Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt

Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt
Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Gründung 1752
Sitz Detmold
Leitung Dr. Albert Hüser
Mitarbeiter 480 (2008)
Produkte Finanzdienstleistung
Website www1.lippische.de

Die Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt ist ein regional tätiges öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen mit Hauptsitz in Detmold, Kreis Lippe, dessen operatives Geschäftsgebiet sich auf das Kreisgebiet beschränkt. Die Gewährträgerschaft ist im Jahr 2009 für einen Kaufpreis von 76 Millionen Euro von bisherigen Eigentümer Landesverband Lippe auf die Provinzial Rheinland übergegangen.

Inhaltsverzeichnis

Unternehmensgliederung und Vertrieb

Das Unternehmen ist ein Kompositversicherer moderner Prägung, der nahezu sämtliche Versicherungssparten bedient. Trotz des Wegfalls der Stellung als ehemaliger Monopolist Anfang der 1990 Jahre im Gebäudeversicherungsbereich konnte das Unternehmen ihr Beitragsvolumen steigern. Am Stammsitz in Detmold sind in der Verwaltung und Innendienst sowie mit dem Außendienst insgesamt ca. 480 Personen für das Unternehmen tätig.

Die übergeordnete Leitung des Unternehmens liegt beim jeweiligen Verbandsvorsteher des Landesverbandes Lippe. Die unmittelbare Leitung des operativen Geschäftbetriebs obliegt dem jeweiligen Direktor des Unternehmens. Zur Mitwirkung ist ein Verwaltungsrat beigeordnet, dem auch der Direktor angehört.

Der Vertrieb der Versicherungsprodukte sowie die Betreuung der Kunden erfolgt durch Versicherungsvertreter (nach HGB § 84) die der Ausschließlichkeit unterliegen und über ein Netz von örtlich angesiedelten Agenturen - „Servicebüros“. Hinzu kommt der Vertriebsweg über die lippischen Sparkassen.

Kerngeschäft ist weiterhin die Sach/Haftpflicht-Unfall-Kasko Versicherungen für den privaten wie auch gewerblichen Bereich, die mit eigen entwickelten Produkten beworben und vertrieben werden. Um den Markt der Betrieblichen Altersvorsorge bedienen zu können, wurde die „Lippische Pensionsfonds AG“ gegründet, die eine 100% Tochtergesellschaft ist. Für Versicherungesbereiche, die das Unternehmen nicht selber herausgibt, ergänzt es durch Korporationen mit anderen Spezialversicherern aus dem Spektrum der öffentlich-rechtlichen Versicherer.

Geschichte

Am 11.Februar 1752 wurde das Gründungsgesetz der Lippischen Landes-Brandversicherungsanstalt, die „Allgemeine Brand-Assecuranz-Societät“, vom Regierenden Grafen und Edlen Herrn zur Lippe Simon August erlassen. Die Gründung einer Brandkasse, die gegen Risiken des Brandes versicherte, sollte in erster Linie der Verarmung der Bevölkerung in solchen Notfällen entgegenwirken und volkswirtschaftliches Vermögen sichern. Auch damals schon gab es immer wieder Leute, die die Versicherung ausnutzen wollten und ihre Häuser selbst ansteckten. Bereits 1756 versuchte Graf Simon August, solche Betrügereien zu verhindern und die Feuersicherheit zu verbessern. An die Untertanen wurden Verhaltensmaßregeln ausgegeben, auch der Bau der Häuser und deren Pflege musste sich den Erfordernissen des Brandschutzes unterwerfen. Außerdem bemühte man sich, die Brandbekämpfung zu verbessern. In Lippe hat es trotz aller Vorsichtsregeln und Verhaltensmaßnahmen jedoch auch immer wieder große Brandkatastrophen gegeben. In Alverdissen, Barntrup, Lemgo und Horn z.B. verbrannten in den Jahren von 1855 bis 1898 zusammen fast 200 Wohnhäuser. Infolge der Versicherungspflicht für alle Wohnhäuser konnte die Brandkasse der Verelendung einer Vielzahl von lippischen Familien entgegenwirken.

Als ein wichtiger Einschnitt in der Entwicklung der Brandkasse gilt das Jahr 1924, als der lippische Landtag das „Gesetz die Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt betreffend“ beschloss. Nachdem man sich bis dahin ausschließlich als Spezialversicherer gegen Brandschäden an Gebäuden mit Monopolrechten engagiert hatte, wurden nun auch andere Versicherungszweige, die so genannten Inhaltsversicherungen, zum Betätigungsfeld der Lippischen Brandkasse. Auch für dieses neue Aufgabengebiet soll die Anstalt nach dem Willen des Gesetzgebers lediglich zum gemeinsamen Nutzen unter Ausschluss von Erwerbszwecken tätig sein.

Mit der Eingliederung des Landes Lippe in das Bundesland Nordrhein-Westfalen und der Gründung des Landesverbandes Lippe vom November 1948 wurde die Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt dem Landesverband Lippe angegliedert, der nun alle Rechte und Verpflichtungen hatte, die bisher dem Land Lippe zustanden oder von ihm getragen wurden.

Mit der Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft vom 18.Juni 1992 veränderte sich die Position der Lippischen Landes-Brandversicherungsanstalt in grundlegendem Maße, da sämtliche bestehenden Pflicht-und Monopolversicherungen abgeschafft wurden. Damit stellte sich die Frage nach dem Sinn des öffentlichen Auftrags des Unternehmens überhaupt. Die öffentlich-rechtlichen Wettbewerbsversicherer sollen den Wettbewerb fördern und damit zu einer Verwirklichung und Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Systems auf dem Gebiet des Versicherungswesens beitragen. Das Vorhandensein von öffentlichen Versicherern würde regulierend auf das Wettbewerbsverhalten der übrigen Versicherer wirken. Gäbe es keine öffentlichen Versicherer, sähe die Versicherungsbranche weniger pluralistisch, weniger konzentriert und dezentralisiert aus. Die öffentlich-rechtlichen Versicherer würden somit ein Marktregulativ darstellen.

Aber nicht nur der Bereich der Monopolstellung war bedeutenden Änderungen unterworfen. 1994 wurde auch das 1924 erlassene Gesetz über die Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt in wesentlichen Punkten geändert. Der gesamte versicherungstechnische Teil, der die alte Pflicht- und Monopolversicherung betrifft, wurde ersatzlos gestrichen, was bedeutete, dass die Gebäude-Feuerversicherung wie alle übrigen Sparten nach allgemeinen Versicherungsbedingungen betrieben werden. Das Gesetz regelte darüber hinaus auch insbesondere die gesamte Unternehmensverfassung neu, so dass auch die Organe dem modernen Unternehmensverfassungsrecht angepasst wurden.

Gemeinnütziges Wirken

Das Unternehmen ist seit der Gründung im 18. Jahrhundert über den Geschäftsbetrieb der Versicherungsvermittlung hinaus gemeinnützig sich für die sozio-kulturelle Wohlfahrt der lippischen Bevölkerung satzungsgemäß fördernd tätig. Mit Unterstützung des Unternehmens werden z.B. wichtige Vorhaben lippischer Schulen, Kindergärten und Behinderteneinrichtungen mitfinanziert. Auch gemeinnützige Wohlfahrts- und Altenpflegeeinrichtungen, sowie regional ansässige Kulturschaffende und deren Veranstaltungen finden durch das Unternehmen eine Unterstützung.

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