Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds

Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds

Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds wurde im Jahr 1800 als Stiftungsverwaltung für zahlreiche Bildungsstiftungen in Köln gegründet. Stifter und Förderer können hier ihre eigene Stiftung für die Bildung gründen und verwalten lassen. Die Stiftungen des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds fördern die Bildung junger Menschen in der gesamten Bundesrepublik. Die älteste vom Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds verwaltete Stiftung stammt aus dem Jahr 1422, die jüngste aus dem Jahr 2010. Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Satzung des Kultusministeriums vom 8. Dezember 1964. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds verwaltet heute das Stiftungsvermögen von 278 Stiftungen sowie historisches Schulvermögen. Aus den Erträgen dieses Stiftungs- und Schulvermögens finanziert er Stipendien, ideelle Förderprogramme und Förderprojekte. Die Stiftungen des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds fördern junge Menschen während ihrer Ausbildung an weiterführenden Schulen, Hochschulen und Universitäten. Begabte sowie sozial und gesellschaftlich engagierte junge Menschen werden finanziell und ideell unterstützt. Zudem bezuschusst der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds ausgewählte Projekte zur Förderung von Schülern mit besonderem Förderungsbedarf. Die Schüler- und Studienförderung des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds finanziert sich ausschließlich aus Stiftungsmitteln privater Herkunft und ist damit einzigartig in Deutschland. [1]

Inhaltsverzeichnis

Stipendienvergabe

Schwerpunkt der Bildungsförderung des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds ist die Vergabe individueller Stipendien an Studierende und Schüler. Es besteht keine spätere Rückzahlungsverpflichtung. Die Höhe eines Stipendiums bemisst sich an der jeweiligen sozialen und finanziellen Situation eines Bewerbers und wird in Form eines Zuschusses zu den Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten ausgezahlt. Jährlich werden rund 130 Studierende und 40 Schüler an weiterführenden Schulen mit Stipendien finanziell unterstützt. Jedes Jahr werden etwa 80 Studierende und 20 Schüler neu in das Förderprogramm aufgenommen. Zusätzlich werden jährlich rund 280 Schüler- und etwa 75 Studienstipendien an Familienstipendiaten, also die Nachkommen der 87 zum Teil sehr alten Familienstiftungen, vergeben.

Die finanzielle Unterstützung wird durch eine ideelle Förderung in Form eines Bildungs- und Mentoringprogramms ergänzt. Das Bildungsprogramm bietet Stipendiaten die Möglichkeit, sich in Seminaren und Workshops zu studien- sowie berufsrelevanten Themen fortzubilden. Das Mentoringprogramm hingegen ist ein Instrument zur Persönlichkeitsentwicklung und individuellen Karriereplanung der Geförderten. Es geht hierbei um den Erfahrungsaustausch und persönlichen Kontakt zwischen Alumnus und Stipendiat des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds. [2]

Förderprojekte

Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds unterstützt verschiedene Projekte zur Förderung von Schülern mit besonderem Förderungsbedarf.

Einsteigen – Aufsteigen!

Das Projekt Einsteigen – Aufsteigen! wird aus den Erträgen der „Helene-und-Paul-Plum“-Stiftung, die seit 2007 vom Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds verwaltet wird, finanziert. Das Projekt richtet sich an Jugendliche mit Lernschwierigkeiten und sozialen Problemen, die dabei unterstützt werden sollen, ihren Hauptschulabschluss zu erlangen und einen Ausbildungsplatz zu finden. Kern des Förderprogramms ist das individuelle Schülercoaching durch eine Diplompädagogin, die den Schülerinnen und Schülern bei häuslichen und schulischen Problemen hilft und sie auch nach dem Schulabschluss, z.B. bei der Suche nach einen Ausbildungsplatz, begleitet.

Kooperation Betrieb – Schule

Das Projekt Kooperation Betrieb – Schule ist eine Kooperation zwischen vier Kölner Berufskollegs, verschiedenen Unternehmen der Region und dem Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Berufsvorbereitung für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene. Die Teilnehmer verbringen ein Jahr lang drei Tage in der Woche in einem handwerklichen oder industriellen Betrieb, um praktische Erfahrungen sammeln zu können. An den übrigen beiden Werktagen findet Unterricht an den Berufsschulen statt. Ziel des kooperativen Praktikums ist die Übernahme in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis und eine persönliche Stabilisierung der Jugendlichen.

Studienkompass

Ziel des Förderprojekts ist es, Schülerinnen und Schüler aus nicht-akademischen Elternhäusern zur Aufnahme eines Studiums zu motivieren und ihnen auf diesem Weg Unterstützung zukommen zu lassen. Das Projekt Studienkompass ist eine Initiative der Accenture-Stiftung, der Deutsche Bank Stiftung und der Stiftung der Deutschen Wirtschaft. Schirmherrin des Programms ist die Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan. Das Förderprogramm unterstützt junge Menschen in den letzten beiden Schuljahren bei der Studienorientierung und begleitet sie bis zum Ende des ersten Studienjahres. Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds fördert das Projekt am Standort Köln. 35 Schülerinnen und Schüler Kölner Schulen nehmen am Studienkompass 2010-2013 teil. [3]

Begleitung von Stiftungsgründungen

Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds ist eine Dachorganisation für derzeit 278 Bildungsstiftungen. Seit über 200 Jahren gründen hier private Stifter eigene, rechtlich unselbstständige Stiftungen. Jede Stiftung trägt den Namen ihres Stifters und hat eine eigene Stiftungssatzung mit individuell ausgestaltetem Stiftungszweck. Ein Stifter kann verschiedenste Vermögensanlagen, wie z.B. landwirtschaftliche Flächen, Immobilien und Wertpapiere, in seine Stiftung einbringen. Der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds begleitet Stifter während der Phase der Stiftungsgründung sowie bei der Entwicklung und konkreten Umsetzung eigener Förderideen und -projekte. So ist es z.B. möglich, aus den Erträgen der eigenen Stiftung benachteiligte und begabte Schüler und Studierende durch Stipendien zu fördern, bereits bestehende Projekte zu unterstützen oder neue Förderprojekte zu kreieren sowie einen Preis, etwa für besonderes soziales Engagement, zu vergeben. Die älteste Studienstiftung, die heute vom Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds verwaltet wird, stammt aus dem Jahr 1422. Sie wurde von dem Arzt Johann Wesebeder fundiert. Die beiden jüngsten Stiftungen stammen aus dem Jahr 2010. Die Stiftung „Karin-Doris und Berno S. Mattern“ wurde zur finanziellen Unterstützung junger Studierender gegründet, die Stiftung „Chancen für Kinder“ zur Verminderung von Bildungsnotständen bei Kindern und Jugendlichen. [4]

Vermögensverwaltung

Das Vermögen des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds besteht aus dem Gymnasialfonds, mit rund einem Drittel des Gesamtvermögens sowie historischem Schul- und Kulturvermögen, und dem Stiftungsfonds, der etwa zwei Drittel des Gesamtvermögens ausmacht und derzeit 278 Stiftungen in sich vereint. Bei der Wahl geeigneter Vermögensanlagen wird berücksichtigt, dass sowohl das Stiftungsvermögen sicher im Wert erhalten bleibt als auch die Erträge maximiert werden. Das Vermögen der Stiftungen wird in unterschiedliche und breit gefächerte Anlageklassen investiert (37 % in landwirtschaftlichen Grundbesitz, 22 % in Immobilien, 25 % in Erbbaurechte, 16 % in Finanzanlagen). [5]

Geschichte

Die Geschichte des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds als zentrale Verwaltung alter Kölner Studienstiftungen und historischen Schulvermögens beginnt im Jahr 1800, als unter der französischen Fremdherrschaft in Köln von 1794 bis 1814 auch das Verwaltungs- und Schulwesen im Rheinland neu organisiert wurde. Die Geschichte der privaten Kölner Studienstiftungen beginnt allerdings schon etwa 400 Jahre zuvor.

1388 – 1798 Die alte Universität zu Köln

Bald nach der Gründung der Kölner Universität im Jahr 1388 entstanden in Köln die ersten privaten Stiftungen. Ohne private Vermächtnisse wäre das Schul- und Universitätssystem in Köln auch gar nicht lebensfähig gewesen, da es nicht – wie andere Universitäten zur damaligen Zeit – von einem finanzkräftigen fürstlichen Landesherren finanziert wurde und deshalb von den Kölner Bürgern getragen werden musste. So entstanden in Köln drei aus privaten Mitteln geförderte Gymnasien, ursprünglich Bursen genannt: das Tricoronatum, das Montanum und das Laurentianum, die schnell zum festen Bestandteil der alten Universität wurden. Die drei Studienhäuser bildeten die Artistenfakultät, benannt nach den Sieben Freien Künsten, die dort gelehrt wurden und die auf die höheren Studien (Theologie, Jurisprudenz, Medizin) an der Universität vorbereiten sollten. Das Tricoronatum, das Montanum und das Laurentianum bildeten somit eine Art Eingangsfakultät für die Kölner Universität. Durch Vermächtnisse und Stiftungen förderten Geistliche, vermögende Bürger sowie Regenten und Lehrer der besagten Gymnasien und der alten Universität die drei Unterrichtsanstalten und damit das Kölner Studienwesen. Im Jahr 1422 gründete der Mainzer Arzt Johann Wesebeder die erste solcher Studienstiftungen an der alten Universität Köln, und bis zu deren Auflösung im Jahr 1798 folgten über 160 Personen seinem Beispiel. Begünstigte waren meist Familiennachkommen oder begabte und bedürftige junge Männer aus dem Heimatort des jeweiligen Stifters. Verwaltet wurden die privaten Stiftungen von den jeweiligen Regenten der Kölner Gymnasien.

1794 – 1814 Französische Herrschaft

Die napoleonischen Kriege brachten für das Bildungs- und Stiftungswesen in Köln grundlegende Veränderungen mit sich. Im Oktober 1794 besetzten französische Truppen die freie Reichsstadt Köln. Nachdem das Rheinland durch die französischen Revolutionstruppen besetzt worden war, wurde die Bildungslandschaft komplett umstrukturiert: Die alte Kölner Universität und die Kölner Gymnasien Tricoronatum, Montanum und Laurentianum wurden im Jahr 1798 aufgelöst. Bei der Auflösung dieser Unterrichtsanstalten und der Entlassung der Regenten, die bis dahin ja die Studienstiftungen verwaltetet hatten, fiel das Schul- und Stiftungsvermögen zunächst dem Staat zu. Es wurde eine Zentralschule gegründet, zu deren Finanzierung man das umfangreiche Stiftungs- und Schulvermögen der alten Einrichtungen verwendete. Statt der früheren Regenten übernahmen nun die Professoren der Zentralschule die Verwaltung des Schul- und Stiftungsvermögens. Da diese Professoren-Verwaltung mit der ihr gestellten Aufgabe offensichtlich überlastet war, wurde sie nach zwei Jahren von ihrer Verwaltungsfunktion entbunden und durch eine fünfköpfige Kommission aus Kölner Geschäftsleuten und Verwaltungsjuristen ersetzt. Dieser vom zuständigen Präfekten ernannten Kommission wurde die Aufgabe übertragen, die Verwaltung unentgeltlich und unter staatlicher Aufsicht zu führen. Diese am 20. Juli 1800 erfolgte Einsetzung der Kommission versteht der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds als Geburtsstunde seiner heutigen Verwaltungstätigkeit. Durch das von Kaiser Napoleon I. erlassene "Brumaire-Dekret" von 1805 fand dieses Verwaltungsgebilde seine offizielle Bestätigung. Durch das Dekret wurde der so entstandenen zentralen Stiftungsverwaltung vermögensrechtliche Autonomie und somit die Eigenschaft einer juristischen Person zugesprochen.

Der Gymnasial- und der Stiftungsfonds

Im Zuge der Schaffung einer neuen Stiftungsverwaltung wurde das Schul- und Stiftungsvermögen in zwei Fonds unterteilt, zum einen den Schulfonds – später Gymnasialfonds genannt – mit dem Vermögen der alten Gymnasien einschließlich ihrer Kunst- und Kulturgüter, zum anderen den Stiftungsfonds mit allen Studien- und Familienstiftungen. Aus dem Gymnasialfonds werden heute die ehemals katholischen Kölner Gymnasien, das Apostel- und das Dreikönigsgymnasium, gefördert. Die Erträge fließen zum Teil direkt an das Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, das Schulträger der beiden Gymnasien war. Die Kunst- und Kulturgüter der alten Gymnasien, das „Physikalische Kabinett“, die „Grafische Sammlung“ und die „Gymnasialbibliothek“, befinden sich heute als Dauerleihgaben im Kölnischen Stadtmuseum, im Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud in Köln und in der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln. Der Stiftungsfonds enthält mittlerweile 278 rechtlich unselbstständige Bildungsstiftungen. Aus diesem Fonds werden Stipendien an Schüler und Studierende vergeben und Förderprojekte finanziert. Der Stiftungsfonds ist auf Zuwachs angelegt: Hier können Stifter eine persönlich auf sie zugeschnittene Förderstiftung für die Bildung junger Menschen gründen und verwalten lassen.

1814 – 1918 Preußische Herrschaft

Mit dem Wiener Kongress 1815 wurde das Rheinland Teil des Königreichs Preußen. Damit begann auch in Köln die preußische Regierungszeit. Trotz der unsteten Herrschaftsverhältnisse konnte der Schul- und Stiftungsfonds in Köln seine Arbeit im Wesentlichen über 50 Jahre unverändert fortführen. Erst durch einen „Allerhöchsten Erlass“ erhielt die Stiftungsverwaltung im Jahr 1868 eine zeitgemäße, gesetzlich verankerte Rechtsgrundlage. Mit dem Jahr 1822 setzte eine neue Stiftungsgründungsperiode ein, die nach dem Ersten Weltkrieg allerdings jäh endete. Genau 100 Studienstiftungen wurden in diesem rund 100 Jahre währenden Zeitraum ins Leben gerufen. Die Stiftungen aus dieser Zeit waren nicht mehr vorrangig lokal gebunden, und Empfänger eines Stipendiums konnten nun Schüler und Studierende an allen deutschen Universitäten sein.

1933 – 1945 Nationalsozialismus

Während der NS-Zeit erfuhren die bisherigen Grundsätze der Stiftungsverwaltung beträchtliche Beschneidungen. Ab 1937 übernahm das NS-Regime die Rechte der Schulträgerschaft sowie auch die bis dato dem Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds obliegende Schulverwaltung. Von 1939 an wurde dem Gymnasialfonds die Gymnasialkasse entzogen und der Regierungshauptkasse zugeordnet sowie das Recht der Schulgeldeinziehung abgesprochen. Der nationalsozialistischen Weltanschauung missfiel vor allem, dass Erträge der Stiftungen unter anderem der Ausbildung von Theologen und Geistlichen zugutekamen. Konfessionell ausgerichtetes Bildungswesen wurde als Konkurrenz zur herrschenden Staatsideologie eingestuft und besonders beargwöhnt. Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs wurde der „Allerhöchste Erlass“ von 1868 durch eine im August 1942 erlassene neue Satzung aufgehoben. Die Satzungsänderung hatte zur Folge, dass Unterhaltszuschüsse ausschließlich an Bewerber "deutschen oder artverwandten Blutes" gezahlt werden durften. Gleichzeitig zu dieser Satzungsänderung benannte man den Gymnasial- und Stiftungsfonds in Schul- und Stipendienstiftung um. Den zuständigen Verwaltungsrat hatte man schon vorher teilweise mit ideologisch willfährigen Mitgliedern neu besetzt.

Nachkriegszeit

Seit 1951 trägt der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds wieder seinen alten, durch das NS-Regime zeitweise geänderten Namen. Bei einem Fliegerangriff im Jahr 1944 wurden die Geschäftsräume am Gereonshof unwiederbringlich zerstört. Im Oktober 1958 bekam der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds mit einem teilkriegszerstörten und nach Erwerb wiederhergestellten Gebäude am Stadtwaldgürtel den bis heute genutzten Geschäftssitz. Derzeit werden unter dem Dach des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds 278 Stiftungen verwaltet. [6]

Literatur

  • Bildung stiften. Hg.: Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds. Köln 2000.
  • Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds - Jahresbericht 2010. Hg.: Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds. Köln 2011.
  • Imagebroschüre Bildung stiften. Hg.: Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds. Köln 2007.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Quelle zu diesem Absatz ist die Homepage der Stiftung [1]
  2. Quelle zu diesem Absatz ist die Homepage der Stiftung [2]
  3. Quelle zu diesem Absatz ist die Homepage der Stiftung [3]
  4. Quelle zu diesem Absatz ist die Homepage der Stiftung [4]
  5. Quelle zu diesem Absatz ist die Homepage der Stiftung [5]
  6. Quelle zum gesamten Absatz ist die Homepage der Stiftung [6] sowie ’’Bildung stiften – Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds’’. Hg.: Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds. Köln 2000. S. 8-84.

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