Langsamfahrstelle

Langsamfahrstelle
Hinweisschild auf eine Langsamfahrstelle (60 km/h)

Eine Langsamfahrstelle (im Eisenbahner-Jargon auch einfach „La“) ist ein Gleisabschnitt einer Bahnstrecke, der nicht mit der für diesen Streckenabschnitt zulässigen Höchstgeschwindigkeit befahren werden darf. Langsamfahrstellen werden in der Regel durch Langsamfahrsignale (Lf) angekündigt. Man unterscheidet vorübergehende und ständige Langsamfahrstellen, die betrieblich unterschiedlich behandelt und unterschiedlich signalisiert werden. Eingerichtet werden sie durch den Netzbetreiber, in Deutschland durch die DB Netz AG. Nur in dringenden Fällen, die Gefährdungen des Schienenverkehrs darstellen würden, kann das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde den Netzbetreiber übergehen und eine Langsamfahrstelle bis zur Beseitigung der Ursache anordnen.

Inhaltsverzeichnis

Vorübergehende Langsamfahrstellen

Kurze vorübergehende Langsamfahrstelle
Ausgekreuztes Signal Lf 1 mit Kennziffer 9

Vorübergehende Langsamfahrstellen werden eingerichtet, wenn der Zustand der Strecke oder eines Bauwerkes eine Herabsetzung der Geschwindigkeit notwendig macht, zum Schutz oder im Nachlauf von Baustellen oder aus sonstigen betrieblichen Gründen. Dem Triebfahrzeugpersonal werden diese Stellen in der Regel durch Ankündigung in der La, der wöchentlich aktualisierten Zusammenstellung der vorübergehenden Langsamfahrstellen und anderen Besonderheiten, sowie durch Signalisierung vor Ort bekannt gemacht. Für letzteres dienen die Signale Lf 1 Langsamfahrscheibe, Lf 2 Anfangsscheibe und Lf 3 Endscheibe. Die Langsamfahrscheibe steht im Bremswegabstand vor der Anfangscheibe und trägt eine Kennziffer, die den zehnten Bruchteil der ab der Anfangsscheibe bis zur Endscheibe nicht zu überschreitenden Geschwindigkeit in km/h angibt. Fehlt die Signalisierung, so erhält der Triebfahrzeugführer stattdessen einen schriftlichen Befehl. Wird eine vorübergehende Langsamfahrstelle vorzeitig wieder aufgehoben, so werden oftmals die Lf-Signale zunächst nicht abgebaut, sondern stattdessen mit Ungültigkeitskreuzen versehen, um die Aufhebung explizit zu signalisieren (ggf. auch entgegen den Angaben in der La). Das Beispielbild zeigt ein solches ausgekreuztes Lf 1.

Kritiker bemängeln die Zahl der Langsamfahrtstellen im Netz der Deutschen Bahn. So ergab eine 2005 von Netzwerk Privatbahnen durchgeführte Untersuchung eine Steigerung der Zahl der Las in Bayern und Baden-Württemberg im Jahresvergleich von 255 auf 352 (Gesamtlänge: 261 auf 387 km). Dies stehe im Widerspruch zu Aussagen der Deutschen Bahn, wonach die Zahl der Langsamfahrstellen insgesamt konstant gehalten werde. Kritiker vermuten ferner eine erhebliche Dunkelziffer von vorübergehenden Langsamfahrstellen, die im Laufe der Jahre in die regulären Fahrpläne eingearbeitet worden seien.[1] Eine ähnliche Untersuchung, die die Zahl der Langsamfahrstellen Mitte 2005 zu Mitte 2004 in Hessen und Rheinland-Pflanz untersuchte, ermittelte einen Rückgang um 11 Prozent, während die Länge um 14 Prozent zugenommen hatte.[2]

Ständige Langsamfahrstellen

Ständige Langsamfahrstellen werden in der Hauptsache an Gefahrenpunkten, beispielsweise an Bahnübergängen mit schlechten Sichtverhältnissen, oder vor Bauwerken wie Gleiswaagen und beweglichen Brücken eingerichtet, die ständig eine Verringerung der Geschwindigkeit erfordern. Diese Langsamfahrstellen können auch im Buchfahrplan aufgeführt sein, einem Verzeichnis mit Fahrzeiten der Züge, mit Betriebsstellen (Bahnhöfe u. ä.), Signalstandorten sowie sonstigen Besonderheiten wie ständigen Langsamfahrstellen.

Langsamfahrsignale Deutschland

Bezeichnung Signalbild Bedeutung Bild
Lf 1 – Langsamfahrscheibe Eine dreieckige gelbe Scheibe mit weißem Rand und schwarzer Ziffer. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze auch nach oben zeigen. Es folgt eine vorübergehende Langsamfahrstelle, auf der die durch die Ziffer angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf. Als Kennziffern dienen die Zahlen 1 bis 15, sowie 0,5 bei Schrittgeschwindigkeit, deren 10facher Wert die zugelassene Geschwindigkeit in km/h angibt. Bei Dunkelheit leuchten zwei am Mast angebrachte gelbe Lichter.
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Lf 1/2 – Langsamfahrbeginnscheibe (DV) Eine rechteckige gelbe Scheibe mit weißem Rand und einer schwarzen Ziffer. Mit dem an diesem Signal beginnenden, in der Regel durch die Endscheibe begrenzten Gleisabschnitt darf die durch die Ziffer angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden. Der 10fache Wert der Kennziffer ergibt die zugelassene Geschwindigkeit in km/h. Dieses Signal steht auf Bahnhofshauptgleisen, welche keine durchgehenden Hauptgleise sind.
Lf1-2.PNG
Lf 2 – Anfangscheibe Eine rechteckige gelbe Scheibe mit weißem Rand und schwarzem A. Kennzeichnet den Anfang einer vorübergehenden Langsamfahrstelle.
Lf2.PNG
Lf 3 – Endscheibe Eine rechteckige weiße Scheibe mit einem schwarzen E. Kennzeichnet das Ende einer vorübergehenden Langsamfahrstelle.
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Lf 4 – Geschwindigkeitstafel (DS) Eine dreieckige weiße Scheibe mit schwarzer Kennziffer. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze auch nach oben zeigen. Es folgt eine ständige Langsamfahrstelle, bei der die durch die Kennziffer (10facher Wert) angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf. Dieses Signal steht nur auf Nebenbahnen.
Lf4ds.PNG
Lf 5 – Anfangtafel (DS) Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem A. Die durch das Signal Lf 4 (DS) angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muss durchgeführt sein. Dieses Signal steht nur auf Nebenbahnen.
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Lf 6 – Geschwindigkeits-Ankündesignal Eine dreieckige gelbe Scheibe mit schwarz-weißem Rand und einer schwarzen Kennziffer. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze auch nach oben zeigen. Ein Geschwindigkeitssignal (Lf 7) ist zu erwarten. Der 10fache Wert der Kennziffer (1 bis 15) ergibt die zugelassene Geschwindigkeit in km/h.
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Lf 7 – Geschwindigkeitssignal Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem Rand und schwarzer Kennziffer. Die angezeigte Geschwindigkeit darf vom Signal ab nicht mehr überschritten werden. Der 10fache Wert der Kennziffer (1 bis 16) ergibt die zugelassene Geschwindigkeit in km/h.
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Lf 4 – Geschwindigkeitstafel (DV) Eine dreieckige weiße Tafel mit schwarzem Rand und schwarzen Kennziffern. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze auch nach oben zeigen. Die auf der Tafel angezeigte Geschwindigkeit darf nicht überschritten werden (in km/h).
Lf4dv.PNG
Lf 5 – Eckentafel (DV) Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzen Ecken. Die durch das Signal Lf 4 (DV) angezeigte Geschwindigkeitsbeschränkung muss durchgeführt sein.
Lf5dv.PNG

Langsamfahrsignale Österreich

Die Signale für die Kennzeichnung von vorübergehenden Langsamfahrstellen in Österreich entsprechen im Aussehen, bis auf kleine Unterschiede im Erscheinungsbild, den in Deutschland aufgestellten Langsamfahrsignalen.

Bezeichnung Signalbild Bedeutung Bild
Ankündigungssignal Eine dreieckige gelbe Scheibe mit weißem Rand und schwarzer Ziffer. Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze auch nach oben zeigen. Ankündigung einer vorübergehenden Langsamfahrstelle, auf der die durch die Ziffer angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf. Die Kennziffer gibt die Höchstgeschwindigkeit mit 1/10 ihres Wertes in km/h an.
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Anfangssignal Eine rechteckige gelbe Scheibe mit weißem Rand und einer schwarzen Ziffer. Kennzeichnet den Anfang der vorübergehenden Langsamfahrstelle. Die Kennziffer gibt die Höchstgeschwindigkeit mit 1/10 ihres Wertes in km/h an.
Lf2-aus.PNG
Endsignal Eine rechteckige weiße Scheibe mit schwarzem E. Kennzeichnet das Ende der vorübergehenden Langsamfahrstelle.
Lf3-aus.PNG

Langsamfahrsignale Schweiz

Die dauernden Langsamfahrstellen werden mit Geschwindigkeitsschwellen im Buchfahrplan gekennzeichnet, welcher im LEA (elektronischer Lokomotivführerassistenz, kleiner Computer) geladen ist. An der Strecke werden diese mit den entsprechenden Geschwindigkeitssignaltafeln gekennzeichnet. Zur besseren Verständlichkeit können Zusatztafeln angebracht sein. Dies sind entweder Pfeile, die anzeigen, für welche Gleise das Signal gilt, oder auch Gleisnummern. Die vorübergehenden Langsamfahrstellen werden auch angeschlagen und können elektronisch eingesehen werden. Kann diese aber nicht mindestens 72 Stunden vorher angekündigt werden, ist dem Lokomotivführer zusätzlich noch eine Meldung zu übergeben.

Bezeichnung Signalbild Bedeutung Bild
Vorsignal Langsamfahrstelle Eine rechteckige orange Scheibe auf der sich eine schwarze Kennziffer in einem weißem Feld befindet. Ankündigung einer vorübergehenden Langsamfahrstelle. Die Kennziffer gibt die Höchstgeschwindigkeit mit 1/10 ihres Wertes in km/h an. Es folgt ein Anfangssignal bzw. es kann ein Aufhebungssignal folgen. Bei Dunkelheit blinken zwei am Mast angebrachte orange Lampen.
VrLa-ch.PNG
Anfangssignal Langsamfahrstelle Eine rechteckige orange Scheibe mit einem schräg nach oben verlaufenden weißen Streifen. Ab diesem Signal gilt die durch das Vorsignal angezeigte Geschwindigkeit. Die Kennziffer gibt die Höchstgeschwindigkeit mit 1/10 ihres Wertes in km/h an. Es folgt ein Endsignal. Bei Dunkelheit blinkt eine am Mast angebrachte orange Lampe.
ALa-ch.PNG
Endsignal Langsamfahrstelle Eine rechteckige grüne Scheibe mit einem nach oben zeigenden weißen Winkel. Mit diesem Signal endet die Geschwindigkeitsbeschränkung, sobald das letzte Fahrzeug am Signal vorbeigefahren ist. Bei Dunkelheit blinkt eine am Mast angebrachte grüne Lampe.
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Aufhebungssignal Langsamfahrstelle Eine pfeilförmige weiße Tafel mit schwarzem Rand, deren Spitze nach oben zeigt, auf der sich ein nach oben zeigender schwarzer Winkel befindet. Ab diesem Signal wird die vorsignalisierte Langsamfahrstelle nicht mehr befahren. Hat das erste Fahrzeug das Signal erreicht, gilt wieder die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
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Weblinks

Einzelnachweise

  1. Meldung Netzwerk Privatbahnen kritisiert Zustand des Schienennetzes. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 12/2005, S. 556.
  2. Meldung Mehr Langsamfahrstellen. In: Eisenbahn-Revue International. Heft 4/2006, ISSN 1421-2811, S. 160.

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