Laudemium

Laudemium

Abzugsgeld (von abziehen = sich entfernen) ist

  • eine Nachsteuer vom Abwanderer oder von sonstigem abziehenden Vermögen.
  • eine Besitzwechselabgabe auf Grundbesitz bei Verkauf oder bei Todesfall.

Nachsteuer

Beim Wegzug von Vermögen in einen anderen Herrschaftsbereich ist eine Nachsteuer zu entrichten, entweder in dreifacher Höhe der jährlich gezahlten Vermögenssteuer oder entsprechend dem zehnten Teil vom Wert des durch Abwanderung, Verkauf, Schenkung oder Erbschaft über die Grenze gehenden Vermögens. Dieses bis in das 19. Jahrhundert ausgeübte Recht der Territorialherren (Landesherren und Reichsstädte) oder eines Staates nennt man Detraktrecht.

Besitzwechselabgabe

Im System der Grundherrschaft ist beim Besitzwechsel von Grund und Boden für das Einverständnis des Grundherrn eine Abgabe zu entrichten. Beim Wechsel unter Lebenden nennt man die Abgabe auch Laudemium. In den Quellen gibt es unterschiedliche Bezeichnungen für diesen Vorgang. Der abgehende Besitzer zahlt beispielsweise Abfahrtgeld oder Abzug, der aufziehende Besitzer Auffahrt- oder Aufzugsgeld. Beide zahlten in der Summe den zehnten Teil vom Wert des Besitzes. Nicht nur beim Verkauf, sondern auch im Erbfall und bei Erbteilungen fiel das Auf- und Abzugsgeld an.

Weblinks

  • Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Laudemĭum — (lat.), im Römischen Rechte die Abgabe, welche dem Gutsherrn bei Veräußerung der Emphyteusis entrichtet werden muß. Sie besteht in 1/50 des Kaufpreises (daher Quinquagesima) od. des bestimmten Werthes der Sache u. muß eigentlich vom neuen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Laudemĭum — (v. lat. laus in dem Sinne von Zustimmung), im römischen Rechte die Abgabe, die dem Gutsherrn bei Veräußerung der sogen. Emphyteusis (s. d.) bezahlt wurde; im deutschen Recht (auch Lehngeld, Lehnware, Handlohn genannt) die ähnliche Abgabe, die im …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Laudemium — Laudemĭum (lat.), Lehngeld, Lehnware, nach früherm deutschen Recht Abgabe an den Lehnsherrn für erteilte oder erneuerte Investitur; später Abgabe an den Gutsherrn bei Veräußerungen bäuerlicher Grundstücke; jetzt abgelöst. Laudemiālgüter, Güter,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Laudemium — Laudemium, 1) Abgabe des neuen Emphyteuta an den Gutsherrn, in der Regel 2 Procente des Werthes der Emphyteuse; 2) Abgabe des neu Beliehenen oder auf das Gut auffahrenden Bauern an den Lehensherrn (Ehrschatz, Handlohn, Weinkauf, Lehnwaare,… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Laudemium — Lau|de|mi|um, das; s, ...ien [mlat. laudemium = Abgabe, mit der ein bestehendes Abhängigkeitsverhältnis anerkannt wird, zu lat. laudare, ↑Laudatio] (hist.): Abgabe an den Lehnsherrn …   Universal-Lexikon

  • Laudemium — Lau|de|mi|um das; s, ...ien [...i̯ən] <aus gleichbed. mlat. laudemium zu lat. laudare, vgl. ↑laudieren> Abgabe an den Lehnsherrn (altes dt. Recht) …   Das große Fremdwörterbuch

  • laudemium — /lodiymiysm/ Lat. In the civil law, a sum paid by a new emphyteuta (q.v.) who acquires the emphyteusis, not as heir, but as a singular successor, whether by gift, devise, exchange, or sale. It was a sum equal to the fiftieth part of the purchase… …   Black's law dictionary

  • laudemium — /lodiymiysm/ Lat. In the civil law, a sum paid by a new emphyteuta (q.v.) who acquires the emphyteusis, not as heir, but as a singular successor, whether by gift, devise, exchange, or sale. It was a sum equal to the fiftieth part of the purchase… …   Black's law dictionary

  • laudemium — (Civil law.) A fiftieth part of the purchase price, or if there was no sale, a fiftieth part of the true value of the estate, paid to the owner for his acceptance of a new tenant or emphyteuta upon the latter s acquisition of the estate by gift,… …   Ballentine's law dictionary

  • Чиншевое право — вид зависимой собственности (dominium utile), при которой владельцу (чиншевику) принадлежит право владения, пользования и распоряжения (отчуждения, обременения сервитутами и залогами, завещания) имением, с согласии верховного обладателя (dominus… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”