L-79

L-79

Als Schmundt-Protokoll oder auch „Kleiner Schmundt“ bezeichnet man die Aufzeichnung Rudolf Schmundts über eine Rede Hitlers vor der militärischen Führungsspitze am 23. Mai 1939, in der Hitler seine Absicht verkündete, so bald wie möglich das Nachbarland Polen zu überfallen. Diese Aufzeichnung war eines der Schlüsseldokumente im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher (Dokument L-79).

Inhaltsverzeichnis

Anwesende

Bei der Rede im Arbeitszimmer Hitlers in der Neuen Reichskanzlei waren neben Hitler und seinem Chefadjutanten der Wehrmacht Schmundt anwesend:

  • die Oberbefehlshaber von Luftwaffe, Marine und Heer Göring, Raeder und von Brauchitsch sowie der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht Keitel,
  • der Generalinspekteur der Luftwaffe Milch, der Oberbefehlshaber des Marinegruppenkommandos Ost Albrecht,
  • die Generalstabschefs von Heer und Luftwaffe Halder und Jeschonnek, der Chef des Stabes der Seekriegsleitung Schniewind sowie der stellvertretende Chef des Wehrmachtführungsstabes Warlimont,
  • Görings persönlicher Adjutant Bodenschatz und Hitlers Heeres- und Luftwaffenadjutanten Engel und von Below.

Inhalt

In der Rede verkündete Hitler seinen Entschluss Polen zu überfallen mit den Worten:

„Es entfällt also die Frage Polen zu schonen und bleibt der Entschluß, bei erster passender Gelegenheit Polen anzugreifen. An eine Wiederholung der Tschechei ist nicht zu glauben. Es wird zum Kampf kommen.“[1]

In der Literatur wird aus diesem Dokument am häufigsten der Satz zitiert, der nachweist, dass die Auseinandersetzung um Danzig nur der Vorwand für den Krieg war. Der Satz lautet:

„Danzig ist nicht das Objekt, um das es geht. Es handelt sich für uns um die Erweiterung des Lebensraumes im Osten“[1]

Überlieferung

Hitlers Adjutant Nicolaus von Below schreibt in seinen Erinnerungen über dieses Dokument:

„Schmundt hatte sich während der Besprechung laufend Notizen gemacht und diese am folgenden Tag handschriftlich zu einem Bericht ausgearbeitet. Er deponierte ihn mit anderen Niederschriften in einem Panzerschrank. In späteren Jahren hat Schmundt alle derartigen Akten an den „Beauftragten für Geschichtsschreibung“ General Scherff, abgegeben. In dessen Archiv wurde der „Bericht 23. Mai 1939“ von den Alliierten gefunden und diente 1946 der Anklage im Nürnberger Prozess als Schlüsseldokument („Kleiner Schmundt“). Es war verständlich, das verschiedene Angeklagte versuchten, die Echtheit des Dokuments anzuzweifeln und einzelne Angaben in dem Bericht als falsch hinzustellen. Ich selbst habe mich als Zeuge in Nürnberg vorsichtig im Sinne der Angeklagten geäußert. Heute besteht kein Grund, die Echtheit von Schmundts Niederschrift zu verheimlichen. Die aufgeführten Teilnehmer waren alle anwesend, auch Göring und Oberst Warlimont. Es ist völlig ausgeschlossen anzunehmen, dass Schmundt den Bericht erst sehr viel später, etwa 1940 oder 1941, abgefaßt hätte. Ich kannte Schmundts Gewohnheit, solche Aufzeichnungen so schnell wie möglich nach den jeweiligen Ereignissen anzufertigen. Schmundt war als Generalstabsoffizier gewissenhaft und verantwortungsbewußt genug, um die Bedeutung solcher Gesprächswiedergaben richtig zu erkennen. Im übrigen entsprach der Inhalt der Niederschrift Hitlers Gedanken aus jener Zeit, wie ich sie nicht nur aus der Besprechung vom 23. Mai her kannte, sondern auch aus einzelnen anderen Gesprächen Hitlers im Kreise der Militärs.“[2]


Einzelnachweise

  1. a b Hier zitiert nach: Wolfgang Michalka: Deutsche Geschichte 1939-1945. Frankfurt am Main 1999, S. 165 f.
  2. Nicolaus von Below: Als Hitlers Adjutant 1937-45. Selent 1999, S. 164 f.

Weblinks

Siehe auch


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