Liste der Wappen im Landkreis Parchim

Liste der Wappen im Landkreis Parchim

Diese Liste erfasst alphabetisch geordnet die Wappen der Städte und Gemeinden des Landkreises Parchim in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).

Wappen der Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen kein Wappen:

Wappen ehemals selbstständiger Städte und Gemeinden

Blasonierungen

  1. Landkreiswappen: „In Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern, geschlossenem Maul und einer goldenen Krone, von der drei kleeblattförmige Zinken sichtbar sind, ein rechtes blaues Schrägeck und ein linkes unteres blaues Schrägeck.“ Hauptsatzung § 1 Abs.3
  2. Banzkow: „In Grün über goldenem Wellenschildfuß eine goldene Holländerwindmühle, begleitet beidseitig von einem goldenen Lindenblatt.“ Website der Gemeinde
  3. Brüel: „Gespalten von Gold und Rot; vorn am Spalt ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern; hinten am Spalt ein halber, sechsstrahliger goldener Stern, darunter ein aus dem Spalt nach links wachsendes, gestieltes goldenes Dreiblatt.“ Hauptsatzung
  4. Buchberg: „In Rot über fünf fünfblättrigen silbernen Blüten mit grünen Butzen im Fünfpass gestellt einen laufenden goldenen Hirsch.“ Hauptsatzung §1 Abs.3
  5. Cambs: „Gespalten von Grün und Gold; vorn am Spalt eine halbe, bewurzelte, blattlose goldene Eiche mit goldenen Früchten an den Zweigenden; hinten fünf blaue Fische pfahlweise übereinander.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  6. Crivitz: „In Silber ein roter Kleeblattbogen, darauf drei rote Kuppeltürme mit je drei Fenstern nebeneinander, der mittlere stärker und mit einem Tatzenkreuz, die äußeren mit einem Knauf; darunter ein von Rot und Gold geteilter Dreieckschild, beseitet von je einer roten Rose.“
  7. Dabel: „In Gold eine rote Holländerwindmühle über einer erniedrigten blauen Wellenleiste, begleitet beiderseits und oben von je einem aufrechten Eichenblatt mit schwarzem Stiel, daran zwei blaue Früchte.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  8. Demen: „In Gold mit einem von Gold und Blau im Doppelwolkenschnitt geteilten Bord zwei schräggekreuzte, an den oberen Enden rot-golden brennende rote Baumstämme, bewinkelt von vier roten Kleeblättern.“
  9. Dobbertin: „Durch Wellenschnitt gespalten; vorn in Blau eine linksgewendete hersehende goldene Eule, auf einer Pflugschar sitzend; hinten in Gold ein aus dem unteren Schildrand hervorkommender, doppelhelmiger roter Kirchturm mit spitzbogigem offenem Tor und je zwei spitzbogigen betagleuchteten Fenstern und Schallöffnungen sowie einem schwarzen Kreuz auf jeder Helmspitze.“ Hauptsatzung § 1 Abs.1
  10. Godern: „In Gold über rotem Schildfuß, darin ein unterhalbes, achtspeichiges goldenes Mühlrad, eine grüne Kastanie, beiderseits begleitet von einem roten Hufeisen mit sechs goldenen Nagellöchern.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  11. Goldberg: „In Gold über einem grünen Dreiberg, dessen Seitenhügel mit je einem Kleeblatt besteckt sind; eine rote Zinnenmauer mir zwei gezinnten Seitentürmen, zwischen denen ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern und goldenen Krone schwebt; von der Krone sind fünf abwechselt mit Lilien und Perlen besteckte Zinken sichtbar.“ Hauptsatzung § 1 Abs.3
  12. Granzin: „In Blau eine goldene Pferdebremse; zwischen deren gespreizten Schenkeln eine goldene Garbe.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  13. Karow: „Unter blauem Schildhaupt in Gold die gezinnte rote Stufengiebelfront einer Kirche mit acht (1:7) Spitzbogenfenstern, in der offenen Tür ein rotes Holzkreuz.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  14. Kobrow: „Über blauem Wellenschildfuß von Gold und Grün gespalten; vorn eine grüne ausgerissene Klette, hinten eine goldene ausgerissene Fichte.“ (Artikel in Schweriner Volkszeitung vom 14. Dezember 2007)
  15. Leezen: „In Gold ein blauer Balken, begleitet: oben von einem aus zwei Tragsteinen und einem Deckstein bestehenden roten Steingrab, unten von fünf (3:2) roten Pflugscharen.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  16. Lübz: „In Gold ein hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem roten Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in sieben Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern; beseitet von je einem facettierten roten Stern.“
  17. Marnitz: „In Gold über blauem Schildfuß, darin fünf (3 : 2) goldene Kugeln, ein schreitender, den linken Vorderfuß anhebender schwarzer Stier.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  18. Parchim: „In rotem Schild ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern, um die je drei goldene Binden geschlungen sind und eine goldene Krone, die fünf, abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken zeigt; zwischen den Hörnern, aus dem Stierkopf aufwachsend, die vierendigen Stangen eines goldenen Hirschgeweihs. Der Stierkopf ist beseitet: in Höhe des Kronenreifs von zwei sechsstrahligen goldenen Sternen, darunter von zwei, mit den Blättern schräg nach außen gekehrten grünen Kleestängeln.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  19. Pinnow: „In Gold auf grünem Hügel stehend das rot behaarte und bebartete blau gekleidete Petermännchen mit blauem Hut nebst silberner Feder, mit silberner Halskrause, silbernem Besatz und silbernen Ärmelstulpen, rotem Gürtel, silbern gespornten roten Stulpenstiefeln, in beiden Händen (je) eine silberne Stelze haltend.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  20. Plate: „In von Rot und Gold schräglinks geteiltem Schild eine leicht gewölbte Brücke mit rechts und links je einem kleinen und in der Mitte einem großen Durchlass in verwechselten Farben.“
  21. Plau am See: „In Gold ein rotes, auf einem Sockel stehendes Stadttor mit 5 Zinnen, an jeder Seite desselben eine bogenförmige Ausladung mit je zwei Zinnen, in der Toröffnung ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern, geschlossenem Maul und einer goldenen Krone, die fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken zeigt (Richenbergischer Stierkopf).“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  22. Raben Steinfeld: „In Gold zwischen zwei blauen Flankenpfahlfäden drei schwarze Steine, auf dem mittleren, größeren Stein ein goldbewehrter, flugbereiter schwarzer Rabe.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  23. Siggelkow: „In Gold eine schräglinke blaue Wellenleiste, begleitet: vorn von einer auf einem schwarzen Astende sitzenden roten Eule, hinten von einer in der bauchigen Mitte profilierten roten Urne mit zwei Henkeln.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  24. Spornitz: „In Grün, zwei schräggekreuzte goldene Giebelbretter mit abgewendeten Pferdeköpfen, begleitet von sieben bordweise gestellten silbernen Steinen.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  25. Sternberg: „Gespalten von Gold und Rot; vorn am Spalt ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern und goldener Krone, hinten am Spalt ein halber achtstrahliger Stern.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  26. Stolpe: „In Rot zwei schräg gekreuzte goldene Ähren, begleitet beiderseits und unten von je einem sechsspeichigen goldenen Rad.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  27. Suckow: „In Gold eine gewurzelte grüne Linde, der Stamm überdeckt mit einem springenden schwarzen Hund.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  28. Techentin: „In Rot zwei schräggekreuzte goldene Krummstäbe, begleitet: oben von einer goldenen Fürstenkrone, unten von einem silbernen Schildchen, darin ein schwarzer Doppeladler.“ Hauptsatzung § 1 Abs.1
  29. Tessenow: „In Silber ein schräglinker blauer Wellenbalken, begleitet: vorn von einem vorderhalben, steigenden roten Einhorn, hinten von einer bauchigen roten Flasche.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  30. Witzin: „In Blau eingezogene goldene Spitze, belegt mit einem blauen Mühlrad; vorn zwei gekreuzte goldene Giebelbretter mit nach außen gewendeten Pferdeköpfen; hinten ein aufrecht stehender mit der Krümme nach innen weisender goldener Abtstab.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  31. Retgendorf: „Gespalten; vorn in Blau zwei links gewendete silberne Sperlinge übereinander; hinten in Silber zwei springende blaue Fische übereinander.“
  32. Retzow: „In Rot ein laufender goldener Hirsch, begleitet in den Oberecken und in der Schildfußstelle von einer fünfblättrigen silbernen Blüte mit grünen Butzen.“
  33. Rubow: „Geteilt durch einen Tannenschnitt mit sieben Tannen; oben in Rot zwei zugewendete silberne Sperlinge; unten in Gold ein roter Dreiberg, belegt mit einem springenden silbernen Fisch.“

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