Lehramtsanwärter

Lehramtsanwärter

Im Bereich der Lehramtsausbildung/Lehrerausbildung tragen die Anwärter in den meisten deutschen Bundesländern die DienstbezeichnungStudienreferendar“, sofern sie im Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst (Lehramt an Gymnasium und berufliche Schulen) vorbereitet werden, die Lehrer für den gehobenen und mittleren Dienst die Bezeichnung „Lehramtsanwärter“ (LAA) oder „Lehreranwärter“, meist mit einem Zusatz der Schulrichtung (z. B. Realschullehreranwärter, Sonderschullehreranwärter). Der Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist der zweite Teil der Ausbildung zum Lehrer. Die sogenannte „Erste Phase“ findet an Universitäten (nur in Baden-Württemberg teilweise auch Pädagogischen Hochschulen) statt. Während die erste Phase zum Ziel hat, die wissenschaftlichen Grundlagen – und zwar sowohl in den Fächern als auch in den Berufswissenschaften, vor allem Erziehungswissenschaft – für professionelles Lehrerhandeln zu schaffen, richtet sich die Zweite Phase auf das praktische Lehrerhandeln auf wissenschaftlicher Grundlage.

Inhaltsverzeichnis

Ziel der Ausbildung

Das Ziel der Ausbildung ist das Erlangen der Fertigkeiten, die ein Lehrer braucht; der Referendar soll unter anderem Stressbewältigungsfähigkeit zeigen, Planungskompetenz in Bezug sowohl auf seine Ausbildung sowie auf seinen eigenverantwortlichen Unterricht und natürlich eine solide Unterrichtsplanung vorweisen. An dieser letzten Fähigkeit werden durch die Examenslehrproben (auch Prüfungsunterrichte genannt) und durch die Ausbildungsnote (Vornote) die Leistungen direkt gemessen, denn von der Planung und damit verbundenen Durchführung von Unterricht hängt ab, ob und wie gut die Schüler etwas gelernt haben. Daher muss der Referendar sich sowohl im Bereich der jeweiligen Fachdidaktik - normalerweise für zwei Fächer - und in der Pädagogik beweisen, hat also üblicherweise einen Ausbilder und eine Seminarveranstaltung in jedem Bereich, insgesamt daher drei (Pädagogischer Betreuer, Ausbilder Fach 1, Ausbilder Fach 2).

Ablauf der Ausbildung

Das Referendariat dauert für den höheren Dienst in der Regel zwei Jahre, ausgenommen in Baden-Württemberg und Niedersachsen. Dort dauert das Referendariat für Bewerber, die im Studium eine vom jeweiligen Bundesland festgelegte Anzahl von Praktikumswochen absolviert haben, nur 18 Monate. In Hamburg dauert es in der Regel 18 Monate, und es ist sogar möglich, es auf ein Jahr zu verkürzen. Die Referendare unterrichten, in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, selbstständig bis zum Umfang etwa eines halben Lehrauftrages und absolvieren zusätzlich verschiedene Seminarveranstaltungen, in denen didaktische und pädagogische Kompetenzen erworben werden sollen. Die Einteilung ist grundsätzlich Hospitation, Ausbildungsunterricht, eigenständiger Unterricht.

Nach einer unterschiedlich langen Hospitationsphase (zwei Monate (Niedersachsen) bis sechs Monate (Baden-Württemberg) unterrichten die Referendare eigenständig, bezeichnet als „eigenständiger“ oder „bedarfsdeckender Unterricht“. Lehrer, die an Pädagogischen Hochschulen ausgebildet wurden, unterrichten in manchen Bundesländern von Anfang an selbständig, da sie bereits während des Studiums einen hohen schulpraktischen Anteil hatten. Meistens werden in den Seminaren verschiedene sog. „Bausteine“, die sich aus unterschiedlichen pädagogischen Themen zusammensetzen, erarbeitet bzw. besprochen. Solche Bausteine können beispielsweise Medienkompetenz oder Handlungsorientierung sein. Ferner werden fachspezifische didaktische Fähigkeiten geschult, z.B. die Planung von Experimenten und Übungen.

In der nächsten Phase folgt Ausbildungsunterricht, bei dem der Referendar bei Anwesenheit des Fachlehrers seine Stunden erteilt und diese – im Idealfall – vor und nach der Stunde mit dem Fachlehrer bespricht. In einigen Ländern läuft der Ausbildungsunterricht bis zum Ende des Referendariats parallel zum eigenständigen Unterricht.

Im eigenständigen Unterricht hat der Referendar alle Aufgaben eines Lehrers, er erteilt den Unterricht alleine, entwirft Klassenarbeiten und Tests, gibt mündliche und schriftliche Noten und beantwortet an Elternabenden die Fragen der Erziehungsberechtigten. Das Pensum schwankt zwischen acht und siebzehn Stunden, in gleicher Höhe jeweils kommt der Ausbildungsunterricht hinzu.

Das Ausbildungspersonal umfasst ausgewählte Lehrer, die jeweils ein Fach betreuen (Fachseminarleiter) oder allgemein pädagogische und schulorganisatorische Betreuungsarbeit leisten (Hauptseminarleiter).

Lehreranwärter aller Schulformen halten während ihres Vorbereitungsdienstes eigenverantwortlichen Unterricht, hospitieren aber auch bei anderen Lehrkräften der Schule und werden in den meisten Bundesländern von einem Betreuungslehrer während des ersten Jahres unterstützt. An Seminartagen werden Lehrbeispiele unter bestimmten Schwerpunkten analysiert oder theoretische Grundlagen für den Lehrerberuf gelegt (z.B. Schulrecht und Staatsbürgerkunde). Durch Beratungsbesuche der Seminarleiter während des Vorbereitungsdienstes sollen die jungen Lehrerinnen und Lehrer eine Rückmeldung über ihre Leistung erhalten. Die Fähigkeit zur Selbstreflexion soll in diesen Beratungsgesprächen gewonnen werden und in der Hausarbeit über Planung, Durchführung und Reflexion einer zwei- bis dreistündigen Examensreihe unter Beweis gestellt werden. Der Abschluss des Vorbereitungsdienstes erfolgt mit der zweiten staatlichen Prüfung, dem Staatsexamen.

Das Staatsexamen besteht aus verschiedenen Prüfungsteilen, dem Ausbildungsunterricht selbst, der Examenshausarbeit, einem Prüfungsunterricht pro Unterrichtsfach und einer mündlichen Prüfung. Die Examensnote wird also grundsätzlich aus fünf Teilen gebildet, außer der Referendar wird auch in einem Drittfach ausgebildet. Das Erste Staatsexamen geht nicht in die Note ein, wird aber zweitrangig bei der Platzvergabe zum Vorbereitungsdienst beachtet.

Bezüge der Lehramtsanwärter

Die Anwärterbezüge liegen 2008 je nach Eingangsamt in ganz Deutschland zwischen 1.043,39 € (Besoldungsgruppe A 12, z. B. Grund- und Hauptschullehrer) und 1.072,89 € (Besoldungsgruppe A 13 höherer Dienst, Eingangsamt Studienrat) brutto zzgl. eines Familienzuschlages bei Verheirateten; als Steuern werden allerdings bei Ledigen nur circa 40 Euro einbehalten. Als Beamte auf Widerruf haben Lehramtsanwärter für sich und ihre Angehörigen Anspruch auf Beihilfen in Krankheitsfällen, die einen Teil (50 % und in der Regel 70 % für Ehegatten und 80 % für Kinder) der Krankheitskosten abdecken. Der Rest kann mit einer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden. Es kann anstelle der Beihilfe auch die Möglichkeit gewählt werden, sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Diese trägt dann alle Kosten, allerdings entfällt der Beihilfeanspruch. Soweit Anwärter in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis als Angestellte ausgebildet werden, gelten für sie die allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.

Kritik am Lehramtsreferendariat

Das Referendariat wird von denen, die es absolvieren oder absolviert haben, häufig kritisch gesehen. Einer der Hauptkritikpunkte ist die enorme Belastung, die das Referendariat für fast alle Referendare darzustellen scheint. Oft wird diskutiert, ob das Referendariat nicht von einem performativen Selbstwiderspruch geprägt sei: Der Referendar werde angeleitet, einen interessanten Unterricht zu gestalten, der vorwiegend durch intrinsische Motivation funktionieren solle und in dem für die Schüler und Schülerinnen möglichst eine angenehme Lernatmosphäre herrsche; genau das werde ihm aber durch ein Ausbildungssystem vermittelt, in dem vorwiegend mit Notendruck gearbeitet würde und in dem – selten eingestandenermaßen – das Austesten der psychischen Belastbarkeit im Vordergrund stehe. Natürlich wiegt diese Kritik schwer: Sie bedeutet letztlich, dass die ausbildenden Pädagogen anders lehren, als später in der Schule gelehrt werden soll, dass sie also in ihrem Bereich ihren eigenen Ansprüchen nicht genügen können oder wollen. Ein weiteres Problem ergebe sich für den Referendar dann, wenn er zwischen den meist nicht offen ausgesprochenen, aber oft gegensätzlichen Auffassungen der Fachleiter und der Ausbildungslehrer seinen eigenen Stil finden solle. Von einigen Studienseminaren wird wochenplanfüllender eigenständiger Unterricht wegen seines geringeren Lernpotentials kritisiert. Eingeführt wurde er vor allem deshalb, um Stellen bei den voll ausgebildeten Lehrern einzusparen und somit Kosten zu senken.

Bemerkenswert ist, dass weder für den Beruf des Lehrers noch des Juristen eine qualifizierte Evaluation des Referendariats vorliegt.

Ursprung des Referendariats

Historisch lässt sich das Referendariat (Referendar: der, der aus – vorhandenen – Akten „referiert“) aus den preußischen Reformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts ableiten, und zwar vor allem als Reaktion des Staates auf die Neugründung der Universitäten durch Humboldt, der diesen Einrichtungen erstmals das Wissenschaftsprivileg zugestand. Damit waren die Universitäten in Forschung und Lehre frei und keiner staatlichen Reglementierung unterworfen. Es handelte sich bei dem Referendariat (ursprünglich nur für Juristen, und nur ein Jahr) um eine Einrichtung des Staates, für eine staatliche Eignung zu sorgen, in der Gesinnung wie in der Leistung. Folgerichtig ist das Referendariat im Kern bis heute keine reine Berufseingangsphase (auch wenn es solche Elemente geben mag), sondern eine dem unmittelbaren Zugriff der Staatsverwaltung unterworfene Institution im Gegensatz zur freien Lehre der Universität. Die oben aufgeführte Kritik führt genau hierauf den Widerspruch zwischen eigenständigem Unterrichten und Übernehmen der Ausbilderhinweise zurück.

Konkreter Ablauf in den Bundesländern

Baden-Württemberg

Gymnasium und berufliche Schulen

Das Referendariat dauert eineinhalb Jahre wenn der Referendar sein Studium spätestens zum Wintersemester 2000 aufgenommen hat und ein Praxissemester absolviert hat. Es dauert zwei Jahre, wenn er es davor begonnen und kein Schulpraxis-Semester absolviert hat.

Der anderthalbjährige Vorbereitungsdienst beginnt seit dem Jahr 2005 immer im Januar (erster Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien, Bewerbungstermin ist der 15. Juni des jeweiligen Vorjahres), sonst mit dem Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien (je nach Ferienlage Anfang/Mitte September). Das zweijährige Referendariat kann letztmalig 2007 absolviert werden. Für Lehramtsstudenten mit dem Fach Sport ist ein mindestens dreimonatiges Vereinspraktikum mit mindestens 24 Übungs-Doppelstunden vorgeschrieben. Stattdessen wird auch eine Trainer- oder Übungsleiterlizenz anerkannt.

Der zweijährige Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils gleich lang sind. Bei Gymnasien müssen beide Abschnitte an verschiedenen Gymnasien absolviert werden.

Referendare, die an beruflichen Schulen ausgebildet werden, benötigen eine für die jeweilige Fachrichtung abgeleistete einschlägige Betriebs- bzw. Berufspraxis von 52 Wochen als Voraussetzung. Für Bewerber mit einer wissenschaftlichen Prüfung für die allgemein bildenden Gymnasien ist dieses Praxiserfordernis auf 13 Wochen reduziert.

Erster Abschnitt (Dienstbezeichnung Studienreferendar): Unterrichtsbesuche und Abhalten von einzelnen Unterrichtsabschnitten, möglichst in allen Jahrgangsstufen, unter Anleitung eines Ausbildungslehrers. Parallel dazu muss einmal in der Woche an Unterrichtsveranstaltungen an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerfortbildung teilgenommen werden. Diese beziehen sich auf allgemeine Didaktik und Fachdidaktik für die jeweiligen Fächer. In jedem der vom Referendar gelehrten Fächer werden durch Unterrichtsbesuche durch die Ausbildungslehrer der Schule und des Seminars Noten festgesetzt, die jedoch nur informativ sind und nicht in die Note für das Zweite Staatsexamen eingehen.

Zweiter Abschnitt (Dienstbezeichnung Studienreferendar, wird üblicherweise im gymnasialen Bereich als Oberreferendar bezeichnet): Der Referendar hält eigenverantwortlich Unterricht ab (Umfang: 9–12 Wochenstunden). Diese werden aber dennoch gelegentlich von einem Ausbildungslehrer besucht und mit dem Referendar besprochen. Auch in diesem Abschnitt soll der Referendar in allen Stufen Unterricht halten. Am Ende des Abschnittes erfolgt eine Prüfung in Form eines Unterrichtsbesuches und eine mündliche Prüfung in allgemeiner und Fachdidaktik. Diese Prüfungen bilden die Laufbahnprüfung für das höhere Lehramt an Gymnasien und berechtigen die Berufsbezeichnung „Assessor des Lehramts“ zu führen. Eine Einstellung ist damit aber nicht automatisch verbunden.

Die praktische Prüfung wird für einen bestimmten Zeitraum angekündigt für welchen der Oberreferendar eine Übersicht über die behandelten Themen abzugeben hat. Das zuständige Regierungspräsidium sucht aus diesen Terminen einen aus, teilt ihn dem Referendar mit und beauftragt als Erstprüfer einen geeigneten Lehrer (in der Regel ein Fachberater), zweiter Prüfer ist ein Ausbildungslehrer des Seminars.

Weblink: Informationsseiten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zu den Vorbereitungsdiensten

Bayern

Gymnasium

Das Referendariat dauert zwei Jahre. Der Beginn ist sowohl zum vollen Schuljahr als auch zum Halbjahr möglich. Bei Beginn zum Halbjahr liegt der Vorteil darin, dass man bessere Chancen hat, das ganze Schuljahr in einer Einsatzschule zu bleiben.

Erster Abschnitt: Seminarschule. Hospitationen (erste Wochen), danach Übernahme von Klassen der Seminarlehrer (ständige Überwachung des Unterrichts). Unterrichtsstunden fünf bis acht pro Woche. Zeitgleich Seminarsitzungen zu Schulkunde, politische Bildung, Pädagogik, Psychologie und in den beiden (bzw. drei) Unterrichtsfächern. Ablegen der 1. Lehrprobe gegen Ende des ersten Abschnitts.

Zweiter Abschnitt: Ein Jahr Einsatzschule. Die Referendare kommen an ein beliebiges Gymnasium in Bayern, das Bedarf in ihren Fächern hat und unterrichten dort eigenverantwortlich wie ein fertiger Lehrer (ohne dauernde Überwachung). Wochenstundenzahl 12 bis 17. Pro Fach begleitet von einem Betreuungslehrer, der am Ende auch die Beurteilung des Abschnitts mit verfasst. Ablegen der zweiten Lehrprobe, meist am Ende des zweiten Drittels des Abschnitts (Bei Beginn zum vollen Schuljahr etwa Mai/Anfang Juni). Anfertigen einer zweiten Zulassungsarbeit (in der Regel parallel zur unterrichtspraktischen Arbeit). Grundsätzlich ist zum Halbjahreswechsel ein Schulwechsel möglich, wird aber nach Möglichkeit vermieden. Referendare, die ihre Einsatzschule zum Zwischenzeugnis beginnen, müssen in der Regel öfter die Schule wechseln als diejenigen, die mit dem neuen Schuljahr beginnen konnten.

Dritter Abschnitt: Das letzte halbe Jahr wird wieder an der Seminarschule verbracht. Übernahme von Klassen der Seminarlehrer. fünf bis acht Wochenstunden. Seminarsitzungen. Dritte Lehrprobe ziemlich bald (nach zwei Monaten), Beginn der Abschlussexamina (mdl. Prüfungen in allen Seminarfächern).

Im Rahmen personeller Probleme wird aktuell über eine Umgestaltung des Referendariats nachgedacht, was v. a. den dritten Abschnitt betreffen würde. Konkrete Maßnahmen sind noch nicht verlautet.

Berufliche Schulen

Das Referendariat dauert zwei Jahre und beginnt mit Schuljahresbeginn.

Erster Abschnitt: Neben 10 Wochenstunden Hospitationen, Hörstunden und Lehrversuche (ab siebtem Monat (Halbjahr) als eigenverantwortlicher Unterricht; früher ist möglich) an Seminarschulen, erfolgt die Ausbildung durch 20 eintägige Seminarveranstaltungen am Studienseminar. In der beruflichen Fachrichtung zusätzlich wöchentliche, im Zweitfach zweiwöchentliche Fachsitzungen. Ab dem siebten Ausbildungsmonat sind in der beruflichen Fachrichtung sowie im Zweitfach je eine 45-minütige Lehrprobe abzulegen. Ab dem zehnten Ausbildungsmonat ist eine Hausarbeit anzufertigen.

Zweiter Abschnitt: Unterrichtspraxis an der Einsatzschule: 8 Wochenstunden eigenverantwortlicher Unterricht, 4 Stunden betreuter Unterricht. Außerdem 3 Seminarveranstaltungen pro Woche an ein bis zwei Tagen. Maximal sind 17 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht möglich. Parallel dazu wird die Hausarbeit für das 2. Staatsexamen geschrieben. Darüber hinaus übernimmt der Referendar im 2. Jahr die Klassenleitertätigkeit für eine Klasse.

Insgesamt werden im Referendariat 12 Unterrichtsbesuche (45 Min.) durchgeführt, 3 davon sind sog. besondere Unterrichtsbesuche, die umfassend ausgearbeitet werden müssen.

Lehrproben, Hausarbeit, mündliche Prüfungen in Erst- und Zweitfach sowie in staatsbürgerlicher Kunde und Schulrecht, Kolloquium und Beurteilung (bestehend aus den Teilen Unterrichtskompetenz, Erziehungskompetenz sowie Handlungs- und Sachkompetenz) ergeben die Abschlussnote für das Zweite Staatsexamen.

Realschule

Wie am Gymnasium dauert das Referendariat zwei Jahre, beginnt aber ausschließlich zum Schuljahresbeginn (seit 2005).

Erster Abschnitt: Seminarschule. Hospitationen (erste Wochen), danach Übernahme von Klassen der Seminarlehrer (ständige Überwachung des Unterrichts). Unterrichtsstunden 5 bis 8 pro Woche. Zeitgleich Seminarsitzungen zu Schulkunde, politische Bildung, Pädagogik, Psychologie und in den beiden (bzw. drei) Unterrichtsfächern. Ablegen der 1. Lehrprobe zwischen Dezember und Februar. Die zweite Lehrprobe findet dann zwischen März und Mai statt.

Zweiter Abschnitt: Ein Jahr Einsatzschule. Die Referendare kommen an eine beliebige staatliche Realschule in Bayern, die Bedarf in ihren Fächern hat und unterrichten dort eigenverantwortlich wie ein fertiger Lehrer (ohne dauernde Überwachung). Wochenstundenzahl 11 bis 17. Pro Fach begleitet von einem Betreuungslehrer, der am Ende auch die Beurteilung des Abschnitts mit verfasst. Ablegen der dritten Lehrprobe zwischen März und Mai. Im Rahmen von ein- bis zweitägigen Seminartagen (insgesamt 10–12) kehren die Referendare an ihre Seminarschule zurück, absolvieren dort Seminarsitzungen und die mündlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens.

Sonderschule

Wie an Realschule und Gymnasium dauert das Referendariat zwei Jahre. Im Gegensatz zu diesen beiden Schulen findet das gesamte Referendariat an einer Einsatzschule statt.

Erster Abschnitt: Einsatzschule. 8 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht. Zwei Mal wöchentlich Seminar an Seminarschule bzw. anderen Einsatzschulen.

Zweiter Abschnitt: Einsatzschule. 16 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht. Ein Mal wöchentlich Seminar an Seminarschule bzw. anderen Einsatzschulen. Übernahme der Klassenleitung. Ablegung von drei Lehrproben, Mündliche Prüfungen, Hausarbeit für das zweite Staatsexamen.

Schleswig-Holstein

Gymnasium

Das Referendariat dauert zwei Jahre. Der Beginn ist sowohl zum vollen Schuljahr als auch zum Halbjahr möglich. Eine Verkürzung des Referendariats um ein halbes Jahr ist möglich, wenn der Referendar vorher bereits ein halbes Jahr oder länger selbstständig unterrichtet hat.

Zu Beginn des Referendariats wird man einer Schule zugeteilt an der man in der Regel bis zum Ende der Ausbildung verbleibt. Hier erteilt der Referendar von der ersten bis zur letzten Woche des Referendariats zehn Stunden eigenverantwortlichen Unterricht. Zur Unterstützung stehen dem Referendar zwei Mentoren zur Seite, einer in jedem Fach. Die Rolle der Mentoren in der Ausbildung ist von enormer Bedeutung. Sie bilden die Lehramtsanwärter in der Praxis aus. Bei den Mentoren handelt es sich in der Regel um Studienräte, die für ihre Mentorentätigkeit einige Weiterbildungsmaßnahmen besuchen müssen. Eine Prüfung, ob der Studienrat fähig ist, Referendare auszubilden, gibt es nicht.

Der theoretische Teil der Ausbildung findet in so genannten Modulen statt. Dies sind achtstündige Veranstaltungen, von denen sich die Referendare im Laufe ihrer Ausbildung 45 Stück aussuchen sollen. Die Module finden im ganzen Land statt, so dass die Referendare auch längere Wege in Kauf nehmen müssen. An diese Module sollen die Referendare zwei Examenshausarbeiten knüpfen.

Die Examenshausarbeiten werden in Absprache mit dem jeweiligen Modulanbieter gestellt. Dieser korrigiert und benotet die Hausarbeit. Eine Zweitkorrektur ist nicht vorgesehen. Im Laufe der Examensarbeit kommt der Modulanbieter für eine Stunde der entsprechenden Unterrichtsreihe an die Schule. Dies ist in der Regel die einzige Möglichkeit, von einem Modulanbieter eine Rückmeldung über den eigenen Unterricht zu erhalten.

Die Examensprüfung wird von zwei Modulanbietern sowie dem Schulleiter abgenommen. Die Mentoren haben keinen Einfluss auf die Note. Seit Mitte des Schuljahres 2006/2007 dürfen die Mentoren bei den Prüfungsstunden sowie bei der Besprechung anwesend sein. Zu den Unterrichtsstunden äußern dürfen sie sich erst nach Festlegung der Note.

Sollte der Lehramtsanwärter die Ausbildung abbrechen, muss er einen Teil seiner bisher erhaltenen Bezüge zurückzahlen.

Niedersachsen

Gymnasium

Das Referendariat dauert in niedersächsischen Gymnasien anderthalb Jahre, außer wenn nicht 16 Wochen Praktikum angerechnet werden können. Pädagogische Tätigkeiten wie etwa als DAAD- Fremdsprachenassisten werden auch ohne besonderen Antrag angerechnet, und nur unter 16 Wochen Praktikum dauert das Referendariat noch 24 Monate. Eine niedersächsische Besonderheit bei der Besoldung ist die Streichung des Weihnachtsgeldes von 300 Euro, das Referendare in anderen Bundesländern erhalten.

Die Ausbildungssschule ändert sich im Referendariat nicht. Dort wird der Referendar in den ersten drei Monaten durch Hospitation mit den Unterrichtsmethoden vertraut gemacht. Danach beginnt die Phase eigenverantwortlichen Unterrichts, bei dem der Referendar in acht Wochenstunden in beiden Fächern je vier Stunden ohne Anwesenheit anderer Erwachsener unterrichtet, also acht Stunden, bei drei Fächern zwölf. Zusätzlich ist er verpflichtet, mindestens vier Stunden Ausbildungsunterricht zu besuchen (zwei Stunden Minimum), in dem möglichst bald nicht hospitiert, sondern unter Aufsicht des Lehrers unterrichtet werden soll. In regelmäßigen Abständen von zwei bis drei Wochen lädt der Referendar seinen pädagogischen Ausbilder, seinen Fachausbilder oder den Ausbildungskoordinator der Schule in seinen Unterricht ein, genauer beide Fachdidaktiker und den Pädagogen je zehn Mal mindestens. Während dieser zwölfmonatigen Phase muss der Referendar eine dreißigseitige Hausarbeit in Bezug auf zwei Unterrichtsstunden (und am Seminar Hildesheim einen zehnseitigen Praxisbericht in Bezug auf eine fünf- bis zehnstündige Unterrichtsreihe) verfassen. Außerdem muss der Referendar zusätzlich zu zwei „besonderen Unterrichtsbesuchen“ pro Fach einladen, BUBs, in denen alle Ausbilder (der jeweilige Fach-, der Pädagogikausbilder und der Ausbildungskoordinator) die Stunde kritisieren. Dafür muss ein sechsseitiger Stundenentwurf eingereicht werden, indem u. a. Unterrichtszusammenhang, Lerngruppe, didaktische Konstruktion und Methodenauswahl umfassend begründet werden. Die (bei zwei Fächern vier) BUBs sind als Übung für die ähnlich ablaufenden Prüfungsunterrichte (1 PU pro Fach) gedacht.

Die theoretische Ausbildung erfolgt in einigen Seminaren (z.B. Hildesheim) nachmittags, wo wöchentlich je zweistündige Pädagogik- und zweiwöchentliche Fachseminarsitzungen stattfinden, ansonsten (Hannover, Osnabrück) werden die Referendare vom Unterricht einen Vormittag freigestellt.

Seit dem 1. Februar 2009 werden die Einstellungstermine umgestellt auf die Halbjahresanfänge Februar und August, die Einstellungstermine Mai und November fallen im Lauf der nächsten Jahre weg. Der Sinn der Umstellung ist nicht, günstigere Voraussetzungen für die Einstellung nach Abschluss des Referendariats zu schaffen, sondern ohne Orientierungsphase am ersten Tag den achtstündigen eigenverantwortlichen Unterricht (d. h. drei bis vier „eigene“ Klassen) zu beginnen, um Vollzeitstellen einzusparen. Außerdem ist geplant, für Master-Absolventen die Examenshausarbeit einzustellen, da diese bereits zwei Abschlussarbeiten geschrieben hätten (Bachelor und Master).

Die Phase eigenverantwortlichen Unterrichtens endet mit den Gutachten der Ausbilder und der Schulleitung, die die Vornote bilden. Ist diese mindestens „ausreichend“, wird der Referendar zum Prüfungsunterricht zugelassen, der im letzten Quartal stattfindet, und zwar eine Stunde pro Fach. Dabei beobachten und bewerten der pädagogische Ausbilder, der Fachausbilder, ein Vertreter der Schulleitung und ein Schulrat der Landesschulbehörde den Unterricht. Nach dem letzten Prüfungsunterricht folgt eine einstündige mündliche Prüfung mit pädagogischen, schulrechtlichen und zwei fachdidaktischen Themanteilen, jeweils mit einem allgemeinen Teil und einem zuvor abgesprochenen. Als Zeugnis gibt es kein ausführliches Gutachten, sondern die Noten der fünf Ausbildungsteile Ausbildungsnote, Hausarbeit, mündliche Prüfung und der beiden Prüfungsunterrichte.

Siehe auch

Literatur

  • Peter Daschner, Ursula Drews (Hrsg.): Kursbuch Referendariat. Beltz, Weinheim 2007, ISBN 978-3-407-25450-4
  • Bernd Oehmig: Erfolgreiches Referendariat. Hinweise und Hilfen für Schule und Lehramtspraktika. Lang, Frankfurt am Main u. a. 2005, ISBN 3-631-54177-5

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