Annexion

Annexion

Eine Annexion (von lat. annectere, „anknüpfen“, „anbinden“; auch als Annektierung bezeichnet) ist die einseitige rechtliche Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit. Die Annexion geht über die Okkupation (Besetzung) hinaus, da auf dem (ehemals) fremden Territorium die eigene Gebietshoheit de facto ausgeübt wird und das Gebiet de jure dem eigenen Staatsgebiet oder Kolonialreich einverleibt wird. Die Okkupation geht der Annexion meistens voraus.

Rechtswissenschaftler unterscheiden von der durch unmittelbare Androhung oder Durchführung militärischer Gewalt charakteristischen Annexion die staats- und völkerrechtliche Abtretung (Zession). Bei letzterer hat der Staat, der ein Gebiet verliert, dieses formell einvernehmlich in einem Vertrag abgetreten. Allerdings entstehen solche Verträge oftmals unter Zwang, daher sind beispielsweise Geschichtswissenschaftler dazu geneigt, den Begriff der Annexion auch für Zessionen anzuwenden. So hat Frankreich 1871 das als Elsaß-Lothringen bekannt gewordene Gebiet in einer Zession an Deutschland abgetreten, doch wird der Vorgang meist als Annexion bezeichnet.

Bis Mitte 1945 erlaubte das Völkerrecht dem Sieger einer militärischen Auseinandersetzung, die Gebiete seines Gegners ganz oder teilweise zu okkupieren und zu annektieren.

Nach Artikel 2 Zif. 4 der Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 ist „jede gegen die territoriale Unversehrtheit […] eines Staates gerichtete […] Androhung oder Anwendung von Gewalt“ verboten. Daraus folgt das grundsätzliche völkerrechtliche Verbot von Okkupation und Annexion.
Nach Artikel 51 beeinträchtigt die Charta „im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung. […] Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen“.

Beispiele

Beispiele sind die Annexionen

Siehe auch

Wiktionary Wiktionary: Annexion – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Dies ist aber zum Zeitpunkt der Einverleibung juristisch nicht zutreffend gewesen, vgl. in diesem Zusammenhang insbes. Raschhofer/Kimminich, Die Sudetenfrage, S. 275: „Seiner völkerrechtlichen Natur nach war der Übergang der Gebietshoheit [hinsichtlich des Sudetenlandes, Anm.] von der Tschechoslowakei auf Deutschland im September 1938 nicht Annexion, sondern eine Adjudikation durch Großmächteentscheid auf Grund der Erklärung der Zessionsbereitschaft der Tschechoslowakei am 21. September 1938 […].“
  2. Wolfgang Gieler (Hrsg.), Handbuch der Ausländer- und Zuwanderungspolitik: Von Afghanistan bis Zypern (= Politik: Forschung und Wissenschaft; Bd. 6), LIT Verlag, Münster 2003, S. 220.

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  • annexion — [ anɛksjɔ̃ ] n. f. • fin XIVe, repris 1660, puis mil. XIXe; bas lat. annexio ♦ Polit. Action d annexer (2o). L annexion de la Savoie à la France. ⇒ incorporation, rattachement. ♢ Prise de possession, mainmise. L annexion d un domaine de… …   Encyclopédie Universelle

  • Annexion — An*nex ion, n. [L. annexio a tying to, connection: cf. F. annexion.] Annexation. [R.] Shak. [1913 Webster] …   The Collaborative International Dictionary of English

  • Annexion — (lat., »Anknüpfung, Annektierung«), die Verbindung eines bisher fremden Gebietes mit einem Staatsganzen und rechtliche Einverleibung in das letztere. Annexionismus, Annexionswut; Annexionist, Anhänger der Annexionspolitik; jemand, der sich mit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Annexion — (lat., d.i. Anheftung), bes. gebraucht für die Einverleibung fremden Gebietes in einen Staat …   Kleines Konversations-Lexikon

  • annexion — index attachment (act of affixing) Burton s Legal Thesaurus. William C. Burton. 2006 …   Law dictionary

  • Annexion — Annexion,die:⇨Einverleibung …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Annexion — Cette page d’homonymie répertorie les différents sujets et articles partageant un même nom. Sur les autres projets Wikimedia : « Annexion », sur le Wiktionnaire (dictionnaire universel) Les expansions territoriales de la France en… …   Wikipédia en Français

  • Annexion — Aneignung; Angliederung * * * An|ne|xi|on 〈f. 20〉 Sy Annektierung 1. Einverleibung (von Staatsgebiet) 2. (gewaltsame) Aneignung, Besitzergreifung [<lat. annexio „Verbindung“] * * * An|ne|xi|on, die; , en [frz. annexion < lat. annexio =… …   Universal-Lexikon

  • ANNEXION — n. f. Action d’annexer. L’annexion de la Savoie à la France. L’annexion du Hanovre à la Prusse. L’annexion d’une terre à une propriété …   Dictionnaire de l'Academie Francaise, 8eme edition (1935)

  • Annexion — annektieren »sich ‹gewaltsam› aneignen«: Das Verb wurde im 16. Jh. aus lat. an nectare (annexus) »verknüpfen« entlehnt. Seit Mitte des 19. Jh.s liegt es mit der politischen Bedeutung unter Einfluss von gleichbed. frz. annexer (zu frz. annexe… …   Das Herkunftswörterbuch

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