haben eine eigene Verwaltung sowie einen Generalsekretär (griechisch Genikós Grammatéas Γενικός Γραμματέας) als deren Chef, der von der nationalen Regierung ernannt wird. Dem Generalsekretär steht ein Regionalrat (Periferiakó Symvoúlio Περιφερειακό Συμβούλιο) zur Seite, der vorwiegend beratende Funktionen hat und mit Vertretern der jeweiligen Präfekturen, einem Vertreter der Gemeinden sowie weiteren Vertretern einiger gesellschaftlich relevanter Vereinigungen (Kammern und dergleichen) besetzt wird.

Attika
Αττική
Attiki
Mittelgriechenland
Στερεά Ελλάδα
Sterea Ellada
Zentralmakedonien
Κεντρική Μακεδονία
Kendriki Makedonia
Kreta
Κρήτη
Kriti
Ostmakedonien und Thrakien
Ανατολική Μακεδονία και Θράκη
Anatoliki Makedonia ke Thraki
Epirus
Ήπειρος
Ipiros
Ionische Inseln
Ιόνια νησιά
Ionia nisia
Nördliche Ägäis
Βόρειο Αιγαίο
Vorio Egeo
Peloponnes
Πελοπόννησος
Peloponnisos
Südliche Ägäis
Νότιο Αιγαίο
Notio Egeo
Thessalien
Θεσσαλία
Thessalia
Westgriechenland
Δυτική Ελλάδα
Dytiki Ellada
Westmakedonien
Δυτική Μακεδονία
Dytiki Makedonia

Präfekturen (nomí)

Die Präfekturen und Präfekturbezirke Attikas werden durch einen „Präfekturrat“ (griechisch Nomarchiakó Symvoúlio Νομαρχιακό Συμβούλιο) vertreten, der von den Wahlberechtigten des jeweiligen Gebiets für die Dauer von vier Jahren direkt gewählt wird. Je nach Einwohnerzahl hat dieser Rat 21, 25, 31 oder 37 Abgeordnete. Diese wählen alle zwei Jahre eine Präfektur-Kommission (Nomarchiakí Epitropí Νομαρχιακή Επιτροπή) und den Präfekten (Nomárchis Νομάρχης). Zusätzlich gibt es drei präfekturübergreifende Räte, die mehrere Gebiete zusammenfassen, nämlich Rodopi-Evros, Drama-Kavala-Xanthi und Athen-Piräus.

  1. Evros
  2. Xanthi
  3. Rodopi
  4. Drama
  5. Kavala
  6. Imathia
  7. Thessaloniki
  8. Pella
  9. Pieria
  10. Kilkis
  11. Serres
  12. Chalkidiki
  13. Grevena
  14. Kastoria
  15. Kozani
  16. Florina
  17. Karditsa
  18. Larisa
  19. Magnisia
  20. Trikala
  21. Arta
  22. Thesprotia
  23. Ioannina
  24. Preveza
  25. Zakynthos
  26. Korfu
  27. Kefallinia und Ithaka
  28. Lefkada
  1. Ätolien-Akarnanien
  2. Achaia
  3. Elis
  4. Böotien
  5. Euböa
  6. Evrytania
  7. Fthiotida
  8. Fokida
  9. Argolis
  10. Arkadien
  11. Korinthia
  12. Lakonien
  13. Messenien
  14. Attika
a. Ostattika
b. Athen
c. Westattika
d. Piräus
  1. Lesbos
  2. Samos
  3. Chios
  4. Dodekanes
  5. Kykladen
  6. Iraklio
  7. Lasithi
  8. Rethymno
  9. Chania
A. Berg Athos
Präfekturen


Siehe auch: Liste der Präfekturen Griechenlands

Städte und Gemeinden

Die griechischen Städte oder Stadtgemeinden (Dími Δήμοι) werden durch einen Gemeinderat (Dimotikó Symvoúlio Δημοτικό Συμβούλιο) mit 11 bis 41 Mitgliedern vertreten. Ihnen stehen ein Bürgermeister (Dímarchos Δήμαρχος) und eine Gemeinde-Kommission (Dimarchiakí Epitropí Δημαρχιακή Επιτροπή) vor, deren Größe sich wie die des Gemeinderats nach der Einwohnerzahl richtet.

Die Gemeinden oder Landgemeinden (Kinótites Κοινότητες) erhalten nur einen Gemeindevorsteher (próedros πρόεδρος, gelegentlich auch Kinotárchis Κοινοτάρχης) und einen Gemeinderat (Kinotikó Symvoúlio Κοινοτικό Συμβούλιο) aus 7 bis 11 Mitgliedern.

Gesetzliche Regelungen erlauben die Loslösung von Einheiten mit mindestens 1.500 Einwohnern aus einer Gemeinde zwecks Gründung einer neuen sowie die Möglichkeit von Gemeindefusionen. Anlässlich der Gemeindereform von 1997 in Städte eingemeindete ehemalige Gemeinden haben ab einer Einwohnerzahl von 300 das Recht auf einen eigenen Vorsteher (Próedros), der die Interessen des Ortsteils vor dem Gemeinderat vertritt. Die weitere Unterteilung der Gemeinden in Stadtteile (Dimotiká diamerísmata, Singular Dimotikó diamérisma Δημοτικό διαμέρισμα) dient vor allem statistischen Zwecken.

Übersichtstabelle

Verwaltungsregion
Präfektur/Überpräfektur/Präfekturbezirk
Präfekturgebiet
Fläche
(km²)
Einwohner Hauptort Stadt-
gemeinden
(Dimi)
Land-
gemeinden
(Kinotites)
Attika (Αττική/Attiki) 3.808 3.523.407 Athen
(Αθήνα / Athina)
Überpräfektur Athen-Piräus 1290 3.206.280 Athen 64
Präfekturgebiet Athen (Αθήνα/Athina) 361 2.664.776 Athen 48
Präfekturgebiet Piräus (Πειραιάς/Pireas) 929 541.504 Piräus 16 2
Präfekturbezirk Ostattika (Ανατολική Αττική/Anatoliki Attiki) 1.459 403.918 Pallini 26 19
Präfekturbezirk Westattika (Δυτική Αττική/Dytiki Attiki) 1.059 151.612 Eleusis (Elefsina) 11 1
Mittelgriechenland (Στερεά Ελλάδα/Sterea Ellada) 15.549 582.280 Lamia (Λαμία)
Böotien (Βοιωτία/Viotia) 2.952 131.085 Livadia (Λιβαδειά) 18 2
Euböa (Εύβοια/Evvia) 4.167 215.136 Chalkis (Χαλκίδα/Chalkida) 25 2
Evrytania (Ευρυτανία) 1.869 32.053 Karpenisi (Καρπενήσι) 11
Fokida (Φωκίδα) 2.120 48.284 Amfissa (Άμφισσα) 12
Fthiotida (Φθοιωτίδα/Fthiotida) 4.441 178.771 Lamia (Λαμία) 23 2
Zentralmakedonien (Κεντρική Μακεδονία/Kentriki Makedonia) 18.811 1.708.977 Thessaloniki (Θεσσαλονίκη)
Chalkidiki (Χαλκιδική) 2.918 104.894 Polygyros (Πολύγυρος) 14
Imathia (Ημαθία) 1.701 143.618 Veria (Βέροια) 12
Kilkis (Κιλκίς) 2.519 89.056 Kilkis (Κιλκίς) 11 1
Pella (Πέλλα) 2.506 145.797 Edessa (Έδεσσα) 11
Pieria (Πιερία) 1.516 129.846 Katerini (Κατερίνη) 13
Serres (Σέρρες) 3.968 200.916 Serres (Σέρρες) 22 5
Thessaloniki (Θεσσαλονίκη) 3.682 1.057.825 Thessaloniki (Θεσσαλονίκη) 45
Kreta (Κρήτη/Kriti) 8.336 540.054 Iraklio (Ηράκλειο/Iraklio)
Chania (Χανιά) 2.376 150.387 Chania (Χανιά) 23 2
Iraklio (Ηράκλειο/Iraklio) 2.641 292.489 Iraklio (Ηράκλειο) 26
Lasithi (Λασίθι) 1.823 76.319 Agios Nikolaos (Άγιος Νικόλαος) 8 1
Rethymno (Ρέθυμνο) 1.496 81.936 Rethymno (Ρέθυμνο) 11 1
Ostmakedonien und Thrakien (Ανατολική Μακεδονία και Θράκη/Anatoliki Makedonia ke Thraki) 14.157 570.977 Komotini (Κομοτηνή)
Überpäfektur Drama-Kavala-Xanthi 7.372 350.885 Xanthi (Ξάνθη) 26 4
Präfekturgebiet Drama (Δράμα) 3.468 103.975 Drama (Δράμα) 8 1
Präfekturgebiet Kavala (Καβάλα) 2.111 145.054 Kavala (Καβάλα) 11
Präfekturgebiet Xanthi (Ξάνθη) 1.793 101.856 Xanthi (Ξάνθη) 7 3
Überpräfektur Rodopi-Evros 6.785 260.182 Komotini (Κομοτηνή) 22 2
Präfekturgebiet Evros (Έβρος) 4.242 149.354 Alexandroupoli (Αλεξανδρούπολη) 13
Präfekturgebiet Rodopi (Ροδόπη) 2.543 110.828 Komotini (Κομοτηνή) 9 2
Epirus (Ήπειρος/Ipiros) 9.203 339.728 Ioannina (Ιωάννινα)
Arta (Άρτα) 1.662 78.134 Arta (Άρτα) 13 3
Ioannina (Ιωάννινα) 4.990 170.239 Ioannina (Ιωάννινα) 28 13
Preveza (Πρέβεζα) 1.036 59.356 Preveza (Πρέβεζα) 8 1
Thesprotia (Θεσπρωτία) 1.515 46.091 Igoumenitsa (Ηγουμενίτσα) 9 1
Ionische Inseln (Ιόνια νησιά/Ionia nisia) 2.307 193.437 Korfu (Κέρκυρα/Kerkyra)
Kefallinia und Ithaka (griechisch Kefallinia ke Ithaki Κεφαλληνιά και Ιθάκη) 904 39.488 Argostoli (Αργοστόλι) 8 1
Korfu (Κέρκυρα/Kerkyra) 641 111.975 Korfu (Κέρκυρα/Kerkyra) 13 3
Lefkada (Λευκάδα) 356 22.506 Lefkas (Λευκάδα/Lefkada) 6 2
Zakynthos (Ζάκυνθος) 406 39.015 Zakynthos (Ζάκυνθος) 6
Nördliche Ägäis (Βόρειο Αιγαίο/Vorio Egeo) 3.840 199.231 Mytilini (Μυτιλήνη)
Chios (Χίος) 904 53.408 Chios (Χίος) 10
Lesbos (Λέσβος/Lesvos) 2.154 109.118 Mytilini (Μυτιλήνη) 17 1
Samos (Σάμος) 778 43.595 Samos (Σάμος) 8 1
Peloponnes (Πελοπόννησος/Peloponnisos) 15.409 607.428 Tripolis (Τρίπολη/Tripoli)
Argolis (Αργολίδα/Argolida) 2.154 105.770 Nauplion (Ναύπλιο/Nafplio) 14 2
Arkadien (Αρκαδία/Arkadia) 4.419 102.035 Tripolis (Τρίπολη/Tripoli) 22 1
Korinthia (Κορινθία/Korinthia) 2.290 154.624 Korinth (Κόρινθος/Korinthos) 15
Lakonien (Λακωνία/Lakonia) 3.636 99.637 Sparta (Σπάρτη/Sparti) 19 2
Messenien (Μεσσηνία/Messinia) 2.991 176.876 Kalamata (Καλαμάτα) 29 2
Südliche Ägäis (Νότιο Αιγαίο/Notio Egeo) 5.286 257.481 Ermoupoli (Ερμούπολη)
Dodekanes (Δωδεκάνησα/Dodekanissa) 2.714 190.071 Rhodos (Ρόδος/Rodos) 30 2
Kykladen (Κυκλάδες/Kiklades) 2.574 112.615 Ermoupoli (Ερμούπολη) 20 11
Thessalien (Θεσσαλία/Thessalia) 14.037 734.846 Larisa (Λάρισα)
Karditsa (Καρδίτσα) 2.636 129.541 Karditsa (Καρδίτσα) 20 1
Larisa (Λάρισα) 5.381 279.305 Larisa (Λάρισα) 28 4
Magnisia (Μαγνησία) 2.636 206.995 Volos (Βόλος) 22 4
Trikala (Τρίκαλα) 3.384 138.047 Trikala (Τρίκαλα) 23 3
Westgriechenland (Δυτική Ελλάδα/Dytiki Ellada) 11.350 707.687 Patras (Πάτρα/Patra)
Achaia (Αχαΐα) 3.271 322.789 Patras (Πάτρα/Patra) 21 2
Ätolien-Akarnanien (Αιτωλοακαρνανία/Etoloakarnania) 5.461 224.429 Mesolongi (Μεσολόγγι) 29
Elis (Ηλεία/Ilia) 2.618 193.288 Pyrgos (Πύργος) 22
Westmakedonien (Δυτική Μακεδονία/Dytiki Makedonia) 9.451 293.015 Kozani (Κοζάνη)
Florina (Φλώρινα) 1.924 54.768 Florina (Φλώρινα) 8 4
Grevena (Γρεβενά) 2.291 37.947 Grevena (Γρεβενά) 8 7
Kastoria (Καστοριά) 1.720 53.483 Kastoria (Καστοριά) 12 3
Kozani (Κοζάνη) 3.516 155.324 Kozani (Κοζάνη) 16 3
Berg Athos¹ (Άγιον Όρος/Agion Oros) 336 2.262 Karyes
¹ autonome Mönchsrepublik unter griechischer Oberhoheit

Geografische Gliederung

Die geografischen Regionen Griechenlands

Die traditionelle geografische Einteilung Griechenlands in zehn Regionen oder Landschaften (griechisch geografika diamerísmata γεωγραφικά διαμερίσματα, etwa ‚geografische Bezirke‘, Singular geografiko diamérisma γεωγραφικό διαμέρισμα) hat keine verwaltungsrechtliche Bedeutung. Im Wesentlichen entspricht sie der heutigen Einteilung in Verwaltungsregionen, wobei Südliche und Nördliche Ägäis zusammen eine Region bilden, die drei periféries Thrakiens und Makedoniens sowie Athos in die (heute griechischen) Gebiete der zwei historischen Landschaften geteilt und die Präfekturen des heutigen Westgriechenland je nach Lage dem Peloponnes bzw. einer Region Übriges Festlandgriechenland und Euböa (griechisch Υπολοιπή Στερεά Ελλάδα και Εύβοια) zugerechnet werden.[15]

Der Nationale Statistische Dienst Griechenlands (ΕΣΥΕ) und Eurostat fassen außerdem die Regionen zu vier Großregionen zusammen, die der Ebene NUTS 1 entsprechen:[16]

  1. Nordgriechenland (griechisch Βόρεια Ελλάδα): Thrakien, Makedonien und Thessalien
  2. Zentralgriechenland (griechisch Κεντρική Ελλάδα): Ionische Inseln, Euböa und die übrigen Festlandsregionen außer Attika
  3. Attika
  4. Inseln (griechisch Νησιά) bzw. Ägäische Inseln und Kreta

Siehe auch: NUTS:GR

Mögliche zukünftige Entwicklungen („Kapodistrias 2“)

Die gegenwärtige, 1997 eingeführte Verwaltungsgliederung wird bereits seit 2005 als weiter reformierungsbedürftig angesehen. Entwürfe für eine weitere Kommunalverwaltungsreform unter dem Stichwort Kapodistrias 2 (in Anlehnung an Kapodistrias 1) sehen nach gegenwärtigem Stand eine Verringerung der Zahl der Gemeinden (Dimi und Kinotites) von zur Zeit 1034 (914 Dimi und 120 Kinotites) auf 400 bis 450 (oder 500) neue Gemeinden, allesamt Dimi, vor.[17][18][19] Die neu zu schaffenden Gemeinden sollen dabei wie bereits 1997 durch Zusammenlegung bereits bestehender Gemeinden entstehen;[17] Zur Grenzziehung werden auch die ehemaligen Grenzen der Provinzen (Eparchies) zur Hilfe genommen, wobei deren Zahl (147) nicht der geplanten Zahl von 400 bis 450 (oder 500) neuen Gemeinden entspricht.[18] 200 der neu zu schaffenden Gemeinden sollen sich an den Grenzen der ehemaligen Provinzen orientieren.[20] Beispielsweise würden die heutige Präfekturen Kozani und Messenien (Messinia) nur noch vier Gemeinden umfassen, die Präfekturen Ätolien-Akarnanien und Larisa fünf, die Präfekturen Arkadien und Argolis (Argolida) drei.[20] Der Bürgermeister von Athen, Nikitas Kaklamanis, plädierte für eine Beibehaltung der 166 Gemeinden im Großraum Athen und Thessaloniki.[20]

Neben der Reform der Gemeindeebene soll auch die Präfekturebene reformiert werden: Gegenwärtige Planungen sehen eine Reduktion der zur Zeit 54 Präfekturen und Präfekturbezirke auf 12 bis 17 (oder 20) neu zu schaffende Präfekturen vor.[17][18][19] In Analogie zu den Gemeinden sollen bestehende Präfekturen zu einer zusammengefasst werden.[17] Eine vorgeschlagene künftige Verwaltungsgliederung auf Präfekturebene wäre:[17][19]

Vorschlag für 14 oder 16 neue Präfekturen
  • Präfektur Epirus: Zusammenlegung aus Präfekturen Arta, Ioannina, Thesprotia und Preveza
  • Präfektur Zentralmakedonien (Variante 1) oder Thessaloniki: Zusammenlegung der Präfekturen Thessaloniki, Kilkis, Chalkidiki (± Serres)
  • Präfektur Westliches Zentralmakedonien: Zusammenlegung der Präfekturen Pella, Imathia und Pieria.
  • Präfektur Zentralmakedonien (Variante 2): Zusammenlegung der Präfekturen Thessaloniki, Kilkis, Chalkidiki, Pieria, Pella und Imathia (± Serres)
  • Präfektur Westmakedonien: Zusammenlegung der Präfekturen Florina, Kastoria, Kozani und Grevena
  • Präfektur Ostmakedonien-Thrakien: Zusammenlegung der Präfekturen Kavala, Drama, Rodopi, Xanthi und Evros (± Serres)
  • Präfektur Thessalien: Zusammenlegung der Präfekturen Trikala, Larisa, Karditsa und Magnisia
  • Präfektur Mittelgriechenland: Zusammenlegung der Präfekturen Fthiotida, Evrytania, Viotia und Euböa (Evia)
  • Präfektur Westgriechenland/Westpeloponnes: Zusammenlegung der Präfekturen Achaia, Ätolien-Akarnanien, Fokida und Ilia (Elis)
  • Präfektur Peloponnes/Ostpeloponnes: Zusammenlegung der Präfekturen Korinthia (Korinthia), Argolida, Messinia (Messenien) und Lakonia (Lakonien)
  • Präfektur Attika: Zusammenlegung der Präfekturbezirke Attika, Westattika, Ostattika und Piräus
  • Präfektur Ionische Inseln: Zusammenlegung der Präfekturen Korfu (Kerkyra), Zakynthos, Kefallinia und Lefkada
  • Präfektur Kreta: Zusammenlegung der Präfekturen Iraklio, Rethymno, Lasithi und Chania
  • Präfektur Nord-Ägäis: Zusammenlegung der Präfekturen Chios, Lesbos und Samos
  • Präfektur Süd-Ägäis: Zusammenlegung der Präfekturen Kykladen und Dodekanes

Die entstehenden Präfekturen entsprechen in etwa den heutigen Verwaltungsregionen, sind aber nicht vollständig mit diesen deckungsgleich.[17] Am 7. Oktober 2007 veröffentlichte die Zeitung Kathimerini eine Karte der politischen Gliederung Griechenlands auf Ebene der Präfekturen mit den neuen 16 Präfekturen.[19]

Die Anzahl der Verwaltungsregionen soll von 13 auf fünf sinken; alternative Vorschläge sehen sechs bis acht Verwaltungsregionen vor.[17] Die Verwaltungsregionen entsprechen diesen Vorschlägen zufolge in etwa den geographischen Regionen Griechenlands:[17]

  • Verwaltungsregion Attika
  • Verwaltungsregion Makedonien-Thrakien
  • Verwaltungsregion Ägäis
  • Verwaltungsregion Mittelgriechenland
  • Verwaltungsregion Zentralgriechenland
  • Verwaltungsregion Ionische Inseln
  • Verwaltungsregion Peloponnes
  • Verwaltungsregion Kreta

Die exakte Zuordnung der neu zu schaffenen Präfekturen zu den ebenfalls neu zu schaffenden Verwaltungsregionen ist gegenwärtig nicht abschließend geklärt.[17]

Ein 2003 publizierter Alternativvorschlag sah die Reduktion der Gemeindezahl von damals 1.033 auf 400 als erste Ebene der Verwaltung vor. Die zweite Ebene der Verwaltung sollten die Verwaltungsregionen sein, deren Anzahl von 13 auf vier sinken sollte (Nordgriechenland, Westgriechenland, Zentralgriechenland und Inseln). Die Verwaltungsebene der 54 Präfekturen bzw. Präfekturbezirke sollte ersatzlos entfallen. Als Beispiele bzw. Orientierungspunkte für diesen Vorschlag wurden unter anderem die 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland bei 82 Millionen Einwohnern angeführt.[21]

Quellen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Änderungen zum Gesetz zur präfekturalen Selbstverwaltung von 1994 (griech.)
  2. Informationen der griechischen Botschaft in Berlin
  3. United Kingdom, Naval Intelligence Division (Hrsg.): Greece. Volume I — Physical Geography, History, Administration and Peoples. März 1944, S. 253. 
  4. United Kingdom, Naval Intelligence Division (Hrsg.): Greece. Volume I — Physical Geography, History, Administration and Peoples. März 1944, S. 253—255. 
  5. Population of Greece. In: Journal of the Society of Arts. Nr. 45, 20. November 1896, S. 541. 
  6. a b United Kingdom, Naval Intelligence Division (Hrsg.): Greece. Volume III – Regional Geography. August 1945, S. 2. 
  7. a b c d e United Kingdom, Naval Intelligence Division (Hrsg.): Greece. Volume I — Physical Geography, History, Administration and Peoples. März 1944, S. 255. 
  8. a b c d e United Kingdom, Naval Intelligence Division (Hrsg.): Greece. Volume I — Physical Geography, History, Administration and Peoples. März 1944, S. 256. 
  9. United Kingdom, Naval Intelligence Division (Hrsg.): Greece. Volume I — Physical Geography, History, Administration and Peoples. März 1944 (Anhang VIII, Tabelle 8). 
  10. United Kingdom, Naval Intelligence Division (Hrsg.): Greece. Volume I — Physical Geography, History, Administration and Peoples. März 1944, S. 256–257. 
  11. a b United Kingdom, Naval Intelligence Division (Hrsg.): Greece. Volume I — Physical Geography, History, Administration and Peoples. März 1944, S. 257. .
  12. J. M. Wagstaff: A Small Coastal Town in Southern Greece. In: Town Planning Review. 4, Nr. 37, Januar 1967, S. 255. 
  13. a b George Th. Mavrogordatos: Political Data Yearbook 1999. Greece. In: European Journal of Political Research. 36, 1999, S. 405—408. 
  14. United Nations Group of Experts on Geographical Names (Hrsg.): Administrative Division of Greece (Working Paper N° 95). New York 2000 (http://www.un.org/depts/dhl/maplib/ungegn/session-20/working-papers/working-paper-95.pdf). 
  15. Karte des griechischen Landwirtschaftsministeriums
  16. Codeliste bei Eurostat
  17. a b c d e f g h i Zeitungsartikel der griechischen Zeitung Makedonia vom 11. Mai 2008 (griechisch)
  18. a b c Zeitungsartikel der griechischen Zeitung Kathimerini vom 9. Mai 2008 (griechisch)
  19. a b c d Zeitungsartikel der griechischen Zeitung Kathimerini vom 7. Oktober 2007 (griechisch)
  20. a b c Zeitungsartikel der griechischen Zeitung To Vima vom 30. März 2008, Blatt-Nr. 15322.
  21. Zeitungsartikel der griechischen Zeitung To Vima vom 14. September 2003, Blattnummer 13964 (griechisch).

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