Lietuvos Taryba

Lietuvos Taryba

Die Lietuvos Taryba (deutsch Litauischer Staatsrat, kurz Taryba) war die erste provisorische Gesetz gebende Versammlung Litauens vor der Gründung der Ersten Republik. Sie bestand von September 1917 bis zum Mai 1920.

Inhaltsverzeichnis

Vilniusser Konferenz

Der Staatsrat wurde auf der Vilniusser Konferenz (lit. Vilniaus konferencija) gewählt. Die Vilniusser Konferenz war der erste Versuch litauischer politischer Kräfte, in den Wirren des Ersten Weltkriegs die Unabhängigkeit des Landes (wieder) zu erlangen. Sie war von den deutschen Besatzungsbehörden, die seit Ende 1915 Litauen besetzt hielten, erlaubt worden, allerdings mit der Einschränkung, dass ihre Teilnehmer nicht in freien Wahlen bestimmt wurden. Jeder Anstrich einer Staatsgründung sollte so vermieden werden. Entsprechend wurden die 264 Teilnehmer der Vilniusser Konferenz von einem Organisationskomitee (Ausschuss) eingeladen, wobei man versuchte, alle gesellschaftlichen und politischen Strömungen zu berücksichtigen. Geografisch umfassten die Teilnehmer die drei ehemaligen russischen Provinzen (gubernija) Vilnius, Kaunas und Suwalki.

Am 18. September 1917 kamen 214 Volksvertreter in Vilnius zu der einwöchigen Konferenz zusammen. Sie beschlossen, die Unabhängigkeit Litauens in seinen ethnischen Grenzen anzustreben, den Minderheiten (Polen, Juden, Weißrussen) auf diesem Gebiet volle Minderheitenrechte zu garantieren und mit Deutschland (nicht genauer definierte) "besondere" Beziehungen einzugehen, sofern das Deutsche Reich Litauen als eigenständigen Staat anerkennen würde. Am Ende der Konferenz wurde ein 20-köpfiges Führungsgremium gewählt, das die Idee der staatlichen Unabhängigkeit in die Tat umsetzen sollte. Dies war der Beginn des Staatsrates.

Staatsrat Litauens (Taryba)

Der gewählte 20-köpfige Staatsrat kam am 24. September 1917 zu seiner ersten Sitzung zusammen. Er bestand aus acht Juristen, vier Priestern, drei Agronomen, zwei Bankiers sowie je einem Arzt, Publizist und Ingenieur. Er sollte damit möglichst breit die gesellschaftlichen Schichten und die politischen Strömungen abdecken. Auf Protest der Sozialdemokraten über ihre mangelnde Repräsentanz wurden im Verlauf des Jahres 1917 zwei Priester durch zwei sozialdemokratische Parteigänger ersetzt. Zum Vorsitzenden des Gremiums wählten die Mitglieder Antanas Smetona.

Der Staatsrat bemühte sich zunächst um die staatliche Anerkennung Litauens. Der erste Ansprechpartner waren hierbei die deutschen Behörden, die zwar die Vilniusser Konferenz genehmigt hatten, aber ihre Beschlüsse möglichst ignorierten und der Zensur unterwarfen. Deutschlands Ziel war, wenn schon nicht Litauen zu annektieren, es zu einem Marionettenstaat mit nur beschränkter Eigenständigkeit zu machen. Die folgenden Monate waren geprägt von erfolglosen Verhandlungen, in denen die Deutschen jegliche staatliche Unabhängigkeit zu hintertreiben suchten und Zwietracht säten bezüglich der zukünftigen Bindung Litauens an Deutschland. Nachdem Litauen nicht zu den Friedensverhandlungen nach Brest-Litowsk eingeladen wurde und Woodrow Wilson am 8. Januar 1918 sein 14-Punkte-Programm zur Selbstbestimmung der Völker vorgelegt hatte, verstärkte sich im Staatsrat der Wunsch nach einem radikaleren Vorgehen. Am 16. Februar 1918 erklärte der Staatsrat einseitig Litauens Unabhängigkeit. Diese Erklärung wurde sogar in einigen deutschen Presseerzeugnissen abgedruckt [1]. Am 23. März unterzeichnete Kaiser Wilhelm II. ein Manifest, in dem er Litauen als Staat de iure anerkannte, aber in einer "festen und ständigen Union" mit dem Deutschen Reich, und die Unabhängigkeitserklärung mit keinem Wort erwähnte.

Im Staatsrat kam es in den Folgemonaten zu Unstimmigkeiten über das weitere Vorgehen. Im Juni setzten sich die Monarchisten durch, die eine konstitutionelle Monarchie befürworteten und zu diesem Zweck einen Vertreter aus einem ungebundenen deutschen Fürstenhaus zum König von Litauen ausrufen wollten. Dies verstieß gegen die ursprüngliche Absicht, die Staatsform durch eine Verfassung gebende Versammlung festlegen zu lassen. Vier Mitglieder des Staatsrates traten aus Protest zurück, mit den Stimmen der übrigen wurde Herzog Wilhelm Karl von Urach am 11. Juli 1918 als Mindaugas II. zum litauischen König ernannt. Deutschland machte jedoch weiterhin keine Anstalten, die litauische Unabhängigkeit anzuerkennen.

Mindaugas II. trat sein Amt nie an, denn nach der Schwächung Deutschlands in den letzten Kriegsmonaten revidierte der Staatsrat seine Entscheidung. Ende Oktober hatte der neue deutsche Kanzler Max von Baden zu verstehen gegeben, dass Deutschland Litauen anerkennen werde, sobald es sich Gesetze gegeben habe[2]. Am 2. November 1918 annullierte der Staatsrat die Ernennung Mindaugas II. und erklärte sich selbst zum Gesetzgeber. Er setzte eine erste provisorische Verfassung in Kraft, die die endgültige Staatsform der in freien Wahlen zu bestimmenden Verfassung gebenden Versammlung überließ. In der folgenden Woche wurde, zeitgleich mit dem Ende des Ersten Weltkriegs, eine erste Regierung gebildet und ein dreiköpfiges Präsidium des Staatsrates zum Staatsoberhaupt erklärt. Erster Ministerpräsident wurde Augustinas Voldemaras von der Nationalen Union, Vorsitzender des Präsidiums Antanas Smetona. Die neue Regierung sah sich unmittelbar großen Schwierigkeiten gegenüber: Durch den Abzug der deutschen Truppen, inexistente Verwaltungsbehörden und fehlende finanzielle Mittel war die erklärte Unabhängigkeit des zu gründenden Staates ohne faktische Grundlage.

Am 16. Dezember 1918 richteten die von Vincas Mickevičius-Kapsukas geführten kommunistischen Parteigänger in Vilnius eine "Provisorische Revolutionäre Arbeiter- und Bauernregierung" ein. Nachdem die provisorische Regierung des Staatsrats am 2. Januar 1919 vor der anrückenden Roten Armee nach Kaunas geflohen war, konnten die litauischen Kommunisten nun die Macht an sich reißen. Durch die weiteren militärischen Auseinandersetzungen verzögerte sich die Einberufung freier Wahlen. Im Verlauf des Frühjahrs 1919 zeigte sich die Schwäche der Regierung des Staatsrats und es wurde beschlossen, eine neue provisorische Verfassung auszuarbeiten, die der Exekutive mehr Macht geben sollte. Am 4. April wurde dementsprechend das Präsidium durch einen einzigen Staatspräsidenten ersetzt, zu dem der Staatsrat Antanas Smetona wählte. Am 12. April trat die neue Regierung unter Mykolas Sleževičius ihr Amt an, die immerhin sechs Monate fungierte und die politischen Verhältnisse stabilisieren konnte.

Die tatsächliche Staatswerdung erfolgte unter der Regierung von Ernestas Galvanauskas. Der parteiunabhängige Ministerpräsident konnte im Dezember 1919 das Wahlgesetz verabschieden und im Februar 1920 die ersten freien Wahlen zu einer Verfassung gebenden Versammlung für den 14./15. April 1920 ansetzen. Mit dem Zusammentreten der gewählten Verfassung gebenden Versammlung löste sich der Staatsrat im Mai 1920 auf. Am 15. Mai wurde die staatliche Unabhängigkeit von der Versammlung noch einmal bekräftigt.

Literatur

  • Joachim Tauber: «Die Last der Geschichte». Zu den Vorstellungen der Taryba über den zukünftigen litauischen Staat 1917−1918, in: Norbert Angermann et al., Ostseeprovinzen, Baltische Staaten und das Nationale. Münster 2005 ISBN 3-8258-9086-4, 389–402

Einzelnachweise

  1. http://www.lituanus.org/1986/86_1_02.htm
  2. http://www.lituanus.org/1986/86_1_02.htm

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