Kirchensteuer (Österreich)

Kirchensteuer (Österreich)

In Österreich zahlen Mitglieder der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche einen „Kirchenbeitrag“ und Mitglieder der IKG bezahlten bis 1998 eine „Kultussteuer“.[1]

Der Kirchenbeitrag der einzelnen Konfessionen ist unterschiedlich und wird vom Bruttojahreseinkommen berechnet; diese Einkünfte decken den Großteil des Einkommens, für den geringeren Anteil sind die Kirchen auf Spenden angewiesen. Das Gesetz von 1939 für die direkte Einziehung über Kirchenbeitragsstellen ist die Grundlage dazu.[2]

Beiträge an anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sind bei der Einkommensteuer bis zu einem Höchstbetrag von 200 € (§ 18 (1) Z 5 EStG, Stand 2009) absetzbar. Bis zum Jahr 2008 war es ein maximaler Betrag von 100 €.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtliches

Bis 1780 hatte die Kirche hauptsächlich ihren Aufwand aus eigenem Vermögen und aus Erträgen ihres Grundbesitzes bestritten.

In der Regierungszeit von Kaiser Joseph II. (1780–1790) wurden viele Klöster, Stifte und Kirchen aufgelöst. Aus diesen Erlösen wurde der sogenannte Religionsfonds, der unter staatlicher Verwaltung stand, geschaffen. Mit diesem wurde der Klerus besoldet und die Pfarren finanziert. Zusätzlich wurden staatliche Zuschüsse gewährt.

Hitlers Regime stellte 1939 die Zahlungen an die Kirche ein, beschlagnahmte den Religionsfonds und schuf das Kirchenbeitragsgesetz. Dies galt für die katholische Kirche, die evangelische Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses und die altkatholische Kirche in der Ostmark.

Nach dem Ende des Krieges wurde das Kirchenbeitragsgesetz in die österreichische Rechtsordnung übernommen.

Evangelische Kirche

Der Kirchenbeitrag wird direkt von der Pfarrgemeinde eingehoben. Er beträgt 1,5 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens, davon werden anschließend immer 44 Euro abgezogen. Zusätzlich können Freibeträge für Alleinverdiener und Kinder geltend gemacht werden (Stand Juli 2007). [3]

Katholische Kirche

Der Kirchenbeitrag wird über Kirchenbeitragsstellen eingehoben. Die Grundformel bei Einkommen heißt 1,1 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens, abzüglich eines Absatzbetrages von 47 Euro und diversen Ermäßigungen, wie für Alleinverdiener, Kinder, Senioren, außergewöhnliche Belastungen uam. Für Land- und Forstwirte gibt es eine gesonderte Berechnung (Stand Juli 2007). [4] Die gesamten Einnahmen der österreichischen Diözesen durch den Kirchenbeitrag belaufen sich auf rund 375 Mio. Euro jährlich.

Buddhistische Religionsgesellschaft

Die Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft (ÖBR) erhebt seit ihrer Gründung 1983 keinen Kirchenbeitrag.

Quellen

  1. restitution.or.at
  2. http://www.kirchensteuer-koeln.de/steuer/laender.html
  3. http://www.evang.at/kirchen-beitrag.html
  4. http://www.kirchenbeitrag.at/beitragsberechung/0/articles/2003/06/25/a2363/

Weblinks


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