Anlegestelle

Anlegestelle
Dieser Artikel behandelt den schwimmfähigen Schiffsanleger. Andere schwimmfähige Anleger siehe Schwimmsteg.
Schiffsanleger bei Eltville am Rhein
Anlegestelle für kleine Personenschiffe
Landseitige Gleitbahn mit Treppe

Ein Schiffsanleger, in der Binnenschifffahrt auch Steiger genannt, ist eine schwimmfähige, inselähnliche Anlagestelle für Schiffe und Boote meist an Fluss- oder Seeufern. Dafür wird ein Ponton über einen Steg mit dem Festland verbunden und der Schiffsanleger am Ufer mit Stahlseilen oder Ketten stationär befestigt. An beiden Verbindungsstellen befinden sich Gelenke, damit der Anleger bei Hochwasser aufschwimmen und sich bei Niedrigwasser senken kann. Über Steg und Ponton können Passagiere das Schiff erreichen oder Güter be-/ und entladen werden. Anlegestellen für kleinere Personenschiffe werden häufig an schrägen Uferböschungen mit Gleitbahnen ausgeführt. Durch Heben oder Senken der Brücke wird die Anlegestelle dem jeweiligen Wasserstand angepasst. Als Zugang zur Brücke ist eine Treppe zwischen den Gleitschienen.

Anlegestellen müssen vom zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt genehmigt werden. Beim Bau einer Anlegestelle sind alle sicherheitstechnischen Anforderungen zu erfüllen. Der Schwimmkörper muss rundum geschlossen sein, mindestens drei Zellen enthalten oder porendicht ausgeschäumt sein. Die Anlegestelle muss mit Sicherheitsmitteln (Rettungsring), Geländer und Absperrvorrichtungen versehen sein. Bei Anlegestellen in fließenden Gewässern wird der Schwimmkörper bootsförmig ausgeführt.

Standort

Während in ausreichend tiefen Fahrwassern ein Kai direkt am Ufer errichtet werden kann, finden sich Schiffsanleger an den seichteren Stellen oder in Gewässern mit starkem Tidenhub, insbesondere aber an Fließgewässern wie z. B. dem Rhein. Um eine schiffbare Tiefe zu gewährleisten, liegen die Anleger zwischen 5 und 15 Meter – in Ausnahmefällen auch bis 50 Meter – vor dem Ufer am Rande der Schifffahrtsrinne.

Die Anleger können nicht an jeder Art schiffbaren Gewässers genutzt werden, denn die Wellenbewegung des Meeres macht eine Installation an den meisten Küsten unmöglich. Dort werden entweder Seebrücken am offenen Meer oder Anleger in Form eines Piers in den Überseehäfen verwendet. Beiden ist gemeinsam, dass sie im Gegensatz zum Schiffsanleger fest verankert und nicht schwimmfähig sind.

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