Konnubium

Konnubium

Konnubium ist die Bezeichnung für die Verbindung zwischen ursprünglich voneinander abgegrenzten gesellschaftlichen Gruppen durch Heirat, beispielsweise zwischen Adeligen und gesellschaftlich aufgestiegenen Bürgerlichen. Das Konnubium gilt als wichtiger Indikator für Annäherung und gegenseitige Anerkennung beider Gruppen. Bezogen auf einzelne Familien gilt es als Maßstab für die soziale Stellung einer Familie.[1]

So wird die Heiratspolitik der Fugger mit einem ausschließlich altadeligen Konnubium als eine zentrale Grundlage deren sozialen Aufstiegs gesehen.[2]

Umgekehrt wird das sogenannte „geschlossene“ Konnubium, also Heiraten nur in der eigenen sozialen Gruppe, genutzt, um sich gegenüber anderen Gruppen abzugrenzen: „Die durch Vorrang der Rechte und Pflichten vor dem Volk, zunächst den Bauern, vom Hochmittelalter an auch der Stadtbürger, hervorgehobene Herrenschicht, deren Stand erblich und demgemäß stets darauf gerichtet war, sich durch geschlossenes Konnubium vom Volk abzuschließen.“[3]

Einzelnachweise

  1. kritsch Cord Ulrichs, 1997, Vom Lehnhof zur Reichsritterschaft, S. 133ff („Einige Bemerkungen über das Konnubium“)
  2. Martha Schad, Die Frauen des Hauses Fugger von der Lilie (15. - 17. Jahrhundert), 1989, S. 22ff („Konnubium mit dem höheren süddeutschen und österreichischen Adel“)
  3. Werner Conze, Christian Meier: Art. "Adel, Aristokratie", in: Otto Brunner, Werner Conze u. Reinhart Koselleck (Hg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch -sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 1, Stuttgart 1972, 1-48, hier 1.

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