Liste der österreichischen KFZ-Kennzeichen

Liste der österreichischen KFZ-Kennzeichen

Inhaltsverzeichnis

Österreichische Kfz-Kennzeichen seit 1990

Kennzeichen nach 2002

Im Jahre 1988 wurden neue Kfz-Kennzeichen in Österreich eingeführt, die ab 1. Jänner 1990 ausgegeben wurden. Kennzeichentafeln nach dem alten Schema (siehe Absatz „Auslaufende Kfz-Kennzeichen“ weiter unten) sind weiterhin gültig. Erst wenn die Zulassungsdaten in irgendeiner Form geändert werden, wird das Kennzeichen auf das neue System umgestellt und es muss eine neue Kennzeichentafel angebracht werden.

Systematik

Das Nummerierungsschema setzt sich aus einem „Unterscheidungszeichen“ (Kennbuchstaben für den Verwaltungsbezirk, die Landeshauptstadt oder die Landesregierung) und einem sogenannten „Vormerkzeichen“ zusammen (eine Kombination aus Ziffern und Buchstaben, die in ansteigender Reihenfolge vergeben wird). Die beiden werden durch ein Emblem getrennt. Bei normalen Kennzeichen ist es das jeweilige Landeswappen. Bei Dienstfahrzeugen von Bundesbehörden wie Polizei oder Bundesheer ist es das Bundeswappen. Bei Diplomatenkennzeichen fungiert ein Bindestrich als Trennzeichen.

Die Kennzeichen haben eine schwarze Schrift auf weißem Grund, schmale rot-weiß-rote Randstreifen oben und unten. Seit 1. November 2002 haben die Kennzeichentafeln auf der linken Seite ein blaues Feld mit einem weißen „A“. Diese Kennzeichentafeln ersetzen das Internationale Unterscheidungszeichen bei Fahrten innerhalb der EU, der Schweiz, Liechtensteins, Kroatiens und Norwegens. Bereits vorher waren blaue Aufkleber mit dem EU-Symbol für Kennzeichentafeln im Handel. Diese wurden per Erlass des Verkehrsministeriums toleriert.

Seit April 2005 werden für Motorräder Kennzeichentafeln in kleinerem Format und mit kleinerer Schrift ausgegeben.

Kennungen – Liste

Fahrzeuge für hohe Bundes- und Landesfunktionäre sowie staatliche Institutionen

Für Fahrzeuge zur Verwendung durch bestimmte, höchste Bundesfunktionäre besteht die Kennung aus dem Buchstaben „A“.

Für Fahrzeuge zur Verwendung durch hohe Landesfunktionäre besteht die Kennung aus folgenden Buchstaben:

B Burgenland
K Kärnten
N Niederösterreich
O Oberösterreich
S Salzburg
ST Steiermark
T Tirol
V Vorarlberg
W Wien

Die Kennung für staatliche Institutionen wie Polizei, Heer, Zollwache, usw. wurde aus dem alten System unverändert übernommen (siehe unten – „Auslaufende Kennzeichen“) beziehungsweise durch sinnvolle Abkürzungen ergänzt (FV für Finanzverwaltung ab 1. Jänner 2005).

Nach §53 Kraftfahrgesetz können bei Kraftfahrzeugen, die für Fahrten des Bundespräsidenten zu feierlichen Anlässen verwendet werden, die Kennzeichentafeln durch Tafeln mit dem Bundeswappen verdeckt oder ersetzt sein.

Bezirks- und Behördenkennungen

Kfz-Kennzeichen

A

A Oberste Organe der Republik
(Bundespräsident, Nationalratspräsident, Bundeskanzler, Bundesminister, Gerichtshofspräsidenten etc.)
AM Amstetten

B

B Bregenz oder Land Burgenland
BA Bad Aussee
(Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen)
BB Österreichische Bundesbahnen
(seit der Privatisierung am 1. Jänner 2004 nicht mehr ausgegeben, statt dessen Wiener Kennzeichen mit den Endbuchstaben BB, beispielsweise W-1234 BB)
BD Diplomatisches Korps im Burgenland, Bundesbusdienst
(seit Auflösung der Bundesbus-Geschäftsstelle 1997 auslaufend)
BG Bundesgendarmerie
(wegen der Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei seit 1. Juli 2005 auslaufend)
BH Bundesheer
BK Konsul im Land Burgenland
BL Bruck an der Leitha
BM Bruck an der Mur
BN Baden
BP Bundespolizei
BR Braunau am Inn
BZ Bludenz

D

DL Deutschlandsberg
DO Dornbirn

E

E Eisenstadt (Stadt und Freistadt Rust, Bundespolizeidirektion)
EF Eferding
EU Eisenstadt-Umgebung

F

FB Feldbach
FE Feldkirchen
FF Fürstenfeld
FK Feldkirch
FR Freistadt
FV Finanzverwaltung
(seit 31. Dezember 2004, vorher: ZW - Zollwache)

G

G Graz (Stadt, Bundespolizeidirektion)
GB Gröbming
(Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen)
GD Gmünd, Diplomatisches Korps in der Steiermark
(Um in der Systematik zu bleiben, werden allen Diplomaten in der Steiermark Kennzeichen mit dieser Kennung zugewiesen)
GF Gänserndorf
GK Konsul in der Steiermark
(Um in der Systematik zu bleiben, werden allen Konsuln in der Steiermark Kennzeichen mit dieser Kennung zugewiesen)
GM Gmunden
GR Grieskirchen
GS Güssing
GU Graz-Umgebung

H

HA Hallein
HB Hartberg
HE Hermagor
HL Hollabrunn
HO Horn

I

I Innsbruck (Stadt, Bundespolizeidirektion)
IL Innsbruck-Land
IM Imst

J

JE Jennersdorf
JO St. Johann im Pongau
JU Judenburg
JW Justizwache

K

K Klagenfurt am Wörthersee (Stadt, Bundespolizeidirektion), Land Kärnten
KB Kitzbühel
KD Diplomatisches Korps in Kärnten
KF Knittelfeld
KI Kirchdorf an der Krems
KK Konsul im Land Kärnten
KL Klagenfurt-Land
KO Korneuburg
KR Krems-Land
KS Krems an der Donau (Stadt, Magistrat)
KU Kufstein

L

L Linz (Stadt, Bundespolizeidirektion)
LA Landeck
LB Leibnitz
LE Leoben (Stadt, Bundespolizeidirektion)
LF Lilienfeld
LI Liezen
LL Linz-Land
LN Leoben
LZ Lienz

M

MA Mattersburg
MD Mödling
ME Melk
MI Mistelbach
MU Murau
MZ Mürzzuschlag

N

N Land Niederösterreich
ND Neusiedl am See, Diplomatisches Korps in Niederösterreich
NK Neunkirchen, Konsul in Niederösterreich

O

O Land Oberösterreich
OD Diplomatisches Korps in Oberösterreich
OK Konsul in Oberösterreich
OP Oberpullendorf
OW Oberwart

P

P St. Pölten (Stadt, Bundespolizeidirektion)
PE Perg
PL St. Pölten-Land
PT Post- und Telegrafenverwaltung
(Jetzt nur noch für die Österreichische Post AG; bei Telekom Austria AG auslaufend.)

R

RA Radkersburg
RE Reutte
RI Ried im Innkreis
RO Rohrbach

S

S Salzburg (Stadt, Bundespolizeidirektion), Land Salzburg
SB Scheibbs
SD Schärding, Diplomatisches Korps in Salzburg
SE Steyr-Land, Steyr-Enns
SK Konsul im Land Salzburg
SL Salzburg-Umgebung
SP Spittal an der Drau
SR Steyr (Stadt, Bundespolizeidirektion)
ST Land Steiermark
SV St. Veit an der Glan
SW Schwechat (Stadt, Bundespolizeidirektion)
SZ Schwaz

T

T Land Tirol
TA Tamsweg
TD Diplomatisches Korps in Tirol
TK Konsul im Land Tirol
TU Tulln

U

UU Urfahr-Umgebung

V

V Land Vorarlberg
VB Vöcklabruck
VD Diplomatisches Korps in Vorarlberg
VI Villach (Stadt, Bundespolizeidirektion)
VK Völkermarkt, Konsul im Land Vorarlberg
VL Villach-Land
VO Voitsberg

W

W Wien (Stadt, Bundespolizeidirektion), Land Wien
WB Wiener Neustadt-Land
WD Diplomatisches Korps in Wien
WE Wels (Stadt, Bundespolizeidirektion)
WK Konsularkorps im Land Wien
WL Wels-Land
WN Wiener Neustadt (Stadt, Bundespolizeidirektion)
WO Wolfsberg
WT Waidhofen an der Thaya
WU Wien-Umgebung
WY Waidhofen an der Ybbs (Stadt, Magistrat)
WZ Weiz

Z

ZE Zell am See
ZT Zwettl
ZW Zollwache
(bis 30. Dezember 2004, seither: FV Finanzverwaltung)

Vormerkzeichen

Die Vormerkzeichen müssen zwischen vier und fünf Zeichen, in Landeshauptstädten und in Wien fünf bis sechs Zeichen enthalten. Bei zweizeiligen Kennzeichen sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen immer vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen. Sie müssen mit einer Ziffer beginnen und mit einem Buchstaben enden sowie mindestens eine Ziffer und ein bis drei Buchstaben enthalten. Es müssen alle Ziffern und alle Buchstaben je in geschlossen Blöcken enthalten sein; ein „mischen“ von Ziffern und Buchstaben ist nicht erlaubt. Es dürfen nur Großbuchstaben verwendet werden; die Verwendung der Buchstaben Q, Ä, Ö und Ü ist nicht gestattet. Die Ziffer „0“ an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig; ebenso der Buchstabe „O“ an der ersten Stelle im Buchstabenblock (außer es handelt sich um ein Kennzeichen für Funktionäre oder staatliche Institutionen).

Beispiel:

KI-42KB für ein Kfz-Kennzeichen des Bezirks Kirchdorf an der Krems
Zulässige Kombinationen sind: KI-1AAA, KI-10AA, KI-100A; KI-10ZZZ, KI-100ZZ, KI-1000Z.
Zulässige Kombinationen für Wien sind: W-10AAA, W-100AA, W-1000A, W-10000A; W-100ZZZ; W-1000ZZ, W-10000Z.

Manche Behörden (vor allem in den größeren Städten) reservieren im Rahmen dieses Systems bestimmte Buchstabenkombinationen für Fahrzeuge mit besonderer Verwendung:

BB Bundesbahn (W-1234BB)
BE Bestattung (W-1256BE)
BH Bezirkshauptmannschaft (DL-100BH)
EW Elektrizitätswerk (W-8322EW)
FW Feuerwehr (AM-23FW)
FF Feuerwehr (FE-10FF)
GE Gemeindeeigene Fahrzeuge (SW-10GE)
GT Gewerblicher Gütertransport (W-1234GT)
GW Gaswerk (W-4136GW)
KT Gewerbliche Kleintransporte (W-3614KT)
LO Linienomnibusse (W-3982LO)
MA Fahrzeug eines Magistrates (W-2412MA)
MW Mietwagen (P-673MW)
RD Rettungsdienst (Ambulanz)(ME-100RD)
RK Rotes Kreuz (WN-19RK)
TX Taxi (SW-45TX)
VB Fahrzeug der Wiener Linien GmbH & Co KG, wenn es nicht ein Linienomnibus ist (zB Betriebsinspektion, Hilfs- und Wartungsfahrzeuge, usw) (W-7261VB)
Fahrzeug eines diplomatischen Korps in Österreich

Sowohl Behörden- als auch Diplomatenkennzeichen bestehen nach dem Trennzeichen nur aus Ziffern.

Beispiel:

N-1 Landeshauptmann von Niederösterreich
TK-10 Konsul im Land Tirol

Mopeds (Motorfahrräder) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) haben nur hinten eine kleine rote Kennzeichentafel mit weißer Schrift. Das Identifikationssystem ist dasselbe wie bei den anderen Fahrzeugen.

Wunschkennzeichen

In Österreich sind so genannte „Kennzeichen nach eigener Wahl“ möglich, bei denen der Zulassungsbesitzer eine beliebige Buchstaben-Zahlen-Kombination als Vormerkzeichen beantragen kann.

Die Vormerkzeichen bestehen, umgekehrt wie bei den normalen Kennzeichen, aus einer Kombination aus Buchstaben und Ziffern. Der Buchstabenteil besteht aus ein bis fünf Buchstaben, dabei können alle Buchstaben von A bis Z, außer dem Q, gewählt werden. Als Ziffernteil dient eine Zahl zwischen 1 und 99999. Die Gesamtlänge des Kennzeichens inklusive dem Unterscheidungszeichen muss zwischen fünf und sieben Zeichen betragen. Bei zweizeiligen Kennzeichentafeln sowie Probe- und Überstellungskennzeichen genügen im Vormerkzeichen drei, vier oder fünf Zeichen; bei Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) sind es immer vier Zeichen.

Beispiele:

  • GM-HANS1 für ein Wunschkennzeichen aus dem Bezirk Gmunden
  • W-A12345 für ein Wunschkennzeichen aus Wien

Die gewünschte Kombination kann von der Behörde auch abgelehnt werden (zum Beispiel nationalsozialistische Abkürzungen). Die Reservierung beziehungsweise Zuweisung eines Wunschkennzeichens ist mit einer besonderen Gebühr verbunden, welche derzeit € 172.- plus € 18.- bei Abholung der Kennzeichentafeln beträgt. Diese Reservierung gilt 15 Jahre lang und kann dann durch eine neuerliche Einzahlung verlängert werden. Die Gelder kommen einem Fonds zur Dotierung von Projekten im Bereich Verkehrssicherheit zugute. Eine Reservierung für ein Wunschkennzeichen ist nicht auf eine andere Person übertragbar und kann daher auch nicht verkauft oder verschenkt werden. Das gleiche gilt auch für juristische Personen.

Kennzeichentafeln für besondere Zwecke

Kennzeichentafeln für besondere Zwecke haben einen andersfarbigen Hintergrund:

  • blau für Probefahrten (vor allem von Reparaturwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern): Fahrzeuge mit diesen Kennzeichentafeln dürfen im Regelfall nur in Österreich verwendet werden.
    Ausnahmen:
    in Deutschland und Ungarn: eine Kopie des Probefahrtscheines ist mitzuführen (gilt dort als normale Zulassungsbescheinigung) .
    in Liechtenstein: eine gesonderte Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist abzuschließen.
    in der Schweiz und in Italien: keine zusätzlichen Anforderungen
    Blaue Kennzeichentafeln werden nur an Gewerbebetriebe ausgegeben, für private Fahrten ins Ausland sind die grünen Überstellungskennzeichen vorgesehen (siehe unten).
  • blau mit rotem Streifen am rechten Ende für vorübergehende Zulassungen (Zulassung für maximal ein Jahr, wenn eine Privatperson ihren ordentlichen Wohnsitz oder eine Firma ihren eingetragenen Sitz nicht in Österreich hat – entspricht den Zollkennzeichen anderer Staaten)
  • grün für Überstellungsfahrten im In- und Ausland
  • rot (in verkleinerter Ausführung) für Motorfahrräder und Microcars, sowie (in normaler Größe) als Kennzeichen für ausländische Anhänger lt. § 83 KFG, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden sowie seit der 28. KFG-Novelle auch für Fahrradträger, die auf der Anhängerkupplung montiert werden.[1]

Wechselkennzeichen

Ein Wechselkennzeichen kann in Österreich vom Fahrzeughalter für bis zu drei verschiedene Fahrzeuge derselben Klasse (Motorrad, PKW, LKW usw.) verwendet werden, wenn diese für diesen Zweck behördlich zugelassen wurden. Die beiden Kennzeichentafeln, die als Wechselkennzeichen ausgegeben werden, dürfen aber zur selben Zeit nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge verwendet werden. Die anderen Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden.

Einzelzeiten siehe Wechselkennzeichen.

Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln

Kraftfahrzeuge, mit denen nicht schneller als 10 km/h gefahren werden kann, Fuhrwerke und nicht zugelassene Anhänger benötigen mangels Zulassung keine Kennzeichentafeln. Anstelle dieser ist hinten eine rechteckige weiße Tafel mit der Aufschrift „10 km“ anzubringen.

Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass man Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne Kennzeichentafel auf Straßen mit öffentlichem Verkehr abstellen darf. Dies ist aber nur mit Ausnahmegenehmigung, die man vor allem in Städten kaum bekommt, erlaubt.

Auslaufende Kfz-Kennzeichen

Siehe auch: Historische Kfz-Kennzeichen (Österreich)

Systematik

Ab 1947 wurden einheitlich Tafeln in der Form ausgegeben, wie sie vor der Umstellung nach dem Anschluss an Deutschland im März 1938 üblich waren (schwarzer Grund, weiße Schrift, keine Wappen). Zudem kamen die alten, vor 1939 gültigen Nummernserien der einzelnen Behörden wieder in Verwendung. Fahrzeuge, die derzeit über eine Zulassung mit einem Kennzeichen nach diesem System und mit „schwarzen“ Kennzeichentafeln verfügen, dürfen mit dieser Zulassung uneingeschränkt weiter verwendet werden, solange sich an der Zulassung nichts ändert.

Länderkennungen ab 1947

Ab 1967 wurden auch staatlichen Institutionen eigene Kennungen zugewiesen:

Ausländische Diplomaten erhielten das Kennzeichen WD.
Ebenso erhielten Konsulen nach dem Bundesländerkennzeichen ein K.
Für besondere Zwecke wurden Kennzeichentafeln mit andersfarbigem Hintergrund einführt:

  • schwarz mit gelbrotem, reflektierendem Balken für Kleinmotorräder
  • schwarz mit roter Umrandung für Anhänger
  • blau für Probefahrten
  • blau mit rotem Streifen rechts für befristete Zulassungen (Zollkennzeichen)
  • grün für Überstellungsfahrten
  • rot für ausländische Anhänger, die mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden, sowie für Motorfahrräder.

Nummernserien der einzelnen Behörden

Burgenland

Beispiele für den Bezirk Jennersdorf: B 7.199; B 17.199; B 117.199

Niederösterreich

Beispiele für den Bezirk Amstetten: N 1.312; N 31.312; N 61.312; N 91.312; N 101.312; N 131.312; N 161.312

Die 100er-Stellen des Kennzeichens konnten bei Bedarf durch Buchstaben ersetzt werden: N 11.A02, N 11.C99, usw. Es wurden nur bestimmte Buchstaben des Alphabets verwendet: A, C, E, J, R und U.

Weitere Bundesländer

Die Nummernsysteme sind ähnlich aufgebaut wie oben erläutert. Für Details siehe folgenden Link: Liste mit allen alten österreichischen Kennzeichen und all ihren Zifferncodes

Diese Zahlensystematik wird noch heute bei einigen Institutionen oder Verwaltungseinheiten als Bezirkskennziffer verwendet (beispielsweise Rotes Kreuz Niederösterreich, Feuerwehr oder N.Ö. Gebietskrankenkasse)

Ausgabe der Kennzeichen

Grundsätzlich erfolgt in Österreich die Zulassung eines Fahrzeuges bei jenen Behörden, welche für den Wohnsitz des Zulassungsbesitzers oder für den dauernden Standort des Fahrzeuges zuständig sind (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate in den Städten mit eigenem Statut, Polizeidirektionen). Dort erfolgte bis 28. Februar 1998 der Verwaltungsakt der Zulassung samt Ausgabe der Kennzeichentafeln.

Mit 1. März 1998 wurden diese Tätigkeiten an die örtlichen Zulassungsstellen der Versicherungen übertragen. Dabei kann eine solche Zulassungsstelle für die Zulassung von Fahrzeugen aus dem Bereich von bis zu drei Verwaltungsbehörden ermächtigt werden. Auch Nachbestellungen von Kennzeichentafeln, die beispielsweise durch Verkehrsunfälle beschädigt wurden und daher ausgetauscht werden müssen, können dort erfolgen.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BGBl. I Nr. 57/2007, 28. KFG-Novelle, § 49 Abs. 8, 31. Juli 2007

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