Landkreis Calbe a./S.

Landkreis Calbe a./S.

Der preußische, später sachsen-anhaltische Landkreis Calbe a./S. (= an der Saale) bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1950.

Inhaltsverzeichnis

Umfang

Der Landkreis Calbe a./S. umfasste am 1. Januar 1945:

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Juli 1816 der Kreis Calbe im Regierungsbezirk Magdeburg der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet. Das Landratsamt war in Calbe. Die Schreibweise schwankte zwischen Calbe, Calbe an der Saale und zuletzt Calbe a./S.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Calbe a./S. entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Calbe a./S. entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis seitdem zur neuen Provinz Magdeburg.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte besetzt.

Deutsche Demokratische Republik

Die sowjetische Militärverwaltung vereinigte 1945 die beiden Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg, den Freistaat Anhalt sowie Teile Braunschweigs zur neuen Provinz Sachsen, die 1947 nach der Auflösung Preußens zum Land Sachsen-Anhalt wurde. Im Jahre 1950 wurde der Landkreis Calbe aufgelöst. Der Großteil mit den Städten Schönebeck, Calbe und Barby bildete den Landkreis Schönebeck und wurde nach Auflösung des Landes Sachsen-Anhalt Teil des Bezirkes Magdeburg. Der östliche Teil um die Stadt Aken mit dem bedeutenden Elbhafen wurde dem Kreis Köthen und damit dem Bezirk Halle zugeschlagen. Der südliche Teil mit der Stadt Staßfurt wurde ebenfalls abgetrennt und bildete den Kreis Staßfurt.

Landräte

  • 1919 - 1922 Karl Bergemann

Kommunalverfassung

Die Landkreis Calbe a./S. gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherigen Stadtgemeinden Aken a./E., Barby a./E., Calbe a./S., Schönebeck und Staßfurt führten ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

Nach dem am 1. Februar 1932 erfolgten Zusammenschluss der beiden Stadtgemeinden Bad Salzelmen (bis 1926: Groß Salze) und Schönebeck mit der Landgemeinde Frohse führte die neue Stadtgemeinde zunächst den Namen Schönebeck-Bad Salzelmen. Dieser wurde aber bereits am 27. Februar 1932 in Schönebeck geändert.

Weblinks


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