Landkreis Landskron

Landkreis Landskron

Der Landkreis Landskron bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945 eine Stadt und 42 weitere Gemeinden. Der Landkreis Landskron hatte am 1. Dezember 1930 34.674 Einwohner, am 17. Mai 1939 32.637 Einwohner und am 22. Mai 1947 22.491 Einwohner.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Tschechoslowakei/deutsche Besatzung

Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Lanškroun zur Tschechoslowakei.

Am 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen dieses Gebiet. Stadt und Bezirk Lanškroun trugen fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnung Landskron. Der politische Bezirk Landskron umfasste den Gerichtsbezirk Landskron und die zum Deutschen Reich gehörigen Gemeinden und Gemeindeteile des Gerichtsbezirks Wildenschwert. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Landskron die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.

Deutsches Reich

Am 21. November wurde das Gebiet des Landkreises Landskron förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und trat zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.

Sitz der Kreisverwaltung war die Stadt Landskron.

Ab 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz). Danach trat der Landkreis Landskron zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Troppau zugeteilt.

Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach blieb der Landkreis Landskron in seinen bisherigen Grenzen erhalten. Vom Landkreis Hohenstadt erhielt er die Gemeinde Lußdorf und vom Landkreis Grulich die zum Deutschen Reich gehörigen Gemeinden und Gemeindeteile des Gerichtsbezirks Senftenberg, soweit sie an den Gerichtsbezirk Landskron angrenzten.

Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.

Seit 1945 gehört das Gebiet zunächst wieder zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der Tschechischen Republik.

Kommunalverfassung

Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:

  • Ortsgemeinde: Gemeinde,
  • Marktgemeinde: Markt,
  • Stadtgemeinde: Stadt,
  • politischer Bezirk: Landkreis.

Ortsnamen

Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.

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