Liegenschaftskarte

Liegenschaftskarte
Beispiel einer württembergischen Flurkarte im Maßstab 1:2500 aus dem Jahr 2009

Die Flurkarte – auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt – ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) und bildet den bildlichen Teil des Liegenschaftskatasters. Sie ist mit ihrem flächendeckenden Nachweis der Lage und Abgrenzung die amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs mit seinen Grundstücken und damit die Grundlage für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und eine gerechte Grundsteuerveranlagung.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtliche Entwicklung

Zwar gab es schon in frühester Zeit Karten zu den unterschiedlichsten Zwecken (wie die sogenannte Brouillonkarte), doch erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde in den verschiedenen deutschen Ländern mit der Durchführung von Landesvermessungen und der Schaffung von flächendeckenden Kartenwerken begonnen. Die großen Umwälzungen der napoleonischen Zeit hatten neue Staatsgebilde geschaffen und einheitliche Kartenwerke wurden (zumindest auf Länderebene) immer wichtiger. So wurde zum Beispiel in den Königreichen Bayern 1801 und Württemberg 1818 mit landesweiten Vermessungen begonnen, die die Grundlagen für die Kartierung der Katasterkarten bildete. Hinzu kamen technische Neuerungen wie die Erfindung der Lithografie durch Alois Senefelder, die neue Wege zur Reproduktion der Kartenunterlagen ermöglichte.[1]

Unterschiedliche Darstellungen

Die einzelnen Kartenblätter werden entweder im Blattschnitt einer Rahmenkarte oder als Inselkarte für eine Flur hergestellt. Ausschlaggebend für die Wahl des Kartenmaßstabes sind die örtlichen Gegebenheiten und die Größe der Flurstücke, die dargestellt werden müssen. Der Maßstab 1:500 oder 1:1000 ist häufig in Stadtgebieten sinnvoll, im ehemaligen Baden wurde 1:1500 gewählt, in Württemberg war es 1:2500 und gelegentlich in Ortslagen auch 1:1250, aber auch 1:5000 wie in Bayern ist zu finden.

Die Flurkarte beinhaltet grundsätzlich die Darstellung von:

Unterschiedlich gehandhabt wird die Darstellung von:

Stadtgrundkarte

Werden Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen sowie ergänzende topografische Angaben in der Kartendarstellung der Flurkarte mit einbezogen, erhält diese die Bezeichnung Stadtgrundkarte. Die Darstellungen der Stadtgrundkarte liegen ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit und sind keine Pflichtaufgabe des Liegenschaftskatasters.

Ersetzung der analogen Flurkarte durch digitale Datenführung

Seit den 1990er Jahren wird die Liegenschaftskarte in digitaler Form geführt und als Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) bezeichnet. Sie ist maßstabsfrei und deckt das Gebiet eines ganzen Bundeslandes ab. Dadurch wird die Liegenschaftskarte blattschnittfrei und kann auf einfache Art und Weise in verschiedenen Maßstäben ausgegeben und ausgedruckt werden. Die ALK hat inzwischen die analoge Form der Flurkarte weitgehend ersetzt.

Einzelnachweise

  1. Landesvermessungsamt Baden-Württemberg: 150 Jahre Württembergische Landesvermessung Stuttgart 1968, ohne ISBN

Siehe auch

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