Landkreis Reichenbach (Eulengebirge)

Landkreis Reichenbach (Eulengebirge)
Landkreise Reichenbach und Nimptsch, 1905

Der preußisch-deutsche Landkreis Reichenbach (Eulengebirge) bestand mit seinen Vorläuferkreisen Nimptsch und Reichenbach in der Zeit zwischen 1816 und 1945.

Der Landkreis Reichenbach (Eulengebirge) umfasste am 1. Januar 1945:

  • 3 Städte,
  • 57 weitere Gemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress traten mit der Neugliederung der Regierungsbezirke zum 1. Mai 1816 die Kreise Nimptsch und Reichenbach in der preußischen Provinz Schlesien vom Regierungsbezirk Breslau zum neuen Regierungsbezirk Reichenbach.

Die Landratsämter waren in Nimptsch und Reichenbach.

Nach Auflösung des Regierungsbezirks Reichenbach wurden die Kreise Nimptsch und Reichenbach am 1. Mai 1820 dem Regierungsbezirk Breslau zugeteilt.

Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörten die Kreise zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Am 21. Juli 1875 wurden die Landgemeinde Kobelau und der Gutsbezirk Kobelau aus dem Kreis Nimptsch in den Landkreis Frankenstein eingegliedert.

Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.

Am 15. September 1928 wurde der Kreis entsprechend der Namensänderung der Kreisstadt in Reichenbach (Eulengebirge) umbenannt.

Zum 30. September 1929 fand im Landkreis Nimptsch und im Kreis Reichenbach entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Oktober 1932 wurden die Kreise Nimptsch und Reichenbach (Eulengebirge) zum neuen Kreis Reichenbach (Eulengebirge) zusammengeschlossen. Sitz des neuen Landratsamtes wurde Reichenbach (Eulengebirge). Die Grenzen des neuen Landkreises wurden wie folgt verändert:

  • Eingliederung der Landgemeinden Bischkowitz, Groß Tinz, Grunau, Jäschwitz, Klein Tinz, Kuhnau, Naselwitz, Poppelwitz, Rankau, Stein, Strachau b. Zobten und Wilschkowitz aus dem Kreis Reichenbach (Eulengebirge) in den Landkreis Breslau,
  • Eingliederung der Landgemeinden Dürr Brockuth, Dürr Hartau, Glofenau, Gollschau, Gorkau, Grögersdorf, Grün Hartau, Jakobsdorf, Kaltenhaus, Karschau, Karzen, Klein Johnsdorf, Kurtwitz, Leipitz-Sadewitz, Mallschau, Manze, Naß Brockuth, Plottnitz, Prauß, Pudigau, Reichau, Reisau, Roßwitz, Roth Neudorf, Rothschloß, Schmitzdorf, Siegroth, Silbitz, Stachau, Strachau b. Nimptsch, Tiefensee und Wonnwitz aus dem Landkreis Reichenbach (Eulengebirge) in den Landkreis Strehlen,
  • Eingliederung der Landgemeinden Kosemitz und Zülzendorf aus dem Kreis Reichenbach (Eulengebirge) in den Landkreis Frankenstein i. Schles.

Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Reichenbach (Eulengebirge) entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien erneut aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.

Nach dem Krieg

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung (Powiat Dzierżoniowski).

Landräte

Kommunalverfassung

Die Kreise Nimptsch und Reichenbach gliederten sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Langenbielau, Nimptsch und Reichenbach (Eulengebirge) führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

Abgesehen von der Abänderung der Bezeichnungen:

in den 1920/30er Jahren verblieb es bis 1945 bei den eingeführten deutschen Ortsnamen.

Persönlichkeiten

Weblinks


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