Kommunalpolizei Darmstadt

Kommunalpolizei Darmstadt

Die Kommunalpolizei Darmstadt ist der Außendienst des Ordnungsamtes (Stadtpolizei) der Stadt Darmstadt und wurde Ende 2007 gegründet. Früher war dieser unter dem Namen Städtische Hilfspolizei bekannt.

Polizeirechtlich gilt das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).

Die Stadtpolizei arbeitet mit der Hessischen Polizei, der Bundespolizei sowie mit dem Zoll und Bundesamt für Güterverkehr sehr eng zusammen. Zur Zusammenarbeit gehören unter anderem auch gemischte Fuß- und Stadtstreifen. Im Rahmen der Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft mit dem Polizeipräsidium Südhessen werden nicht nur gemeinsame Kontrollen und Streifengänge durchgeführt, sondern auch Einsatzlagen zusammen bewältigt. [1]

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Hauptartikel: Ordnungspolizei (Hessen)

In Hessen wurde nach einer Änderung des Hessischen Gefahrenabwehrgesetzes die Bezeichnung Ordnungspolizei für das Ordnungsamt eingeführt. Viele Gemeinden änderten daraufhin auch die Fahrzeugaufschriften. Besonders in Frankfurt am Main und Darmstadt kam es zu Protesten gegen diese Umbenennung, da dieser Begriff auch im Nationalsozialismus für einen Teil der Polizei verwendet wurde (siehe Ordnungspolizei im Nationalsozialismus). Die Aufschriften wurden in Frankfurt und Darmstadt daher zunächst wieder in Ordnungsamt geändert. [2]

Seit Ende 2007 heißt der Außendienst des Ordnungsamtes Kommunalpolizei Darmstadt. Anders als bei der Stadtpolizei Frankfurt werden beide Aufgaben, also die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs und Überwachungs- und Ermittlungsaufgaben aus Bereichen, für welche in Hessen die Gemeinden zuständig sind, von der Kommunalpolizei Darmstadt übernommen.

Aufgaben

Die Kommunalpolizei hat unter anderem folgende Aufgaben: [3] [4]

  • Abfallrecht
    • Ermittlungen bei unerlaubter Abfallentsorgung in den Außenbereichen
    • Illegale Sperrmüllablagerungen
    • Ahndung bei unerlaubter Entsorgung von Kleinabfällen
  • Ausländerrecht
    • Ermittlung illegaler Personen und Vollstreckung von Abschiebungen
    • Ausländerrechtliche Überprüfungen
  • Gefahrenabwehr
    • Sofortige Störungsbeseitigung bei Unfällen und Straftaten
    • Schutz privater Rechte, sofern gesetzlich vorgesehen
    • Erteilung von Platzverweisen bei störendem oder gefährdendem Verhalten
    • Hilfeleistungen aller Art
  • Gesundheitsaufsicht
    • Einschreiten bei Infektionsgefahren durch Schädlingsbefall und Ratten
    • zwangsweise Unterbringung von psychisch kranken Personen
  • Gewerbe- und Gaststättenrecht
    • Kontrollen der gaststättenrechtlichen Auflagen und Konzessionen
    • Überprüfung des angestellten Personals hinsichtlich dem Infektionsschutzgesetz
    • Überprüfung illegaler Beschäftigung
    • Überwachung des Reisegewerbes, der Sommergärten, der Warenauslagen im Einzelhandel, der Wettbüros sowie Spielotheken
  • Grünanlagensatzung
    • Einschreiten bei unangeleinten Hunden
    • Einschreiten bei Grillen, Zelten, widerrechtlichem Parken und Sachbeschädigungen
  • Immissionsschutzrecht
    • Lärmbeschwerden bei Gaststätten, aus der Nachbarschaft und bei Veranstaltungen
    • Einschreiten bei Geruchsbelästigungen
  • Jugendschutzrecht
    • Zuführung an die Eltern in den Nachtstunden
    • Zuführung an das Jugendamt oder Polizei bei „Heimausreißern“
  • Kampfhunde
    • Überprüfung, Ermittlung, Einziehung und Sicherstellung von Kampfhunden
  • Lotterierecht
    • Kontrollen von genehmigten Tombolen und Ausspielungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
    • Überprüfung der Auflagen
  • Melderecht
    • Wohnsitzermittlungen im Auftrag städtischer Ämter oder anderer Behörden
    • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Meldegesetz
  • Naturschutzrecht/Baumschutzsatzung
    • Verhinderung bzw. Feststellung von Verstößen gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen
  • Personenbeförderungsrecht
    • Taxenkontrollen hinsichtlich Vorhandensein von Konzession
    • Überprüfung von Personenbeförderungsscheinen
    • Eichbescheinigung des Taxameters
    • Überprüfung der Sauberkeit im Fahrzeug
  • Graffitibekämpfung
  • Prostitution
    • Bekämpfung der verbotenen Prostitution
  • Sammlungsrecht
  • Straßenverkehrsrecht
    • Beschlagnahme von Führerscheinen auf Grund richterlicher oder staatsanwaltlicher Beschlüsse
    • Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen der Einziehung der Fahrerlaubnis bei Vorliegen eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses
    • Ermittlungen bzw. Strafverfahren bei Missbrauch oder Fälschung von Behindertenausweisen
    • Gefahrenabwehr bei Trunkenheit am Steuer, unsicherer Ladung etc.
    • Überwachung von gesperrten Wegen und Feldgemarkungen
    • Ahndung von Fahrzeugmängeln
    • Beseitigung verkehrswidriger Zustände zur akuten Gefahrenabwehr
    • Einziehung und Beschlagnahme von Waffen, Waffenscheinen und Waffenbesitzkarten auf Anordnung der Fachbehörde oder des Gerichts
  • Straßenverkehrszulassungsrecht für Kraftfahrzeuge
    • Ermittlungen und Vollstreckungsmaßnahmen (Entstempelung des Kennzeichens) für die Kfz-Zulassungsstelle bei nicht vorhandenem Versicherungsschutz, bei Kraftfahrzeugsteuerschulden oder bei technischen Mängeln
  • Versammlungsrecht
    • Überprüfung von Demonstrationen
    • Überwachung von Auflagen in Absprache mit dem zuständigen Fachbereich für Demonstrationen/Versammlungen
  • Waffenrecht
    • Kontrollen des verbotenen Waffenhandels im Reisegewerbe und Marktverkehr
    • Bei Personenkontrollen wird aus Gründen der Eigensicherung auf verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz geachtet
  • Wasserrecht
    • Feststellung wasserrechtswidriger Zustände wie zum Beispiel unzulässige Einleitung in Gewässer, Abwassersammelgruben, Grundwassernutzungen, Verunreinigung des Erdreiches
    • Unterrichtung der Unteren Wasserbehörde im Umweltamt

Befugnisse

Die Bediensteten der Kommunalpolizei haben im Rahmen ihrer Aufgabenstellung die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten gemäß § 99 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), sind Vollziehungsbeamte und Hilspolizeibeamte(§ 99 HSOG). Sie haben damit folgende Kompetenzen:

  • Personenüberprüfungen und Identitätsfeststellungen
  • vorläufige Festnahmen und Personalienfeststellung (Sistierung)
  • Platzverweise und Verbringungsgewahrsam
  • Sicherstellungen
  • Verkehrsregelnde Eingriffe in den Verkehr, Erteilen von polizeilichen Weisungen
  • Entgegennahme von Anzeigen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Anwendung unmittelbaren Zwanges mit körperlicher Gewalt, Hilfsmitteln und Waffen

Die Angehörigen sind nach dem Legalitätsprinzip zur Strafverfolgung verpflichtet.

Uniform

Die Kommunalpolizei trägt seit Ende 2007 eine neue blaue Uniform, die der Dienstbekleidung der hessischen Polizei ähnelt.

Siehe dazu: Polizeiuniform (Abschnitt Hessen)

Fahrzeuge

Die Kommunalpolizei Darmstadt nutzt als Dienstfahrzeuge überwiegend Fahrzeuge der Marke BMW und Opel. Vereinzelt kommen auch Fahrzeuge anderer Hersteller wie zum Beispiel Volkswagen zum Einsatz.

Aktuelle Streifenwagen sind Opel Combo, Opel Astra, Opel Frontera und Opel Vectra. Vereinzelt kommen immer noch ältere Fahrzeuge des Modells VW Golf zum Einsatz.

Zivileinsatzfahrzeuge sind zur Zeit überwiegend Fahrzeuge des Typs BMW 5er.

Farbgebung

Im Zuge der Farbumstellung änderte sich die Farbe der Fahrzeuge von grün-silber zu blau-silber bzw. blau-weiß. Die ersten blau-silbernen Streifenwagen wurden Anfang 2007 beschafft.

Neue Dienstfahrzeuge werden ausschließlich in der Farbgebung blau-silber bzw. blau-weiß beschafft.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.presse-darmstadt.de/index.php?id=einzelansicht0&no_cache=1&tx_ttnews[cat]=37&tx_ttnews[pS]=1230159221&tx_ttnews[pointer]=3&tx_ttnews[tt_news]=1274&tx_ttnews[backPid]=11
  2. http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/310-63-hsog/paragraphen/para99.htm
  3. http://www.dafacto.com/artikel/ar/09680/index.html
  4. http://stadtleben.de/darmstadt/aktuelles/stadtgespraech/2007/08/06/kommunalpolizei-kontrolliert-leinenpflicht/

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