Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände

Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände
Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände
Korrekte Trageweise des Kriegsabzeichens am Waffenrock der Marinesoldaten erkennbar
Kommodore Friedrich Ruge (Mitte) bei der Besichtigung einer Minensuchboot-Flottille

Das Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände wurde am 31. August 1940 durch den Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Großadmiral Erich Raeder gestiftet. Es konnte an alle Besatzungen von Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände bei Erfüllung der folgenden Tatbestände verliehen werden. Eine Verleihung postum war ausgeschlossen.

Inhaltsverzeichnis

Aussehen

Das hochovale, aus Tombakbronze gefertigte Abzeichen (später Feinzink) zeigt mittig eine explodierende Seemine inmitten des Meeres. Die dabei entstehende Wasserfontäne wurde vom Berliner Grafiker und Bildhauer Otto Placzek stilisiert wiedergegeben. Das so angebrachte Symbol der Minensuchboote wird dabei von einem goldenen Eichenkranz umschlossen und zeigt an seiner oberen Seite das Hoheitsabzeichen der Kriegsmarine, ein Adler mit ausgebreiteten Schwingen, der in seinen Fängen ein auf dem kopfstehendes Hakenkreuz hält. Bei der Brillantstufe dieser Auszeichnung, wurde das bestehende Hakenkreuz durch ein größeres Hakenkreuz mit eingesetzten zwölf Brillanten ersetzt. Ansonsten war es gleich.

Stiftungserlass

Der Stiftungserlass des Kriegsabzeichens für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände wurde am 11. September 1940 im Reichsgesetzblatt veröffentlicht. Sein voller Wortlaut war:

Der harte und gefahrvolle Dienst der Minensuch- U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände, die mit ihren kleinen Fahrzeugen im Kampf gegen U-Boot, Minen und Fliegergefahr dauernd den Unbilden der Witterung ausgesetzt sind, verlangt von jeden Mann an Bord vollen Einsatz und hohe Nervenanspannung. Der Dienst ist besonders entsagungsvoll und zermürbend, da der Verwendungszweck es dem Einzelnen in den meisten Fällen nicht ermöglicht, sich im unmittelbaren Kampf gegen den Feind persönlich vor seinen Kameraden auszuzeichnen. In Anerkennung der verantwortungsvollen und erfolgreichen Tätigkeit dieser Streitkräfte ordne ich die Einführung eines Kriegsabzeichens für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände an.

Verleihungsbedingungen

Die Verleihungsbedingungen wurden im Marineverordnungsblatt vom 11. September 1940 veröffentlicht. Diese waren:

  • I. Allgemeine Bedingungen
    • Würdigkeit, gute Führung, keine Arreststrafe in den letzten 6 Monaten
  • II. Besondere Bedingungen
    • a) Teilnahme an drei Gefechten oder
    • b) besondere Auszeichnung bei Fahrten im Operationsgebiet oder sonstiger hervorragender Einzeltat oder
    • c) Teilnahme an einer hervorragenden Unternehmung nach Entscheidung des Flottenchefs bzw. Kommandierenden Admirals
  • III. Die mit der Verleihung beauftragten Befelhshaber werden ermächtigt, gegebenenfalls im Einvernehmen mit dem entsprechenden Befehlshaber des anderen Bereichs an Stelle der vorstehend bezeichneten besonderen Bedingungen gleichwertige, der Eigenart des betreffendes Verbandes angepaßte Bedingungen einzusetzen, z.B. für Minensuchverbände:
    • 60 Tage in See zur Erfüllung der dem betreffenden Verband obliegenden Kriegsaufgaben oder Räumen von scharfen Sperren an 10 verschiedenen Tagen oder Teilnahme an 25 Stichfahrten in minengefährlichen Gebiet oder 25 Tage Geleitzugdienst (Norwegen, Kattegat und Skagerrak und außerhalb Terschelling-Horns-Riff) oder Legen von 10 Minensperren usw.
  • IV. Ferner kann das Abzeichen verliehen werden:
    • a) an Überlebende eines Bootes, dass durch Feindeinwirkung verlorengegangen ist oder
    • b) in besonderen Fällen an Verwundete (mit gleichzeitiger Verleihung des Verwundetenabzeichens)

Erweiterte Verleihungsbedingungen

In den folgenden Monaten und Jahren erließ das Marineoberkommando noch mehrere ergänzende Verleihungsbedingungen, um auch diejenigen Marinesoldaten zu würdigen, die von den bisherigen Verleihungsbedingungen des Abzeichens bisher nicht erfasst worden waren. Diese waren:

23. Mai 1941

Der Geheime Ostseestationstagesbefehl betraf in erster Linie eine genauere Definierung der Seegebiete, die die Verleihung des Kriegsabzeichens für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände eingrenzen sollte. Der volle Wortlaut dieser Verfügung war:

  • 1. Nordsee:
    • a) Die innere Deutsche Bucht südlich 55° 38′Nord, östlich der Ostgrenze des deutschen Warngebietes (Westwall).
    • b) Das Seegebiet südlich der des deutsches Warngebiets (Westwall) bis 53° Nord.
    • c) Ein 12sm breiter Streifen längs der jütländischen Küste zwischen 57° Nord und 55° Nord.
  • 2. Ostsee:
    • a) Bis 10. April 1940 die gesamte Ostsee südlich der deutschen Warngebiete an den Ostseeausgängen und an dem Warngebiet Kleiner Belt (Ausnahme siehe unter Nr. 1 Bucstabe c)).
    • b) Ab 11. April 1940 die gesamte Ostsee, die Ostsee-Eingänge und das Kattegatt südlich 58°.
    • c) In der Zeit vom 1. September 1939 bis zum 5. Oktober 1939 die Ostsee nur westlich der Linie Swinemünde-Bornholm.
  • 3. Westen:

Das Seegebiet der Wege Rosa und Rot sowie der Raum vor diesen Wegen küstenwärts außerhalb der Ansteuerungstonnen der Häfen und Flussmündungen.

28. April 1942

Ferner kann das Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände verliehen werden:

  • an die ehemaligen Angehörigen des durch ein Unterseeboot-Torpedo versenkten Artillerie-Schulschiff „Brummer“. Das Schiff selber war am 14. April 1940 im Kattegatt durch britische Seestreitkräfte versenkt worden.

Mitte 1943

Der Oberbefehlshaber der Luftwaffe Hermann Göring verfügte mit einem Rundschreiben im Luftwaffenverordnungsblatt Mitte 1943, dass das Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände auch an die Angehörigen der Marine-Sicherungsverbände, (JU 52 Besatzungen) die eigentlich der Luftwaffe unterstanden, vorbehaltlos die Trage- und Annahmeberechtigung des Abzeichens. Dies stellt insofern ein Kuriosum dar, als das Göring bisher die Annahme von Abzeichen anderer Teilstreitkräfte der Wehrmacht kategorisch untersagt hatte.

Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände mit Brillanten

Nach Verleihung des Eichenlaubes zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes war es in der Kriegsmarine üblich, das zuvor verliehene entsprechende Kampfabzeichen mit Brillanten zu verleihen. Folgt man dieser offiziellen Verleihungspraxis, so wäre das Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände mit Brillanten nur an vier Personen verliehen worden.

Für die Verleihung des Kriegsabzeichens für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände sind in Frage gekommen:
Fregattenkapitän Karl-Friedrich Brill (Eichenlaubverleihung 22. Oktober 1944 (330. Verleihung postum) Brillantstufe wurde der Witwe ausgehändigt Kapitän zur See Gerhard von Kamptz (Eichenlaubverleihung 14. April 1943 (225. Verleihung) Brillantstufe nie erhalten) Flottillenkapitän Fritz Breithaupt (Eichenlaubverleihung 10. Februar 1944 (387. Verleihung) Brillantstufe nie erhalten) Flottillenkapitän Karl Palmgren (Eichenlaubverleihung 11. Juli 1944 (523. Verleihung) Brillantstufe nie erhalten)

Anmerkung zur Verleihung an Karl-Friedrich Brill (postum)

Die Verleihung der Brillantstufe an den Fregattenkapitän Karl-Friedrich Brill, seinerzeit Kapitän des Minenschiffes JUMINDA stellt eine Besonderheit dar, da Brill das Eichenlaub am 18. November 1943 postum (330. Verleihung) erhalten hat, nachdem er am 22. Oktober 1944 nordwestlich von Porto/San Stefano (Mittelmeer) bei einem Seegefecht mit den britischen Seestreitkräften tödlich verwundet worden war. Das Seegefecht selber fand einerseits zwischen der JUMINDA und andererseits den US-amerikanischen Schnellbooten PT 206, PT 212 sowie PT 216 statt, in dessen Folge die JUMINDA am frühen Morgen des 22. Oktober 1943 durch Torpedotreffer sank. (vgl. auch PT-Schnellboot) Das Abzeichen mit Brillanten ist daher ebenfalls auch erst postum erfolgt. Nach Aussage der Witwe von Brill, soll diese das Abzeichen mit Brillanten am 18. Mai 1944 erhalten haben. Ein Foto des diesbezüglichen Schreibens des Admiralinspekteurs der Kriegsmarine (Raeder) sowie ein Bild des Abzeichens in Brillanten selber sind belegbar.[1]

Trageweise

Das Kriegsabzeichen für Minensuch-, U-Boot-Jagd- und Sicherungsverbände wurde als Steckabzeichen auf der linken Brustseite in und außer Dienst zu allen Uniformen der Wehrmacht getragen. Er konnte auch zu allen Uniformen der Partei und des Staates getragen werden. Zur bürgerlichen Kleidung durfte eine verkleinerte Form (16mm Nadel) der Auszeichnung am linken Rockaufschlag getragen werden. Bei Festanlässen war ein dementsprechender Miniaturanhänger zum Frakkettchen statthaft.

Sonstiges

Laut Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 ist das Tragen der Auszeichnung in der Bundesrepublik Deutschland nur ohne Hakenkreuz gestattet.

Literatur

  • Marineverordnungsblatt. 1940, Heft 36, S.743, Ziffer 676.
  • Marineverordnungsblatt. 1941, Heft 8, S.108, Ziffer 144.
  • Kurt-Gerhard Klietmann: Auszeichnungen des Deutschen Reiches. 1936–1945. Motorbuch, Stuttgart 1981, ISBN 3-87943-689-4.
  • Manfred Krellenberg: U-Boot-Jagd im Mittelmeer. Der Einsatz der 22. U-Jagdflottille. Verlag E. S. Mittler & Sohn GmbH, Hamburg u. a. 2003, ISBN 3-8132-0801-X.
  • Franz Thomas (Hrsg.): Die Ritterkreuzträger der Deutschen Wehrmacht. (1939–1945). Teil 7: Manfred Dörr: Die Überwasserstreitkräfte der Kriegsmarine. Band 1: A - K. Biblio-Verlag, Bissendorf 1995, ISBN 3-7648-2453-0.

Einzelnachweise

  1. U-Boot-Jagd im Mittelmeer - Der Einsatz der 22.U-Jagdflottille. Verlag E.S. Mittler & Sohn GmbH, ISBN 3-8132-0801-X, S.92

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