Kriegsrat

Kriegsrat
König Charles I. bei einem Kriegsrat vor der Schlacht bei Edgehill am 22. Oktober 1642; Gemälde von Charles Landseer, 1845

Als Kriegsrat bezeichnet man eine Versammlung von höheren militärischen Befehlshabern, welche in der Regel von einem Oberkommandierenden einberufen wird. Sie dient ihm, um über den moralischen und physischen Zustand seiner Truppen unterrichtet zu werden, und um die Ansicht der unteren Befehlshaber zur augenblicklichen militärischen Lage zu erfahren. Oft diente die Einberufung eines Kriegsrates der Verteilung der Verantwortlichkeit für den danach gefassten Entschluss auf alle anwesenden Offiziere. In der Literatur der sowjetischen Front- und Armeekommandeure - so bei Shukow, Konew, Tschuikow - taucht der Begriff "Kriegsrat" häufig auf. Er scheint eine Abbildung des Sowjet- (Räte-) Wesens auf das Militär gewesen zu sein und sich zumindest auf die größeren Einheiten (Front/Heeresgruppe, Armee, Korps und Division) erstreckt zu haben. In den typisch von Generalleutnants oder Generalobersten geführten Armeen bestand der Kriegsrat offenbar neben dem Armeebefehlshaber aus zwei weiteren Generälen, typisch im Range eines Generalmajors.

Später bezeichnete der Begriff einen höheren Beamten in den Kriegsministerien (Geheimer Kriegsrat, Wirklicher Geheimer Kriegsrat).

Sowjetunion

In der Literatur der sowjetischen Front- und Armeekommandeure - so bei Shukow, Konew, Tschuikow - taucht der Begriff "Kriegsrat" häufig auf. Er scheint eine Abbildung des Sowjet-(Räte-)Wesens auf das Militär gewesen zu sein und sich zumindest auf die größeren Einheiten (Front/Heeresgruppe, Armee, Korps und Division) erstreckt zu haben. In den typisch von Generalleutnants oder Generalobersten geführten Armeen bestand der Kriegsrat offenbar neben dem Armeebefehlshaber aus zwei weiteren Generälen, typisch im Range eines Generalmajors.

Titel

Für uns heute irreführend ist die Verwendung des Titels in Brandenburg-Preußen im 18. Jahrhundert. Die Amtsträger hatten mit der Finanzierung des Krieges zu tun, sie trieben Steuern ein und verwalteten die königlichen Domänen – hatten aber keinen militärischen Bezug.

Literatur

  • Bernhard von Poten (Hrsg.): Handwörterbuch der gesamten Militärwissenschaften. Bd.VI, Leipzig / Bielefeld 1878.

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