Lokator

Lokator
Szene aus dem Sachsenspiegel zeigt einen Lokator (mit Hut) während der deutschen Ostsiedlung um 1300

Der Lokator (auch Locator, lateinisch so viel wie Verpachter, Grundstücksverleiher, in Mecklenburg und Pommern auch Possesor, ähnlich dem Reutmeister in Süddeutschland) oder Kolonistenführer (Siedlungsunternehmer) spielte bei der mittelalterlichen Besiedlung einer zu gründenden Stadt oder eines Dorfes während der Deutschen Ostsiedlung eine wichtige Rolle wie auch schon vorher bei der Binnenkolonisation in Norddeutschland, nämlich bei der Kolonisation durch holländische Experten für Entwässerung sumpfigen Geländes durch Anlage von engmaschigen Grabensystemen (Hollerkolonisation).

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben und soziale Stellung

Er musste sich vor der beginnenden Besiedlung, die im Auftrag eines adligen oder geistlichen Grundherrn erfolgte, um die Anwerbung von Siedlern kümmern, das Land vermessen und zuweisen, und war verpflichtet, den Siedlern während der Rodungszeit den Lebensunterhalt zu gewährleisten, ggf. auch Vorschüsse zur Beschaffung von Eisenpflügen und Zugtieren. Diese Verantwortung war ein nicht unbeträchtliches Risiko für den Lokator; andererseits ließen sich große Gewinne erzielen. Für seine Leistungen erhielt er in Handfesten festgelegte und verbriefte Vergünstigungen vom Eigentümer des Landes. Zu diesen Vergünstigungen zählte mitunter ein Flurstück, oft doppelt bis dreifach so groß wie das eines normalen Siedlers und zusätzlich oft abgabenfrei („Freihufe“), das Vorsteher- oder Schulzenamt der neu gegründeten Gemeinde oder andere Rechte wie zum Beispiel eine Mühle oder das Recht des Ausschanks (Kretscham) oder der Bierbrauerei. Auch die „niedere Gerichtsbarkeit“ mit den sich daraus ergebenden Einnahmen – meist ein Drittel für den Lokator, zwei Drittel für den Grundherrn – konnte zu den Privilegien und „Gerechtsamen“ gehören. Andererseits hatte er die Verpflichtung zum „Roßdienst“, also zur Stellung eines bewaffneten Reiters im Kriegsfall. Im 14. Jahrhundert war die Lokationstätigkeit vor allem in Schlesien eine gewinnträchtige Grundstücksspekulation geworden; selbst die (erkaufte) Berechtigung zur Lokation konnte mit Gewinn weiterverkauft werden, bevor überhaupt ein konkreter Schritt unternommen worden war.

Lokatoren gehörten, aufgrund der erwähnten hohen Investitionen, oft dem niederen Adel oder der Schicht der Städtebürger an. Selten waren es reiche Bauern. Oft kam es vor, dass der Lokator nach Anlage des Dorfes seine erworbenen Privilegien verkaufte und sich andernorts wieder als Lokator betätigte. Darauf deutet zumindest die große Präzision, mit der, angesichts der primitiven Mittel der Landvermessung, die Anlage vieler Kolonistendörfer vermessen wurde und die kaum von Laien zu erreichen war.

Die Namen dieser Locatores spiegelten sich häufig im Namen der neu entstandenen Orte wider, z. B. Diedersdorf, Heinersdorf, Petersdorf und Waltersdorf (als Beispiel siehe auch: Geschichte der Gemeinde Bahretal).

Differenzierungen

Es ist zu unterscheiden zwischen Dorf- und Stadtlokatoren, je nach Art der Aufgaben und der Privilegien. Weitere Differenzierungen:

in zeitlicher Hinsicht

Erste Spuren des Lokatorenamtes finden sich im Raum Bremen (Hollerland), wo eine Gruppe von Zuzüglern aus Holland im Jahre 1106 vom Erzbischof von Bremen Land zur Besiedlung erbittet. In ihrem Anführer und Sprecher ist die Urform des Lokators zu erkennen. Noch unterhandeln die Siedler direkt mit dem Landesherrn. Ab der Mitte des 12. Jahrhunderts muss der Anführer nicht mehr gleicher Herkunft wie die Zuzügler sein; er handelt nicht mehr auf Initiative der Siedler, sondern im Auftrag des Landesherrn oder gar aus eigener Initiative, weil er Bedarf und Nachfrage kennt.

Die Anlage einer Siedlung mit Dorfgemarkung erforderte hohe Investitionen in den Anfangsjahren der Rodung; daher bedurften die Lokatoren in der Frühphase des 12. Jahrhunderts manchmal noch der Zuschüsse vom Landesherrn. Später wählten die Landesherren daher nur noch Lokatoren mit ausreichendem Eigenvermögen. Je deutlicher sich über die Nutzbarmachung von bisher unbebautem Land hinaus die Gewinnmöglichkeiten im Rahmen der Geldwirtschaft abzeichneten, desto mehr gingen auch die großen weltlichen und geistlichen Grundherren unterhalb des Ebene des Landesherren dazu über, gewinnträchtiges wüstes oder unzureichend genutztes Land aufzukaufen und mit Gewinn weiterzuverkaufen. Dies gilt vor allem für den Landesausbau in Schlesien im 13. Jahrhundert bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts (nicht jedoch für das Preußenland). Stellten die Landesherren zunächst noch das zu erschließende Land kostenlos zur Verfügung im Hinblick auf die dann zu erwartenden bäuerlichen Abgaben, mussten angesichts gefestigter Erfahrungen über die Gewinnträchtigkeit die Lokatoren später das Land erwerben, um die Kosten dann auf die anzusiedelnden Bauern in Form von Anteilen an den Abgaben umzulegen.

in hierarchischer Hinsicht

Kötzschke betrachtet die Tätigkeit der Lokatoren als Unternehmertum und unterscheidet daher den Landesausbau im Großen durch die Landesherren und Großgrundbesitzer vom ortsbezogenen Lokatorentum durch „Dorflokatoren“ und „grundherrliche Lokatoren“. Letztere waren ausschließlich Ritter und erhielten grundherrliches Eigentum an den ihnen zugewiesenen Gebieten, während die Privilegien der Dorflokatoren eingeschränkter waren: darunter vor allem das Erbschulzenamt (einschließlich Dorfrichteramt mit Beteiligung an den Gerichtsgebühren), aber auch das Recht zum Betrieb eines Kruges oder einer Mühle.

in regionaler Hinsicht

Die Entwicklung des Lokatorenamtes vom Anfang des 12. Jahrhunderts im Bremer Raum bis zum Ende des 14. Jahrhunderts in Preußen bedingte im Rahmen der nach Osten fortschreitenden Ostsiedlung regionale Unterschiede in den Verpflichtungen und Gewinnmöglichkeiten der Lokatoren, aber auch in Bezug auf ihre Herkunft. Sowohl in Schlesien als auch in Preußen treten neben den Deutschen auch Polen als Lokatoren auf, wobei vor allem in Schlesien der Landesausbau zum Teil ohne jegliche personelle deutsche Beteiligung stattfindet. Die Initiative geht dort oft vom polnischen Landesherrn aus; er beauftragt polnische Lokatoren, die ihrerseits polnische Siedler ansetzen; lediglich deutsches Recht wird für die Durchführung des Landesausbaus übernommen.

Anders als in Schlesien, wo die Lokation am deutlichsten zur Grundstückspekulation mit beträchtlichen Gewinnmöglichkeiten wird, sind diese im Preußenland geringer. Der Kolonisationsunternehmer will nicht nur sein Land erschließen, sondern er muss auch Mittel erwirtschaften, um seinen militärischen Verpflichtungen nachkommen zu können. In Preußen war es daher erheblich schwieriger, interessierte Lokatoren zu finden, obwohl von ihnen nicht die in Schlesien üblichen Anzahlungen an den Landesherren erwartetet wurden. Die in Schlesien manchmal anzutreffende Befreiung des Lokatoren vom Kriegsdienst findet sich nicht im Preußenland. Jedoch werden wie in Schlesien dort nicht nur Deutsche, sondern auch Polen und Preußen mit der Lokation beauftragt.

Literatur

  • Paul Richard Kötzschke: Das Unternehmertum in der ostdeutschen Kolonisation des Mittelalters (Diss.), Bautzen 1894.
  • Matthias Hardt: Linien und Säume, Zonen und Räume an der Ostgrenze des Reiches im frühen und hohen Mittelalter. In: Grenze und Differenz im frühen Mittelalter, hrsg. v. Walter Pohl und Helmut Reimitz, Wien 2000, S. 39-57.
  • Matthias Hardt: Formen und Wege der hochmittelalterlichen Siedlungsgründung. In: Enno Bünz (Hrsg.): Ostsiedlung und Landesausbau in Sachsen. Die Kührener Urkunde von 1154 und ihr historisches Umfeld, Leipzig 2008, S.143-160.

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