Landesschulrat

Landesschulrat

Der Landesschulrat (LSR) ist seit 1868 in Österreich eine Schulbehörde des Bundes, die für ein Bundesland zuständig ist. Präsident ist der Landeshauptmann, der in allen Bundesländern durch einen Amtsführenden Präsidenten unterstützt wird.

Dem sogenannten Kollegium des Landesschulrats gehören neben dem Präsidenten stimmberechtigte Mitglieder an, die von den im Landtag vertretenen Parteien im Verhältnis ihrer Stimmenstärke vorgeschlagen werden. Darunter müssen sich gemäß Bundes-Schulaufsichtsgesetz [1] Eltern von schulbesuchenden Kindern sowie Lehrer befinden. Diese Bestimmung kann jedoch offensichtlich umgangen werden, wie das Beispiel des Bundeslandes Burgenland zeigt: Hier sind auch sämtliche "Elternvertreter" von Beruf Lehrer. [2]

Als Mitglieder mit beratender Stimme gehören dem Kollegium des Landesschulrats Kirchenvertreter, der Landesschularzt und Vertreter der Kammern an. Zusammensetzung, Aufgaben und Stellung des Landesschulrates sind in den Art. 81a und Art. 81b B-VG sowie im Bundes-Schulaufsichtsgesetz festgelegt. Obwohl der Landesschulrat eine Bundesbehörde ist, wirkt er auch an der Verwaltung des Pflichtschulen, die Einrichtungen des Landes oder der Gemeinde sind, mit. Unter Anderem obliegt den Landesschulräten die Auswahl der Lehrer sowie die Ausübung der Schulaufsicht. Zur Verwaltung der Pflichtschulen bestehen auf der Ebene der Verwaltungsbezirke weiters Bezirksschulräte.

Inhaltsverzeichnis

Stadtschulrat für Wien

Der Stadtschulrat für Wien ist in der Bundeshauptstadt Wien für die Verwaltung des Schulwesens zuständig. Seine Funktion entspricht jener der Landesschulräte in den anderen acht Bundesländern Österreichs. Derzeitiger Präsident des Stadtschulrates ist der Wiener Bürgermeister Michael Häupl. Amtsführende Präsidentin ist Susanne Brandsteidl.

Südtirol

Auch in Südtirol (Republik Italien) gibt es einen Landesschulrat, dessen Vorsitzender aus den Reihen der Elternvertreter gewählt wird. Dieser Landesschulrat ist keine Behörde, sondern ein Beratungsorgan, das von der zuständige Behörde (Schulamt) bei strategischen Entscheidungen angehört werden muss.

Der Südtiroler Landesschulrat hat drei Abteilungen (deutsch, italienisch und ladinisch) und drei Vorsitzende. Seit September 2006 ist der Bozner Historiker Christoph Hartung von Hartungen Vorsitzender für die deutsche Sprachgruppe.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundes-Schulaufsichtsgesetz §8 Rechtsinformationssystem des Bundes, abgerufen am 19. Jänner 2011
  2. Landesamtsblatt für das Burgenland, 80. Jahrgang, 52. Stück, 23. Dezember 2010 (PDF) Website des Landes Burgenland, abgerufen am 19. Jänner 2011

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