Liste der Wappen im Landkreis Nordwestmecklenburg

Liste der Wappen im Landkreis Nordwestmecklenburg

Diese Liste erfasst alphabetisch geordnet die Wappen der Städte und Gemeinden des Landkreises Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).

Inhaltsverzeichnis

Wappen der Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen kein Wappen:

Wappen ehemals selbstständiger Städte und Gemeinden

Historische Wappen

Blasonierungen

  1. Nordwestmecklenburg: „In gespaltenem Schild vorn in Gold am Spalt ein halber herschauender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, geöffnetem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, dessen Randung bogenförmig ausgeschnitten ist; hinten in Blau ein stehender goldener Bischofsstab.“ (Hauptsatzung § 2, Abs.1)
  2. Bad Kleinen: „Geteilt durch einen Wellenschnitt; oben in Blau drei goldene Ähren balkenweise; unten in Gold ein grünes Flügelrad mit offenem Flug.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  3. Blowatz: „Durch Wellenschnitt von Gold über Blau geteilt; oben zwei aus der Teilungslinie wachsende schwarze Weiden mit grünem Laub nebeneinander; unten ein oberhalbes, springendes silbernes Pferd zwischen zwei goldenen Ähren.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  4. Carlow: „In Blau vorn ein silberner Wellenflankenpfahl, hinten ein aufgerichteter goldener, silberbewehrter Bär mit silbernem Halsband und silberner Schlinge.“ 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung § 1 Abs.6
  5. Dassow: „In Silber auf grünem Boden eine rote Burg mit zwei Zinnentürmen mit spitzen Helmen und einem offenen Tor, darin ein grüner Dornstrauch.“ Hauptsatzung § 3 Abs.2
  6. Dorf Mecklenburg: „Geteilt; oben in Rot eine silberne slawische Burg mit drei Türmen auf einem Wall; unten in Gold ein hersehender, goldgekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem roten Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in sieben Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  7. Gadebusch: „In Gold: rechts ein hersehender schwarzer Stierkopf mit goldener Krone, silbernen Hörnern, aufgerissenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge, silbernen Zähnen und abgerissenem Halsfell, das bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt, links ein lindenartiger grüner Baum.“ Hauptsatzung § 1 Abs.4
  8. Gägelow: „In Blau eine goldene Spitze, belegt mit einer halben roten Spitze, darin eine zwölfblättrige goldene Rosette; oben rechts und links je ein goldener Felsbrocken.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  9. Glasin: „In Rot eine aufrechte goldene Getreideähre mit acht Grannen, überhöht von einer silbernen heraldischen Lilie.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  10. Grambow: „In Gold über grünem Wellenschildfuß die Flugbilder dreier (2:1) schwarzer Kraniche, der untere aufwärts, die oberen schräg nach innen gerichtet.“
  11. Grevesmühlen: „Im roten Schild ein goldenes Mühlrad, darauf ein hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, aufgerissenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  12. Hohenkirchen: „In Gold eine erhöhte, stark eingebogene blaue Spitze, belegt mit einem aus einem goldenen Nest wachsenden, gold beschnabelten silbernen Pelikan, der sich die Brust aufhackt, um seine drei sitzenden, gold beschnabelten silbernen Jungen zu nähren; oben von einem roten Anker mit w-förmig geschwungenen Seil; hinten sieben rote Kugeln (2:1:2:1:1).“ Mecklenburg-Magazin der Schweriner Volkszeitung, Nr. 15/2005
  13. Insel Poel: „Geteilt durch einen goldenen Faden; oben in Blau ein voll besegeltes silbernes Zeesenboot; unten in Grün eine goldene Rapsblüte.“
  14. Kalkhorst: „In Blau auf dreimal von Silber und Blau wellenförmig geteilten Wappenschildfuß ein schwimmendes Boot, darüber zwei schräggekreuzte goldene Giebelbretter mit abgewandten Pferdeköpfen.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  15. Klütz: „In Grün eine silberne Eule auf zwei schräggekreuzten, seitlich wachsenden, vierblättrigen goldenen Lindenzweigen sitzend, darüber zwei schräggekreuzte dreiblättrige goldene Lindenzweigen.“ Hauptsatzung § 1 Abs.3
  16. Lübow: „Geteilt; oben in Silber zwei sich überschneidende rote Rundbogen; unten in Rot ein liegender Lindenzweig mit einen hängendem Blatt.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  17. Lüdersdorf: „Durch einen silbernen Wellenpfahlfaden gespalten; vorn in Rot ein silbernes Hochkreuz, überhöht von einer goldenen Krone; hinten in Blau: oben neun (3:3:3) goldene Blüten, unten ein goldenes Zahnrad.“ Hauptsatzung § 1 Abs.1
  18. Lützow: „Unter grünem Wellenschildhaupt, darin zwei schräg gekreuzte goldene Schwerter, in gold eine wachsende grüne Doppeleiche, belegt mit einem goldenen Schild, darin eine schräg gelegte viersprossige Sturmleiter.“
  19. Metelsdorf: „Gespalten; vorn in Silber am Spalt ein halbes zehnspeichiges rotes Rad mit Nabe; hinten in Blau vier (1:2:1) silberne Wassertropfen.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  20. Neukloster: „Im gespaltenen Schilde vorn in Gold ein halber, hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, aufgerissenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell am Spalt; hinten in Rot ein schrägrechter silberner Äbtissinnenstab mit goldener Krümme, begleitet oben und unten von je einer silbernen Lilie.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  21. Pingelshagen: „In Gold ein rot gekleideter Bauer mit gegürtetem Wams, Stulpenstiefeln und Füßlingen, schwarzem Haar und Bart, in der rechten Hand eine gestürzte schwarze Rodehacke mit nach außen weisendem Blatt haltend.“
  22. Rehna: „In Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit goldener Krone, silbernen Hörnern, aufgerissenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, das bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt.“ Hauptsatzung § 3 Abs.2
  23. Schlagsdorf: „Über blauem Schildfuß, darin zwei silberne Wellenleisten, gespalten; vorn in Gold ein grüner vierblättriger Lindenzweig; hinten in Rot ein silbernes Hochkreuz, überhöht von einer goldenen Krone.“ 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schlagsdorf vom 14.01.2010
  24. Schönberg: „In einem von Blau über Gold und Rot geteilten Schild ein roter Herzschild, darin ein silbernes Hochkreuz, überhöht von einer goldenen Fürstenkrone.“
  25. Selmsdorf: „Gespalten von Rot und Gold; vorn ein silbernes Hochkreuz, überhöht von einer goldenen Fürstenkrone; hinten eine grüne Ähre.“ Hauptsatzung § 1 Abs.1
  26. Testorf-Steinfort: „Geteilt durch einen blauen Wellenstrichbalken; oben in Gold drei balkenweise stehende Kastanienbäume mit grünem Laub, silbernen Blüten und schwarzem Stamm; unten in Grün das in Silber gekleidete Brustbild einer Jungfrau, beseitet von je einer vierblättrigen goldenen Rapsblüte mit rotem Butzen.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  27. Upahl: „Geteilt durch einen Flammenschnitt; oben in Blau eine silberne Kuh, begleitet beiderseits von je einem dreiblättrigen goldenen Kleeblatt; unten in Gold drei goldbebutzte rote Rosen mit grünen Kelchblättern balkenweise.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  28. Warin: „In Rot zwei schräggekreuzte silberne Bischofsstäbe mit abgekehrten goldenen Krümmen.“
  29. Wismar: „In Silber über blauem Wellschildfuß, darin drei (2:1) silberne Fische, die oberen zugewendet, der untere nach links gekehrt, eine nach links schwimmende rote Kogge mit zwei silbernen Streifen längs der Deckslinie, goldbeschlagenem Ruder und goldenem Bugspriet; am Mast eine goldene Tatzenkreuzspitze, darunter eine nach links wehende, zweimal von Silber und Rot längsgestreifte Flagge, ein goldener Mastkorb und ein goldener Schild, dieser belegt mit einem herschauenden schwarzen Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, geöffnetem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, das bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt; auf dem Bug der Kogge eine nach links gekehrte widersehende natürliche Möwe.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  30. Zierow: „In Blau über silbernem Wellenschildfuß, darin fünf (3:2 gestellte) grüne Lindenblätter, ein springendes goldenes Pferd, oben links begleitet von einer sechsblättrigen silbernen Blüte mit sechzehnblättrigem Innenkranz.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  31. Zurow: „Gespalten; vorn in Gold ein spitzbedachter roter Kirchturm mit drei (2 : 1) Spitzbogenfenstern, einer Luke und einer geschlossenen Spitzbogentür; hinten in Grün eine silberne Wellenleiste, begleitet: oben von einem goldenen Rad mit acht über die Felge ragenden Speichern, unten von einem goldenen Kleeblatt.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  32. Damshagen: „In dem durch einen Wellenschnitt geteilten Schild oben in Gold einen schreitenden schwarzen Stier; unten in Blau schräg gekreuzt: eine goldene Hacke und eine goldene Lanze, bewinkelt von vier goldenen Rüben.“
  33. Gramkow: „In Gold eine erhöhte, stark eingebogene blaue Spitze, belegt mit einem aus einem goldenen Nest wachsenden, gold beschnabelten silbernen Pelikan, der sich die Brust aufhackt, um seine drei sitzenden, gold beschnabelten silbernen Jungen zu nähren; oben vorn ein roter Anker mit w-förmig geschwungenem Seil; hinten sieben rote Kugeln (2:1:2:1:1).“

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