Machtergreifung

Machtergreifung

Mit „Machtergreifung“ (auch Machtübernahme bzw. Machtübergabe) wird die Übertragung der Regierungsgewalt im Deutschen Reich auf die NSDAP und ihre nationalkonservativen Verbündeten (DNVP, Stahlhelm) und die anschließende Umwandlung der bis dahin bestehenden Demokratie der Weimarer Republik in die Diktatur des nationalsozialistischen Deutschland im Jahr 1933 bezeichnet. Da die ersten beiden Bezeichnungen aus unterschiedlichen Gründen als nicht neutral beziehungsweise präzise angesehen werden, benutzen Historiker auch den Begriff Machtübergabe oder Machtübertragung und umschreiben es insgesamt als die Phase der nationalsozialistischen Machteroberung 1933/34.[1]

Die Nationalsozialisten feierten am 30. Januar den Tag der nationalen Erhebung als Beginn ihrer Machtübernahme. An diesem Tag im Jahre 1933 wurde Adolf Hitler von Hindenburg als Reichskanzler einer Koalitionsregierung des Nationalen Zusammenschlusses vereidigt, in der die Nationalsozialisten in der Minderzahl waren.

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Berlin, 30. Januar 1933, 12:40 Uhr: Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler verlässt Adolf Hitler im Auto die Reichskanzlei.

Der Begriff Machtergreifung bezeichnet den längeren Prozess, durch den die NSDAP die Demokratie beseitigte und ihre Herrschaft festigte; häufig wird er aber auch nur auf Adolf Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 bezogen.

Der Ausdruck „Machtergreifung“ suggeriert, dass die NSDAP dem frei gewählten Parlament und dem Rechtsstaat die Macht gegen deren Willen und ausschließlich mit illegalen Mitteln entzogen habe. Tatsächlich jedoch hatte die NSDAP eine nicht unerhebliche Unterstützung in der Bevölkerung.

Außerdem waren auch konservative Politiker und Parteien an der Übertragung der Macht an Hitler beteiligt, und zwar durch die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler durch Reichspräsident Paul von Hindenburg, durch die Beteiligung an der von Hitler geführten Regierung, durch die Verordnungen des Reichspräsidenten und durch die Zustimmung zum 4. Ermächtigungsgesetz im Deutschen Reichstag 1933. Der Antikommunismus war Anfang 1933 das verbindende Glied der Parteien der Rechten (NSDAP, DNVP) und der Parteien der Mitte (Zentrum, DVP, DStP). Der Regierungsantritt Hitlers war dem Recht der Weimarer Republik nach legal, ebenso weitere machtpolitische Elemente, wie die Reichstagswahl am 5. März, die jedoch aufgrund der Verfolgung von Kommunisten und Sozialdemokraten nur als halbfrei bezeichnet werden kann. Bei dieser Wahl hatte die NSDAP zwar nicht die erhoffte absolute Mehrheit der Sitze im Reichstag errungen, verfügte aber gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner, der Deutschnationalen Volkspartei, über eine zuverlässige parlamentarische Mehrheit. Den Präsidialkabinetten, durch die Deutschland ab März 1930 regiert wurde, hatte demgegenüber eine stabile Stimmenmehrheit im Reichstag gefehlt.

Manche Historiker sprechen daher statt von einer Machtergreifung von einer „Machtübertragung[2]. Seit den 1980er Jahren wird mitunter auch die neutralere Bezeichnung „Machtübergabe“ statt des als propagandistisch belastet und irreführend geltenden Ausdrucks „Machtergreifung“ verwendet.

Die Geschichtsbücher der unmittelbaren Nachkriegszeit verwenden ebenfalls den Begriff Machtergreifung, womit die breite Unterstützung der NSDAP und damit die Mitverantwortung für den Aufstieg Hitlers zurückgewiesen werden sollte. Diese Begriffsverwendung schreibt dem Volk somit eine passive Rolle zu und stellt die Machtübernahme als eine Art Staatsstreich dar. Erst ab den 1970er Jahren wird die Begrifflichkeit zunehmend auch in den Geschichtsbüchern problematisiert.

Allerdings nutzte die NSDAP zur Durchsetzung ihrer Herrschaft auch nichtlegale Mittel wie die zahlreichen Terrormaßnahmen, mit denen politische Gegner eingeschüchtert, verhaftet oder ermordet wurden. Offenkundigster Verfassungsbruch war Hitlers Selbsternennung zum Führer und Reichskanzler einen Tag vor dem Tod Hindenburgs 1934.

Vorgeschichte

Aus dem gescheiterten Hitlerputsch vom 9. November 1923 hatten die Nationalsozialisten gelernt und für ihre „nationale Revolution“ eine „Legalitätsstrategie“ entwickelt, sich formal an Recht und Gesetz zu halten. Entsprechend bekräftigte Hitler als Zeuge im Hochverratsprozess gegen die drei Reichswehroffiziere Hanns Ludin, Richard Scheringer und Hans Friedrich Wendt im September 1930 ausdrücklich, dass seine Partei „auf dem Boden der Legalität“ stehe und nur verfassungsgemäß an die Macht gelangen wolle.

Seit dem Wahlerfolg von 1930 bemühte sich der Reichskanzler Heinrich Brüning (Deutsche Zentrumspartei), durch eine durch die Sozialdemokraten gestützte Minderheitsregierung die Verfassung und den Staat am Leben zu erhalten. So setzte Brüning ein Verbot der SS und SA durch, welches auf Druck von Hindenburg und den rechtsnationalen Kräften um Kurt von Schleicher jedoch 1932 wieder aufgehoben werden musste. Wirtschaftspolitisch gesehen verschärfte Brüning mit einem rigiden Programm des Haushaltsausgleichs die hohe Arbeitslosigkeit zusätzlich, indem er beschäftigungswirksame Staatsausgaben zurückfuhr, statt sie zu erhöhen. Seit 1932 versuchte der parteilose Reichskanzler Franz von Papen eine Zusammenarbeit mit den Nationalsozialisten, um deren Massenanhang für sich zu benutzen. Eine angestrebte Koalition von Zentrum, DNVP und NSDAP scheiterte allerdings an Hitlers Forderung nach der Reichskanzlerschaft für sich. Da Papen sich um die Nationalsozialisten bemühte, unterließ er es, die NSDAP zu verbieten und als staatsgefährdende Partei darzustellen. Dazu hätten ihm und seinem Vorgänger die Boxheimer Dokumente Gelegenheit gegeben, die 1931 in Hessen aufgetaucht waren und Putschpläne der Nationalsozialisten verraten hatten. Der neue Reichskanzler Schleicher versuchte im Dezember 1932, eine „Querfront“ unter Einbeziehung gewerkschaftlicher Nationalsozialisten zustandezubringen.

Durch gemeinsame Aktionen mit der DNVP und dem Stahlhelm wie dem Volksentscheid gegen den Young-Plan 1930 und 1931 in der „Harzburger Front“ wurden die Nationalsozialisten aufgewertet und salonfähig gemacht. Die von linker Seite behaupteten massiven Unterstützungen seitens der Industrie trugen hingegen zum Aufstieg des Nationalsozialismus in dieser Phase nicht bei. Es waren nur vereinzelte Unternehmer, die Hitler etwa mit der Industrielleneingabe unterstützten.

Das System der parlamentarischen Demokratie war schon in den Jahren seit 1930 ausgehöhlt worden, als Brüning mangels parlamentarischer Mehrheit auch mit Notverordnungen regierte. Einen weiteren Schritt weg von der (Parteien-)Demokratie bedeutete es, als Papen 1932 ein Kabinett von meist parteilosen Fachministern einrichtete („Kabinett der Barone“).

Hitler hatte bereits in seiner Zeugenaussage von 1930 dargelegt: »Die Verfassung schreibt uns nur die Methoden vor, nicht aber das Ziel. Wir werden auf diesem verfassungsmäßigen Wege die ausschlaggebenden Mehrheiten in den gesetzgebenden Körperschaften zu erlangen versuchen, um in dem Augenblick, wo uns das gelingt, den Staat in die Form zu bringen, die unseren Ideen entspricht.« Das Zustandekommen der Mehrheiten für das Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933 wurde allerdings unter Anwendung brutaler Gewaltmethoden wie Ausschluss oder Ermordung von Abgeordneten erreicht. Trotz massiven Straßenterrors zur Einschüchterung politisch Andersdenkender war es der NSDAP zuvor in der Wahl zum achten Deutschen Reichstag nicht gelungen, die absolute Mehrheit der Stimmen zu erhalten.

Hitler und die NSDAP waren sowohl von dem ihn unterstützenden Teil der Konservativen als auch von ihren Gegnern aus dem republikanischen Lager unterschätzt worden. Die konservative Strategie der „Einrahmung“ oder „Zähmung“ der Nationalsozialisten scheiterte an Hitlers Machtwillen. Die Konservativen hatten zu sehr auf den Reichspräsidenten Hindenburg vertraut: Nach der Reichsverfassung konnte dieser den Reichskanzler absetzen. Außerdem vertrauten sie auf den Rechtsstaat sowie auf ihre eigene gesellschaftliche Stellung. Daher halfen sie Hitler dabei, diejenigen freiheitlich-demokratischen Grundlagen auszuhöhlen, von denen auch ihre eigene Sicherheit und Existenz abhing.[3] Zudem sprachen sich sowohl Papen wie Alfred Hugenberg und Schleicher letztendlich für eine Kanzlerschaft Hitlers aus, obwohl (vor den Reichstagswahlen 1932) die Möglichkeit einer Koalition mit der bürgerlichen Mitte unter Tolerierung der SPD bestanden hätte.

Den Gewerkschaften schien angesichts von sechs Millionen Arbeitslosen das Mittel des Generalstreiks wenig aussichtsreich. Ein Generalstreik oder ähnliche Aktionen wurden von den leitenden Politikern der SPD mit dem Argument abgelehnt, dadurch könne Hitler ein Vorwand für weitere Verfolgungen gegeben werden. Lediglich von der KPD, die zwischen November 1932 und dem faktischen Verbot ihrer Aktivitäten in der Reichstagsbrandverordnung Ende Februar 1933 mit hundert Abgeordneten die drittstärkste Fraktion im Reichstag bildete, lag ein Aufruf zum Generalstreik gegen die „Machtergreifung“ Hitlers vor.[4] Dieser „Aufruf zum Massenstreik“ kam jedoch kaum zur realen Verbreitung. Der einzige Umsetzungsversuch des Generalstreiks am 31. Januar 1933 in der schwäbischen Industrieortschaft Mössingen blieb isoliert und wurde schnell zerschlagen, seine Anführer zu Haftstrafen verurteilt und später zum Teil in KZs interniert.[5]

Nationalsozialistische Begriffsverwendung

Der Begriff „Machtergreifung“ wurde in Deutschland im Sprachgebrauch und in der Publizistik nach 1933 überwiegend mit Bezug auf den 30. Januar 1933 benutzt.

Die Propaganda der NSDAP inklusive öffentlicher Reden Hitlers, Goebbels und anderer führender Nationalsozialisten hat hingegen bewusst und konsequent den Begriff Machtübernahme verwendet und den Ausdruck Machtergreifung ausdrücklich vermieden,[6][7] von Einzelfällen abgesehen,[8] um der deutschen Öffentlichkeit, dort besonders dem Bürgertum, eine falsche Legitimität und Kontinuität der Geschehnisse ab dem 30. Januar 1933, aber auch eine vermeintliche Friedlichkeit derselben vorzuspiegeln, die keineswegs bestanden. Vergleichbare, authentische Begriffe der zeitgenössischen NSDAP-Propaganda sowohl vor wie während der Zeit der NS-Herrschaft zur gewaltsamen „Machtergreifung“ bestanden allenfalls in Regierung der nationalen Erhebung, deutsche Revolution, sowie verschiedener Zusammensetzungen mit „-revolutionär“, wie etwa konservativ-revolutionär oder sozial-revolutionär; oder auch in einer wiederholt beschworenen und sich angeblich in Massenveranstaltungen äußernden, die emotionalisierten Massen mitreißenden Dynamik der Bewegung.

Chronologie

»Bei allen historischen Belastungen der Weimarer Republik gab es keine Zwangsläufigkeit der deutschen Geschichtsentwicklung zum „Dritten Reich“ hin. Jederzeit – auch in der Spätphase der Weimarer Republik – waren andere Entscheidungen möglich, die Hitler verhindert beziehungsweise seinen Aufstieg behindert hätten.«
Aus dem Vorwort der Ausgabe Nationalsozialismus I der Informationen zur politischen Bildung (siehe: Weblinks)

Vorgeschichte

  • 24. Oktober 1929: Beginn der Weltwirtschaftskrise, von der das Deutsche Reich, neben den USA, am stärksten getroffen wird.
  • März 1930: Die Große Koalition von SPD, Zentrumspartei, DVP, DDP und BVP zerbricht auf Initiative des linken SPD-Flügels an der Frage einer durch die Massenarbeitslosigkeit notwendig gewordenen Reform der Arbeitslosenversicherung.
  • 30. März 1930: Reichspräsident Hindenburg ernennt mit unsicherer Zustimmung des Reichstags Heinrich Brüning von der katholischen Zentrumspartei zum Reichskanzler. Die Regierung erzielt aufgrund ihrer Unterstützung durch Teile der DNVP- sowie der SPD-Fraktion in der Folge knappe Mehrheiten im Reichstag.
  • 15. Juli 1930: Der Konflikt zwischen Regierung und Reichstag wegen eines rigiden Sparprogramms endet mit der (verfassungsrechtlich problematischen) Umsetzung der abgelehnten Gesetzesvorlage als Notverordnung, der Auflösung des Parlaments und der Ausrufung von Neuwahlen.
  • 14. September 1930: Die NSDAP steigert sich von 2,6 auf 18,3 Prozent und wird zweitstärkste Partei in der Reichstagswahl; Stimmengewinne gibt es auch für die KPD (13,1 %); Aufgrund der globalen Weltwirtschaftskrise ziehen ausländische Kapitalanleger aus den USA verstärkt Kapital ab, was die Deutsche Wirtschaftskrise weiter verschärft; die SPD (24,5 %) entscheidet sich, die Tolerierung der Regierung Brüning fortzusetzen.
  • 25. Februar 1932: Politisch lancierte Einbürgerung Hitlers durch Ernennung zum Regierungsrat des Freistaates Braunschweig durch dessen NSDAP-Innenminister Dietrich Klagges.
  • 10. April 1932: Reichspräsidentenwahl: Trotz demagogischem Wahlkampf der Nationalsozialisten zugunsten ihres Kandidaten Adolf Hitler wird Hindenburg als Kandidat der Zentrumspartei und der SPD im zweiten Wahlgang wiedergewählt; die Terrorwelle von SA und SS während des Wahlkampfs führt in der Folge zum Verbot beider Organisationen durch die Regierung Brüning.
  • 30. Mai 1932: Entlassung Brünings durch Reichspräsident Hindenburg als Folge von Intrigen der Kamarilla um Hindenburg.
  • 1. Juni 1932: Einsetzung eines Präsidialkabinetts unter Kanzler Franz von Papen, der im Laufe seiner Amtszeit mittels weiterer Notverordnungen umfangreiche Spar- und Arbeitsprogramme durchsetzt.
  • Sommer 1932: Aufhebung des Verbots von SA und SS infolge einer geheimen Absprache; bürgerkriegsähnliche Zustände im Wahlkampf: Saalschlachten und Straßenkämpfe zwischen den einzelnen Kampforganisationen mit rund 300 Toten und über 1.100 Verletzten; die Reichstagswahl bringt weitere Zugewinne für die radikalen Parteien (KPD und NSDAP). Mit 37,4 Prozent wird die NSDAP stärkste Partei.
  • 20. Juli 1932: Der parteilose Papen (vorher: Zentrum) wird mit Notverordnung als Reichskommissar des Landes Preußen eingesetzt. Am 20. Juli setzt er die preußische SPD-Regierung unter Otto Braun und Carl Severing ab, die Staatsgewalt geht auf die Reichsregierung über („Preußenschlag“).
  • Juli 1932: Erklärung von 91 Professoren mit der Forderung, Hitler zum Reichskanzler zu ernennen.
  • 12. September 1932: Misstrauensvotum gegen die Regierung Papen und erneute Auflösung des Reichstags;
  • Reichstagswahl am 6. November Die NSDAP fällt auf 33,1 Prozent zurück, bleibt aber deutlich stärkste Partei; SPD und Zentrum schlagen ein Koalitionsangebot Papens aus und Pläne seiner Regierung zu einem Putsch und Bekämpfung von NSDAP und KPD mittels der Reichswehr scheitern. Papen tritt zurück.
  • 19. November 1932: Eingabe einiger Industrieller, Bankiers und Landwirte an Hindenburg mit der Aufforderung, Hitler zum Reichskanzler zu ernennen.
  • 2. Dezember 1932: Generalleutnant Kurt von Schleicher aus der Kamarilla des Reichspräsidenten wird neuer Kanzler und bleibt Reichswehrminister; er versucht erfolglos, eine „Querfront“ zur Unterstützung seiner Politik zu organisieren, aber die Spaltung der NSDAP scheitert und die SPD ist misstrauisch gegenüber seinen Ideen, den Reichstag für längere Zeit aufgelöst zu lassen.
  • Januar 1933: Fürsprache zahlreicher Hindenburg nahe stehender Personen beim Reichspräsidenten zugunsten einer Regierungsbildung durch Hitler (unter anderem Wilhelm von Preußen, Elard von Oldenburg-Januschau).
  • 4. Januar 1933: Treffen Papens mit Hitler im Haus des Bankiers Schröder
  • 15. Januar 1933: Die NSDAP wird nach der Landtagswahl in Lippe stärkste Kraft und erhöht damit indirekt den Druck auf Schleicher.
  • 28. Januar 1933: Rücktritt Schleichers, da alle Verhandlungen zur Unterstützung seiner Regierung gescheitert sind und Hindenburg seinen Staatsnotstandsplan ablehnt.

Hitlers Reichskanzlerschaft

Fackelzug zur „Machtergreifung“ Hitlers (Berlin, 30. Januar 1933).
  • 30. Januar 1933: Adolf Hitler wird zum Reichskanzler ernannt. Im Kabinett Hitler sitzen zunächst nur zwei weitere Nationalsozialisten: Innenminister Wilhelm Frick und Hermann Göring als Minister ohne Geschäftsbereich.
  • 31. Januar 1933: Hitlers Propagandaleiter Joseph Goebbels fasst die Ereignisse des für die Machtergreifung entscheidenden Tags in seinem Tagebuch zusammen – wobei dieser Eintrag mangels fundierter Quellenkritik lediglich als exemplarisch für den Triumph, das Pathos und eine implizite Andeutung der anstehenden Diktatur gelten kann:

„Es ist so weit. Wir sitzen in der Wilhelmstraße. Hitler ist Reichskanzler. Wie im Märchen. Gestern mittag Kaiserhof: wir warten alle. Endlich kommt er. Ergebnis: Er Reichskanzler. Der Alte [gemeint ist Reichspräsident Hindenburg] hat nachgegeben. Er war zum Schluß ganz gerührt. So ist’s recht. Jetzt müssen wir ihn ganz gewinnen. Uns allen stehen die Tränen in den Augen. Wir drücken Hitler die Hand. Er hat’s verdient. Großer Jubel. Unten randaliert das Volk. Gleich an die Arbeit. Reichstag wird aufgelöst.“

Joseph Goebbels: Tagebücher, 31. Januar 1933[9]

  • 1. Februar 1933: Auflösung des Reichstages durch Reichspräsident Paul von Hindenburg
  • 1. Februar 1933: Aufruf der Reichsregierung an das Deutsche Volk, den Hitler um 22.00 Uhr in seiner ersten Rundfunkrede verliest
  • 3. Februar 1933: Hitler verkündet vor führenden Vertretern der Reichswehr die „Eroberung neuen Lebensraumes im Osten und dessen rücksichtslose Germanisierung“ als Ziel seiner Politik (Liebmann-Aufzeichnung).
  • 4. Februar 1933: Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes (so genannte Schubladenverordnung) mit Eingriffen in die Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit.
  • 4. Februar 1933: Göring ordnet als kommissarischer preußischer Innenminister die zwangsweise Auflösung sämtlicher Gemeindevertretungen Preußens zum 8. Februar und Neuwahlen für den 12. März an. (Gleichzeitig wurden Gemeindeorgane wie Räte und Bürgermeister reichsweit unter Gewaltandrohung aufgelöst bzw. Personen rechtswidrig inhaftiert.)
  • 20. Februar 1933: Beim Geheimtreffen vom 20. Februar 1933 Hitlers mit 25 Industriellen stellen diese der NSDAP einen Wahlfonds von drei Millionen Reichsmark zur Verfügung.
  • 22. Februar 1933: 50.000 SS-/SA-Mitglieder werden zu bewaffneten „Hilfspolizisten“ ernannt.
  • 27. Februar 1933: Brand des Reichstagsgebäudes, der Niederländer und ehemalige Kommunist Marinus van der Lubbe wird der Brandstiftung beschuldigt. Die Frage der Täterschaft ist jedoch bis heute nicht eindeutig geklärt. Die Tat wird von SA und SS als Vorwand genommen, um Deutschland mit einer Terrorwelle zu überziehen; politische Gegner werden inhaftiert, gefoltert oder liquidiert.
  • 28. Februar 1933: In Folge des Reichstagsbrands wird die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat, die so genannte Reichstagsbrandverordnung, erlassen, die die wesentlichen Grundrechte außer Kraft setzt und eine scheinlegale Basis für die Verfolgung von politischen Gegnern schafft.
  • 28. Februar 1933: Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am Deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe
  • 5. März 1933: Neuwahlen: Die Nationalsozialisten erringen zusammen mit den Konservativen eine knappe Mehrheit. Die anderen Parteien wurden durch die NSDAP, welche die erwünschte absolute Mehrheit um 6,1 Prozentpunkte verfehlt, massiv behindert.
  • 8. März 1933: Die von der KPD gewonnenen Reichstagsmandate werden dieser aberkannt; diese Parlamentssitze gelten als erloschen.
  • 11. März 1933: Beschluss über die Errichtung eines „Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda“, das zum 1. April 1933 seine Tätigkeit aufnimmt; Minister wird Joseph Goebbels.[10]
  • 20. März 1933: Errichtung des KZ Dachau in der Nähe von München. Genutzt zur Inhaftierung politisch missliebiger Personen, besonders der politisch linken Parteien.
  • 21. März 1933: Der „Tag von Potsdam“. Die konstituierende Sitzung des Reichstags (ohne Sozialdemokraten und Kommunisten) in der Potsdamer Garnisonkirche wird von Goebbels inszeniert, um die Harmonie zwischen dem alten Deutschland (repräsentiert von Paul von Hindenburg) und der „jungen Kraft“ (Hitlers NS-Bewegung) darzustellen.
  • 21. März 1933: Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung
  • 23. März 1933: Der Reichstag, nunmehr in der Krolloper tagend, stimmt im Beisein von bewaffneten SA- und SS-Einheiten über das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich ab, das die legislative Gewalt in die Hände der Reichsregierung legen soll. Die Reichstagsabgeordneten der KPD können an der Abstimmung nicht mehr teilnehmen, da sie zuvor verfassungswidrig festgenommen beziehungsweise ermordet wurden. Trotz dieser Umstände stimmen die anwesenden Abgeordneten der SPD, auch hier fehlen einige wegen Festnahme oder Flucht, gegen das Gesetz, während die Abgeordneten aller anderen Parteien dafür stimmen.
  • 24. März 1933: Veröffentlichung des auf vier Jahre befristeten Ermächtigungsgesetzes im Reichsgesetzblatt mit den Unterschriften des Reichskanzlers Hitler und des Reichspräsidenten Hindenburg.
  • 31. März 1933: Das erste „Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ löst die Landesparlamente auf und bestimmt deren Neubesetzung nach den Ergebnissen der Reichstagswahl vom 5. März. Die Landesregierungen werden zur Gesetzgebung ohne Zustimmung der Parlamente ermächtigt. Im zweiten Gesetz vom 7. April werden in den Ländern Reichsstatthalter eingesetzt, die für die Durchführung der „vom Reichskanzler aufgestellten Richtlinien der Politik“ sorgen sollen.
  • März/April 1933: In zahlreichen unkontrollierten Verhaftungsaktionen durch SA und SS werden die Festgenommenen in SA-Keller oder „wilde“ Lager verschleppt.
  • 1. April 1933: Angeblich „spontane“ Boykottmaßnahmen gegen jüdische Geschäfte in ganz Deutschland, die aber nicht den von den Nationalsozialisten erwünschten Anklang bei der Bevölkerung finden.
  • 7. April 1933: Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ ermöglicht dem Regime die Entlassung politisch missliebiger und „nicht-arischer“ Beamter.
  • 2. Mai 1933: Schlag gegen die Gewerkschaften: Gewerkschaftshäuser werden von SA und NSBO besetzt; das Vermögen der Gewerkschaften wird beschlagnahmt, führende Funktionäre werden in „Schutzhaft“ genommen.
  • 10. Mai 1933: Bücherverbrennungen: In vielen Städten, unter anderem Berlin, Bremen, Dresden, Frankfurt, Hannover, München und Nürnberg, werden in einer organisierten Aktion Werke sozialistischer, pazifistischer, jüdischer und liberaler Autoren ins Feuer geworfen. Dies betrifft zum Beispiel Bertolt Brecht, Alfred Döblin, Lion Feuchtwanger, Sigmund Freud, Erich Kästner, Heinrich Mann, Karl Marx, Carl von Ossietzky, Erich Maria Remarque, Kurt Tucholsky, Franz Werfel, Arnold und Stefan Zweig.
  • 22. Juni 1933: Verbot der SPD wegen angeblichen Landes- und Hochverrats.
  • 7. Juli 1933: Verordnung des Reichsministers des Innern zur Sicherung der Staatsführung
  • 14. Juli 1933: Alle Parteien außer der NSDAP sind verboten oder haben sich selbst aufgelöst. Das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien begründet den Einparteienstaat: Neugründung und Fortbestand (anderer) politischer Parteien wird unter Strafe gestellt. Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses wird beschlossen und das Reichskonkordat passiert Hitlers Kabinett.[11]
  • 20. Juli 1933: Abschluss des Reichskonkordats zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl
  • 12. November 1933: Erneute Reichstagswahl, eine Scheinwahl mit NSDAP-Einheitsliste, gekoppelt mit einer Volksabstimmung über den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund.
  • 15. Dezember 1933: das Preußische Gemeindeverfassungsgesetz vereinheitlichte zum 1. Januar 1934 alle bis dahin in Preußen geltenden Kommunalverfassungen; Bürgermeister als Gemeindeleiter wurden ohne Wahl auf 12 Jahre berufen und konnten in der Gemeinde alle Entscheidungen ohne Gemeinderat treffen („Führerprinzip“).
  • 20. Januar 1934: „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“ setzt das Führerprinzip in der Wirtschaft ein. Die DAF wird in die NSDAP eingegliedert.
  • 30. Januar 1934: Mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ wird die föderale Struktur der Weimarer Republik aufgehoben. Die Hoheitsrechte der Länder gehen auf das Reich über. Die Regierung erhält das Recht, neues Verfassungsrecht zu setzen.
  • 30. Juni 1934: Der angebliche „Röhm-Putsch“ dient als Vorwand für parteiinterne Säuberungen und eine weitere Machtkonzentration in der Partei. In der so genannten Nacht der langen Messer wird die Führung der SA zerschlagen. Auch ehemalige politische Gegner wie Kurt von Schleicher werden ermordet.
  • 2. August 1934: Reichspräsident Paul von Hindenburg stirbt auf Gut Neudeck, Hitler gibt sich den Titel „Führer und Reichskanzler“.
  • 19. August 1934: Volksabstimmung zur Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers in der Person Adolf Hitlers. Am gleichen Tag wird die Reichswehr auf ihn vereidigt. Damit sind alle wichtigen Ämter auf ihn vereinigt: es gibt keinerlei Kontrollinstanzen mehr.
  • 1. April 1935: Die reichseinheitliche Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 tritt in Kraft: Sie schafft das bisherige föderalistisch strukturierte und oft nur noch auf dem Papier stehende Gemeindeverfassungsrecht der deutschen Länder ab.

Literatur

  • Katrin Berentzen: Machtergreifung. In: Zeitgeschichtliches Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. Hrsg. von Georg Stötzel/Thorsten Eitz, Hildesheim 2002, S. 232 ff. (GBS).
  • Martin Broszat: Die Machtergreifung. Der Aufstieg der NSDAP und die Zerstörung der Weimarer Republik. München 1984, ISBN 3-423-04516-7.
  • Richard J. Evans: Das Dritte Reich. Band 1, Aufstieg. Übers. von Holger Fliessbach/Udo Rennert, München 2004, ISBN 3-421-05652-8.
  • Norbert Frei: Machtergreifung. Anmerkungen zu einem historischen Begriff. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte (VfZ) 31/1983, S. 136–145.
  • Gotthard Jasper: Die gescheiterte Zähmung. Wege zur Machtergreifung Hitlers 1930–1934. Frankfurt am Main 1986, ISBN 3-518-11270-8.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vgl. etwa Bernd Jürgen Wendt, Das nationalsozialistische Deutschland (Beiträge zur Politik und Zeitgeschichte). Hrsg. von der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin in Verb. mit Eckhard Jesse, Leske + Budrich, Opladen 2000, ISBN 3-8100-2513-5, S. 88.
  2. beispielsweise Regierungsübertragung auf die NSDAP bei der Bundeszentrale für politische Bildung
  3. Siehe Joachim Fest: Staatsstreich. Der lange Weg zum 20. Juli, Siedler, Berlin 1994, S. 30–33.
  4. Digitalisat des Originalflugblatts der KPD Württemberg mit dem Aufruf zum Generalstreik gegen Hitler (PDF)
  5. Hans-Joachim Althaus (Hrsg.) u. a.: „Da ist nirgends nichts gewesen außer hier“ – Das rote Mössingen im Generalstreik gegen Hitler. Geschichte eines schwäbischen Arbeiterdorfes, Rotbuch-Verlag, Berlin 1982, ISBN 3-88022-242-8.
  6. Norbert Frei: Machtergreifung – Anmerkungen zu einem historischen Begriff (PDF; 8,2 MB), in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. (VfZ) 31/1983, S. 136–145.
  7. Richard J. Evans: Das Dritte Reich – Aufstieg. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2005, ISBN 3-423-34191-2, S. 569.
  8. Hans Buwert in: Die nationale Wirtschaft, 1941; zitiert nach Der Spiegel, Heft 26/1989, S. 40.
  9. Ralf Georg Reuth (Hrsg.): Joseph Goebbels Tagebücher, Bd. 2, Piper, München, 2. Auflage 2000, ISBN 3-492-25284-2, S. 757.
  10. Helmut Heiber: Joseph Goebbels, Colloqium, West-Berlin 1962, S. 129; Nachdruck 1988 bei dtv, München: ISBN 3-423-01095-7 (formal falsche ISBN)
  11. Hans W. Schmuhl, The Kaiser Wilhelm Institute for Anthropology, Human Heredity, and Eugenics, 1927–1945, Springer Verlag, 2008, S. 130.

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