Kulturkampf in der Schweiz

Kulturkampf in der Schweiz

Der Kulturkampf in der Schweiz war eine Auseinandersetzung zwischen dem Staat und der katholischen Kirche unter Papst Pius IX. zur Zeit des Ersten Vatikanischen Konzils von 1870. Die innere Einigung der Schweiz als demokratischer Rechtsstaat war bereits 1848 gelungen und beendete deren gleichsam erste Phase des Kulturkampfs, den «Sonderbundskrieg».

Inhaltsverzeichnis

Konflikt um Gaspard Mermillod in Genf

Gaspard Mermillod

Ein Konflikt brach in Genf aus, wo der katholische Stadtpfarrer Gaspard Mermillod sich die bischöflichen Gewalten über die dortigen Katholiken hatte übertragen lassen, ohne Genehmigung der Regierung. Weil er die Gewalten trotz Protestes des Staatsrates ausübte, wurde er am 20. September 1872 abgesetzt. Die römische Kurie jedoch ernannte ihn am 16. Januar 1873 zum Apostolischen Vikar des Kantons Genf. Der Bundesrat wies ihn aus. Weil der Papst am 21. November in einer Enzyklika das Vorgehen der Schweizer Behörden als «schmachvoll» bezeichnete, brach der Bundesrat am 12. Dezember 1873 alle Beziehungen mit der Kurie ab und stellte dem in Luzern residierenden Nuntius (vatikanischen Botschafter) Gian Battista Agnozzi seine Pässe zu.

Bischof Eugène Lachat und die Auflösung des Bistums Basel

Der Bischof Eugène Lachat von Basel verkündete nach dem Konzil 1870 das Unfehlbarkeitsdogma, obwohl die Diözesankonferenz dies verboten hatte, also die Vertreter der am Bistum beteiligten Kantone Solothurn, Luzern, Zug, Bern, Aargau, Thurgau und Basel-Landschaft). Die Pfarrer Johann Baptist Egli (1821–1886) in Luzern und Paulin Gschwind (1833–1914) in Starrkirch wollte das neue Dogna nicht anerkennen. Lachat setzte sie ab und exkommunizierte sie. Deshalb sprachen die Kantone (ausser Zug und Luzern) am 29. Januar 1873 die Amtserledigung des Bistums aus. Da das Domkapitel sich weigerte, einen Bistumsverweser (einen Interimsbischof) zu ernennen, hoben die Behörden das Bistum am 21. Dezember 1874 auf. Sie liquidierten auch das Vermögen Lachats. Dieser verlegte seinen Sitz von Solothurn nach Luzern.

Zweite Bundesverfassung

Die zweite Schweizer Verfassung von 1874, durch Volksabstimmung ergültigt, gewährte erstmals in grösserem Umfang Religionsfreiheit. Sie nahm aber auch kulturkämpferische, also gegen die katholische Kirche gerichtete, Artikel auf:

  • Art. 50 besagte, dass die Errichtung von Bistümern der Genehmigung des Bundesrates unterliege
  • Art. 51 verbot den Jesuitenorden
  • Art. 52 verbot Klöster
  • Art. 75 entzog römisch-katholischen Geistlichen das passive Wahlrecht für den Nationalrat

Positiv erhielt die Schweiz mit der neuen Verfassung eine zivile Zivilstandsgesetzgebung und konsolidierte in einem zweiten Schritt nach der Verfassung von 1848 die staatliche Einheit über die Sprachen und Konfessionen hinweg.

Unruhen im Jura

Als 97 Geistliche des bernischen Jura, zu dem neben dem Berner Jura damals noch das Gebiet des heutigen Kantons Jura gehörte, gegen das Verfahren der Diözesankonferenz protestierten und Lachat als ihren rechtmässigen Bischof erklärten, wurden sie abgesetzt und, nachdem Unruhen in einzelnen Gemeinden durch militärische Besetzung unterdrückt worden waren, im Januar 1874 ausgewiesen. Diese letztere Massregel musste allerdings auf Anordnung des Bundes 1875 als verfassungswidrig zurückgenommen werden. Doch billigte das Berner Volk mit 70'000 gegen 17'000 Stimmen das Kirchengesetz, durch welches der Kanton Bern seine Staatshoheit in Kirchensachen wahrte.

Staatskatholisch-theologische Fakultät in Bern

Um für die Religionspolitik im katholischen Jura wählbare katholische Priesteramtskandidaten mit liberaler (das heisst antirömischer) Gesinnung zur Verfügung zu haben, errichtete der Berner Regierungsrat an der Universität Bern am 10. Dezember 1874 eine katholisch-theologische Fakultät. Sie berief hierfür an lehramtsfreier, wissenschaftlicher Theologie interessierte Persönlichkeiten aus dem deutschen und französischen Widerstand gegen die «neuen Dogmen» (Unbefleckte Empfängnis, Unfehlbarkeitsdogma) so unter anderen Ignaz von Döllinger, welcher ablehnte und seinen Schüler und späteren Biograf Johann Friedrich[1] für ein Jahr schickte, Hyacinthe Loyson[2], Henri Michaud[3], Philipp Woker[4] und Karl von Gareis[5].

Die Entstehung der Christkatholischen Kirche

Eduard Herzog, ungefähr 35jährig

Bereits 1871 erhoben sich starke Proteste gegen die Dogmen des Ersten Vatikanischen Konzils. Einer der Protagonisten dieses Protests war Professor und Nationalrat Walther Munzinger, der schon 1860 über Papsttum und Nationalkirche geschrieben hatte. Er organisierte am 18. September 1871 in Solothurn den ersten schweizerischen Katholikenkongress, der die Keimzelle der Christkatholischen Kirche bildete.

In Genf wurden die kirchlichen Verhältnisse durch Staatsgesetze neu geregelt, den Gemeinden das Recht der Pfarrerwahl übertragen und alle Korporationen aufgehoben (1875). Da die römischen Katholiken sich weigerten, den neuen Kirchengesetzen zu gehorchen, verloren sie die landeskirchlichen Privilegien, welche nun auf die christkatholischen (= altkatholischen) Gemeinden übergingen, von denen sich in Solothurn, Aargau, Zürich, Basel, Bern und Genf eine ganze Anzahl bildete; diese gaben sich auf einer «Nationalsynode» in Olten am 7. Juni 1876 eine Kirchenverfassung und wählten den zu diesem Zeitpunkt in der deutsch-katholischen Gemeinde in Krefeld wirkenden Pfarrer Eduard Herzog zum ersten christkatholischen Bischof der Schweiz.

Das Ende des Kulturkampfes

Die Wirren im Tessin und in Freiburg, welche der Widerstand gegen die Herrschaft der Ultramontanen verursachte, zwangen den Bundesrat wiederholt zur Einmischung, um der unterdrückten liberalen Minderheit einigermassen zu ihrem Recht zu verhelfen und offenbare Rechtsverletzungen zu verhindern. Der kirchliche Streit verlor dabei nach und nach seine Schärfe, und 1878 unterwarfen sich die römischen Katholiken in Bern und Solothurn den Kirchengesetzen. Die römische Kurie verzichtete auf ihren Plan, in Genf ein Bistum zu errichten, und ernannte Mermillod 1883 zum Bischof von Lausanne. Durch seine Versicherung, dass er den Staatsgesetzen loyal gehorchen werde, erwirkte Mermillod seine Anerkennung durch den Bund, während der Kanton Genf ihm diese verweigerte. 1884 wurde dann auch im Einvernehmen mit dem Papst die Wiederherstellung des Bistums Basel beschlossen, das mit dem apostolischen Vikariat im Tessin verbunden sein sollte. Lachat leistete auf das Bistum Verzicht, und der Propst des Domkapitels von Solothurn, Friedrich Fiala, wurde zum Bischof ernannt.

1920 führte die Schweiz die päpstliche Nuntiatur wieder ein. 1948 wurde vom Kanton Bern die Katholisch-theologische Fakultät in christkatholisch-theologische umbenannt, 2001 wurde sie mit der evangelisch-theologischen vereint, und kürzlich in «Theologische Fakultät» umbenannt.

Das Jesuitenverbot und der Klosterartikel wurden 1973 aufgehoben. Erst mit der dritten Verfassung von 1999 wurden römisch-katholische „Geistliche“ in den Nationalrat wählbar, die Zuständigkeit des Bundesrats für die römisch-katholischen Organisationseinheiten wagte man damals jedoch noch nicht aus der Verfassung zu streichen, zuviele Änderungen hätten die Annahme der Verfassung durch das Volk gefährden können. Doch in der Volksabstimmung vom 10. Juni 2001 wurde auch dieser letzte kulturkämpferische Artikel (Art. 72 Abs. 3 nBV) aufgehoben.

Siehe auch

Quellen

  • Augustin Keller: In rei memoriam: Aktenstücke zur Geschichte der kirchenpolitischen und kirchlichen Kämpfe der siebenziger Jahre, gesammelt und mit Bemerkungen begleitet. Aarau: Sauerländer, 1883

Literatur

  • Peter Stadler, Der Kulturkampf in der Schweiz. Eidgenossenschaft und katholische Kirche im europäischen Umfeld 1848–1888, Zürich 1984. 2. verbesserte Ausgabe 1996

Weblinks

Belege

  1. Friedrich, Johann: Der Kampf gegen die deutschen Theologen und theologischen Fakultäten in den letzten zwanzig Jahren: Rede gehalten zur Eröffnung der kath.-theol. Fakultät an der Hochschule Bern. Bern: Jent & Reinert, 1876
  2. Er war anfangs sehr aktiv, aber die Fakultät konnte ihn nicht halten.
  3. Ein überragender geistlicher Theologe, der seine Stellung zu Rom früh klar ausgedrückt hat: Michaud, Eugène: Le papauté antichrétienne. Paris 1872
  4. Der Vater der Gertrud Woker. Er hielt in Bern später auch Vorlesungen zur Geschichte an der Philosophischen Fakultät. Zur Fakultät und zu ihrem wissenschaftlichen und politischen Status äusserte er sich mehrfach, zum Beispiel: Woker, Philipp: Über katholisch-theologische Fakultäten. Der Katholik, II. Jg. 1879, Heft 12 ff.
  5. Er bekam den Lehrstuhl des während der Vorbereitungen zur Gründung der neuen Fakultät verstorbenen Walther Munzinger. Nach seiner Berner Zeit äusserte er sich: Gareis, Carl: Irrlehren über den Kulturkampf. Berlin 1876. In Bern begann er mit dem auch dorthin berufenen Landsmann und Kollegen das juristische Standardwerk über die Religionsgesetze der Schweiz, das dann noch zügig in Deutschland, wohin beide zurückberufen wurden, fertiggestellt wurde: Gareis, Carl/Zorn, Philipp: Staat und Kirche in der Schweiz. Eine Darstellung des eidgenössischen und kantonalen Kirchenstaatsrechtes mit besonderer Rücksicht auf die neuere Rechtsentwicklung und die heutigen Conflicte zwischen Staat und Kirche, Band 1, Zürich 1877, Band 2, Zürich 1878
Meyers Konversationslexikons logo.svg Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.

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