Lieger

Lieger

Die Schäffer und Großschäffer waren für den Handel verantwortliche Beamte im Ordensstaat des Deutschen Ritterordens.

Inhaltsverzeichnis

Ursprung und Aufgaben

Schäffer werden erstmals im Jahre 1329 in den sogenannten Orselnschen Statuten des Hochmeisters Werner von Orseln (1324-30) erwähnt, in der Zeit, als die preußischen Städte der Hanse beitraten,[1] der Orden einer der größten Fernhändler des hansischen Wirtschaftsbereichs wurde, und die Handelsorganisation des Ordens feste Strukturen annahm. Es ging beim Handel des Ordens nun nicht mehr nur um die Deckung des Eigenbedarfs, sondern um gewinnorientierten Handel.

Als Ordensmitglieder und Beauftragte ihres jeweiligen Konventshauses waren die Schäffer für die Versorgung ihres Konvents mit allem Notwendigen und den Verkauf von Überschüssen zuständig. Sie durften, wie auch die Fischmeister, kaufen und verkaufen, ohne dazu eine besondere Genehmigung zu benötigen.

Großschäffer

Eine hervorgehobene Stellung hatten die beiden Großschäffer, die in Marienburg und Königsberg residierten und eine besondere Bedeutung für den Außenhandel des Ordens hatten. Der Großschäffer von Königsberg war für den Bernsteinexport verantwortlich, auf den der Orden ein Monopol hatte, und der Großschäffer von Marienburg war für den Export von Getreide zuständig. Beide Großschäffer importieren aber die gleichen Waren, insbesondere flandrische und englische Tuche, aus dem Westen. Zum Betätigungsfeld der Großschäffer gehörten auch die Reederei sowie gewerbliche Unternehmen, Darlehens- und Immobiliengeschäfte, wobei diese Geschäfte oftmals durch Schuldner an den Orden und in den Aufgabenbereich der Großschäffer fielen. Die Großschäffer reisten viel, führten Verhandlungen und schlossen Verträge ab; sie mussten daher lesen und schreiben können. Sie entstammten meist aus dem niederen Adel, aber schon vor 1410 und insbesondere danach kamen eine Anzahl von Großschäffern aus dem städtischen Patriziat. Zum letzten Mal wird ein Großschäffer im Jahre 1451 erwähnt. Bemerkenswert war die rechtliche Sonderstellung der Großschäffer, die als Geistliche und Angehörige einer geistlichen Körperschaft nicht dem damaligen weltlichen Schuldrecht unterlagen, gleichzeitig aber an allen Privilegien der weltlichen Kaufleute teilzuhaben suchten, während der Orden selbst sich als Landesherr von Preußen durch seine wirtschaftspolitischen Verordnungen Vorteile gegenüber der Konkurrenz der preußischen Kaufleute sicherte.

Lieger, Diener und Wirte

Bei der Abwicklung des Handels arbeiteten die Großschäffer und Schäffer mit sogenannten Liegern, Dienern und Wirten zusammen. Diese, wie auch die meisten Schäffer und auch einige der Großschäffer, stammten meistens aus den preußisch-hansischen Kaufmannsfamilien. Dies stärkte die Verbindung des Ordens zu den Städten und ermöglichte dem Orden gleichzeitig, auch dort von den hansischen Rechten zu profitieren, etwa in Nowgorod, wo diese dem Orden selbst verweigert wurden.

  • Lieger waren in den wichtigen Handelszentren stationiert und handelten dort für den Orden. Sie bekamen meist eine jährliche Bezahlung, womit sie Faktoren und Kommissionäre des Ordens wurden. Die Großschäffer schlossen mit ihnen Partnerschaftsverträge, gemäß derer sie zu gleichen Teilen an Gewinn und Verlust beteiligt waren. Sie erhielten von den Großschäffern auch zinslose Darlehen, und der Orden handelte mit ihnen, wenn sie auf eigene Rechnung Waren kauften und verkauften.
  • Diener organisierten Handelsreisen und waren oft mit den Liegern identisch.
  • Wirte saßen kleineren Städten und hatten einen eingeschränkten Geschäftsbereich.

Die Arbeit für den Orden war ertragreich, und oft handelten mehrere Mitglieder einer Familie gleichzeitig oder auch generationenübergreifend für den Orden. Bis ins späte 14. Jahrhundert sahen die Lieger und Diener in dieser Tätigkeit keine bedrohliche Konkurrenz ihres eigenen Handels oder des Handels ihrer ihrer Städte. Erst dann, und insbesondere nach der Niederlage von Tannenberg 1410 und der folgendenden wirtschaftlichen Depression, mehrten sich die Proteste gegenüber dem Ordenshandel. Die Städte empfanden den Handel des Ordens nun zunehmend als Konkurrenz und beschwerten sich insbesondere über die Wettbewerbsverzerrung, die sich der Orden durch das Ausnutzen seiner Stellung als Landesherr verschaffte. Auch die Getreidehandelspolitik der Großschäffer wurde nun als nur noch einseitig vorteilhaft für den Orden kritisiert.

Anmerkungen

  1. Hansestädte im Gebiet des Ordensstaates waren Braunsberg, Danzig, Elbing, Königsberg, Kulm und Thorn in Preußen und Fellin, Goldingen, Groß Roop, Pernau, Riga, Reval, Wenden, Windau und Wolmar in Livland.

Literatur

  • Erich Maschke, „Die Schäffer und Lieger des Deutschen Ordens in Preußen“, in: Domus Hospitalis Theutonicorum. Europäische Verbindungslinien der Deutschordensgeschichte. Gesammelte Aufsätze aus den Jahren 1931-1963, Hg. K. Wieser, U. Arnold (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens, 10), Bonn-Godesberg 1970, S. 69-103.

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • liéger — ● liéger verbe transitif Garnir un filet de pêche, une ligne de morceaux de liège. Travailler un cuir avec un liège dans le but de faire remonter un grain naturel sur la fleur du cuir. ● liéger (expressions) verbe transitif Machine à liéger,… …   Encyclopédie Universelle

  • Lieger — Lie ger (l[=e] j[ e]r), n. [See {Leger}, {Ledger}.] A resident ambassador. [Obs.] See {Leger}. Denham. [1913 Webster] …   The Collaborative International Dictionary of English

  • Lieger — (Schiffsw.), so v.w. Bauchstücke 2) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lieger — Lieger, Werftwächter auf Kriegsschiffen, die außer Dienst gestellt sind …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • lieger — des pantoufles …   Thresor de la langue françoyse

  • lieger — lieger, or leger /lejar/liyjar/ A resident ambassador …   Black's law dictionary

  • lieger — lieger, or leger /lejar/liyjar/ A resident ambassador …   Black's law dictionary

  • lieger — Leger Leg er (l[e^]j [ e]r), n. [See {Ledger}.] 1. Anything that lies in a place; that which, or one who, remains in a place. [Obs.] [1913 Webster] 2. A minister or ambassador resident at a court or seat of government. [Written also {lieger},… …   The Collaborative International Dictionary of English

  • lieger — archaic variant of ledger 4 * * * lieger obs. form of ledger, leger …   Useful english dictionary

  • lieger, or leger — /lejar/liyjar/ A resident ambassador …   Black's law dictionary

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”