Lehnswappen

Lehnswappen

Das Lehnswappen, auch Lehnwappen genannt, waren seit dem Mittelalter vom Lehnsherren verliehene Wappen.

Die Wappen waren an das Lehen gebunden. Der so genannte Wappenlehn (oder Wappenlehen) (lateinisch Feudum insignium) bestimmte das Recht des Vasallen zum Tragen eines vom Lehnsherrn bestimmten Wappens. Die Wappen wurden, wie auch der mitverliehene Titel, erblich. Der Lehnsnehmer machte später daraus sein Geschlechterwappen. Die Lehnwappen waren auch Ausgang für viele Stadt- und Länderwappen. Das Lehnswappen wurde vom Reichsherold dokumentiert. Das Wappen konnte aber bei Wechsel des Lehnsherrn dem Lehnsnehmer vom neuen Lehnsherren verweigert, mindestens geändert werden. Das war möglich, da der neue „Herr“ das Lehnswesen neu regelte. Der neue Adel wurde auch als Lehnsadel bezeichnet. Die Regalien waren eng mit der Belehnung verbunden und sind ein Zeichen, das im bereits bestehenden Wappen durch das eingefügte Regalienfeld, überwiegend im Schildfuß als lediges rotes Feld, dargestellt wurde. Die Fahnenbelehnung gehört auch zu den Vorgängen des Lehnswesen. Als Dokumente über die Belehnung können das Mannbuch und das Lehnbuch angesehen werden. Diese Verzeichnisse zeigen neben anderen Eintragungen die entsprechenden Wappen. So beispielsweise das Lehensbuch des Bistumes Speyer[1], das im Jahr 1465 entstandene Buch zeigt auf 261 Seiten 72 Wappen der Lehensträger des Bistumes. Es sind handgemalte Wappen.

Einzelnachweise

  1. Lexikon der Heraldik, Gert Oswald, VEB Bibliographisches Institut Leipzig, 1984

Weblinks


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