Anschließender Weichenbereich

Anschließender Weichenbereich

Der anschließende Weichenbereich ist ein feststehender Begriff im Bahnbetrieb und kennzeichnet Abschnitte in Bahnhöfen, Abzweigstellen, Überleitstellen und Anschlussstellen, in denen bei einem Fahrtbegriff am Hauptsignal bestimmte festgelegte Geschwindigkeiten nicht überschritten werden dürfen. Die für den anschließenden Weichenbereich gültigen Vorschriften finden sich im Signalbuch (DS/DV 301) sowie der Fahrdienstvorschrift (Ril 408) der Deutschen Bahn AG.

Inhaltsverzeichnis

Definition

Das Signalbuch unterscheidet beim anschließenden Weichenbereich ausdrücklich nach dem Anfang und dem Ende. Für diese Bereiche sind im Zusammenhang mit wechselnden Signalisierungen bestimmte Handlungen des Eisenbahnfahrzeugführers sowie festgelegte Fahrtgeschwindigkeiten vorgeschrieben.

Die gültige Ausführungsbestimmung im Signalbuch lautet:

Der anschließende Weichenbereich ist wie folgt begrenzt:
Der Anfang liegt an dem Signal, ab dem die Fahrt zugelassen wird.
Das Ende liegt
  • bei einer Fahrt auf Einfahrsignal oder Zwischensignal am folgenden Hauptsignal oder an einem etwa davorliegenden - bei mehreren, am letzten - gewöhnlichen Halteplatz des Zuges,
  • bei einer Fahrt auf Ausfahrsignal hinter der letzten Weiche im Fahrweg, wenn keine Weiche vorhanden ist, am Ausfahrsignal,
  • auf Abzweigstellen, Überleitstellen und auf Anschlussstellen mit Hauptsignal hinter der letzten Weiche im Fahrweg.
Ist am Ende eines anschließenden Weichenbereichs eine höhere Geschwindigkeit zugelassen, darf die Geschwindigkeit erst dann erhöht werden, wenn der Zug den anschließenden Weichenbereich vollständig verlassen hat. Dies gilt nicht bei Halt am gewöhnlichen Halteplatz.

Geschwindigkeit

Im anschließenden Weichenbereich gilt ab dem Fahrt zulassenden Signal die dort gültige Geschwindigkeit. Diese beträgt im Regelfall 40 km/h, andere Geschwindigkeiten sind möglich. Diese werden durch Signal Zs3 gesondert signalisiert, im Fahrplan, der La oder durch schriftlichen Befehl angeordnet. Sind am Ende des anschließenden Weichenbereichs höhere Geschwindigkeiten zugelassen, dürfen diese erst dann gefahren werden, wenn die letzte Achse des Zuges die letzte Weiche im Fahrweg verlassen hat.

Hält der Zug planmäßig vorher an einem Bahnsteig im Bahnhof an, gilt diese Regelung nicht. Für den Eisenbahnfahrzeugführer gilt ab dem gewöhnlichen Halteplatz die neue, am Signal oder im Fahrplan angezeigte Geschwindigkeit.

Besonderheiten

Zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Regelungen gelten bei Signalisierungen am Hauptsignal im Störungsfall besondere Bestimmungen. Die vom Regelfall abweichenden Signalbilder erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit und Sorgfalt des Eisenbahnfahrzeugführers.

Die folgenden Beispiele setzen ein Halt (Hp 0) zeigendes Signal voraus. Ein am gleichen Standort angebrachtes Vorsignal sei dunkel.

Es werden einige mögliche Signalisierungen mit Zs 1- Ersatzsignal und Zs 7- Vorsichtsignal genannt:

  • Signal Hp 0 + Zs 1 am Einfahrsignal, Ausfahrsignal zeigt Fahrtbegriff: mit max. 40 km/h bis zum (letzten) gewöhnlichen Halteplatz des Zuges. Hat der Zug keinen gewöhnlichen Halteplatz, gilt die Geschwindigkeit bis die gesamte Zuglänge am Ausfahrsignal vorbeigefahren ist. Anschließend gilt die zulässige Fahrplangeschwindigkeit.
  • Signal Hp 0 + Zs 1 am Ausfahrsignal, Vorsignal dunkel: mit max. 40 km/h bis die letzte Achse die letzte Weiche im Fahrweg verlassen hat, dann weiter mit max. 40 km/h bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hauptsignals, höchstens 2000 Meter. Anschließend gilt die zulässige Fahrplangeschwindigkeit.
  • Signal Hp 0 + Zs 1 am Ausfahrsignal, kein Vorsignal: mit max. 40 km/h bis die letzte Achse die letzte Weiche im Fahrweg verlassen hat. Anschließend gilt die zulässige Fahrplangeschwindigkeit, da als nächstes Signal auf der freien Strecke zwingend ein Vorsignal zu erwarten ist.
  • Signal Hp 0 + Zs 7 am Einfahrsignal, Ausfahrsignal zeigt Fahrtbegriff: auf Sicht fahren mit max. 40 km/h bis zum nächsten Hauptsignal plus 400 Meter darüber hinaus. Anschließend gilt die zulässige Fahrplangeschwindigkeit. Zusätzlich muss beachtet werden, dass die letzte Achse des Zuges den anschließenden Weichenbereich, der am Standort des Ausfahrsignals endet, verlassen hat.
  • Signal Hp 0 + Zs 1 am Blocksignal mit weiß-gelb-weiß-gelb-weißem (wgwgw) Mastschild (es folgen also keine Weichen hinter dem Blocksignal): mit max. 40 km/h bis die Zugspitze am Blocksignal vorbeigefahren ist. Anschließend gilt die zulässige Fahrplangeschwindigkeit. Da das Blocksignal mit wgwgw-Mastschild keinen anschließenden Weichenbereich hat, darf die Geschwindigkeit schon erhöht werden, bevor die letzte Achse des Zuges am Blocksignal vorbeigefahren ist.

Situation in der Schweiz

Der Begriff anschließender Weichenbereich kommt offiziell in den Fahrdienstvorschriften nicht mehr vor. Hier wird grundsätzlich der Begriff Geschwindigkeitsschwelle angewendet. Diese liegt an signalisierten Geschwindigkeitsänderungen normalerweise beim Zugsignal. Aber es gibt klar definierte Ausnahmen, dass sie spätestens bei der ersten Weiche gilt, oder bei fehlenden Signalen die Geschwindigkeitsschwelle bei Einfahrt, dies die erste spitzbefahrenen Weiche ist. Zeigt das nächste Zugsignal eine höhere Geschwindigkeit, darf diese erst gefahren werden, wenn das Zugende die letzte ablenkende Weiche freigelegt hat und die Zugspitze die letzte Weiche des Abschnittes befahren hat. Die festen Geschwindigkeitsschwellen im Bahnhof befinden sich bei der ersten und letzten Weiche. Diese sind notwendig, wenn im Bahnhof eine geringere Höchstgeschwindigkeit gilt als auf den anschließenden Strecken.


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