- Kontrollierter Sichtflug
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Kontrollierter Sichtflug, abgekürzt CVFR (für controlled visual flight rules), ist ein Verfahren zur Durchführung von Sichtflügen entweder im kontrollierten Luftraum C oder bei nächtlichen Überlandflügen im kontrollierten Luftraum. Anders als vielfach angenommen ist CVFR keine abgespeckte Variante des Instrumentenfluges, sondern strikt dem Sichtflug zuzuordnen. Der Unterschied zum unkontrollierten Sichtflug liegt darin, dass beim CVFR die Flugparameter (Kurs, Höhe, Geschwindigkeit) von der Flugverkehrskontrolle vorgegeben werden.
Um den kontrollierten Sichtflug ausüben zu dürfen, muss der Pilot in der Lage sein, vorgegebene Flughöhen auf 100 Fuß genau einzuhalten, nicht mehr als zehn Prozent von der vorgegebenen Geschwindigkeit abzuweichen und den Kurs auf fünf Grad genau beizubehalten. Dazu erhält er theoretischen und mindestens 10 Stunden praktischen Unterricht.
Ferner reicht in FL 100 und darüber ein beschränktes Flugfunkzeugnis Typ 2 (BZF 2) in deutscher Sprache nicht mehr aus, Typ 1 für die Durchführung des Flugfunks in englischer Sprache ist notwendig.
Den kontrollierten Sichtflug und das Erfordernis einer eigenen Berechtigung zum Einflug in den Luftraum C gibt es so nur in Deutschland. Seit der Einführung der europäischen Flugausbildung zum Privatpiloten sind die entsprechenden Inhalte in der Ausbildung enthalten, eine spezielle Qualifikation ist nicht mehr erforderlich. Piloten mit älteren bzw. nationalen deutschen Fluglizenzen können diese Berechtigung in einer theoretischen und praktischen Ausbildung erwerben. Ebenso soll die Durchführung kontrollierter Sichtflüge mit Luftsportgeräten europaweit eingeführt werden.
Nachtflugqualifikation
Wird zusätzlich eine Aufbauausbildung absolviert (Nachtflugqualifikation), darf dann auch nachts nach Sichtflugregeln geflogen werden (NVFR, night), wobei für Nachtflüge stets ein Flugplan aufgegeben werden muss. VFR-Flüge bei Nacht sind nur von/nach dafür zugelassenen Flugplätzen zugelassen (ausgenommen Such-, Rettungsflüge usw.), der Pilot benötigt dafür eine NVFR-Berechtigung, das Luftfahrzeug eine NVFR-Ausrüstung und der Flugplatz eine Landebahnbefeuerung.
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