Anteilschein

Anteilschein

Der Begriff Anteilschein wird in zweierlei Hinsicht gebraucht. Der Anteilschein im engeren Sinne ist eine Urkunde, die dem Inhaber einen Anspruch gegen eine Kapitalanlagegesellschaft (Fonds) verbrieft. Anteilscheine für Fonds werden auch als Investmentzertifikat bezeichnet.

Unter Anteilschein im weiteren Sinne versteht man Urkunden über die Mitgliedschaft in kapitalistischen Vereinen. Grundsätzlich sind solche Anteilscheine reine Beweisurkunden und keine Wertpapiere (z. B. die Verbriefung eines Geschäftsanteils einer GmbH oder der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft). Nur soweit von Gesetzes wegen die verbriefte Mitgliedschaft dergestalt mit der Urkunde verbunden wird, dass sie ohne Urkunde weder ausgeübt noch übertragen werden kann, kommt einem Anteilschein der Charakter eines Wertpapiers zu. Das ist bei der Aktie und den Zwischenscheinen, welche die Aktionäre vor Ausgabe der Aktien erhalten, der Fall. Früher gab es auch noch die Kux.

Das Investmentzertifikat (Anteilschein) als Inhaberpapier ist ein Wertpapier im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Der Anteilsinhaber ist an dem, den Anteilschein emittierenden, Sondervermögen (Fonds) beteiligt. Er berechtigt zum Erhalt der Dividende bei Bar-Ausschüttung bzw. an der Partizipierung aus Wertsteigerung des Anteils aus Thesaurierung.

Siehe auch: Börse

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Anteilschein — (Anteilverschreibung), insbes. der Interimsschein bei Aktiengesellschaften (s. Aktie und Aktiengesellschaft, S. 237) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anteilschein — Anteilschein, s.v.w. Aktie (s.d.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Anteilschein — Anteilschein,der:⇨Aktie …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Anteilschein — ↑Aktie, ↑Zertifikat …   Das große Fremdwörterbuch

  • Anteilschein — Papier (umgangssprachlich); Handelspapier; Wertpapier * * * Ạn|teil|schein 〈m. 1〉 = Aktie * * * Ạn|teil|schein, der (Wirtsch.): Wertpapier, das Ansprüche an eine Gesellschaft od. das Anrecht auf eine Aktie nachweist. * * * Anteilschein,  … …   Universal-Lexikon

  • Anteilschein — Ạn|teil|schein …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Wertpapier — Anteilschein; Papier (umgangssprachlich); Handelspapier * * * Wert|pa|pier [ ve:ɐ̯tpapi:ɐ̯], das; s, e (Wirtsch.): Urkunde über ein privates [Vermögens]recht, das meist mit regelmäßigen Erträgen aus Zinsen oder Dividenden verbunden ist:… …   Universal-Lexikon

  • Tabakbewegung — Anteilschein der Imperial Tobacco Corporation Die Tabakbewegung (persisch ‏قیام تنباکو‎ ghiyam e tanbaku auch persisch ‏ جنبش تنباکو‎ jonbesh e tanbaku) ist eine im Dezember …   Deutsch Wikipedia

  • Papier — Anteilschein; Handelspapier; Wertpapier; Blatt; Papierblatt; Bogen * * * Pa|pier [pa pi:ɐ̯], das; s, e: 1. zu einer dünnen, platten Schicht gepresstes Material, das vorwiegend zum Beschreiben oder zum Verpacken dient: ein Blatt, Stück Papier;… …   Universal-Lexikon

  • Handelspapier — Anteilschein; Papier (umgangssprachlich); Wertpapier * * * Hạn|dels|pa|pier, das (Börsenw.): Wertpapier, das gehandelt wird …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”