Kondemnation

Kondemnation

1. Die Kondemnation ist eine öffentlich erklärte Ächtung (lat. condemnare für verdammen).

Verschiedene Organisationen sprachen oder sprechen solche Ächtungen aus:

  • religiöse Autoritäten wie der Papst mit den sogenannten „Bullen“,
  • staatliche Autoritäten im Mittelalter (mit der Erklärung von Personen z. B. zu „Vogelfreien“),
  • supranationale Organisationen wie die UN, die z. B. das Regime Nigerias zur Zeit des Militärdiktators Sani Abacha mit Kondemnation belegte.

Mit der Kondemnation werden

  • neben der Begründung für sie
  • in aller Regel auch Verhaltens-Empfehlungen für Personen und Unternehmen genannt,
    • insbesondere keinen Umgang mit der inkriminierten Person oder Institution zu pflegen,
    • ihnen keine Hilfe zu leisten,
  • sowie Folgen benannt, die die Kondemnation aussprechende Institution gegen Personen, Institutionen und Unternehmen in dem Fall verhängen wird, dass diese der Ächtung und ihren Bedingungen keine Folge leisten.

2. Unter Kondemnation versteht man in der zivilen Seefahrt die Feststellung der Reparaturunfähigkeit oder -unwürdigkeit eines Seeschiffes durch einen Sachverständigen, eventuell unter Hinzuziehung des Konsuls. Die Kondemnation gibt dem Kapitän in der Regel das Recht zum Notverkauf von Schiff und Ladung.

3. Im Kriegsfalle ist unter Kondemnation die Verurteilung aufgebrachter Schiffe und Waren durch ein Prisengericht und die Entscheidung anzusehen, dass die Fortnahme zu Recht besteht.[1]

Einzelnachweise

  1. Georg v. Alten (Hrsg.): Handbuch für Heer und Flotte. Band 5, Deutsches Verlagshaus Bong & Co., Berlin 1913, S. 504.

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  • Kondemnation — (lat.), Verurteilung; im Seekriegswesen die Entscheidung, daß ein Schiff als gute Prise, d. h. als nach völkerrechtlichen Grundsätzen mit Recht erbeutet, anzusehen sei (s. Prise). Außerdem spricht man im Seehandelsrecht und namentlich im… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kondemnation — (lat.), Verurteilung; die Erlaubnis zum öffentlichen Verkauf eines Schiffs; auch die vom Prisengericht gebilligte Beschlagnahme eines Schiffs; kondemieren, verurteilen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kondemnation — Kon|dem|na|ti|on 〈f. 20〉 1. Verurteilung, Verdammung 2. Erklärung der Reparaturunfähigkeit eines Schiffes [<lat. condemnatio „Verurteilung“; zu damnare „verurteilen, verdammen“] * * * Kon|dem|na|ti|on, die; , en [lat. condemnatio] (bildungsspr …   Universal-Lexikon

  • Kondemnation — 1. Prise; 2. Gutachten eines Experten, durch das festgestellt wird, dass ein durch Kollision, Brand, Strandung o.a. beschadigtes Schiff nicht mehr repariert werden kann, sich eine Reparatur nicht mehr lohnt …   Maritimes Wörterbuch

  • Kondemnation — Kon|dem|na|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Verurteilung, Verdammung 2. Erklärung der Reparaturunfähigkeit eines Schiffes 3. Einziehung eines feindl. Schiffes nach einer Entscheidung eines Prisengerichtes [Etym.: <lat. condemnatio… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kondemnation — Kon|dem|na|ti|on die; , en <aus lat. condemnatio »Verurteilung«>: 1. (veraltet) Verurteilung, Verdammung. 2. Erklärung eines Sachverständigen, durch die festgestellt wird, dass ein durch ↑Kollision, Brand, Strandung o. Ä. beschädigtes… …   Das große Fremdwörterbuch

  • kondemnation — kon|dem|na|tion sb., en, er, erne (erklæring om at noget er kassabelt) …   Dansk ordbog

  • kondemnation — s ( en, er) SJÖFART …   Clue 9 Svensk Ordbok

  • Kondemnation — Kon|dem|na|ti|on, die; , en <lateinisch> (veraltet für Verurteilung, Verdammung; Seewesen Erklärung eines Experten, dass die Reparatur eines beschädigten Schiffes nicht mehr lohnt) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Abacha — Sani Abacha (* 20. September 1943 in Kano; † 8. Juni 1998 in Abuja) war General und Militärdiktator von Nigeria (1993–1998). Ausbildung Der aus dem Hausa Volk stammende Sani Abacha wurde am 20. September 1943 in Kano, Nigeria geboren. Nach dem… …   Deutsch Wikipedia

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